Auto im Autohaus mit "Unfallschaden" gekauft
Hallo,
Wir haben folgenden Fall mit unserem Auto.
Wir haben vor ca 2 Jahren in einem bekannten Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft.
Uns ist nun vor einiger Zeit aufgefallen, dass die Heckklappe an zwei Stellen über dem Kennzeichen von innen nach aussen rostet. Für uns keine große Sache, da wir uns auf die Rostgarantie vom Hersteller berufen haben. Nun haben wir den Schaden in einem anderen Autohaus begutachten lassen und die haben uns dann einfach mal nebenbei erklärt, dass unsere Heckklappe komplett neu lackiert wurde und auch ein Teil vom Kotflügel hinten links. Dieser wurde sogar gespachtelt, da der wert über 340 lag.Natürlich greift so keine Garantie mehr. Kostenvoranschlag 1400 Euro.
Wir haben nun Kontakt zum alten Autohaus aufgenommen, da uns ja bei kauf damals ein unfallfreier Wagen verkauft wurde. Ein evtl. Schaden wurde auch nicht auf dem Kaufvertrag berücksichtigt.
In 2 Wochen sollen wir mit dem Wagen vorbeikommen und dann wird er geprüft.
Hatte hier jemand evtl mal einen ähnlichen Fall? Bekannte von uns sagen, dass wir den Wagen sogar zurück geben könnten. Also vom Kaufvertrag zurück treten. Wie sind hier die Erfahrungen? Wir haben keine Ahnung davon und auch leider keinen Rechtsschutz.
Wir sind allgemein nicht wirklich zufrieden mit dem Wagen, da uns im Winter das Radio verrückt spielt (Kostenvoranschlag neues Radio 1500 Euro) und er etwas länger braucht um anzuspringen, egal ob Sommer oder Winter.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
Entweder ihr habt das Auto vom Autohaus gekauft - dann steht das Autohaus auch ganz klar als Verkäufer/Vertragspartner drin - ODER Ihr habt es vom Vorbesitzer gekauft - dann steht DER im Kaufvertrag drin. In dem Fall braucht ihr das Autohaus gar nicht kontaktieren, denn es hat nit eurem Geschäft absolut nix zu tun.
LG Kester
42 Antworten
Zitat:
@Railey schrieb am 23. Juli 2019 um 21:02:35 Uhr:
Lässt sich vllt der Vorbesitzer erruieren? Vage Hoffnung, ist mir schon klar.
Also der Vorbesitzer steht in unserem
Kaufvertrag. Er hat das Auto in Zahlung gegeben, also denke ich mal, dass man seine Daten noch vorliegen hat. Aber ich denke mal nicht, dass er irgendwas zugeben wird oder
Zitat:
@camper0711 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:34:45 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:09:33 Uhr:
Das stimmt nicht so wirklich. Ein Unfallschaden ist zwingend auch ohne Nachfrage anzugeben, sofern bekannt. ...1. es soll allerdings vorkommen, dass Leute bei der Inzahlungnahme oder Leasingrückgabe "vergessen", auf einen reparierten Unfallschaden hinzuweisen 😉
und wenn der TE erst 2 Jahre später merkt, dass da was war, ist der Vorschaden ja wohl nicht sooooooo offensichtlich???
2. unabhängig davon dürfte ein Sachmangel vorliegen:
--> läuft noch die Gewährleistungsfrist?3. oder wäre unabhängig davon eine Lösung, dass das Autohaus (anstelle der entfallenen Hersteller-Rostgarantie) die Nachbesserungen (unentgeltlich) vornimmt?
Zu 1. Wenn AH b den Schaden mit einem einfachen Lackmessgerät feststellen kann, ist dies AH a genauso zuzumuten. Es hätte also bekannt sein müssen. Wenn AH a diesen Aufwand nicht für nötig hält, ist diese Unkenntnis auch durch das AH verschuldet.
Zu 2. Das ist keine reine Sache für die Gewährleistung. Das Fahrzeug ist nicht so, wie verkauft. Eine grundlegende Eigenschaft ist nicht wie vereinbart. Unfallfreiheit gilt als vereinbart, wenn nicht ausdrücklich auf einen Unfall nachweislich hingewiesen wurde. Wäre der km-Stand manipuliert und AH a hätte davon Kenntnis haben müssen, wäre auch dies noch nach mehreren Jahren ein Grund für eine Rückabwicklung.
