Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen
Moin,
Folgendes ist passiert:
Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.
Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.
Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.
Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).
Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.
Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.
Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.
Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.
Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.
Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.
Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.
Was meint ihr dazu?
119 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 23. März 2024 um 15:29:15 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 15:15:56 Uhr:
Kein Termin bekommen!
Ich habe mir noch einmal alle Beiträge vom TE durchgelesen. Nirgendwo schreibt er, daß er keinen Termin bekommen hat.
Dachte die Ironie ist erkennbar.
Die Standard Ausrede bei der Frage, wieso nach Kauf nicht um abgemeldet wurde.
Nur 1 Euro jedesmal und ich hab einen Urlaub extra
@windelexpress
Natürlich nicht. Ich sprach von "meinem Auto" und nicht von diesem abenteuerlichen Kutschengespann 😁
Zitat:
Mit dem gespann wie auf dem Bild?
Als Diesel dürfte der 3B 1800 kg ziehen, bis 8% 1900 oder 2000.
Anhänger mit T4 sollten drüber liegen
Was mir die ganze Zeit im Kopf rum geistert, wäre es möglich, dass der Verkäufer den Wagen hinterrücks online abgemeldet hat???
Ich weiß nicht wie das aussieht, wenn die Codes am Kennzeichen freigelegt sind, aber vllt hat er das, um sich ein Hintertürchen offen zu halten, vor Verkauf heimlich getan und keiner hat's bemerkt?
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 23. März 2024 um 16:45:48 Uhr:
Was mir die ganze Zeit im Kopf rum geistert, wäre es möglich, dass der Verkäufer den Wagen hinterrücks online abgemeldet hat???
Dazu müßte der TE durch seine eigene Prokrastination dem Verkäufer aber auch erst die Möglichkeit verschafft haben.
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Das freilegen der drei Code s würde man sehen, obwohl Füchse da schon was probiert haben.
Nur der Text "Zulassung erloschen" würde dann nicht passen.
Dann müsste stehen "Fahrzeug außer Betrieb"
Zulassung erloschen ist der Eintrag , wenn diese nach 15/5 beendet wird und die entsiegelung der Kennzeichen nicht erfolgte.
Dies übernimmt wie hier dann die Rennleitung, wenn der Hobel auffällt.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 23. März 2024 um 16:45:48 Uhr:
Was mir die ganze Zeit im Kopf rum geistert, wäre es möglich, dass der Verkäufer den Wagen hinterrücks online abgemeldet hat???
Online nicht, aber der Verkäufer kann wenn die Frist im Kaufvertrag zur Ummeldung um ist beim SvA die Zwangsabmeldung des verkauften Fahrzeuges beantragen. Alternativ müsste das IMHO auch autmatisch passieren wenn der 1 Monat Übergangsfrist bei der Versicherung um ist und beim SVA auffällt dass da ein Auto ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist.
Da fällt bei der Zulassungsstelle nichts zufällig auf. Die Meldung über Beendigung der Versicherung muss aktiv von der Versicherung erlassen werden.
Auf Grund einer Verkaufsanzeige bei der Versicherung beenden nur selten die Versicherungen das Versicherungsverhältnis.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. März 2024 um 19:59:48 Uhr:
Auf Grund einer Verkaufsanzeige bei der Versicherung beenden nur selten die Versicherungen das Versicherungsverhältnis.
Wenn die Versicherung vom Verkäufer für ein neues Auto übernommen wird geht das doch eigentlich nach der Übergangsfrist automatisch, oder? Versicherugnsprofis hier? Gleiche Versicherung auf 2 Autos, da dürfte doch automatisch die alte evb ungültig werden und das beim Amt irgendwann auffallen, oder?
Ansonsten kann der Verkäufer aber eben bei seiner Versicherung und beim SVA dafür sorgen dass das passiert wenn der Verkäufer nicht ummelden will.
Ich finde die 50/50 nicht fair, dein Kumpel sollte die Kosten tragen. Packt der einen T4-Camper auf einen Anhänger und zieht das mit dem Passat... Sachen gibt's! Er wurde ja nicht rausgezogen, weil die Zulassung erloschen war, sondern weil seine Fahrweise mehr als offensichtlich unsicher war. Zum Glück hat jemand die Polizei gerufen, wenn das Gespann bei 65kmh anfängt zu schlingern, da wird einem ganz anders!
Andererseits scheinst du mir selbst kein guter Freund zu sein, einen Kumpel mit erloschener Zulassung auf so eine Tour zu lassen!!! Sorry für die direkten Worte, aber bei euch beiden muss man sich echt fragen:
Was denkt ihr euch dabei?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 23. März 2024 um 20:07:22 Uhr:
Ansonsten kann der Verkäufer aber eben bei seiner Versicherung und beim SVA dafür sorgen dass das passiert wenn der Verkäufer nicht ummelden will.
Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nach Satz 1 nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten.
Zitat:
@HBL4885 schrieb am 23. März 2024 um 13:10:42 Uhr:
Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.
Ist die Frage eigentlich ernst gemeint, oder soll das hier wieder ein provozierender Fred werden wo sich am Ende alle anschnauzen und ein Mod das Schloss dran hängt.
Alleine die Frage an sich disqualifiziert dich hier noch irgendetwas zu posten 🙄
Die beiden sind naiv und Blauäugig an die Sache ran gegangen. Wenn alles gut läuft kräht da keine Taube nach.
Der Verkäufer hat wahrscheinlich ganz korrekt gehandelt, das Fahrzeug mit Kennzeichen einschl. Zulassungsplaketten usw. weitergegeben und vorschriftsmäßig Zulassungsstelle und seine Versicherung mit dem entsprechenden Vordruck vom Verkauf unterrichtet. Damit bleibt der Verrsicherungsschutz aber bestehen.
Für die weitere Nutzung mit bisheriger Zulassung fehlt je nach Kaufvertrag die Zustimmung des bisherigen eingetragenen Halters, das Fahrzeug darf deswegen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Insofern liegt aber kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Die Polizei erhält aber Infos in ihrem System, das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit zu entstempeln, um eine weitere widerrechtliche Nutzung zu unterbinden.
Genau das dürfte hier passiert sein, deshalb auch keine Anzeige.
Der frühere Halter muss nichts mehr unternommen haben, um die Entstempelung zu veranlassen, das überwacht und veranlasst die Zulassungsstelle automatisch.
Der TE schreibt nichts dazu, wann er den Passat übernommen hat, er müsste eine Zweitschrift der Meldungen an die Zulassungsstelle und Versicherung (gibts im Internet vom ADAC und vielen Versicherungen) beim Kauf erhalten haben. Er dürfte alle vertretbaren Fristen für eine Ummeldung auf seinen Namen überschritten haben.
Das Verfahren habe ich in dieser Form schon durch, weil ein von mir verkaufter PKW nicht umgemeldet wurde ... ist für den Verkäufer stressfrei.
Soweit zum Entstempeln und zum abgebildeten Beleg der Polizei.
Der zweite Punkt ist aber das Gespann: warum hat die Polizei das wohl angehalten? Jeder, der sich mit zulässigen Anhängelasten mal befasst hat, hätte sofort gesehen, dass die zulässige Anhängelast beim Passat mit dem Anhänger + T4 sehr deutlich überschritten ist, das dürfte so in Richtung 1.000 kg/ca. 50 % gehen. Genau könnte man das sehen, auch die Poliozei, wenn man sich die Papiere der drei Fahrzeuge mal ansieht. Eine Waage ist dafür nicht unbedingt erforderlich.
Für LKW-Fahrer gehören Fahrzeuggewichte zum täglichen Job, die kennen sich damit aus. Und wenn man die damit auf der Autobahn bei ihrer Arbeit auch noch behindert und provoziert, kann man sich deren Reaktionen leicht ausmalen, das lassen die sich nicht gefallen.
Das ist aber nicht dem TE, sondern ganz allein dem Fahrer anzulasten. Der hätte so auch nicht weiterfahren dürfen, wenn der Passat nicht entstempelt worden wäre.
Dem TE ist aus meiner Sicht keine Verschuldung für das ganze Dilemma anzulasten. Auslöser für die Kontrolle mit den Folgen war einzig und allein das unzulässige Gespann, und das hat allein der Fahrer zu verantworten.
Ich würde mich an den Kosten nicht beteiligen.
Der Fahrer/bisherige Kumpel dürfte noch Briefe in gelben Umschlägen bekommen und vielleicht bei der heftigen Überladung eine Zeit zum Fußgänger degradiert werden, sicherlich aber eine Gutschrift auf seinem Konto in Flensburg.
Beim TE dürfte sich die Rechnung auf Verwaltungskosten wegen der Entstempelung beschränken. Sofern der Passat noch mindesten 1/2 Jahr TÜV hat, würde er problemlos ein Kurzzeitkennzeichen kriegen und den Passat von der Kontrollstelle auf eigenen Rädern zurück fahren können und dürfen. Dafür vorher mit der eigenen Versicherung Kontakt aufnehmen.
Da der TE uns ja weiterhin im Dunkeln darüber lässt, warum das Auto zur Entstempelung ausstand, gehe ich hier auch von einer linken Sache aus. Wieder so ein Thread, wo jemand nur Bestätigung für seine eigenen Ansichten sucht. Hat auf jeden Fall mal die richtigen getroffen, ein richtig netter Fang für die beteiligten Polizisten, der Fall wird bestimmt hier und da auch mal als Beispiel angebracht werden.