Auto umgemeldet - Käufer holt erst in "Monaten" ab ...
... kurz und knapp daher die Frage:
der Wagen wurde vom neuen Besitzer umgemeldet - dieser hat aber die Kennzeichen bei sich - da ich aber den Platz auf dem Hof brauche - im besten Falle - darf ich das Auto öffentlich parken und lege ein zettel aus wo das neue KZ erwähnt ist???
Wenn unzulässig wie auch unangemeldete Autos öffentlich zu parken (was ja verständlich ist - kein Verssicherungsschutz usw) - welche Sanktionen drohen mir??? Damit ich am Hof weiterkomme ist mir ggf n Verwarngeld egal ... solange der Käufer kein Punkt oder Stress bekommt ...
Kurz und knapp - danke für eure Hilfe ...
98 Antworten
Wenn du einen Schrotthändler findest der die Kiste abnimmt schön und gut. Legal ist das aber weder für dich noch für den Schrotti.
Um ein altes Auto zu entsorgen braucht man eine entsprechende Zulassung und zu einer Fachgerechten Verwertung gehört eben auch das endgültige Stilllegen was aber nur mit Papieren geht.
Außerdem stell dir vor zu entsorgst den Wagen, wie auch immer und dann kommt der Käufer und will sein Auto haben.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 30. Dezember 2022 um 23:37:41 Uhr:
Ich würde mal abklären ob das Auto momentan zugelassen ist und vor allem auch wo. Da Du von Ukrainer schreibst als Käufer:
Hat er seinen Wohnsitz in D oder U ? Hat das Auto nun vielleicht ausländische ukrainische Zulassung bekommen?
Wenn er Dir Ukrainische Kennzeichen zusenden kann, dürfte gar nicht viel passieren mit dem Auto falls es danach an der Straße steht.
Wenn das was ich bekommen habe, hat er deutsche Papiere bekommen und ist in einem Landkreis in bayern zugelassen ...
ich könnte auch offener schreiben - möchte aber wegen datenschutz kein Kennzeichen posten oder Namen nennen oder den LK nennen ...
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 30. Dezember 2022 um 23:40:33 Uhr:
Wenn du einen Schrotthändler findest der die Kiste abnimmt schön und gut. Legal ist das aber weder für dich noch für den Schrotti.Um ein altes Auto zu entsorgen braucht man eine entsprechende Zulassung und zu einer Fachgerechten Verwertung gehört eben auch das endgültige Stilllegen was aber nur mit Papieren geht.
Außerdem stell dir vor zu entsorgst den Wagen, wie auch immer und dann kommt der Käufer und will sein Auto haben.
Dann nenne mal den richtigen Weg - auch für Oldiefans die Autos ohne Papiere schlachten und aus mehrere einen machen und dann Karossen verschrotten ...
... man o man ... ich bin naiv, nehme alle Näpfe mit aber man lernt dazu ...
Wie oft hab ich n Trabant vor Jahrzenten ohne Dokumente geholt - DDR Anhänger - aus 2 mach eins gemacht - Rest zum schrott - ruhe war und etwas geld gabs
Auch n 2. Pontiac hab ich so bekommen von n teileverkäufer - ohne papiere - per handschlag - kein thema - man ist das ne welt geworden ... nur noch Betrüger unterwegs ...
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Ja. Da wäre es gut wenn man jemand kennt der bei Polizei , Zul.stelle oder anderen Behörden arbeitet und einfach mal in Computer reinschauen könnte für Dich was und wer unter dem angegebenen Kennz. angemeldet ist.
Gibt hier im Forum sicher Leute die da Zugriff drauf hätten, aber ob jemand das freiwillig für wen fremdes machen will?
Vorab sorry, habe alles nur überflogen und möglicherweise etwas überlesen. Wenn dir das neue Kennzeichen vielleicht bekannt ist oder du es erfragen kannst, darfst du auch Kennzeichen aus Pappe daran machen und das Auto an die Straße stellen. Oder mit Edding auf ein Blech geschrieben... wegen der Witterung.
Ja tatsächlich aus Pappe ist ein Autokennzeichen auch gültig, wenn das Auto wirklich zugelassen ist.