Zu 3. Das hängt von dem Wertverlust ab, der durch den jetzt bekannten Schaden entstanden ist.
ad Vorbesitzer) Wie gesagt, vage Hoffnung. Aber nur fragen schafft Klarheit.
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 23. Juli 2019 um 21:25:38 Uhr:
Zitat:
@Railey schrieb am 23. Juli 2019 um 21:02:35 Uhr:
Lässt sich vllt der Vorbesitzer erruieren? Vage Hoffnung, ist mir schon klar.Also der Vorbesitzer steht in unserem
Kaufvertrag. Er hat das Auto in Zahlung gegeben, also denke ich mal, dass man seine Daten noch vorliegen hat. Aber ich denke mal nicht, dass er irgendwas zugeben wird oder
Evtl hat er aber den Schaden dem AH mitgeteilt und das AH hat einfach beim Datensatz geschlampt. Dann wäre der ein sehr wichtiger Zeuge.
Ähnliche Themen
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Juli 2019 um 21:32:50 Uhr:
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 23. Juli 2019 um 21:25:38 Uhr:
Also der Vorbesitzer steht in unserem
Kaufvertrag. Er hat das Auto in Zahlung gegeben, also denke ich mal, dass man seine Daten noch vorliegen hat. Aber ich denke mal nicht, dass er irgendwas zugeben wird oderEvtl hat er aber den Schaden dem AH mitgeteilt und das AH hat einfach beim Datensatz geschlampt. Dann wäre der ein sehr wichtiger Zeuge.
Wir haben bei diesem besagten Autohaus auch ein Auto in Zahlung gegeben bevor wir unseren dort gekauft haben. Daher weiß ich, dass man im Ankauf Vertrag ausfüllen muss, ob der Wagen einen vorschaden hat. Dies muss man ankreuzen und beschreiben. Also muss der Vorbesitzer unseres Autos den gleichen Bogen ausgefüllt haben. Ob man diesen beim Autohaus einsehen darf?
Da wäre es sicher zielführender den Vorbesitzer direkt zu kontaktieren. Name steht evtl. in der Zulassungsbescheinigung, sofern keine ganz neue ausgestellt wurde.
Das Autohaus wird sich wohl kaum in die Karten schauen lassen (dürfen).
Moin,
Die Frage ist nur - ist man danach schlauer als vorher und gewinnt man dadurch Handlungsoptionen. Der Punkt ist ja - nicht jede Beschädigung gilt als Unfallschaden, ein Teil der genannten Probleme kann auch durch eine vorangegangene Korrosionsbeseitigung stammen und wenn es ganz doof läuft, kann eben behauptet werden - ne, als das Auto unser Haus verlassen hat, war das nicht so.
Viel zu viele Variablen, als dass man da einen einfachen Sachverhalt hätte.
LG Kester
Kann auch sein das der Schaden schon im Werk repariert wurde, an die Daten kommt sicher keine Werkstatt, oder auf dem Transportweg was passierte. Ob die Spediteure Transportschäden immer angeben oder "unter der Hand" stillschweigend vor Ablieferung raparieren lassen ist eine Frage die ich nicht beantworten wollte und vermutlich auch kein Spediteur.
Es sei aber nicht so selten das Händler Neuwagen auf den Hof bekommen die reparierte Vorschäden haben die Ihm nicht mitgetreilt wurden.
Der Vorbesitzer steht doch im Brief.
Aber der wird - wie schon gesagt - wohl keine sooo große Hilfe sein. Wenn er nen Unfall verschwiegen hat, dann macht der dicht. Ist ja klar..
Thema Rechtsschutz:
Wenn du mal ein oder zwei Anwälte kontaktierst und erstmal grob deinen Fall schilderst, dann nimmt man sich bestimmt auch kostenfrei nen Stündchen Zeit für dich; zur Beratung.
Soweit ich weiß rechnen die Anwälte nach ner Tabelle ab.
Geht es z.B. um nen Schaden von 3200 Euro und du bekommst dein Recht, dann schaut der Anwalt in die Tabelle und du musst ihm 279 Euro für seine Arbeit zahlen.
