Auto im Autohaus mit "Unfallschaden" gekauft
Hallo,
Wir haben folgenden Fall mit unserem Auto.
Wir haben vor ca 2 Jahren in einem bekannten Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft.
Uns ist nun vor einiger Zeit aufgefallen, dass die Heckklappe an zwei Stellen über dem Kennzeichen von innen nach aussen rostet. Für uns keine große Sache, da wir uns auf die Rostgarantie vom Hersteller berufen haben. Nun haben wir den Schaden in einem anderen Autohaus begutachten lassen und die haben uns dann einfach mal nebenbei erklärt, dass unsere Heckklappe komplett neu lackiert wurde und auch ein Teil vom Kotflügel hinten links. Dieser wurde sogar gespachtelt, da der wert über 340 lag.Natürlich greift so keine Garantie mehr. Kostenvoranschlag 1400 Euro.
Wir haben nun Kontakt zum alten Autohaus aufgenommen, da uns ja bei kauf damals ein unfallfreier Wagen verkauft wurde. Ein evtl. Schaden wurde auch nicht auf dem Kaufvertrag berücksichtigt.
In 2 Wochen sollen wir mit dem Wagen vorbeikommen und dann wird er geprüft.
Hatte hier jemand evtl mal einen ähnlichen Fall? Bekannte von uns sagen, dass wir den Wagen sogar zurück geben könnten. Also vom Kaufvertrag zurück treten. Wie sind hier die Erfahrungen? Wir haben keine Ahnung davon und auch leider keinen Rechtsschutz.
Wir sind allgemein nicht wirklich zufrieden mit dem Wagen, da uns im Winter das Radio verrückt spielt (Kostenvoranschlag neues Radio 1500 Euro) und er etwas länger braucht um anzuspringen, egal ob Sommer oder Winter.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
Entweder ihr habt das Auto vom Autohaus gekauft - dann steht das Autohaus auch ganz klar als Verkäufer/Vertragspartner drin - ODER Ihr habt es vom Vorbesitzer gekauft - dann steht DER im Kaufvertrag drin. In dem Fall braucht ihr das Autohaus gar nicht kontaktieren, denn es hat nit eurem Geschäft absolut nix zu tun.
LG Kester
42 Antworten
Moin,
Es geht nicht um eure Glaubwürdigkeit 😉 es geht um die Beweiskraft der Indizien. Dein Mann wird dir sicherlich bestätigen können, dass es nicht ausreichend ist sich zivilrechtlich betrogen zu fühlen, sondern das man dies faktisch beweisen können muss.
Dann müsst ihr auch wissen - wen ihr denn belangen könnt. Sprich - wer ist rechtlich gesehen euer Vertragspartner. Dann der nächste Punkt - auch wenn eure Werkstatt heute sagt - das richten zu lassen kostet 2000€ - dann heißt das nicht, dass es sich um einen 2000€ Schaden gehandelt hat. Wenn es z.B. drei Schäden a jeweils 550€ waren - dann sind diese Schäden nicht immer Nennungspflichtig - das Problem - da gibt es teils widersprüchliche Urteile, weshalb man da nicht definitiv sagen kann so isses oder so isses nicht. Ob und was hier Sache ist - kann im Nachhinein also nur ein Gutachter klären und zwar für richtig viel Geld.
Und am Ende kann es dann heißen - im Zweifelsfall für den Angeklagten - und ihr bleibt auf den Kosten sitzen. Logisch - der Händler kann sich euch gegenüber Kulant zeigen - aber da stellt sich dann die Frage wie, ohne das er möglicherweise eine Rechtspflicht eingeht?
LG Kester
Zitat:
@g1ve schrieb am 28. Juli 2019 um 19:04:20 Uhr:
Umso schlimmer wenn das Ganze ein böses Ende nimmt und dein Mann auch noch Ärger im Beruf hat.
Aber was soll es bei uns für ein schlimmes Ende geben? Wir sind ja die Geschädigten
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 28. Juli 2019 um 19:35:27 Uhr:
Moin,Es geht nicht um eure Glaubwürdigkeit 😉 es geht um die Beweiskraft der Indizien. Dein Mann wird dir sicherlich bestätigen können, dass es nicht ausreichend ist sich zivilrechtlich betrogen zu fühlen, sondern das man dies faktisch beweisen können muss.
