Auto verkauft.. Anwaltsschreiben..
Hallo,
ich habe ein Auto verkauft . 20 Jahre alt. 250.000 km . Motor getriebe top.
2 -3 Kleinigkeiten gingen nicht und ein Unfallschaden Delle im Kotflügel. Auto hat Tüv und Au 02/2011 . Der Käufer fährt das Auto 1,5 monate , dann gehte r zum Anwalt und dann hab ich einen Brief bekommen .
Etliche Mängel aufgezählt (im Anwaltsschreiben) wurden aber alle festgehalten auf dem Kaufvertrag .. lediglich steht drin das der Wagen Ölverlust hat .. und ich den Motor frisch geputzt hätte das man es nicht sieht !! Der Motor wurde nie geputzt sieht gut aus, und verliert kein Tropfen Öl .. bei der Laufleistung . sonst denke ich hätter kaum Tüv bekommen vor 1,5 mOnaten ..
Dann sollte die Handbremse komplett unten sein .. ohne funktion .. dann wärer nicht durchen Tüv gekommen .. oder es ist ihm gerissen in den letzten 1,5 monate dafür kann ich ja nix .. was meint ihr.. Ich mein bei einem Auto bei der Laufleistung und Alter kann es sein das er in den nächsten 2 km expolidert mal ehrlich ausgedrückt.. man muss immer damit rechnen .. das was kapput geht .. ich habe es mit gutem Gewissen verkauft.. ? Wie sieht die rechtsgrundlage aus ? Zahlt eine Rechschutzversicherung bei diesem Fall?
Beste Antwort im Thema
Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.
Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.
Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.
Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.
78 Antworten
Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag ). Aufgrund von gesetzlichen Verboten für Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es wichtig, dass der in einem Formularvertrag enthaltene Haftungsausschluss eingeschränkt wird (im ADAC-Kaufvertrag enthalten). Der Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden. Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen.
Quelle : ADAC
Hallo,
Der Kaufvertrag ist extra für Privatverkäufer.
Das Steht drin : Das nachstehend beschriebene Fahrzeug wird wie besichtigt und Probegefahren und Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Dürfte reichen ne ?
@matt13 Der Anwalt willdas ich die Mängel beseitige , oder wenn ich mich bis zum 29ten April nicht bei ihm melde , stellt sein Kunde also mein Käufer das Auto in die Werkstatt auf meine Kosten. Wie sieht es da aus ? Kriegt erdas evt eingeklagt gegen mich ?
Im Anwaltsschreiben sind Mängel aufgelistet(2 Stück) die stehen aber im Kaufvertrag drin. Die anderen 2 Mängel (Ölverlust und Handbremse auser Funktion) stehen nicht drin , weil er die auch vorher nicht als Mangel gehabt hat .
Denke, "gekauft wie gesehen" gibts nicht mehr?
Wenn Dir der Stift geht, nimm Dir einen Anwalt.
Der Anwalt kann erstmal schreiben was er will! Ist sein Job!!! Ob der das eingeklagt bekommt? Nach den hier vorliegenden Infos eher bis höchstwahrscheinlich nicht! Aber, ab hier wird es heikel, denn jetzt sind wir im Fall der persönlichen Rechtsberatung. Da lehne ich mich nicht weiter aus dem Fenster. Nur noch so viel: nimm den Rat von den meisten hier an und genieße das Wetter, die schöne Aussicht, die Niederlage der Bayern etc. und bleibe erstmal gelassen!
P.S.
Auf DEINE Kosten kann er erstmal gar nichts machen! Denn DEINE Kosten sind ohne DEINE Zustimmung niemals DEINE Kosten...
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der wird nix gegen dich einklagen können.
Lächerlich.
Als ich meinen E36 verkauft hab ist dem Käufer nach ~50km ein ABS-Sensor ausgefallen. Hat dann auch Terror gemacht. Beim Anruf hab ich ihm gesagt dass es wohl zu 99% der ABS-Sensor ist (hatte die gleichen Symptome schonmal, ca.6 Monate zuvor und den ABS-Sensor auf der anderen Seite getauscht). Auch bei der Probefahrt war alles bestens. Danach nie wieder was von ihm gehört.
