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Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:10

Moin,

Folgendes ist passiert:

Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.

Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.

Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.

Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).

Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.

Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.

Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.

Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.

Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.

Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.

Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.

Was meint ihr dazu?

Stand zur Entstempelung
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119 Antworten

Solche Treffer gibt es häufiger.

Noch zu wenig, sonst würden es nicht so viele drauf ankommen lassen. Aber das die Rennleitung ist ja auch schwach besetzt. Und nichtanlassbezogene Abfragen werden selten gemacht.

Hier ist das auffällige gespann wohl der Grund gewesen, das Kennzeichen mal durchlaufen zu lassen und wird der Eintrag gleich aufgefallen sein

Sorry Leute, aber ich denke der TE trollt.

Anders kann ich mir seine "komische" Art mit einer Mischung aus Dummheit und Dreistigkeit nicht erklären. (Auto gekauft... Paletten sind drauf...also muss ich nix mit Zulassung und Versicherung auf meinen Namen unternehmen. - Ernsthaft?!)

Leider leider, kommt so was doch häufiger vor als man glaubt. (Deshalb auch mein Rat, nur abgemeldet zu verkaufen). Manche nutzen das auch soweit,dass der Hobel dann alle paar Monate weiter verkauft und dann auch bspw das zahlen an der Tanke unterlassen wird, denn die einzig greifbare Person ist der eingetragene Halter(der sich mit einer vollständigen Veräußerungsmitteilung zwar unschädlich halten kann, die Steuer wird trotzdem abgebucht bis zur Außerbetriebsetzung bzw Beendigung derZulassung). Deshalb immer die Daten der Person erfassen,die den Wagen mitnimmt und nicht irgendeine Anschrift eines An und Verkaufs , die es im schlimmsten Fall nicht mal gibt.

Genau, hab zwar nicht alles gelesen aber nach der 2ten Seite hab ich nur noch den Kopf geschüttelt.

Für mich haben beide Schuld an der Situation.

Wie ihr damit umgeht ist euer Problem.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. März 2024 um 08:31:46 Uhr:

Der TE hat seinen Verkäufer und seinen Kumpel betrogen.

Der TE hat weder den Verkäufer noch seinen Kumpel betrogen!

Für den Verkäufer bleibt das ganze ohne Folgen, er wird höchstens von seiner Zulassungstelle auf Nachfrage die Info erhalten, wann die Kennzeichen entstempelt wurden. Wenn der Verkäufer nicht nachfragt, erfährt er von dem ganzen nichts, es passiert für ihn auch nichts, es entstehen ihm vor allem auch keinerlei Kosten, da der Verkäufer offensichtlich wegen des Verkaufs alles korrekt und vorschriftsmäßig gemacht hat.

Der Kumpel hätte rechtzeitig sehen können und müssen, dass der Passat nicht korrekt auf den TE zugelassen ist, wenn er mal in die Zulassung geschaut hätte! So blöd kann man doch nicht sein, zumindest hätte er den TE fragen müssen, wie das zusammen hängt!

Und der Kumpel hat sich wohl tatsächlich nicht die Zulassung für den Passat mal angesehen, sonst hätte er auch gesehen, dass er mit mit dem Passat den T4 auf dem Anhänger nicht ziehen durfte, und er wäre nicht mit einem solchen abenteuerlichen Gespann auf der Autobahn unterwegs gewesen und hätte LKW-Fahrer so genervt, dass die sich an die Polizei gewandt haben.

Also auch kein Betrug des TE am Kumpel, sondern grenzenlose, kaum vorstellbare Dummheit des Kumpels/Fahrers!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. März 2024 um 10:52:13 Uhr:

Leider leider, kommt so was doch häufiger vor als man glaubt. (Deshalb auch mein Rat, nur abgemeldet zu verkaufen). Manche nutzen das auch soweit,dass der Hobel dann alle paar Monate weiter verkauft und dann auch bspw das zahlen an der Tanke unterlassen wird, denn die einzig greifbare Person ist der eingetragene Halter(der sich mit einer vollständigen Veräußerungsmitteilung zwar unschädlich halten kann, die Steuer wird trotzdem abgebucht bis zur Außerbetriebsetzung bzw Beendigung derZulassung). Deshalb immer die Daten der Person erfassen,die den Wagen mitnimmt und nicht irgendeine Anschrift eines An und Verkaufs , die es im schlimmsten Fall nicht mal gibt.