In der Tat gab's immer mal Auto mit Kennzeichen aus Pappe auf der A2 Richtung Polen. Allerdings Kurzkennzeichen.
Habe mich bei Behörden .... Polizei schlau gemacht , weil ich es auch sehr merkwürdig fand und das ist tatsächlich zulässig. Zumindest gibt's kein Gesetz was es verbietet.
Wie die Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug auszusehen haben, steht in der FZV Paragraph 10.
Nix aus Pappe
Die Pappschider auf der A2 sind holländische Ausfuhrkennzeichen, sind aber Aufkleber.
@TE
Wie schon weiter oben steht, einfach entsorgen ist nicht, taucht der Käufer auf und will sein Auto,stehst dumm da.
Ihr habt einen KV geschlossen, auch wenn Du den leider nicht schriftlich festgehalten hast und so den Käufer nicht kennst und nachweisen kannst.
Zitat:
@DerVorbildliche schrieb am 30. Dezember 2022 um 23:42:13 Uhr:
Zitat:
@Pauliese schrieb am 30. Dezember 2022 um 23:37:41 Uhr:
Ich würde mal abklären ob das Auto momentan zugelassen ist und vor allem auch wo. Da Du von Ukrainer schreibst als Käufer:
Hat er seinen Wohnsitz in D oder U ? Hat das Auto nun vielleicht ausländische ukrainische Zulassung bekommen?
Wenn er Dir Ukrainische Kennzeichen zusenden kann, dürfte gar nicht viel passieren mit dem Auto falls es danach an der Straße steht.Wenn das was ich bekommen habe, hat er deutsche Papiere bekommen und ist in einem Landkreis in bayern zugelassen ...
also hast du ein deutsches Kennzeichen, oder erzählt der nur was vom Pferd? Wenn ja, dann machs doch so wie der Vorredner sagte (ist mir auch neu, dass ein Pappschild reicht.. aber who cares..)
wobei.. Moment mal.. muß da nicht ein Siegel vom Landkreis draufsein??
Egal, soll sich die Rennleitung um den Kameraden kümmern (gilt für den Hobel genauso wie für den Besitzer).
Frist von 2 Wochen zur Abholung setzen, in Deutsch und Ukrainisch. Mit Ankündigung, dass nach Fristablauf der Wagen auf der Straße stehen wird.
Danach Auto auf die Straße stellen, Schlüssel ins Handschuhfach und fertig.
Das ist nicht mehr dein Auto und nicht mehr dein Problem.
Sein Problem ist,dass er den Wechsel des Halters nicht nachweisen kann.
Wie sowas auszusehen hat, steht in 13 Absatz 4 FZV
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Dezember 2022 um 06:41:09 Uhr:
Sein Problem ist,dass er den Wechsel des Halters nicht nachweisen kann.
Wie sowas auszusehen hat, steht in 13 Absatz 4 FZV
Ich dachte, der Wagen sei längst auf den Käufer umgemeldet?
Angeblich.
Dass der TE die neue ZB mit der Fin des Wagens gesehen hat, schrieb er nicht. Wohl lediglich ein Kennzeichen.
Ob das zu dem Fahrzeug gehört, wollte/sollte er bei der Zulassungsstelle abprüfen.
@Forum:
Vielleicht ist hier einer der mich mal per PN anschreibt und das Kennzeichabenfragt ob da n Auto: D angemeldet ist. Bj geb ich noch und Name etc interessiert nicht - nur ob der ehrlich wahr unter einhalt Datenschutz usw - Rest kann ich, wenn nicht wahr ist oder auch wenn und er ewig nicht kommt, im neuen Jahr selbst veranlassen ...
Es gibt doch den Zentralruf der Autoversicherer einfach mal Anrufen sagen gab einen Parkrempler Kennzeichen durchegeben, schon bist du weiter ob das Fahrzeug zugelassen ist und auf wen.
Ob das jetzt so ganz Legal sei mal dahingestellt 😁
Wenn dann legal oder über Polizei das die gleich sagen können ob Automarke Bj hinter KZ stimmt ... das ist nichts ganze und richtiges jetzt ....