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Auto steht in Spanien, TÜV abgelaufen
Hallo,
vor ein paar Monaten ist der TÜV von meinem Wagen abgelaufen. Der Wagen ist auch abgemeldet zur Zeit. Nun möchte ich nächstes Jahr den Wagen aber wieder anmelden und durch den TÜV bringen. Nur wie krieg ich das Auto nach Deutschland? Kann ich die Strecke zurücklegen, und sobald ich in Deutschland bin zum TÜV fahren (quasi direkt nach der Grenze)?
Das Problem ist auch dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr besitze... also wo anmelden? Oder könnte er als Zweitwagen eines Bekannten laufen?
Nach Spanien umzumelden ist Unsinn, die Kosten dafür erreichen schon fast den Wert des Wagens...
Ich bin nur einmal im Jahr in Europa, für ein, zwei Monate, und hätte gerne in der Zeit ein Fahrzeug (entsprechend den Wagen nur für die Zeit zulassen).
Gibt es da irgendeine Möglichkeit?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
vor ein paar Monaten ist der TÜV von meinem Wagen abgelaufen. Der Wagen ist auch abgemeldet zur Zeit. Nun möchte ich nächstes Jahr den Wagen aber wieder anmelden und durch den TÜV bringen. Nur wie krieg ich das Auto nach Deutschland? Kann ich die Strecke zurücklegen, und sobald ich in Deutschland bin zum TÜV fahren (quasi direkt nach der Grenze)?
Das Problem ist auch dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr besitze... also wo anmelden? Oder könnte er als Zweitwagen eines Bekannten laufen?
Nach Spanien umzumelden ist Unsinn, die Kosten dafür erreichen schon fast den Wert des Wagens...
Ich bin nur einmal im Jahr in Europa, für ein, zwei Monate, und hätte gerne in der Zeit ein Fahrzeug (entsprechend den Wagen nur für die Zeit zulassen).
Gibt es da irgendeine Möglichkeit?
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66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von notting
Der Austauschstudent hat dann doch aber einen Wohnsitz hierzulande oder bringt ein Fahrzeug von daheim mit? Bei OP soll ja weder das eine noch das andere der Fall sein.
notting
Gut dann schreib ich es etwas genauer:
wenn de Schwager meines Kumpels für drei Monate zu Besuch nach. Kommt darf er das Auto vom Kumpel nicht fahren?
Wird abe schwer für die Silber-blaue Fraktion ihm das zu erklären.
Versicherungstechn.: Im Vertrag können Einschränkungen zwecks niedrigerer Prämie vereinbart sein, z. B. nur VN fährt, VN+Partner, beliebiger Ü23-Fahrer, beliebiger Ü23-Fahrer + benannter U23-Fahrer mit 0 Punkten in Flensburg, beliebiger Fahrer etc.
Zolltechn.: Innerhalb der EU kein Thema, nur darf man IIRC als EU-Bürger in der EU nicht mit außerhalb der EU zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sein, wenn man dort keinen Wohnsitz hat bzw. umgekehrt. Sonst wird da von illegaler Einfuhr ausgegangen und das wird schnell teuer.
Allg. finanziell: Der Bekannter müsste dem eigentlichen Nutzer halt soweit vertrauen, dass der Bekannte, auf den das Auto läuft, die ganzen Kosten zeitnah ersetzt bekommt und er nicht damit rechnen muss, dass wg. dem Nutzer dauernd die Polizei vor er Tür steht (bezogen auf das OP).
Passender FS ist natürlich immer Voraussetzung.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich sehe generell ein Problem. Wenn du nur 1-2Monate in Europa bist, heisst dass das du in Europa auch nicht gemeldet bist. Daraus folgt meiner Meinung nach das du auch in Europa kein Fahrzeug fahren darfst was auf irgendeinen Bekannten zugelassen ist. Denn da kann bei einer Kontrolle die Sache kompliziert werden.
Wieso?
Laut eine Meinung darf also ein Austauschstudent oder andere kein privat zugelassenes Auto in Europa fahren?