Mir wurde auch gesagt "dass ich den zu zahlen hab" usw. Na klar....
Lasse reden.
So also : Es gibt definitiv kein Rechtsschutz.
Auf dem Anwaltsschreiben steht das wenn ich mich bis zum 29ten nicht melde, das der Käufer das Auto in die Werkstatt stellt und die Kosten ich tragen muss... kann das sein ? Nicht das der Anwalt die Kosten gegen mich eintreibt .. weil ich halte es für komisch abzuwarten..
Kann er ja in die Werkstatt bringen.
Zahlen muss er erst.
Wenn alles so ist wie Du schreibst, wir er sich auch bei seinem Anwalt bedanken, das er die Kosten nicht zurück bekommt.
Hast du eigentlich zwischenzeitig mal versucht, mit dem Käufer zu sprechen? Oder vielleicht mit dem Anwalt? Manchmal hilft sowas...
Zitat:
Original geschrieben von bjoern1980
Hast du eigentlich zwischenzeitig mal versucht, mit dem Käufer zu sprechen? Oder vielleicht mit dem Anwalt? Manchmal hilft sowas...
Hey..
Ich habe mit der Anwaltsabteilung vom Adac gesprochen.
Zumindest eine kostenlose Beratung ist in der Mitgliedschaft.
Der Anwalt sagte mir so wie ich es schilder das es gut zu meiner Seite steht . Da das Auto so alt ist , und als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sowie als Bastlerauto verkauft sollte ich einigermaßen rauskommen--
Der Anwalt hat mir dazu geraten dem anderen Anwalt es so zu schildern mit dem Kaufvertrag .
Soll ich es jetz den Anwalt anrufen und ihm die Sache schildern ?
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Der Anwalt sagte mir so wie ich es schilder das es gut zu meiner Seite steht . Da das Auto so alt ist , und als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sowie als Bastlerauto verkauft sollte ich einigermaßen rauskommen--
Der Anwalt hat mir dazu geraten dem anderen Anwalt es so zu schildern mit dem Kaufvertrag .
Soll ich es jetz den Anwalt anrufen und ihm die Sache schildern ?
Ich würde die Schriftform wählen
Allerdings denke ich das du einen sehr alten Kaufvertrag als Vorlage genommen hast wo noch von Gewährleistung die Rede war .......
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Hallo,
Der Kaufvertrag ist extra für Privatverkäufer.
Das steht drin:Das nachstehend beschriebene Fahrzeug wird wie besichtigt und Probegefahren und Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
..........ob dieses genau gleichzusetzen ist mit neuen Verträgen weiß ich nicht, den hier ist ausdrücklich von Ausschluss der Sachmangelhaftung die Rede und nicht von Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
genau so sollte es im Kaufvertrag formuliert sein.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich würde die Schriftform bevorzugen.Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Der Anwalt sagte mir so wie ich es schilder das es gut zu meiner Seite steht . Da das Auto so alt ist , und als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sowie als Bastlerauto verkauft sollte ich einigermaßen rauskommen--
Der Anwalt hat mir dazu geraten dem anderen Anwalt es so zu schildern mit dem Kaufvertrag .
Soll ich es jetz den Anwalt anrufen und ihm die Sache schildern ?
Wo besteht der Unterschied? Die Frist ist bis morgen .
Wo der Unterschied liegt - ehrlich? 😉
Bist absolut sicher, dass sich der Anwalt morgen noch an das Telefongespräch erinnern wird. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Stefan_Raba
Wo der Unterschied liegt - ehrlich? 😉Bist absolut sicher, dass sich der Anwalt morgen noch an das Telefongespräch erinnern wird. 😁
Naja aber was hat es für einen SInn wenn ichs ihm mitteile ich denke nicht dasser lockerlässt.
Ich werden mal gleich anrufen und das erzählen.. ma sehen wasser meint.
Falls er auf den Kaufvetrag besteht rüberfaxen oder drauf bestehen das er sich den von seinem Mandanten holt ?
War doch eh nur eine Rechtsberatung.