Der Rat ist vollkomener Unsinn!

Zum Verkauf abgemeldete Fahrzeuge bringen keinerlei Vorteile, erschweren das ganze nur nicht unerheblich, ohne Sinn und Zweck!

Für den Verkauf gibt es eindeutige Vorschriften wie z. B. die Meldung an die Zulassungsstelle und die eigene Versicherung. Und auch dort müssen zwingend die korrekten Daten des Käufers angegeben werden, und zwar die aus dem Perso abgeschriebenen Daten gemäß Vordruck und nicht nur irgendwelche vom Erwerber erzählten Märchen. Wenn der Verkäufer nicht lesen kann oder sich nicht daran hält, könnte er ein Problem haben wie bei allen Vorschriften, die man nicht beachtet.

Die Belastung der Kfz-Steuer bis zur Ummeldung klingt zwar böse und schlimm, dieser Anteil bewegt sich je nach Fahrzeug aber im geringfügigen Bereich, die Kosten für die Abmeldung dürften höher sein.

Wenn der Käufer ohne Bezahlen tankt und die Meldung über den Verkauf korrekt erfolgt ist, passiert dem Verkäufer nichts. Er bleibt zwar greifbar, aber niemand greift zu. Die Aufklärung bleibt Sache der Polizei wie bei jedem anderen Tankbetrug auch, der Verkäufer hat damit nichts zu tun.

Und wenn "der Hobel" alle paar Monate weiter verkauft wird, hat der Verkäufer damit nichts zu tun, er hat ja die korrekten Daten des Käufers an die Zulassungsstelle gegeben, und die wird sich bei Bedarf an diesen wenden, nicht an den Verkäufer.

Das ist Deine Meinung.

Die Betroffenen sehen es hinterher anders.

Kann jeder machen, wie er möchte. Dann aber hinterher nicht rumheulen

Es ist anscheinend mal wieder soweit… :) der TE hat sich verdrückt und dank seines seltsame Freds, kommen sich die bekannten User wieder mal wegen der ewig gleichen OT Themen in die Haare bis es Rügen setzt oder ein Schloss hinkommt.

"Er wollte ja schneller als 65 km/h fahren, aber da "schlingerte" wohl alles":confused:

Das hat die Polizei richtig gemacht, so etwas gehört nicht auf die Autobahn (oder andere öffentliche Straßen).

Themenstarteram 25. März 2024 um 11:37

Zitat:

@Pauliese schrieb am 24. März 2024 um 14:26:18 Uhr:

Es ist anscheinend mal wieder soweit… :) der TE hat sich verdrückt und dank seines seltsame Freds, kommen sich die bekannten User wieder mal wegen der ewig gleichen OT Themen in die Haare bis es Rügen setzt oder ein Schloss hinkommt.

Moin,

also von "verdrückt" kann ja keine Rede sein, wenn man mal Sonntags für einen Tag nicht am Computer sitzt.

Auch handelt es sich nicht um meinen "ehemaligen Kumpel", denn wir selbst haben uns wegen dieses Vorfalls nicht gestritten.

Und ich habe ihm den VW-Passat ja auch nicht vermietet,

sondern unendgeldlich überlassen, - geborgt - verliehen

Mein Kumpel wußte, dass der VW-Passat noch nicht auf meinen Namen umgemeldet worden ist, und demnach noch auf den Vorbesitzer lief...

Im übrigen habe ich mich jetzt mit ihm geeinigt.

Aber interessieren würde ihn, was er von der Behörde wegen der Überladung zu erwarten hat.,

Bei dem VW-Passat Variant handelt es sich um einen 1.6 Liter mit 105 PS Benzin Motor.

Er war der Meinung, der dürfe bis 2 Tonnen ziehen.