Beim TE ging ich davon aus das dieser nicht in europa gemeldet ist. Das Fahrzeug soll in Deutschland gemeldet werden. Fahren wird er wohl nicht nur in Deutschland sondern eventuell auch in Spanien oder sonstwo. Da ist das mindeste was er braucht eine Vollmacht vom Halter das er das Fahrzeug nutzen darf. Desweiteren wie schon angesprochen spielt die Versicherung eine Rolle. Interessant ist auch noch welchen Fuehrerschein er besitzt. Da ist einiges zu beachten
Man ist es denn so schwer? Ich nehm mal folgendes Szenario:
Ich bin Amerikaner, hab einen FS der mich zum fahren eines Pkw ermächtigt, ich bin für drei Monate hier in D auf Besuch bei meinem Schwager, er gibt mir für die Fahrten in D, A ... sein Auto. Und ihr wollt mir einreden, dass ich dies nicht darf weil ich kein Bewohner der EU bin?
Nennt mir doch bitte mindestens eine gesetzliche Grundlage!
Gibt keine. Darfst Du fahren. Ich gehe davon aus, dass hier einige User den Überblick ein wenig verloren haben.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Man ist es denn so schwer? Ich nehm mal folgendes Szenario:
Ich bin Amerikaner, hab einen FS der mich zum fahren eines Pkw ermächtigt, ich bin für drei Monate hier in D auf Besuch bei meinem Schwager, er gibt mir für die Fahrten in D, A ... sein Auto. Und ihr wollt mir einreden, dass ich dies nicht darf weil ich kein Bewohner der EU bin?
Nennt mir doch bitte mindestens eine gesetzliche Grundlage!
Gabs hier in V&S nicht irgendwo mal einen Thread, wo es um die steuerrechtliche Betrachtung ging? Grundlage damals war die Frage, ob man in Deutschland als Deutscher ein im Ausland angemeldetes Auto fahren darf. Also z. B. wenn man bei einer befreundeten britischen/amerikanischen Soldatenfamily zu Besuch ist und die dann sagen: fahr mal grad einkaufen, nimm mein Auto.
Wurde damals mehrheitlich abgelehnt, mit dem Hinweis, dass man sich da IIRC einer Art Steuerhinterziehung schuldig machen würde.
Ist das hier nicht irgendwie dieselbe Grundsituation? Auch wenn es jetzt hier um einen US-Fahrer eines deutschen Autos in D geht - und nicht um einen D-Fahrer eines US-Autos in D.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Gabs hier in V&S nicht irgendwo mal einen Thread, wo es um die steuerrechtliche Betrachtung ging? Grundlage damals war die Frage, ob man in Deutschland als Deutscher ein im Ausland angemeldetes Auto fahren darf. Also z. B. wenn man bei einer befreundeten britischen/amerikanischen Soldatenfamily zu Besuch ist und die dann sagen: fahr mal grad einkaufen, nimm mein Auto.
Wurde damals mehrheitlich abgelehnt, mit dem Hinweis, dass man sich da IIRC einer Art Steuerhinterziehung schuldig machen würde.
Ist das hier nicht irgendwie dieselbe Grundsituation? Auch wenn es jetzt hier um einen US-Fahrer eines deutschen Autos in D geht - und nicht um einen D-Fahrer eines US-Autos in D.
Das betraf AFAIK nur den Fall Zulassungsland Fahrzeug != Land in dem es rumfährt.
- Also EU-Bürger haben mt in der EU zugelassenen Fahrzeuge kein Problem.
- Jemand mit Wohnsitz in der Schweiz (Arbeitsplatz reicht bei Firmenfahrzeugen wohl auch) darf in seinem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug in der EU herumfahren (soforn er seinen Wohnsitz nicht die EU verlegt hat bzw. nicht gegen daraus resultierende Ummeldungsbestimmungen verstößt etc.) bzw. umgekehrt.
- Mietet ein EU-Bürger in der Schweiz ein Auto und fährt in die EU gibt's AFAIK Probleme wg. Einfuhr bzw. umgekehrt.
Aber IANAL.
notting
Zitat:
Wurde damals mehrheitlich abgelehnt, mit dem Hinweis, dass man sich da IIRC einer Art Steuerhinterziehung schuldig machen würde.