Dann müsst ihr auch wissen - wen ihr denn belangen könnt. Sprich - wer ist rechtlich gesehen euer Vertragspartner. Dann der nächste Punkt - auch wenn eure Werkstatt heute sagt - das richten zu lassen kostet 2000€ - dann heißt das nicht, dass es sich um einen 2000€ Schaden gehandelt hat. Wenn es z.B. drei Schäden a jeweils 550€ waren - dann sind diese Schäden nicht immer Nennungspflichtig - das Problem - da gibt es teils widersprüchliche Urteile, weshalb man da nicht definitiv sagen kann so isses oder so isses nicht. Ob und was hier Sache ist - kann im Nachhinein also nur ein Gutachter klären und zwar für richtig viel Geld.
Und am Ende kann es dann heißen - im Zweifelsfall für den Angeklagten - und ihr bleibt auf den Kosten sitzen. Logisch - der Händler kann sich euch gegenüber Kulant zeigen - aber da stellt sich dann die Frage wie, ohne das er möglicherweise eine Rechtspflicht eingeht?
LG Kester
Mhm, ja wir wissen, dass es eine schwierige Situatuon ist und das wir das Auto bereits 2 Jahre in unserem
Besitz haben. Aber Rost frisst sich ja auch nicht innerhalb von ein paar Monaten durch das Auto. Wir haben bereits den Tipp bekommen, den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Dieser steht ja im Brief. Mal sehen... evtl wenn sich das Autohaus wirklich so unkooperativ zeigt, werden wir ihn mal
Kontaktieren. Ob er uns weiterhilft kann man an dieser Stelle noch nicht wissen.
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:32:39 Uhr:
Zitat:
@g1ve schrieb am 28. Juli 2019 um 19:04:20 Uhr:
Umso schlimmer wenn das Ganze ein böses Ende nimmt und dein Mann auch noch Ärger im Beruf hat.Aber was soll es bei uns für ein schlimmes Ende geben? Wir sind ja die Geschädigten
Recht haben umd Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe 🙂
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Moin,
Doch! Rost stellt in 2 Jahren Katastrophen an, wenn es sich um eine ungünstige Stelle handelt, der Korrosionsschutz beschädigt war und das Wetter dazu doof. Da reichen 6 Monate von - sieht solide aus, bis ups wo ist der Radkasten geblieben.
Und das Problem ist doch - wer hat denn wen geschädigt? Wen willst du belangen? Hat das Autohaus nur vermittelt, dann kannst du die gar nicht belangen. Hat der Vorbesitzer das AH bereits beschissen - wird der alles behaupten, aber nicht das er davon wusste. Und wenn er es dem AH gesagt hat - aber es bei ihm bereits einen Formfehler gab - wäre der ebenfalls gut beraten dicht zu halten. Ich würde dich vertrösten bis ich meinen Vertrag mit dem AH gelesen habe.
Und du weißt zudem auch nicht - ob es wirklich ein Unfallschaden ist und nicht irgendwas anderes, das eben nicht als Unfallschaden gilt oder damals vielleicht so geringfügig war, dass man es euch wirklich nicht nennen musste - aber so schlampig gemacht wurde, dass es jetzt eben so schlimm ist. Ein Auto kann nämlich tatsächlich "beschädigt" worden sein - aber eben dennoch Unfallfrei. Ist eine wirklich komplizierte Materie.
Ihr seit zwar sicherlich die Blöden - aber auch in einer unglaublich undankbaren Situation. Ihr müsstet viel Geld investieren, um überhaupt festgestellen zu können ob Anspruch ja oder Nein. Und dann habt ihr immer noch keine Gewissheit und erst Recht keine Garantie das siegreich zu beklagen.
Sicherlich sprechen und kulantes Verhalten zu eruieren - kein Thema, man weiß ja nicht, wie das AH so drauf ist. Nur ne Klage, wenn es unkooperativ ist - nunja ... Da braucht es wahrscheinlich eine wirklich kooperative Rechtsschutzversicherung. Die Risiken sind einfach enorm.
LG Kester
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:36:47 Uhr:
... Aber Rost frisst sich ja auch nicht innerhalb von ein paar Monaten durch das Auto.
doch:
1 Jahr bzw. 1 1/2 Jahre können für größere Durchrostungen reichen!
habe 2015 einen Wagen gekauft, der 1 Jahr zuvor eine neue HU bekommen hatte
(und dafür offensichtlich vorne beidseitig an den Achsaufnahmen geschweißt worden war)
war nach dem einen Jahr an den hinteren Achsaufnahmen durchgerostet
--> Verkäufer hat dies geschweißt, um mir den Wagen mit erneuterter HU verkaufen zu können
weitere 1 1/2 Jahre später waren beide Schweller durchgerostet ...
