Auto umgemeldet - Käufer holt erst in "Monaten" ab ...

... kurz und knapp daher die Frage:

der Wagen wurde vom neuen Besitzer umgemeldet - dieser hat aber die Kennzeichen bei sich - da ich aber den Platz auf dem Hof brauche - im besten Falle - darf ich das Auto öffentlich parken und lege ein zettel aus wo das neue KZ erwähnt ist???

Wenn unzulässig wie auch unangemeldete Autos öffentlich zu parken (was ja verständlich ist - kein Verssicherungsschutz usw) - welche Sanktionen drohen mir??? Damit ich am Hof weiterkomme ist mir ggf n Verwarngeld egal ... solange der Käufer kein Punkt oder Stress bekommt ...

Kurz und knapp - danke für eure Hilfe ...

98 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Dezember 2022 um 00:26:35 Uhr:


Wie die Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug auszusehen haben, steht in der FZV Paragraph 10.
Nix aus Pappe

Die Pappschider auf der A2 sind holländische Ausfuhrkennzeichen, sind aber Aufkleber

Sorry deutsche Kennzeichen und tatsächlich steht nichts vom Material im Gesetzestext. Nur schwarze Schrift auf weißen Grund und die Plakette Lk muß nachgewiesen werden. Wie auch immer.
Zumindest steht das Auto dann nachweislich angemeldet auf der Straße und der Halter kann ermittelt werden. Mehr wollen die Behörden ja nicht.

Zitat:

@carchecker75 schrieb am 31. Dezember 2022 um 09:23:06 Uhr:


Es gibt doch den Zentralruf der Autoversicherer einfach mal Anrufen sagen gab einen Parkrempler Kennzeichen durchegeben, schon bist du weiter ob das Fahrzeug zugelassen ist und auf wen.
Ob das jetzt so ganz Legal sei mal dahingestellt 😁

Geht nur mit Halterangaben. Mindestens Kennzeichen.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 31. Dezember 2022 um 09:29:55 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Dezember 2022 um 00:26:35 Uhr:


Wie die Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug auszusehen haben, steht in der FZV Paragraph 10.
Nix aus Pappe

Die Pappschider auf der A2 sind holländische Ausfuhrkennzeichen, sind aber Aufkleber

Sorry deutsche Kennzeichen und tatsächlich steht nichts vom Material im Gesetzestext. Nur schwarze Schrift auf weißen Grund und die Plakette Lk muß nachgewiesen werden. Wie auch immer.

Selbstverständlich steht das im Gesetz

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen

Dein Pappschild ist Quatsch

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Dezember 2022 um 09:50:46 Uhr:



Zitat:

@harzmazda schrieb am 31. Dezember 2022 um 09:29:55 Uhr:


Sorry deutsche Kennzeichen und tatsächlich steht nichts vom Material im Gesetzestext. Nur schwarze Schrift auf weißen Grund und die Plakette Lk muß nachgewiesen werden. Wie auch immer.

Selbstverständlich steht das im Gesetz

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen

Dein Pappschild ist Quatsch

Erzähle das denen, die tagtäglich Autos damit ausführen. Wenn ich es auf der Autobahn nicht immer wieder sehen würde, wäre es für mich auch nicht zu glauben. Es wird ja geduldet.

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Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 30. Dezember 2022 um 22:49:31 Uhr:


. Und da das Auto nie auf mich oder den Vorbesitzer zugelassen war,

Damit ist doch alles gesagt.

-Das KFZ gehört dir nicht (mehr)
-Du warst nie Halter
-Wem es jetzt gehört weißt du theoretisch aber 100% sicher ist das im E Fall auch nicht wenn die Daten nicht korrekt wären.

Du eierst viel zu lange rum. Dem Typ Beine machen. Raus mit dem Ding auf die Straße. Wie das dahin gekommen ist spielt doch erstmal keine Rolle. Nach einigen Tagen o. Wochen wird das Ordnungsamt/Polizei aktiv & findet falls der Wagen zugelassen wurde über die Fin den Halter. Der wird angeschrieben & wenn er das KFZ nicht weg holt wird es verwahrt.
Du kannst es auch raus stellen & direkt die Polizei holen bzw. das melden & fragen was damit wird- der Wagen steht hier & wird nicht abgeholt. Die werden dann schon kurz oder mittlfristig aktiv je nach "Auftragslage".
Falls der Typ irgendwann "nächstes Jahr" bei dir auftauchen sollte weil er alles vom Amt ignoriert hat, würde ich ganz normal sagen die Polizei hat das Auto abschleppen lassen. An die soll er sich wenden.