WAS BITTE ?!
Und wo genau hinterzieh ich da Steuern wenn ich nich gerade mit Heizöl fahre?
Nicht das ich sowas in Deutschland für ausgeschlossen halte, aber die Rechtsgrundlage dafür würd mich ja schon stark interessieren.....
Und ansonsten darf jeder der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist in Deutschland das zugehörige Fahrzeug fahren, völlig egal wo er wohnt.Also währe es selbstverständlich möglich das Fahrzeug über einen Kumpel anzumelden, nur ob der Aufwand für nen paar Wochen im Jahr lohnt ist eher fraglich, Autos kriegen schließlich auch STandschäden wenn sie sonst nur rumstehen...
Zitat:
Original geschrieben von altmetallfanatiker
Zitat:
Wurde damals mehrheitlich abgelehnt, mit dem Hinweis, dass man sich da IIRC einer Art Steuerhinterziehung schuldig machen würde.
WAS BITTE ?!
Und wo genau hinterzieh ich da Steuern wenn ich nich gerade mit Heizöl fahre?
Nicht das ich sowas in Deutschland für ausgeschlossen halte, aber die Rechtsgrundlage dafür würd mich ja schon stark interessieren.....
Schon mal was von der Kfz-Steuer und Ein-/Ausfuhr von Fahrzeugen gehört (so mit Märchensteuer nachzahlen usw.)?
notting
Zitat:
Schon mal was von der Kfz-Steuer und Ein-/Ausfuhr von Fahrzeugen gehört (so mit Märchensteuer nachzahlen usw.)?
notting
Ich führe doch aber kein Fahrzeug ein sondern fahre damit durch die Gegend, Solange es nicht mein Eigentum ist müsste das dem Finanzamt doch theoretisch völlig Latte sein...
Aber egal wir treiben ab , ich recherchier mal kurz, ich kanns ehrlich gesagt nur schwer glauben das es verboten sein soll im Ausland zugelassene Fahrzeue als Deutscher in D zu bewegen..
Aber bei deutschen Ämtern weiß man ja bekanntlich nie womit sie einem das Leben versüßen wollen
Man sollte schon trennen können zwischen der zulassungsrechtlichen, der fahrerlaubnisrechtlichen, der versicherungstechnischen und der zivilrechtlichen Problematik. Alles ganz verschiedene Themenfelder und nicht alle müssen zwingend in diesem Thread gefragt sein...
Zitat:
Original geschrieben von altmetallfanatiker
Zitat:
Schon mal was von der Kfz-Steuer und Ein-/Ausfuhr von Fahrzeugen gehört (so mit Märchensteuer nachzahlen usw.)?
notting
Ich führe doch aber kein Fahrzeug ein sondern fahre damit durch die Gegend, Solange es nicht mein Eigentum ist müsste das dem Finanzamt doch theoretisch völlig Latte sein...
Aber egal wir treiben ab , ich recherchier mal kurz, ich kanns ehrlich gesagt nur schwer glauben das es verboten sein soll im Ausland zugelassene Fahrzeue als Deutscher in D zu bewegen..
Aber bei deutschen Ämtern weiß man ja bekanntlich nie womit sie einem das Leben versüßen wollen
Steuer ist Steuer = Vater Staat ist hinterher. Ich vermute mal, dass die Tatsache, dass jemand, der in der Schweiz wohnt, mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug auch außerhalb der Schweiz rumgurken darf ohne dass er sofort wg. angeblicher Ausfuhr kräftig zahlen darf, auf irgendwelchen internationalen Vereinbarungen beruht. Dass man mit EU-Wohnsitz in einem in einem beliebigen EU-Land zugelassenen Fahrzeug rumgurken darf, beruht wahrscheinlcih auf der Freizügigkeitsregelung für Personen und Güter innerhalb der EU. Aber in allen anderen Fällen hast du gefälligst Papa Staat zu sponsorn, weil jemand mal die geniale Idee hatte, Steuern auf Kfz zu erheben, auch weil es in den genannten Fällen aufgrund der entspr. Regelungen dummerweise nicht klappt.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Man ist es denn so schwer? Ich nehm mal folgendes Szenario:
Ich bin Amerikaner, hab einen FS der mich zum fahren eines Pkw ermächtigt, ich bin für drei Monate hier in D auf Besuch bei meinem Schwager, er gibt mir für die Fahrten in D, A ... sein Auto. Und ihr wollt mir einreden, dass ich dies nicht darf weil ich kein Bewohner der EU bin?