(einer auf ca. 20 cm Länge, der andere auf ca. 1/2 m Länge)
heute hü - morgen hott???
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 23. Juli 2019 um 21:25:38 Uhr:
Also der Vorbesitzer steht in unserem Kaufvertrag. ...
versus
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:36:47 Uhr:
Wir haben bereits den Tipp bekommen, den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Dieser steht ja im Brief.
und WER ist jetzt Euer Vertragspartner????????????
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. Juli 2019 um 09:58:14 Uhr:
heute hü - morgen hott???
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. Juli 2019 um 09:58:14 Uhr:
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 23. Juli 2019 um 21:25:38 Uhr:
Also der Vorbesitzer steht in unserem Kaufvertrag. ...versus
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. Juli 2019 um 09:58:14 Uhr:
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 28. Juli 2019 um 21:36:47 Uhr:
Wir haben bereits den Tipp bekommen, den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Dieser steht ja im Brief.und WER ist jetzt Euer Vertragspartner????????????
Versteh ich nicht 😕
Wir haben das Auto im Autohaus gekauft. Der Vorbesitzer hat es dort in Zahlung gegeben. Er steht mit Namen sowohl in unserem Kaufvertrag als Vorbesitzer als auch im Brief???!!!
Was hat das mit heute hü morgen hott zu tun ?!?!?!?
Mein Gott
Ja dann ist das Autohaus nur der Vermittler, somit hast du das Auto quasi direkt vom Vorbesitzer also zwischen Privatleuten gekauft. Das Autohaus bekommt nur eine Provison vom Verkäufer, also fürs Ausstellen auf seinem Gelände, für die Schaltung des Inserats und für die Vertragsabwicklung.
Moin,
Entweder ihr habt das Auto vom Autohaus gekauft - dann steht das Autohaus auch ganz klar als Verkäufer/Vertragspartner drin - ODER Ihr habt es vom Vorbesitzer gekauft - dann steht DER im Kaufvertrag drin. In dem Fall braucht ihr das Autohaus gar nicht kontaktieren, denn es hat nit eurem Geschäft absolut nix zu tun.
LG Kester
Sehr viel Beiträge und Unterstützung, und sehr wenig verwertbarer Input vom Themenstarter. Ist dies ein Fake Thread?
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 29. Juli 2019 um 15:06:52 Uhr:
Versteh ich nicht 😕Wir haben das Auto im Autohaus gekauft. Der Vorbesitzer hat es dort in Zahlung gegeben. Er steht mit Namen sowohl in unserem Kaufvertrag als Vorbesitzer als auch im Brief???!!!
Es macht einen sehr großen Unterschied ob im Kaufvertrag als Verkäufer Person X (der Vorbesitzer) oder Unternehmen Y (dein Autohaus) aufgeführt ist. Denn nur mit diesem Verkäufer hast du überhaupt ein Vertragsverhältnis. Wenn du also irgendetwas aufgrund des Unfallschadens unternehmen möchtest ist der Verkäufer dein Ziel - niemand sonst.
Falls Verkäufer und Vorbesitzer voneinander abweichen kann eine Befragung des Vorbesitzers Sinn machen. Evtl. kann (und möchte?) er nachweisen, dass er den Wagen als Unfallwagen ans Autohaus verkauft hat. Wenn das Autohaus das Auto dann "unfallfrei" an dich weiterverkauft hat - Bingo!
Falls, eventuell und wenn - es hängt eben von grundlegenden Dingen ab, die hier nach 3 Seiten immer noch nicht auf den Tisch kamen!
Also, der/die TE hat doch mittlerweile mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der private Vorbesitzer auch der Verkäufer war/ist und das Autohaus lediglich als (ein unbedeutender) Vermittler agiert hat...
Ergo hätte man per se überhaupt nur Ansprüche ggü. diesem...!
(Aufgrund des Hinweises, dass der Wagen in Zahlung genommen worden ist, könnte (!!) ggfs. max. ein "Umgehungsgeschäft" in Frage kommen... Dieses würde dann dazu führen, dass das durchgeführte "Agenturgeschäft" als unzulässig betrachtet wird...)