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Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden anmelden

Ich habe einem Bekannten sein Auto abgekauft, das einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Da er es nicht mehr fahren wollte, habe ich den Schaden repariert und möchte das Fahrzeug nun verkaufen. Der TÜV steht ebenfalls an, sodass die Verkehrssicherheit geprüft wird. Zudem wird eine Spurvermessung durchgeführt.

Ich frage mich, wie ich das Auto offiziell als repariert deklarieren kann, ohne es selbst wieder zuzulassen – der Verkauf soll natürlich mit dem Hinweis auf den vorherigen Schaden erfolgen.

Ich habe bei einer Versicherung nachgefragt, aber dort wurde mir gesagt, dass ein Nachweis zur Reparatur erst im Schadensfall erforderlich sei. Das hat mich etwas stutzig gemacht, da ich bereits mehrfach von der sogenannten globalen Versicherungsdatenbank gehört habe. Leider finde ich im Netz keine klaren Informationen dazu. Weiß jemand, wie das in der Praxis gehandhabt wird?

34 Antworten

Zitat:

@konstantin-s schrieb am 27. Februar 2025 um 14:29:14 Uhr:


Ich habe ein Auto mit einem wTS gekauft und es vollständig und fachgerecht komplett repariert. Dank Unterstützung von einem Freund, welcher als KFZ-Meister bei einer VW Werkstatt arbeitet.

Dann habt ihr hoffentlich alle Arbeitsgänge und das Ergebnis dokumentiert und / oder gutachterlich bestätigen lassen denn die

sach- und fachgerechte Reparatur gemäß Gutachen

(und nicht nach eigener Einschätzung)

ist nachzuweisen.

Dann kannst du versuchen, den HIS - Eintrag entfernen zu lassen. Ob das gelingt wirst du dann sehen.

Selbst wenn es gelingen sollte, wäre ein Käufer über den gesamten Vorgang zu informieren, und sämtliche Unterlagen zu übergeben.

... und es wäre hilfreich gewesen, alle relevanten Fakten schon im Eingangsbeitrag zu nennen.

Hast du denn das Schadengutachten vorliegen gehabt. Nach dem musst du nämlich fach-und Sachgerecht reparieren und zwar exakt nach dem darin vorgegeben Reparaturweg

Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Februar 2025 um 15:47:22 Uhr:


Dann habt ihr hoffentlich alle Arbeitsgänge und das Ergebnis dokumentiert und / oder gutachterlich bestätigen lassen denn die sach- und fachgerechte Reparatur gemäß Gutachen (und nicht nach eigener Einschätzung) ist nachzuweisen.

Dann kannst du versuchen, den HIS - Eintrag entfernen zu lassen. Ob das gelingt wirst du dann sehen.

Selbst wenn es gelingen sollte, wäre ein Käufer über den gesamten Vorgang zu informieren, und sämtliche Unterlagen zu übergeben.

... und es wäre hilfreich gewesen, alle relevanten Fakten schon im Eingangsbeitrag zu nennen.

Ja, wir haben uns an das Gutachten gehalten und die beschädigten Teile entsprechend ersetzt – teilweise sogar mehr, als erforderlich war, da wir ohnehin am Fahrzeug gearbeitet haben. Die Reparatur haben wir zudem mit Fotos und Videos umfassend dokumentiert. Wäre in diesem Fall eine Abnahme durch den Gutachter erforderlich 🙂?

Fang doch mal gedanklich bei Null an.

Die Aussage "WTS" sagt doch gar nichts aus über den Grad der Beschädigung. Sondern nur, daß ( bei Zugrundelegen der üblichen Werkstattpreise) die Reparatur teurer ist als der Wiederbeschaffungswert eines ähnlichen Autos.

Du kannst also jederzeit das Auto nach eigenem Gusto, mit Gebraucht- oder Neuteilen , ganz oder teilweise reparieren und dann fahren oder verkaufen.

Nur mußt du beim Verkauf schriftlich auf diesen Sachverhalt hinweisen. Denn das Auto steht in der HIS Datenbank, bei einem erneuten Schaden kann die Versicherung Zahlungen kürzen, weil als Wert vor dem Schaden nicht der marktübliche Preis zugrunde gelegt wird, sondern der Restwert des beschädigten Autos beim damaligen Unfall.