Nennt mir doch bitte mindestens eine gesetzliche Grundlage!
Genau ueber deinem Text steht von mir eigendlich erklaert worauf man achten soll. Einfach nochmal lesen. Da ging es weniger um Deutschland sondern darum das er mit einem in Deutschland zugelassenen Auto im Ausland probleme bekommt wenn er nicht der Halter ist.
das nicht aber im moment ist die kiste doch abgemeldet und damit nicht mehr zugelassen. nirgendwo zugelassenen, weltweit nicht gemeldet. der abgelaufene tüv wird die wiederzulassung oder neuzulassung ausserhalb der brd erschweren, ist aber nicht das wirkliche problem.
man nehme ein südosteuropopäisches eu-land mit günstigen bis gar keinen einfuhrgebühren für eu-fahrzeuge ab euro 4 und gründe dort günstig ein unternehmen auf das das fahrzeug im anschluss an die registrierung zugelassen wird. mit der vollmacht zur grenzüberschreitenden nutzung für den fahrer und der übersetzung in's englische und französische darf der damit auch weltweit fahren - auch als deutscher im bundesgebiet.
selbst wenn er wieder einen WS in ber brd anmeldet, sollte ihn irgendetwas dazu mal nötigen - sofern er dann nicht offen darüber spricht, dass er privat fährt. die laufenden kosten wären beim ausbleiben einer realen tätigkeit eur ~200 für die alljährliche keine-steuer-erlärung, versicherung + grüne karte + kfz-steuer (im kraftstoffpreis enthalten) wesentlich günstiger als in der westlichen schengen-eu, tüv gibt's für unter eur 30,- und kostet den te rund 40 minuten seiner wertvollen zeit. braucht man m.W. so dringend aber auch nur, wenn man vorhat, staatsgebiet der zulassung zu befahren.
_________________________________
probleme mit der steuerfreien einfuhr in das nicht eu-ausland könnte es - sofern dort aufenthaltstitel ausgestellt und wohnsitz angemeldet ist - geben. wobei diese - bei zulassung auf eine juristische person / registrierung einer juristischen person im residenzstaat - leicht zu lösen sein dürften.
wobei - spanien. wie komm' ich auf südosteuropa - schon man über 'ne zulassung in gibraltar nachgedacht?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Genau ueber deinem Text steht von mir eigendlich erklaert worauf man achten soll. Einfach nochmal lesen. Da ging es weniger um Deutschland sondern darum das er mit einem in Deutschland zugelassenen Auto im Ausland probleme bekommt wenn er nicht der Halter ist.
????? Du behauptest also allen ernstes das es mir untersagt ist mit einem auf meinen Kumpel zugelassenem Fahrzeug z.B. in Spanien oder der Schweiz zu fahren?!? Ich borge mir z.B. ein Wohnmobil für den Urlaub und darf dann im Urlaub nicht damit im Ausland fahren?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Genau ueber deinem Text steht von mir eigendlich erklaert worauf man achten soll. Einfach nochmal lesen. Da ging es weniger um Deutschland sondern darum das er mit einem in Deutschland zugelassenen Auto im Ausland probleme bekommt wenn er nicht der Halter ist.
????? Du behauptest also allen ernstes das es mir untersagt ist mit einem auf meinen Kumpel zugelassenem Fahrzeug z.B. in Spanien oder der Schweiz zu fahren?!? Ich borge mir z.B. ein Wohnmobil für den Urlaub und darf dann im Urlaub nicht damit im Ausland fahren?
Ich gebs auf. Du willst es eh nicht verstehen. Ist das Wort ,,Vollmacht`` fuer dich so ein Problem?