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Unfallschaden an altem Auto

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 16:59

Hallo

ich habe mich gerade angemeldet, weil ich aus Tante Google nicht so recht schlau werde :( ich bin aber zuversichtlich, dass man mir hier auf die Sprünge helfen kann :)

 

Fahrzeug meiner Freundin, ordnungsgemäß abgeparkt, wurde vom Fahrzeug einer Firma beschädigt. Fahrer wartete auf Freundin und sagte, dass Fahrzeuge aus allen Richtungen gekommen sind, er keine gute Übersicht und es zudem eilig hatte.

Fahrzeug Freundin ist BJ 1996, bislang keinerlei Beschädigungen, technisch auch in bester Ordnung. KM-Stand ca. 125.000 .

Stoßstange vorne, Fahrerkotflügel voller Schrammen, ebenso der Außenspiegel am Gehäuse.

So und jetzt endlich die Frage :)

Das Auto hat natürlich kaum noch einen Wert. kann Versicherung deshalb darauf argumentieren, dass die Regulierung des Schadens den Wert des Fahrzeugs übersteigt und deshalb eine "Abfindung" zahlen, die dem ungefähren Restwert entspricht? Wäre bei dem derzeitigem Wert des Fahrzeugs natürlich nicht gerade erfreulich.

Schadenshöhe kenne ich (noch) nicht - aber aus eigener Erfahrung denke ich, dass das locker über 1000.- Euro werden.

Dankeschön für hilfreiche Antworten

LG

tippserin

Beste Antwort im Thema

Beauftrage einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Sodann beauftrage selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen.

Das Gutachten ist dann Grundlage für die weitere Vorgehensweise.

Die Kosten für Anwalt und Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung, sofern dich keine Mitschuld trifft.

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Wenn er Totalschaden wird dann bekommt ihr den Zeitwert abzüglich Restwert der über eine Restwertbörse ermittelt wird wo Händler ihre Gebote abgeben können. Mehrwertsteuer gibt's wenn der Nachweis der Reparatur bzw. Neukauf nachgewiesen wird. Leider schreibst du nix zum Fahrzeug Bj. Ausstattung und Modell

Beauftrage einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Sodann beauftrage selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen.

Das Gutachten ist dann Grundlage für die weitere Vorgehensweise.

Die Kosten für Anwalt und Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung, sofern dich keine Mitschuld trifft.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Juni 2019 um 19:10:15 Uhr:

.... sofern dich keine Mitschuld trifft.

Die TE betrifft keinerlei Mitschuld.

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 18:28

Hallole

Danke für die Antworten.

Es handelt sich um einen Nissan Micra, Baujahr 1996 mit ca. 125.000 KM Laufleistung.

hatte bisland keine Schramme und ist technisch einwandfrei. :)

Könnte das Ende des Autos sein... - mach lieber:

Zitat:

Beauftrage einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Sodann beauftrage selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen.

Das Gutachten ist dann Grundlage für die weitere Vorgehensweise.

Die Kosten für Anwalt und Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung, sofern dich keine Mitschuld trifft

Viel Glück!

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 20:08

vielen Dank für die Antwort :)

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 11. Juni 2019 um 19:08:46 Uhr:

Wenn er Totalschaden wird dann bekommt ihr den Zeitwert abzüglich Restwert der über eine Restwertbörse ermittelt wird wo Händler ihre Gebote abgeben können. Mehrwertsteuer gibt's wenn der Nachweis der Reparatur bzw. Neukauf nachgewiesen wird. Leider schreibst du nix zum Fahrzeug Bj. Ausstattung und Modell

Mehrwertsteuer wird bei einem 1000€ auto ganz sicher nicht eingerechnet. Es sei denn der gutachter hat gewaltig ein ei am wandern... für solche einfach gelagerten fälle immer und immer wieder gebetsmühlenartig einen RA quasi als grundvoraussetzung anzugeben, lässt auf eine gewisse nähe der hier schreibenden personen zur besagten branche schließen ;) ist nicht böse gemeint, aber in solchen fällen einen RA hinzuziehen macht nichts weiter, als die prämien sinnlos in die höhe zu treiben. Das auto ist ein wirtschaftlicher totalschaden bei den genannten beschädigungen, d.h. durch einen selbst beauftragten sachverständigen ein gutachten anfertigen lassen, der schickt es der versicherung, die zahlt den wiederbeschaffungswert minus restwert + kostenpauschale und fertig.

Ein Rechtanwalt ist immer dann sinnvoll, wenn der Geschädigte keine Ahnung davon hat, welche Ansprüche er hat und wie er die durchsetzt.

Wir hatten vor Jahren den Fall Ford Fiesta Totalschaden und da gab es eben keine 2500€ ausgezahlt weil die MwSt abgezogen wurde. Erst mit Nachweis einer Neuanmeldung wurde diese nachgezahlt.

Da würde ich dem gutachter was husten wenn der bei einem 20 jahre alten auto den wbw mit mwst berechnet! Aber wenn der so dämlich ist, dann kann die versicherung nichts dafür und dann wird die selbstverständlich erst nach ersatzbeschaffung bezahlt!

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 12. Juni 2019 um 10:17:42 Uhr:

Da würde ich dem gutachter was husten wenn der bei einem 20 jahre alten auto den wbw mit mwst berechnet! Aber wenn der so dämlich ist, dann kann die versicherung nichts dafür und dann wird die selbstverständlich erst nach ersatzbeschaffung bezahlt!

Joh.........:D

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 12. Juni 2019 um 10:07:29 Uhr:

Wir hatten vor Jahren den Fall Ford Fiesta Totalschaden und da gab es eben keine 2500€ ausgezahlt weil die MwSt abgezogen wurde. Erst mit Nachweis einer Neuanmeldung wurde diese nachgezahlt.

Ich habe extra nochmal nachgesehen damit ich nix falsches erzähle.

Hatte 2017 auch einen wirtschaftlichen Totalschaden an meinem damals 14 Jahre alten Fiesta.

Da wurde keine Mwst.berechnet oder abgezogen.

Lediglich im höchstem Restwertangebot von 610 Euro, wird diese erwänt und in den 610 € als inklusive angegeben.

 

Wertminderung gabs keine.

Ich häng mal Bilder der Abrechnung bei und frage mal sicherheitshalber nach ob ich hier evtl. Geld verschenkt habe.

(Auto wurde in teilweiser Eigenleistung so gut und günstig wie möglich repariert und wird weitergenutzt bis jetzt und hoffentlich noch lange weiter! ) :)

 

 

Bei uns ist dies länger

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 12. Juni 2019 um 10:49:03 Uhr:

Bei uns ist dies länger

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