Auto nur für Gewerbekunden oder Export trotzdem als Privatperson kaufen?
Hallo,
ich möchte gerne ein Auto kaufen, ich habe den Händler auch schon angerufen, aber er sagte mir, dass das Auto nur ausschließlich an Gewerbekunden oder Export verkauft wird.
Ich möchte aber trotzdem als Privatperson das Auto haben, was kann man nun machen? Kann man einfach angeben, dass ich das Auto exportieren werde? Oder das ich ein Gewerbe habe? Obwohl ich das Auto für private Zwecke benutzen möchte?
Könnt ihr mir irgendwelche Tricks verraten wie ich doch als Privatperson das Auto kaufen kann? Am Telefon hat er mich auf jeden Fall direkt abgewimmelt
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38 Antworten
Sicherlich bringt das auch Pflichten mit sich, aber spürbare Nachteile würde ich nicht sagen.
Eine Einkommensteuererklärung muss ich ja losgelöst davon eh schon machen.
Bei meinem Gewerbe fungiere ich als sog.
umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, bei dem ich lediglich ein sog. Umsatzsteuerheft und eine ganz einfache Gewinnermittlung führen muss.
Den Zeitaufwand hierfür schätze ich auf max. 1 Stunde im Jahr.
Machen tu ich das Ganze vor Allem, weil ich primär doch immer wieder mal Dieses oder Jenes „durchhandle“ (vorwiegend gebrauchte Autoteile / -Zubehör) und mich da auch nicht angreifbar machen möchte.
Stichwort noch Privat oder doch schon nicht mehr …..
Fürs FA weise ich meist einen Gewinn von ein paar Hundert Euro (meist so 100 € bis 200 € im Jahr) aus und hab somit auch dort meine Ruhe.
Na ich bin mir da nicht ganz sicher.
Man kann Gewinneinkünfte versteuern ohne Gewerbeschein und man kann einen Gewerbeschein haben ohne Versteuerung wenn keine Umsätze vorliegen. Dann hat man halt ein ruhendes Gewerbe.
Beides hatte ich schon öfter.
Das Einzige was wirklich bei der Gewerbeanmeldung immer nervte war das die IHK immer gleich auf der Matte stand und Kohle sehen wollte. Da musste man jedes mal erst ne Erklärung abgeben das man unter den Grenzen liegt. Schmarotzer, denn will man was von denen gibt es laufend lange Gesichter.
IHK und betriebliche UV war bei mir jeweils nach 5 Min Telefonat bzw. 1 Brief vom Tisch.
Und brauchen tu ich von denen eh nix …….
Ich hab meinen Gewerbeschein jetzt gute 10 Jahre und mit nix und Niemandem Probleme.
UV? Komm grad nicht drauf was das sein soll.
Ja klar ist das mit einem Brief erledigt aber nerven tut es trotzdem.
Hab 5 mal ein Gewerbe angemeldet und sie standen jedes mal wieder vor der Tür
UV ?
Unfallversicherung
Ahhh; aber wen interessiert denn die UV? Da hat bei mir noch nie einer nachgefragt. Eher nach HV = Haftpflicht.
TE, wenn du jemanden in der Türkei meine ich war es dann lass den Vertrag über die laufen und unterschreiben. Geht ja alles mit scannen und Mail und du trittst nur als bevollmächtigter Abwickler auf.
Dann sollte für den VK doch kein Problem mehr bestehen.
Das kann ich dir nicht sagen, wie das mit der UV gewesen ist.
Die, und die IHK waren damals die Einzigen, die nach der Gewerbeanmeldung bei mir auf der Matte standen;
Das war aber schnell vorbei und seitdem ist Ruhe.
Ich für mich hab die Entscheidung mit der Gewerbeanmeldung nie bereut und des bisschen Arbeit und die paar Euro Steuer im Jahr nehm ich gerne in Kauf.
Dafür brauch ich mir nie mehr Gedanken machen, wenn ich doch mal etwas mehr „handle“, kann im Großhandel (u. A. Metro ) einkaufen und Export-/Gewerbeautos kaufen, was ich aber nur für mich selbst bzw. nur für gute Freunde/Bekannte mache.
Wie wäre es, wenn Du einfach ein Gewerbe anmeldest, und in den darauf folgenden Tagen wieder abmeldest ?
Dann hast Du Deinen Gewerbeschein, und kannst den beim Autokauf vorlegen.
Der Händler interessiert sich 0 für das Gewerbe. Es geht hier lediglich darum, Gewährleistung auszuschließen und falls jeher doch eine Prüfung kommen sollte, dass er einen Nachweis hat.
