Auto verkauft.. Anwaltsschreiben..
Hallo,
ich habe ein Auto verkauft . 20 Jahre alt. 250.000 km . Motor getriebe top.
2 -3 Kleinigkeiten gingen nicht und ein Unfallschaden Delle im Kotflügel. Auto hat Tüv und Au 02/2011 . Der Käufer fährt das Auto 1,5 monate , dann gehte r zum Anwalt und dann hab ich einen Brief bekommen .
Etliche Mängel aufgezählt (im Anwaltsschreiben) wurden aber alle festgehalten auf dem Kaufvertrag .. lediglich steht drin das der Wagen Ölverlust hat .. und ich den Motor frisch geputzt hätte das man es nicht sieht !! Der Motor wurde nie geputzt sieht gut aus, und verliert kein Tropfen Öl .. bei der Laufleistung . sonst denke ich hätter kaum Tüv bekommen vor 1,5 mOnaten ..
Dann sollte die Handbremse komplett unten sein .. ohne funktion .. dann wärer nicht durchen Tüv gekommen .. oder es ist ihm gerissen in den letzten 1,5 monate dafür kann ich ja nix .. was meint ihr.. Ich mein bei einem Auto bei der Laufleistung und Alter kann es sein das er in den nächsten 2 km expolidert mal ehrlich ausgedrückt.. man muss immer damit rechnen .. das was kapput geht .. ich habe es mit gutem Gewissen verkauft.. ? Wie sieht die rechtsgrundlage aus ? Zahlt eine Rechschutzversicherung bei diesem Fall?
Beste Antwort im Thema
Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.
Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.
Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.
Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.
78 Antworten
Wenn es sich um ein wirklich älteres Fahrzeug handelt, ist das okay. Mache ich nicht anders.
Bei einem 2jährigen mit 30 tkm auf der Uhr würdest Du aber damit bei jedem Richter auflaufen. 😉
Kawa, DANN kann dir -nach meiner Beobachtung der Rechtssprechung- überhaupt gar nichts passieren...
Ein privat verkauftes (bei Händlerverträgen wird dieser Begriff - in Abhängigkeit vom Preis- nicht immer akzeptiert...)
"Bastlerfahrzeug" muss nach allgemeiner Auffassung nicht einmal fahrbereit/verkehrssicher sein,
ebenso muss eine Auflistung vorhandener Mängel nicht zwangsläufig vollständig sein. Nur gemachte Angaben zu km und Unfällen müssen trotzden stimmen.
Gegenläufige Urteile zu dem Thema habe ich jedenfalls nie gelesen.
....
Convoy, als "Privater" kannste selbst das selbst bei nem 2jährigen rechtsgültig vereinbaren.
Nur welcher Käufer unterschreibt mir das bei nem 10.000 /20.000-Euro-Auto ....
doppelpost
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Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Convoy, als "Privater" kannste selbst das selbst bei nem 2jährigen rechtsgültig vereinbaren.
Nur welcher Käufer unterschreibt mir das bei nem 10.000 /20.000-Euro-Auto ....
Hi,
ja das stimmt. Aber ich würde selbst einen Jahreswagen so verkaufen "als Bastlerauto"... es sind bald zustände wie in Amerika.. jeder verklagt jeden..
Ist die Warscheinlichkeit hoch das noch was kommt .. 2 wochen nach Fristablauf?
Naja, die Amis, die ich privat kenne, haben keine Klagen am Laufen. Auch ein Klischee, denke ich 😉
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Naja, die Amis, die ich privat kenne, haben keine Klagen am Laufen. Auch ein Klischee, denke ich 😉cheerio
Hey..
ich meitn nicht alle Amis . Die verklagen sich aber teilweise wegen sinnloser Sachen. Z.b ein Geschwisterpaar hatte über 5 Jahre lang jeden Tag bei Mc Donalds gesgessen und sich gewundert warum sie auf einmal 120 kg zugelegt hatten.. und verklagten daraufhin Mc Donalds.. also schon krank sowas..
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Hey..Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Naja, die Amis, die ich privat kenne, haben keine Klagen am Laufen. Auch ein Klischee, denke ich 😉cheerio
ich meitn nicht alle Amis . Die verklagen sich aber teilweise wegen sinnloser Sachen. Z.b ein Geschwisterpaar hatte über 5 Jahre lang jeden Tag bei Mc Donalds gesgessen und sich gewundert warum sie auf einmal 120 kg zugelegt hatten.. und verklagten daraufhin Mc Donalds.. also schon krank sowas..
Nun, man kann das aber andersherum angehen:
Es gibt reichlich Beispiele dafür, dass in den USA Sachen verhandelt und entschieden werden, die in Deutschland wohl kaum eine Chance hätten, weiter als bis zum Klage-Schriftsatz zu kommen.
Von vielen gern als Beispiel herangenommen wird die Sache mit McDonalds und der damals fehlenden Warnung vor heissem Inhalt.
Ich finde, dass dieses Beispiel absolut signifikant für die USA ist:
Zitat:
Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10m Länge.
Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten.
Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr. Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten.
Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen, zuzüglich ein neues Motor Home.
Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass anfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten!
Zitat:
Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10m Länge.
Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten.
Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr. Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten.
Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen, zuzüglich ein neues Motor Home.
Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass anfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten!
Wobei das auch schon recht lange als Fake entlarvt wurde 😉
Also ich bin der vermeintliche Idiot der den wagen gekauft hat und werde noch mithilfe meines Anwalts gegenan gehen -abwarten....
Zitat:
Original geschrieben von Harald007
Also ich bin der vermeintliche Idiot der den wagen gekauft hat und werde noch mithilfe meines Anwalts gegenan gehen -abwarten....
Wo wohnst du denn?
Zitat:
Original geschrieben von Harald007
Also ich bin der vermeintliche Idiot der den wagen gekauft hat und werde noch mithilfe meines Anwalts gegenan gehen -abwarten....
Du hast aber schon Mum hier aufzutreten.... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Wobei das auch schon recht lange als Fake entlarvt wurde 😉
War mir bislang nicht bekannt, habe aber jetzt doch mal danach gegoogelt.
Aber es zeigt recht gut auf, was aufgrund des teilweise nur als bekloppt zu bezeichenenden Systems möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Harald007
Also ich bin der vermeintliche Idiot der den wagen gekauft hat und werde noch mithilfe meines Anwalts gegenan gehen -abwarten....
Hat er Dir bei Deinem Erlebnis mit der "Nigeria-Masche" auch geholfen? 😎