Auto verkauft.. Anwaltsschreiben..

Hallo,

ich habe ein Auto verkauft . 20 Jahre alt. 250.000 km . Motor getriebe top.

2 -3 Kleinigkeiten gingen nicht und ein Unfallschaden Delle im Kotflügel. Auto hat Tüv und Au 02/2011 . Der Käufer fährt das Auto 1,5 monate , dann gehte r zum Anwalt und dann hab ich einen Brief bekommen .

Etliche Mängel aufgezählt (im Anwaltsschreiben) wurden aber alle festgehalten auf dem Kaufvertrag .. lediglich steht drin das der Wagen Ölverlust hat .. und ich den Motor frisch geputzt hätte das man es nicht sieht !! Der Motor wurde nie geputzt sieht gut aus, und verliert kein Tropfen Öl .. bei der Laufleistung . sonst denke ich hätter kaum Tüv bekommen vor 1,5 mOnaten ..

Dann sollte die Handbremse komplett unten sein .. ohne funktion .. dann wärer nicht durchen Tüv gekommen .. oder es ist ihm gerissen in den letzten 1,5 monate dafür kann ich ja nix .. was meint ihr.. Ich mein bei einem Auto bei der Laufleistung und Alter kann es sein das er in den nächsten 2 km expolidert mal ehrlich ausgedrückt.. man muss immer damit rechnen .. das was kapput geht .. ich habe es mit gutem Gewissen verkauft.. ? Wie sieht die rechtsgrundlage aus ? Zahlt eine Rechschutzversicherung bei diesem Fall?

Beste Antwort im Thema

Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.

Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.

Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.

Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.

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Wie wäre es für die Zukunft mal mit einer eigenen Rechtsschutzversicherung?

Ansonsten würde ich das auch erstmal gelassen aussitzen und sehen, was weiter passiert. Reagieren kann man später immer noch.

Irre ich mcích jetzt:
Du schreibst du hast ein Auto mit TÜV bis 02/11 vor 1,5 Monaten verkauft, also war der TÜV rund nen Monat alt?!
Und die testen doch, helft mir, die Funktion der Handbremse?!
Somit kannst du den Punkt schon mal abhaken!

Und mit dem Öl am Motor haben ja hier schon genug Antworten gegeben!

Du brauchst m.M. nach nicht zum Anwalt rennen, du kannst es AUSSITZEN!
Soll heißen, wenn du willst, einen netten Brief an den Anwalt vom Käufer und fertig!
Die müssen dir die arglistige Täuschung nachweisen. Und für den Fall gibt es doch das TÜV-Protokoll.

Als Privatverkäufer musst Du auch keine Sachmängelhaftung übernehmen, d.h. der Käufer muss Dir nachweisen können, daß Du einen vorhandenen Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs arglistig verschwiegen hast.
Wenn jetzt eine Bremse nach 1,5 Monaten beanstandet wird (warum nicht eher, also sofort?!?), dann kann zwar der Mangel u.U. schon vorhanden gewesen sein, aber wenn es dem Käufer erst nach dieser Zeit auffällt, wie sollst Du es dann gewusst haben?

Wenn Du ein Händler gewesen wärst sähe die Sache anders aus (Sachmängelhaftung).

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Als Privatverkäufer musst Du auch keine Sachmängelhaftung übernehmen, d.h. der Käufer muss Dir nachweisen können, daß Du einen vorhandenen Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs arglistig verschwiegen hast.

Jein, auch als privatverkäufer must du zunächst Sachmängelhaftung übernehmen, es sei denn du schließt diese explizit im Kaufvertrag aus.

Möglicherweise will der Käufer dir genau da draus einen Strick drehen. Hast du diese nämlich nicht ausgeschlossen liegt es an dir nachzuweisen dass die angegebenen Mängel unzutreffend sind. (in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer)

(Dies ist mein leienhaftes wissen und stellt keine Rechtsberatung da)

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Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


was kann ich da jetz machen ? =(

bist du im adac? rud dort mal an, meist ist eine rechtsberatung von denen kostenlos....

Hallo,

Im Kaufvetrag standen alle Mängel drin . Außer Ölverlust und Handbremse.. hab ich natürlich auch nicht riengeschrieben weil es nicht vorhanden war als Mangel.

Im Kaufvetrag war ein Vordruck für privatverkauf habe ich extra reingeschrieben. Verkauf als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Rücknahme . Müsste passen oder ?

Sollte eigentlich passen !

Wie schon vielfach geschrieben, würde ich mir hier keine grauen Haare wachsen lassen. Das ist einfach ein Zeichen der Mentalität vieler Zeitgenossen heutzutage: Den niedrigen Preis eines alten Autos nehme ich gerne mit, die (unvermeidlichen bzw. vorhersehbaren) Konsequenzen daraus will ich aber nicht tragen...

Ein Kollege von mir ist genauso. Es muss ja unbedingt der 5 Jahre alte A4 3.0 TDI sein (ehem. Aussendienstlerfahrzeug, >200000 km auf der Uhr), ein 2 Jahre alter Golf 1.9 TDI tuts ja nicht. Beanstandet wird aber jedes Knistern und Knarren, als wenn es ein Neuwagen wäre. Mit seinem 80 Jahre alten Haus genauso, da wird der Vorbesitzer verklagt (bzw. versucht), weil die 30 Jahre Heizung nach 1 Jahr hinüber ist etc.

Der dürfte seinem Anwalt bereits mehrere Urlaube finanziert haben (der kassiert nämlich so oder so...).