Um den HIS Eintrag rauszubekommen, mußt du die fachgerechte Reparatur nach Gutachten (!) nachweisen.

Ob dir das ohne Gutachter gelingt und ob sich das überhaupt lohnt, ist mehr als fraglich.

Irgendeine Notwendigkeit dafür besteht jedenfalls nicht.

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Nur wenn Du den HIS Eintrag entfernen lassen willst um es besser weiter verkaufen zu können.

Mir scheint: Du befürchtest dass Du das Auto nicht wieder angemeldet bekommen könntest wegen dem Unfall… dem ist aber (soweit ich informiert bin) nicht so !
Die Zul.stellen wissen von dem Unfall und dem Wirtschaftlichen Total Schaden nichts und die Versicherungen interessiert das beim Zul.vorgang ebenso nicht!

Erst wenn es mal zu einem Unfall käme, könnte der spätere Käufer Probleme mit seinem Schadenersatz bekommen.

Aber dass liesse sich vorab durch ehrliche Angaben beim Verkaufen klären (Käufer weiß Bescheid und akzeptiert diese Risiko, wenn der Preis entsprechend passt.)

Oder Du lässt Dir die Sach und fachgerechte Reparatur von einem Gutachter bestätigen und kannst dann wahrscheinlich einen höheren Preis erzielen.

Das kommt darauf an. Für den Verkauf und für die Zulassung des Fahrzeugs ist das uninteressant. Allenfalls wenn der Käufer danach fragt, dann wäre eine Reparaturbestätigung durch einen (im Idealfall den des Schadengutachtens) Gutachter hilfreich.
Das eigentliche Problem taucht dann auf, wenn das Fahrzeug in einen weiteren Unfall verwickelt ist. Gelistet in der Datenbank als Schrott - na, dann kann durch einen zweiten Unfall doch kein Schaden mehr entstanden sein. Genau dafür brauchst du den Nachweis, dass der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde.

Welchen ca. € Wert hat überhaupt das reparierte Fahrzeug 🙄 😕

Wie z.B. hier :
https://www.motor-talk.de/.../...-schaden-abrechnung-t8143107.html?...

Was war der Hauptschaden , was wurde alles repariert ... ?

Es haben schon Anwälte u.ä. allgemeine Erklärungen und konkrete Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, mit welcher Begründung man eine Löschung des HIS-Eintrags verlangen kann - und wer die Kosten dafür tragen soll. Nur als Beispiele

https://www.ra-kotz.de/...nach-vorlage-einer-reparaturbestaetigung.htm

https://ra-frese.de/.../

https://unfall-re.de/.../

https://www.captain-huk.de/.../

@konstantin-s

Welchen ca. € Wert hat überhaupt das reparierte Fahrzeug 🙄 😕

Jetzt stell dir vor, das Auto wird verkauft und möglicherweise sogar VKversichert. Nun kommt es zu einem Schaden und in der HIS steht dieses Fahrzeug noch als wTS mit einem deutlich geringeren Restwert. Was meinst du, welche Sumne der Geschädigte wohl bekommt?

Vermutlich nichts. Das neue Gutachten wird einen Restwert ausweisen und der könnte dann mit dem Restwert nach dem ersten Schaden identisch sein. Ohne Reparaturnachweis für den ersten Schaden gibt es dann kein Geld für den zweiten Schaden. Und da sind Versicherungen echt stur. Ich hab gerade so einen Fall auf dem Schreibtisch - wirtschaftlicher Totalschaden, repariert, gestochen scharfe Fotos vom Fahrzeug nach der Reparatur, HU-Vollabnahme und die Versicherung mauert weiter.

Und deswegen versuche ich ja es zu vermeiden bzw das Auto aus der Datenbank zu holen. Nur gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen dazu.

du solltest hier schon unterscheiden, wer dir etwas schreibt. Es gibt hier User, die haben beruflich mit solchen Dingen zu tun-und zwar täglich- und es gibt hier User, die schreiben vom Hörensagen oder das was Tante Google so ausspuckt..

Wo wurden denn hier viele unterschiedliche Meinungen geäußert?

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