Auto verkauft.. Anwaltsschreiben..

Hallo,

ich habe ein Auto verkauft . 20 Jahre alt. 250.000 km . Motor getriebe top.

2 -3 Kleinigkeiten gingen nicht und ein Unfallschaden Delle im Kotflügel. Auto hat Tüv und Au 02/2011 . Der Käufer fährt das Auto 1,5 monate , dann gehte r zum Anwalt und dann hab ich einen Brief bekommen .

Etliche Mängel aufgezählt (im Anwaltsschreiben) wurden aber alle festgehalten auf dem Kaufvertrag .. lediglich steht drin das der Wagen Ölverlust hat .. und ich den Motor frisch geputzt hätte das man es nicht sieht !! Der Motor wurde nie geputzt sieht gut aus, und verliert kein Tropfen Öl .. bei der Laufleistung . sonst denke ich hätter kaum Tüv bekommen vor 1,5 mOnaten ..

Dann sollte die Handbremse komplett unten sein .. ohne funktion .. dann wärer nicht durchen Tüv gekommen .. oder es ist ihm gerissen in den letzten 1,5 monate dafür kann ich ja nix .. was meint ihr.. Ich mein bei einem Auto bei der Laufleistung und Alter kann es sein das er in den nächsten 2 km expolidert mal ehrlich ausgedrückt.. man muss immer damit rechnen .. das was kapput geht .. ich habe es mit gutem Gewissen verkauft.. ? Wie sieht die rechtsgrundlage aus ? Zahlt eine Rechschutzversicherung bei diesem Fall?

Beste Antwort im Thema

Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.

Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.

Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.

Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.

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Zitat:

Original geschrieben von Harald007


Also ich bin der vermeintliche Idiot der den wagen gekauft hat und werde noch mithilfe meines Anwalts gegenan gehen -abwarten....

Sofern die beschriebene Sachlage der Wahrheit entspricht und du keine Gegenargumente bringst kannst du das "vermeintlich" weglassen. Oder willst du mich jetz verklagen? :[

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Solangsam wirds lustig und lächerlich 😁

Machen wir es uns also gemütlich ... 😎

Chips-bier-2

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy



Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Solangsam wirds lustig und lächerlich 😁
Machen wir es uns also gemütlich ... 😎

😁😁😁😁😁😁😁

So...🙄

Bevor hier das große Rumgammeln ausbricht, schliesse ich den Thread an dieser Stelle.

Gründe:
1. MT ist kein Forum für Rechtsberatung.
2. MT ist keine Plattform, auf der sich über Streitereien/Prozesse/Ähnliches diskutieren lässt.

Euren Rechtsstreit tragt ihr selber, über Anwälte oder meinetwegen auch vor Gericht aus, aber sicher nicht hier.

Bei weiteren Fragen dazu nutzt die PN-Funktion...

Gruß Tecci
MT-Moderation

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