Ich finde es unglaublich was manche Leute abziehen .

Ich muss immer damit rechnen bei so Autos die kosten ja nicht umsonst 500 euro oder ? .. und es ist auch das Alter es kann immer mal was kommen .

Und wieder muss ich leider sagen waren es Leute die nicht aus Deutschland kamen.

Das ich nicht lache .. bei 230.000 km und 22 jahren .. da braucht man ja nix mehr dazu zu sagen .. manche denken noch das die 5 Jahre Sorglos Rundumgarantie bekommen..

Mein Vater kauft grundsätzlich nur Autos 500 Euro 2 Jahre TÜV. Momentan ist es ein Renault 19 und der Vorgänger auch.

Wir hatten auch schon welche mit Kopfdichtungsschaden.

Da wir das Vorgänger Auto aber immer behalten, sind Teile immer vorhanden.

Das Auto hat 500 Euro gekostet da erwartet man sowas und stellt sich drauf ein.

Aber manche Leute denken halt sie kaufen nen Neuwagen. 😠

Bald haben wir hier dieselben Zustände wie im Amiland jeder verklagt jeden wegen totaler Kindergartenkacke.

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer



Bald haben wir hier dieselben Zustände wie im Amiland jeder verklagt jeden wegen totaler Kindergartenkacke.

Genau das.. wo die 2 dicken Frauen Mc Donals verklagt haben weil sie zu dick geworden sind und es auf Essen von Mäc doof geschoben haben .. die haben dort 4-5 ma am Tag gegessen ..

Ich kapier es nicht .. einmal ist einer gekommen der hat bei einem 23 Jahre altem Golf gemeckert dasser Rostpickel hatte.. am Radlauf und ich es ihm vergessen hatte zusagen .. dann meinte er das er bessere Gölfe gesehen hatte usw usw.. Dann hab ich ihm gesagt ich gib ihm 5 Jahre Garantie auf Durchrostung + 3 Jahre auf alle Verschleißteile.. dann warerer shcnell wweg 😁😁 vor allem weil ich mit Absicht auch nix mehr am Preis gemacht habe unverschämt..

Manche Leute kommen mit eienr Einstellung .. die komplett weldfremd ist .. ich verstehe es nicht kann mich immer wieder aufregen .. aber ich werde den Spieß schon umdrehen =)

Das mit dem "Spieß umdrehen" würde ich persönlich sein lassen. Gar nicht zu reagieren nervt diese Leute und auch Anwälte am meisten. Damit werden Sie nämlich genau dort getroffen wo es ihnen am meisten wehtut, in ihrer ach so großen "Wichtigkeit". Ruhig bleiben, eventuell den nächsten noch böser geschriebenen Brief "genießen" und sich vorstellen, wie entsetzt die "Gegenseite" ist nichts von Dir zu hören. Das zeugt auf Deiner Seite von "Größe" und führt der anderen Partei ihre Bedeutungs- und Hilflosigkeit vor Augen.

@ Kawasaki

Was ich aus Deinem Bericht nicht erkennen kann: Was will der Anwalt eigentlich?
Du schreibst von irgendwelchen nachträglichen Mängeln, aber was will er vo Dir?
- komplettes Geld zurück und Rücknahme des Autos?
- Kaufpreisminderung?

Eigentlich auch egal, ich würde -wie superlolle bereits erwähnt- garnicht reagieren,
erst wenn ein offizieller Mahnbescheid eintrudelt, mußt Du in eigenem Interesse Stellung nehmen.

Die Masche ist nicht neu, man weiß eigentlich nicht, worüber man sich mehr aufregen soll, über die Frechheit dieser Sorte Autokäufer oder über die Unverfrorenheit dieser bemitleidenswerten Winkeladvokaten.

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Hallo,

Im Kaufvetrag standen alle Mängel drin . Außer Ölverlust und Handbremse.. hab ich natürlich auch nicht riengeschrieben weil es nicht vorhanden war als Mangel.

Im Kaufvetrag war ein Vordruck für privatverkauf habe ich extra reingeschrieben. Verkauf als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Rücknahme . Müsste passen oder ?

Mit diesem Satz kannst du sogar Schrott zum Ausschlachten verkaufen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzt, wenn er den Kaufvertrag gesehen und diesen Zusatz gelesen hat.

Einfach nichts tun und genießen. Kostet deinen Widersacher Zeit, Geld und ne Menge nerven. Was glaubst du wie der sich in den Arsch bießt wenn er nach Feierabend zum Anwalt antreten darf, dort ne stunde verbringt, Kohle löhnt und keine Reaktion bekommt? Einfaches Beratungsgespräch mit schriftlicher Reaktion seitens des Anwaltes kostet ihn minimum 190 €. Abzüglich selbstbeteiligung immer noch etwa 90€. Und da er ne Karre mit 250.000 KM kauft ist er wohl nicht der betuchteste. Das wird ihn ordentlich schmerzen.

Hier gibts leider einen Formfehler, der TE hätte die Gewährleistung ausschließen müssen und nicht die Garantie! Das sind 2 unterschiedliche Dinge.

Auch der Verkauf als Bastlerfahrzeug dürfte wenig helfen, das Fahrzeug war Fahrbereit und die aufgeschriebenen Mängel sind durch einen "Bastler" behoben oder noch zu beheben.

Wenn jetzt aber in dem Vordruck: "Ausschluss der Gewährleistung wg Privatverkauf" steht ist entspannen Angesagt. 😉

Grüße
Steini

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