Klar, wenn tatsächlich mal eine Prüfung kommen sollte, könnte es Nachfragen geben. Aber ganz ehrlich : Wie hoch stehen die Chancen, das da was kommt ?
Ich denke, das Risiko ist überschaubar.
Von der Sache her ist das anmelden eines Scheingewerbes des Käufers, sowie auch wohl das deklarieren eines Privatverkaufs eines Gewerbetreibenden illegal bzw. nicht legitim?
Was jedoch legal für beide ist und definitiv auch eine Gewährleistung ausschließt, ist der verkauf mehrerer Ersatzteile im Paket.
Wenn jene auch noch als Gebrauchtteile mit undefinierter Funktion auf der Rechnung vermerkt sind, sollte die Rechtslage wenn ich das vorliegende Urteil meines Onkels gerade richtig Interpretiere klar sein.
Veräußerung eines Gegenstandes, welchem kein Funktionszustand zugewiesen werden kann.
Ich hab es nochmal herausgekramt, hat leider einen Augenblick gedauert
Aber auch der Verkauf von Gebrauchteilen von B2C unterliegt der Gewährleistung.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Dezember 2021 um 11:28:25 Uhr:
Aber auch der Verkauf von Gebrauchteilen von B2C unterliegt der Gewährleistung.
Dann kauft man halt Lenkrad, Bereifung, Windschutzscheibe etc. im Paket... Teile auf die es keine Gewährleistung geben kann. Fragt sich nur, ob sich der Händler darauf einlässt.
Leichti
Und der Händler hat im Fall des Falles keine Möglichkeit den Verbleib des Fahrzeuges nachzuweisen, sowie der Käufer nicht nachweisen kann wo er das Auto her hat. Toller Plan. Würde ich mich auf keinen Fall drauf einlassen. Egal welcher Seite angehörig.
Ob man im Paketkauf bzw. Verkauf die Sachmängelhaftung ausschließen könnte wäre ich mir nicht so sicher.
Worauf soll sich das begründen und wo steht das nachzulesen??
Im BGB hab ich dergleichen noch nie gesehen. Mag es auch übersehen haben aber nicht bewusst.
Mein Onkel hat einen Heizungsbau-und Sanitär Betrieb.
2018 hat er seinen Toyota Transporter wegen etheblicher Mängel nicht mehr durch die HU bekommen.
Karosserie an sich war tadellos, technisch Mist.
Der Verwerter hat ihm einen Schrottwert von 75 € geboten.
Da gute Karossen vom H200 aus der Baugruppe ab 2005 wohl rar und aich beliebt sind, hatte er diese mit Unterlagen (Brief, Doku usw.) Verkauft.
Halt als ganzes und nicht zerlegt.
Der Käufer wollte ca. 3 monate später einen Mangel hinsichtlich Motorschadens geltend machen.
Das ging bis vor Gericht!
Urteil:
Auf der ausgestellten Rechnung war eine gebrauchte Karrosserie mit div. Gebrauchten nicht funktionstüchtigen Anbauteilen und der Kaufpreis vermerkt.
Urteil ging zu gunsten meines Onkels, da er laut der Rechnung lediglich gebrauchte Teile mit spezifischer Dokumentation (Fahrzeugbrief, Wartungheft...) Verkauft hat, bei welchen keine Funktion zum Zeitpunkt des Kaufs definiert wurden und werden konnten, da eine Funktion aufgrund der bekannten Mängel bei Erwerb nicht feststellbar war. Für den Käufer war somit rein der optische Zustand des Kaufgegenstandes der ausschlaggebende Grund zum Erwerb, welchen er mit Zahlung des Kaufpreises akzeptierte.
Ob es jetzt hinsichtlich des betriebenen Gewerbes /Gewerkes einen unterschied bei der beurteilung gibt/geben kann?
ich hab das jetzt mal als eine legale Lücke interpretiert.
Verkauft wurde Karosse. Motor wird nicht erwähnt wird aber eingeklagt. Denke hier liegt der Hase im Pfeffer.
Der Motor war nicht zwingend Bestandteil des Kaufs.
Aber Genaues kann man hier erst sagen wenn man KV, Klage und Urteil in den Händen hat.
Zeigt mir lieber im BGB wo steht das gebrauchte Ersatzteile auch im Konglomerat aus einem KFZ nicht der Sachmängelhaftung unterliegen.
Solange das keiner Nachweisen kann bleibe ich bei meiner Aussage das diese sehr wohl der Sachmängelhaftung unterliegen.