Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden anmelden
Ich habe einem Bekannten sein Auto abgekauft, das einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Da er es nicht mehr fahren wollte, habe ich den Schaden repariert und möchte das Fahrzeug nun verkaufen. Der TÜV steht ebenfalls an, sodass die Verkehrssicherheit geprüft wird. Zudem wird eine Spurvermessung durchgeführt.
Ich frage mich, wie ich das Auto offiziell als repariert deklarieren kann, ohne es selbst wieder zuzulassen – der Verkauf soll natürlich mit dem Hinweis auf den vorherigen Schaden erfolgen.
Ich habe bei einer Versicherung nachgefragt, aber dort wurde mir gesagt, dass ein Nachweis zur Reparatur erst im Schadensfall erforderlich sei. Das hat mich etwas stutzig gemacht, da ich bereits mehrfach von der sogenannten globalen Versicherungsdatenbank gehört habe. Leider finde ich im Netz keine klaren Informationen dazu. Weiß jemand, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
34 Antworten
Ohne Gutachten würde ich so eine Kiste mit Sicherheit nicht kaufen. Und schon gar nicht für 12k€.
Und ich bezweifle auch eine fach- und sachgerechte Reparatur, auch wenn der TE der Meinung ist. Nur weil ein Kumpel Meister bei VW ist und bei Reparatur behilflich war? Von welcher Qualität waren die Teile. Orignal oder günstige Teile aus dem Internet. Von welcher Qualität ist die Lackierung usw...
Ich würde versuchen den Wagen so zu verkaufen wie es ist. Als wirtschaftlichen Totalschaden, der vom Verkäufer nach besten Gewissen und wissen repariert wurde. Dann kann der Käufer selber entscheiden, ob er sich auf das Wagnis einlässt. Das dürfte den Preis aber nicht unerheblich drücken.
Das reparierte Fahrzeug einfach selber fahren ... bis daß der TÜV euch scheidet 😉
Ich vermute, dass der TE mit der Aktion Gewinn machen will.
Der Wagen geht ins Ausland😉. Verkehrssicher ist er ja. Danke. Topic kann geschlossen werden
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Sehr gute Lösung.