Die Polizei hat es wohl anders gesehen

 

 

VW-Passat-Anhänger-überladen

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 25. März 2024 um 12:37:12 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 24. März 2024 um 14:26:18 Uhr:

Es ist anscheinend mal wieder soweit… :) der TE hat sich verdrückt und dank seines seltsame Freds, kommen sich die bekannten User wieder mal wegen der ewig gleichen OT Themen in die Haare bis es Rügen setzt oder ein Schloss hinkommt.

Moin,

also von "verdrückt" kann ja keine Rede sein, wenn man mal Sonntags für einen Tag nicht am Computer sitzt.

Hast Du ne Ahnung. Der gemeine Motor-Talker erwartet von nem Themenersteller das er auf Rückfragen innerhalb max 10Min zu Antworten hat, ansonsten wird ihm Desinteresse vorgeworfen. Denn wenn er die ganze Zeit vor seinem PC sitzen kann muss der TE das ja schließlich auch können. Das es Leute mit einem Leben außerhalb von Motor-Talk gibt ist für ihn unvorstellbar.

Themenstarteram 25. März 2024 um 11:55

Also:

Ich habe keine:

1.) Mailbox auf meinem Telefon.

wenn ich nicht antworte, bin ich beschäftigt oder ganz einfach höre das klingeln nicht, und rufe dann später zurück, nachdem ich die Caller-ID gesehen habe, wer angerufen hat.

2.) kein "Anklopfen".

Wenn ich am Telefon mit jemanden spreche, kann ich nicht gleichzeitig auch noch mit einer dritten Person sprechen, das ist einmal unhöflich und zum anderen verliert man den "roten Faden" des ersten Gespräches.

Wenn ich telefoniere, hört mein Anrufer einen guten alten

"beep-beep-beep- Ton" so wie vor 40 Jahren bei den alten Drehscheiben Telefonen, und er weiß. dass ich gerade mit jemand anderes telefoniere und kann dann später wieder anrufen.

Und wenn mein Telefon gar nicht klingelt, dann habe ich es ausgeschaltet, weil ich nicht gestört werden möchte.

Beim alten Drehscheibentelefon in den 1980#er Jahren hatte ich damals einfach den Stecker gezogen, und schon war Ruhe im Karton

Zitat:

 

Er war der Meinung, der dürfe bis 2 Tonnen ziehen.

Die Polizei hat es wohl anders gesehen

Selbst wenn der 1,6er Passat 2t ziehen dürfte( was ich bezweifele laut google sind es 1200kg )

Warum hängt der dann mindestens 2,5t da hinten dran? Der T4 mit Hochdach wiegt doch locker 2t und der Anhänger hat bestimmt auch noch mal 500kg.

Bei so einer massiven Überschreitung würde ich mal mit 400 bis 500€ Strafe und Punkten rechnen.

Themenstarteram 25. März 2024 um 12:13

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. März 2024 um 13:07:59 Uhr:

Zitat:

 

Er war der Meinung, der dürfe bis 2 Tonnen ziehen.

Die Polizei hat es wohl anders gesehen

Selbst wenn der 1,6er Passat 2t ziehen dürfte( was ich bezweifele laut google sind es 1200kg )

Warum hängt der dann mindestens 2,5t da hinten dran? Der T4 mit Hochdach wiegt doch locker 2t und der Anhänger hat bestimmt auch noch mal 500kg.

Bei so einer massiven Überschreitung würde ich mal mit 400 bis 500€ Strafe und Punkten rechnen.

Der T4 habe ich gerade gesehen ist außerdem eine "Langversion", also lang & hoch.

Der Anhänger soll wohl leer 600 kg wiegen

Sag mal, ich krieg zwar immer mehr Kopfschütteln aber da du ja das Fingerlochwählscheibentelefon kennst dürftest du ja nicht so der Jüngste sein.

Ergo, verstehe ich das vorgehen erst recht nicht und was der Passat ziehen darf steht in der ZUB1.

 

Das ist mit das bekloppteste was ich an Aktion jemals gelesen habe.

Auto nicht umgemeldet und daher unsichere Zulassung und Versicherung, dann noch an Dritten verliehen und dann noch mit einem völlig Überladenen Zug queer durch D eiern.

Bin echt fassungslos.

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