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Auto "kreischt" beim Links Lenken
Wie schon geschrieben "kreischt" mein Auto beim Links lenken. Wenn ich nur ein bisschen nach links lenke, ist nichts zu hören, doch wenn ich voll einschlage, hört man es sehr gut. Ich weiß nicht genau wie ich dieses Geräusch beschreiben soll. Es ist sehr schrill.
Kann es damit zu tun haben, das am Dienstag mein rechter Querlenker getauscht wurde? Die Achse wurde von der Werkstatt noch nicht vermessen, deshalb steht bein Lenkrad auch leicht schief um grad zu fahren.
Der TÜV hat jedenfalls nichts bemängelt.
Bravo kam Donnerstag ohne Mängel durch den TÜV.
Was kann dieses Geräusch sein?
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19 Antworten
Was man darf und was mann macht sind 2 Sachen.. wer will dir das denn bitte verbieten / kontrolieren. Deine Bremsen kannst / darfst du ja auch selber machen. Wenn man da mist macht ist das vielleicht noch viel schlimmer...
Das sehe ich sehr gelassen..
Naja ob du ein Airbag in die Fresse kriegst interssiert sicher einigen leutz.
Spätestens dann wenn die Ärzte danach fragen ,weil du so deformiert aussiehst .
Mmmm naja ...ich weiss nicht.. Auserdem ist an einer Airbag demotage ja nicht wirklich was schwierig. Da muss man sich schon sehr ich sags mal vorsichtig.. bescheiden Klug anstellen um das dingen beim Ausbau auszulösen. Im normalfall klemmt man ja auch die Baterie min 15minuten vorher ab. Dann passiert da garnix. Aber gut..
Ist schon sehr offtoppic grade.. lassen wir es einfach.
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
okay..
gehört & verstanden und kann denke ich hier auch als erledigt bezeichnet werden..