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Auto(Motorrad)kauf als Deutscher in Österreich (NOVA Steuer?)

Themenstarteram 18. März 2018 um 22:08

Mir ist bekannt, dass das Thema schon mal so ähnlich besprochen wurde, allerdings vor etlichen Jahren und nicht so wie in meinem Fall, daher hoffe ich auf Hilfe.

Ich würde mir gerne eine gebrauchte KTM (Vorführmaschine, EZ 09.2016) bei einem Händler in Österreich zulegen, ich selbst wohne direkt an der Grenze aber in Deutschland.

Der ausgeschriebene Verkaufspreis liegt bei 7.000€. Mein Händler meinte jedoch, dass von diesem Preis die NOVA Steuer abgezogen wird wonach wir dann bei circa 5.500€ wären und ich jedoch nichts nachversteuern müsste oder dergleichen.

Kann mir jemand von euch vll erklären wie genau das bei meinem Fall abläuft und ob mein Händler recht hat oder nicht, ich würde gerne wissen mit welchen Kosten ich letztendlich rechnen muss.

LG Manu

 

Beste Antwort im Thema

Deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällt, wenn der Erwerber kein Unternehmer ist, du die Maschine also

für dich privat kaufst nur an wenn:

sie über 48 ccm hat oder

mehr als 7,2 KW Leistung

und neu ist.

Neu ist die Maschine wenn sie nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist oder

die erste Inbetriebnahme weniger als 6 Monate zurückliegt.

Diese Regelung gilt für alle Landfahrzeuge, Pkw, Lkw, Motorrad .....

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Rechne mal durchaus mit einer Besteuerung für die Einfuhr in Deutschland.

Die Besteuerung bei innergemeinschaftlichen Erwerb muss bei Fahrzeugen die jünger sind als 6 Monate oder weniger als 6000 km gelaufen sind, bei der Zulassungsstelle nachgewiesen werden.

Wenn Du sicher gehen willst, rufe beim FA an.

Gruß m

In diesem Fall geht es ja um die NOVA und nicht um die Umsatzsteuer. Bei der NOVA handelt es sich um eine Besonderheit bei der Besteuerung von Fahrzeugen in Österreich, welche bei nachgewiesenem Verkauf an einen Nichtösterreicher und Ausfuhr erstattet wird. Ansprechpartner dafür ist nicht das deutsche Finanzamt, sondern das in Österreich.

Laß Dir einfach vom Händler sagen, welches Finanzamt für seinen Betriebssitz zuständig ist. Dann rufst Du dort an und fragst freundlich nach.

Ich bezog mich auf den Beitrag über mir. Das die Nova abgezogen wird,hatte der TE im Eröffnungsthread ja erwähnt. Er wollte glaub ich wissen,ob er in D noch eine Steuer zahlen muss.

Meines Wissens nur bei Fahrzeugen,die die von mir genannten Bedingungen erfüllen. Nicht älter als 6 Monate oder weniger als 6000 km auf der Uhr. Älter als 6 Monate ist die Ktm ja.

Ob das auf Motorräder auch so gilt,weiß ich nicht genau, in unserer Anweisung wird da kein Unterschied gemacht,deshalb mein Tip mit dem FA.

Ich glaube aber innerhalb der EU fallen keine steuern für die KTM an.

Möchte mich nur nicht festnageln lassen . Hab regelmäßig gebrauchte Fahrzeuge aus der EU auf dem Tisch.

Gruß m

https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-18177294

Themenstarteram 19. März 2018 um 12:07

Danke für eure zahlreiche Hilfe!

Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich von den 7000€ die Steuer abziehen oder? Also wären wir bei 5600€ die ich letztendlich zahlen muss. So wurde es mir gesagt, denn bei uns in Dland gibt es ja keine Nova Steuer und diese wurde sowieso schon bezahlt bei der erstmaligen Anmeldung.

Ob das in D steuerfrei bei der USt. ist, solltest Du vorher klären.

Vorfùhrfahrzeuge sind von der Nova befreit, solange sie dafür genutzt werden

Deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällt, wenn der Erwerber kein Unternehmer ist, du die Maschine also

für dich privat kaufst nur an wenn:

sie über 48 ccm hat oder

mehr als 7,2 KW Leistung

und neu ist.

Neu ist die Maschine wenn sie nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist oder

die erste Inbetriebnahme weniger als 6 Monate zurückliegt.

Diese Regelung gilt für alle Landfahrzeuge, Pkw, Lkw, Motorrad .....

Themenstarteram 19. März 2018 um 18:17

Ja also müsste ich keine Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer zahlen, denn ich kaufe die Maschine privat und sie ist nicht neu da die Erstzulassung über 6 Monate zurück liegt. Sie besitzt zwar mehr Hubraum aber das ist ja nur ein Faktor der erfüllt ist wenn ich das richtig verstehe?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 19. März 2018 um 18:04:28 Uhr:

Deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällt, wenn der Erwerber kein Unternehmer ist, du die Maschine also

für dich privat kaufst nur an wenn:

sie über 48 ccm hat oder

mehr als 7,2 KW Leistung

und neu ist.

Neu ist die Maschine wenn sie nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist oder

die erste Inbetriebnahme weniger als 6 Monate zurückliegt.

Diese Regelung gilt für alle Landfahrzeuge, Pkw, Lkw, Motorrad .....

Wenn privat, wie soll dann die NOVA zurückerstattet werden, gilt das nicht nur bei Gewerbe?

Da es eine Vorfùhrmaschine vom Händler ist, ist bestimmt auch MWST im Preis drin

Zitat:

@ManuuuuK schrieb am 18. März 2018 um 22:08:27 Uhr:

 

Ich würde mir gerne eine gebrauchte KTM (Vorführmaschine, EZ 09.2016) bei einem Händler in Österreich zulegen,

Wenn ich das richtig gelesen hab,möchte er beim Händler in Österreich kaufen. Der muss doch wissen,ob er die Nova abziehen kann.

Gruß m

Der Knackpunkt bei der Einfuhrumsatzsteuer ist das Kriterium neu weil hier eine "oder" Verknüpfung vorliegt.

Im Klartext: Hat sie weniger als 6.000 km auf der Uhr dann ist sie neu im Sinne dieser Vorschrift.

Der Hintergrund ist klar. Man könnte sonst ein nagelneues Fahrzeug mehr als 6 Monate zulassen keinen Meter bewegen und müsste keine Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

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