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Auto(Motorrad)kauf als Deutscher in Österreich (NOVA Steuer?)

Themenstarteram 18. März 2018 um 21:08

Mir ist bekannt, dass das Thema schon mal so ähnlich besprochen wurde, allerdings vor etlichen Jahren und nicht so wie in meinem Fall, daher hoffe ich auf Hilfe.

Ich würde mir gerne eine gebrauchte KTM (Vorführmaschine, EZ 09.2016) bei einem Händler in Österreich zulegen, ich selbst wohne direkt an der Grenze aber in Deutschland.

Der ausgeschriebene Verkaufspreis liegt bei 7.000€. Mein Händler meinte jedoch, dass von diesem Preis die NOVA Steuer abgezogen wird wonach wir dann bei circa 5.500€ wären und ich jedoch nichts nachversteuern müsste oder dergleichen.

Kann mir jemand von euch vll erklären wie genau das bei meinem Fall abläuft und ob mein Händler recht hat oder nicht, ich würde gerne wissen mit welchen Kosten ich letztendlich rechnen muss.

LG Manu

 

Beste Antwort im Thema

Deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällt, wenn der Erwerber kein Unternehmer ist, du die Maschine also

für dich privat kaufst nur an wenn:

sie über 48 ccm hat oder

mehr als 7,2 KW Leistung

und neu ist.

Neu ist die Maschine wenn sie nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist oder

die erste Inbetriebnahme weniger als 6 Monate zurückliegt.

Diese Regelung gilt für alle Landfahrzeuge, Pkw, Lkw, Motorrad .....

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Genau so ist das.

Zu den km hat der TE noch nichts gesagt. Ich würde sagen, das Fahrzeug hat nach 2 Jahren ca 6100 km runter. So würde ich es jedenfalls im KV schreiben, wenn ich das Fahrzeug erwerben würde.:)

Gruß m

Bitte, ich häng mich mal mal hier ran, um keinen neuen Thread eröffnen zu müssen. Ich lebe in Oberbayern, hab ein gebrauchtes Motorrad in Österreich entdeckt, das mir taugt. Dieses Motorrad hat weniger als 4000 Kilometer drauf, ist jedoch schon sehr viel älter. Über zehn Jahre alt, um genau zu sein. Weiß jemand, ob und was ich da zollmäßig eventuell zu beachten habe?

Zollmäßig ist das kein Problem.

Knackpunkt ist die Einfuhrumsatzsteuer weil die Maschine wenige als 6.000km gelaufen ist, siehe oben.

Aber dafür ist sie älter als 6 Monate daher ist es kein Problem!

Doch es ist ein Problem weil bei einer "oder" Verknüpfung beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen!

Siehe weiter oben.

Doch eher bei einer "und-Bedingung".

Neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind

 

motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt; diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen,

Eindeutig oder!

Deswegen ja auch der Gedanke,dass das Moped evtl doch 6100 km gelaufen ist, lt KV.

Gruß Martin

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 14. April 2018 um 11:23:07 Uhr:

Doch eher bei einer "und-Bedingung".

Nein es müssen definitiv beide Bedingungen erfüllt sein.

Stimmt, falsch gedacht bzw. ausgelegt.

Das ist auch bescheuert formuliert.

Ein typisches Gesetz halt, bürgernah!

Soll ohne Steuerberater möglichst keiner verstehen.

Edit

Oder heist entweder die eine oder die Andere Bedingung. Und heißt sowohl als auch :-)

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 14. April 2018 um 17:39:01 Uhr:

Oder heist entweder die eine oder die Andere Bedingung. Und heißt sowohl als auch :-)

Prinzipiell ja aber nicht wenn es so wie im Gesetz formuliert ist!

Falsch gedrückt ....

Oh, sorry, falsch gedrückt.

Ich wollte schreiben, das heißt, ich muss Umsatzsteuer abdrücken, obwohl das Motorrad über zehn Jahre alt ist? Umsatzsteuer, damit ist gemeint die deutsche in Höhe von 19 Prozent.?

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