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Auto(Motorrad)kauf als Deutscher in Österreich (NOVA Steuer?)

Themenstarteram 18. März 2018 um 21:08

Mir ist bekannt, dass das Thema schon mal so ähnlich besprochen wurde, allerdings vor etlichen Jahren und nicht so wie in meinem Fall, daher hoffe ich auf Hilfe.

Ich würde mir gerne eine gebrauchte KTM (Vorführmaschine, EZ 09.2016) bei einem Händler in Österreich zulegen, ich selbst wohne direkt an der Grenze aber in Deutschland.

Der ausgeschriebene Verkaufspreis liegt bei 7.000€. Mein Händler meinte jedoch, dass von diesem Preis die NOVA Steuer abgezogen wird wonach wir dann bei circa 5.500€ wären und ich jedoch nichts nachversteuern müsste oder dergleichen.

Kann mir jemand von euch vll erklären wie genau das bei meinem Fall abläuft und ob mein Händler recht hat oder nicht, ich würde gerne wissen mit welchen Kosten ich letztendlich rechnen muss.

LG Manu

 

Beste Antwort im Thema

Deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällt, wenn der Erwerber kein Unternehmer ist, du die Maschine also

für dich privat kaufst nur an wenn:

sie über 48 ccm hat oder

mehr als 7,2 KW Leistung

und neu ist.

Neu ist die Maschine wenn sie nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist oder

die erste Inbetriebnahme weniger als 6 Monate zurückliegt.

Diese Regelung gilt für alle Landfahrzeuge, Pkw, Lkw, Motorrad .....

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Ja das ist damit gemeint. Ohne den Nachweis der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer wirst du keine Zulassung bekommen da die Maschine noch keine 6.000 km auf der Uhr hat.

Der Hintergrund ist der:

Der Gesetzgeber wollte verhindern dass ein Fahrzeug zugelassen wird und dann als praktisch neu nach 6 Monaten steuerfrei eingeführt werden kann.

An deinen Fall mit der 10 Jahre alten Maschine war da sicher nicht gedacht.

Weiter oben kam schon ein Vorschlag wie das Problem gelöst werden kann.....

Aber dafür kannst du sie - wenn sie als Neufahrzeig gilt - im AUsfuhrland USt. frei erwerben. Man zahlt nur einmal Ust.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. April 2018 um 17:06:41 Uhr:

Aber dafür kannst du sie - wenn sie als Neufahrzeig gilt - im AUsfuhrland USt. frei erwerben. Man zahlt nur einmal Ust.

Im Prinzip ja, aber nur wenn überhaupt USt drauf ist.

Es ist im zweiten Fall nicht von einem Händler die Rede. Kauft er von privat ist USt sowieso kein Thema.

Kauft er von einem Händler und der hat von privat angekauft greift die Differenzbesteuerung.

D.h. der Händler muss nur auf den Teil des Verkaufspreises USt abführen der über dem Einkaufspreis liegt, also auf seine Marge. Diese USt darf er nicht offen ausweisen.

Voraussetzung: Das österreichische Umsatzsteuergesetz deckt sich in diesen Punkten mit dem Deutschen.

 

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