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KFZ-Steuerhöhe für Anhänger herausfinden

Themenstarteram 9. Juni 2019 um 10:54

Wie kann ich herausfinden, wie hoch die KFZ-Steuern für diesen Anhänger sind: ISEKI Anhänger A 1000?

maximale Nutzlast: 1000kg

Länge: 3,07m

Höhe: 1,08m

Breite: 1,27m

Q: https://www.iseki.de/.../...e_Transportgeraete_Anbaugeraete_181102.pdf

danke!

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34 Antworten

37.- Euro im Jahr.

Da kein zulässiges Gesamtgewicht angegeben ist, gehe ich mal von der 1 Tonne aus.

Kfz-Steuer-Rechner gibt es zuhauf im Netz.

Ich kann keine Angabe zum zGG finden.

Außerdem kommt es auf die Nutzung an.

Lies mal, was in folgendem Link steht:

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuer-anhaenger/

Der Hersteller wäre mein bevorzugter Ansprechpartner.

Nutzlast ist uninteressant, das Gesamtgewicht ist ausschlaggebend.

Bei 1200 kg 44 €, 1201-1400 52 €

am 9. Juni 2019 um 11:17

...hatten wir hier erst in einem Thread, sind 7,46€ pro 200kg zul. GG.

Bestimmte Anhänger sind steuerbefreit z.B. Anhänger zum "Transport von Sportgeräten" (= Bootstrailer, Bootsanhänger) oder auch Anhänger zum Transport von Sportpferden... allerdings darf damit nichts anderes transportiert werden z.B. die Mastsau oder die olle Kuh zum Schlachter, das geht damit nicht.

Der Kfz-Steuer Rechner vom Bundesfinazministerium ist ganz einfach zu bedienen.

Bei 1.000kg zul. Gesamtgewicht sind es wie oben schon geschrieben 37,-€

Der Kfz-Steuer Rechner vom Bundesfinanzministerium ist ganz einfach zu bedienen.

BMF

Bist auch reingefallen wie einer weiter oben.

Der Hänger hat eine Nutzlast von 1000 kg, das Leergewicht kennt hier keiner. Das kommt aber noch oben drauf, drum hab ich die beiden darüberliegenden Klassen erwähnt.

 

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Juni 2019 um 10:07:27 Uhr:

Der Kfz-Steuer Rechner vom Bundesfinazministerium ist ganz einfach zu bedienen.

Bei 1.000kg zul. Gesamtgewicht sind es wie oben schon geschrieben 37,-€

Der Kfz-Steuer Rechner vom Bundesfinanzministerium ist ganz einfach zu bedienen.

BMF

Im Rechner steht eindeutig:

"Verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse in kg"

Das wird er ja wohl selber hinbekommen.

Das zul. Gesamtgewicht ist 1350 kg. Die Kfz.-Steuer beträgt 52,-€.

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 11:42

Danke, wo liest du das mit den 1350kg?

"Bestimmte Hänger sind bereits generell von der Steuerpflicht befreit. Dazu gehören insbesondere: Anhänger, welche zu Sport- oder Hobbyzwecken gebraucht werden"

Ich werde ihn als Hobby-Anhänger verwenden. Mein Hobby ist Gärtnern. Dazu benötige ich den Anhänger. Oder gilt Gärtnern nicht als Hobby? Das ist ja konkret nicht aufgeführt: "Darunter fallen Pferdeanhänger, Hundetransporter, Bootstrailer oder etwa Segelflugzeughänger".

Hi oOJuliaOo,

so einfach ist das nicht... Es dreht sich bei der Befreiung von der Steuerpflicht um Hänger, die nur für die Sportzwecke genutzt werden (können) - bspw. kann man mit einem Bootstrailer nichts außer dem Boot und eventuell Bootszubehör transportieren oder man bekommt, wie bereits von anderen Postern erwähnt, steuerliche Probleme, wenn man mit dem steuerfreien Pferdetransportanhänger Umzugsgut transportiert.

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 11:57

Ja, ich wrüde ja nur Dinge für meinen Hobbygarten transportieren. Schnittgut, Arbeitsmaterial, Ernte.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 10. Juni 2019 um 10:29:55 Uhr:

Der Hänger hat eine Nutzlast von 1000 kg, das Leergewicht kennt hier keiner.

Also das Leergewicht beträgt: 335kg

q: http://www2.iseki.de/anh%C3%A4nger.html

Nutzlast 1000kg. Also 1000 + 335 = 1335 -> das ist dann das zulässige Gesamtgewicht?

Auf der Steuerseite wird noch nach folgender Angabe gefragt: "Sattel-, Starrdeichsel- oder Zentralachsanhänger?"

Und wenn der Punkt angekreutzt wird dann muss ich noch folgendes angeben: "Stütz- oder Aufliegelast in kg*". Die steht ja auch nicht im Prospekt.

Muss ich dan nun ankreutzen? Danke!

Dann wünsch ich schon mal viel Vergnügen bei der Diskussion mit dem Finanzamt :)

am 10. Juni 2019 um 12:11

hehe..., das wollte ich auch schon schreiben.

Das ist nämlich ein Bereich mit vielen Ungereimtheiten z.B. ist ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten (z.B. der typische Bootsanhänger) von der Steuer befreit, außerdem brauchste nicht einmal eine Haftpflichtversicherung.

Nimmste dagegen z.B. einen Klein-LKW, LKW,... etc. für den gleichen Zweck -das haben manche schon versucht um ohne großes schweres Zugfahrzeug aus zu kommen-, dann haste keine Chance auf eine Steuerbefreiung.

PS:...vielleicht ginge da auch was, wennste es schaffst aus deinem Hobbygarten einen "landwirtschaftlichen Betrieb" zu machen.:D

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 12:33

Nee, dazu ist die Fläche zu klein. Und ist ja wirklich nur mein Hobby. Tricksten möchte ich nicht, aber wenn Hobby steuerbefreit ist, dann ist das ja schön. Was sollte das Finanzam dagegen sagen? Wie läuft das überhuapt mit der Steuer. Ein Auto besitze ich nicht. Ich kaufe den Anhänger und dann? Muss ich den bei der Steuer anmelden oder so? Dann werden die mir ja sagen ob der Steuerfrei ist oder nicht. Dann müssen die mir ja begründen, warum Gärtnern kein offizielles Hobby ist. Vielleicht sind ja nur so Sportarten als Hobby genehmigt. Sport ist mein Garten ja nun nicht ;)

Haftpflichtversicherung für Anhänger muss auf jeden Fall aber sein, oder? Wie hoch ist diese ca.?

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