Muss ich keinen erzählen. Nichts wird geduldet.
Solltest damit gesehen werden, gibt's eine Anzeige. Reicht schon,wenn Du das blaue Feld überklebst.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 31. Dezember 2022 um 10:02:05 Uhr:



Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 30. Dezember 2022 um 22:49:31 Uhr:


. Und da das Auto nie auf mich oder den Vorbesitzer zugelassen war,

Damit ist doch alles gesagt.

-Das KFZ gehört dir nicht (mehr)
-Du warst nie Halter
-Wem es jetzt gehört weißt du theoretisch aber 100% sicher ist das im E Fall auch nicht wenn die Daten nicht korrekt wären.

Du eierst viel zu lange rum. Dem Typ Beine machen. Raus mit dem Ding auf die Straße. Wie das dahin gekommen ist spielt doch erstmal keine Rolle. Nach einigen Tagen o. Wochen wird das Ordnungsamt/Polizei aktiv & findet falls der Wagen zugelassen wurde über die Fin den Halter. Der wird angeschrieben & wenn er das KFZ nicht weg holt wird es verwahrt.
Falls der Typ irgendwann "nächstes Jahr" bei dir auftauchen sollte weil er alles vom Amt ignoriert hat, würde ich ganz normal sagen die Polizei hat das Auto abschleppen lassen. An die soll er sich wenden.

Dann sollte man sich beim verbringen auf die Straße nicht erwischen lassen und keiner das Fahrzeug zuvor auf dem Grundstück des TE hab stehen sehen.

vielleicht sollte man die Sache mal ganz anders angehen.. warum zahlt einer Geld für 'n alte Möhre, lässt sich nur die Papiere schicken und spielt dann "toter Mann"?
Ist doch garantiert was faul an der Nummer! Was der/die damit bezwecken, ist mir jetzt auch nicht klar.
Aber vielleicht interessiert das die Staatsgewalt aus ganz anderen Gründen, die können ihre Kollegen in Bayern mal anspitzen, was das für 'n Mischpoke ist... möglicherweise ist da was aktenbekannt, wovon wir alle hier im Moment nichts wissen.

Dann wäre der TE zumindest sauber aus dem Schneider, ohne sich selbst in die Nesseln zu setzen und vielleicht kommen die Grünen und hol'n den Klopper zur Beweissicherung selbst vom Hof.

Machen die Grünen nix, käme eventuell juristisch auch noch was anderes in Betracht, nämlich die sogenannte "Besitzstörung", denn der TE kann durch den alten Klopper nicht mehr vollständig über seinen Besitz (seinen Platz) "verfügen". Aber da braucht man jemand auf der anderen Seite zum verklagen...

Zitat:

@audijazzer schrieb am 31. Dezember 2022 um 10:06:52 Uhr:


vielleicht sollte man die Sache mal ganz anders angehen.. warum zahlt einer Geld für 'n alte Möhre, lässt sich nur die Papiere schicken und spielt dann "toter Mann"?

weil das Klientel manchmal Monatelang Fahrzeuge "kauft" dann kommen 3 große Transporter & die Autos werden "eingesammelt". Sonst müssten sie ja irgendwo einen Stellplatz haben oder anmieten.

Es gibt halt Dinge die laufen in anderen Ländern anders....

braucht keinen zu interessieren... Frist zur Abholung setzen, danach gehts zum Anwalt - aus oben genannten Grund - wenn man irgendjemand zum Verklagen hat 🙄
Ob sich der ganze Aufwand lohnt und wie lange der Hobel noch den Hof zustellt, steht auf einem anderen Blatt.
Kann mehr kosten, als der Verkauf des Karrens eingebracht hat, aber das muss man dann halt unter "Lehrgeld" abschreiben.

Den Gedanken wie GarretV8 hatte ich auch. Daher bezweifle ich, dass der Ukrainer das Auto überhaupt angemeldet hat.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber ich konnte nicht entdecken, wann das Auto überhaupt verkauft wurde.

wieso interessiert das "wann"? Der Klopper wurde über einen Mittelsmann verkauft, Knete rübergereicht (offenbar in cash), Papiere verschickt. Beweistechnisch so ziemlich alles supoptimal gelaufen, aber das dürfte dem TE schon selber klar sein.

Ob es Dich unteressiert, ist mir leidlich egal. Interessant für aber für mich, ob das Auto vor drei Tagen, letzte Woche oder vor einem halben Jahr verkauft wurde.

drei Tage wohl kaum..

Weil bei Dir Weihnachten privat kein Auto verkauft werden kann?

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