3200 zu 279 lohnt sich dann schon wieder.
Also lass dich von der fehlenden Rechtsschutz nicht abschrecken..
(Die Summen waren ausgedacht!^^)
Zitat:
@Libertine335 schrieb am 23. Juli 2019 um 21:25:38 Uhr:
Also der Vorbesitzer steht in unserem
Kaufvertrag. Er hat das Auto in Zahlung gegeben, also denke ich mal, dass man seine Daten noch vorliegen hat. Aber ich denke mal nicht, dass er irgendwas zugeben wird oder
Wenn der Vorbesitzer im Kaufvertrag steht, folgt daraus nicht, dass dieser das Fahrzeug in Zahlung gegeben hat.
Wahrscheinlicher ist, dass der Vorbesitzer der Vertragspartner für den vorliegenden Kaufvertrag ist und der Händler den Verkauf nur vermittelt hat. Dann ist zunächst der Vorbesitzer Ansprechpartner für die Durchsetzung von Forderungen.
Wer Verkäufer ist, muss/ sollte aus Vertrag hervorgehen.
O.
"Verkauf im Kundenauftrag"
Als Verkäufer steht der vorherige Halter, na herzlichen Glückwunsch.
Dann wäre der Vekauf privat an privat und dann muss man dem Verkäufer nachweisen, dass der Unfallschaden ihm bekannt,bzw. er diesen hat repariern lassen und nicht im KV hat angegeben.
Gruß M
Das klingt alles eher langwierig und teuer und riskant, um eine Forderung durch zu setzen. Das der Schaden nicht in den letzten 2 Jahren entstanden ist, ist zunächst auch nur eine Aussage.
Da würde ich jetzt nach 2 Jahren auch höllisch aufpassen und keine Schnellschüsse machen, erst recht nicht, weil Forumshanseln XY oder Bekannte Z geschrieben/gesagt haben "Alles ganz klar, Rückabwicklung", das kann einen Kostenbummerrang mit ungewissen Ausgang nach sich ziehen ... Das schreit ja bereits nach Gutachter und bei solchen Fällen rechnen die nicht nach ihrer normalen gebührentabelle ab = Gutachterkosten können da ganz schnell den eigentlichen Schaden um ein vielfaches übersteigen...und das wär nur ein Posten.. In der Verwandschaft wurde mal ein Gutacher vom Gericht bestellt in einem ähnlich gelagertem Fall, strittige Schadenssumme ~2000 EUR, Gutachterkosten 4500 EUR😰
Nur mal ein Beispiel, es ginbt da jetzt 1000 Möglichkeiten. Ich kenne euch nicht , aber es soll in den besten Familien vorgekommen sein, das Sohnemann, bei Abwesenheit der Eltern das Auto beschädigt hat, dann schnellstmöglich vor Urlaubsende den Wagen reparieren lassen hat und alle waren glücklich, bis zum Verkauf, wo Papa bei der Inzahlungsnahme felsenfest beteuerte der Wagen sei Unfallfrei und er dem Aufkäufer Betrug unterstellt "Nein, da kann nichts sein" ...😁😁
Eurer Zeitfenster von 2 Jahren sehe ich als größtes Problem, den Vorbesitzer zu kontaktieren kann nicht schaden, das ist eurer Joker, bei der Sache, kommt da nichts wird es tricky ...siehe oben..
Zitat:
@tartra schrieb am 28. Juli 2019 um 10:26:43 Uhr:
Da würde ich jetzt nach 2 Jahren auch höllisch aufpassen und keine Schnellschüsse machen, erst recht nicht🙂, weil Forumshanseln XY oder Bekannte Z geschrieben/gesagt haben "Alles ganz klar, Rückabwicklung", das kann einen Kostenbummerrang mit ungewissen Ausgang nach sich ziehen ... Das schreit ja bereits nach Gutachter und bei solchen Fällen rechnen die nicht nach ihrer normalen gebührentabelle ab = Gutachterkosten können da ganz schnell den eigentlichen Schaden um ein vielfaches übersteigen...und das wär nur ein Posten.. In der Verwandschaft wurde mal ein Gutacher vom Gericht bestellt in einem ähnlich gelagertem Fall, strittige Schadenssumme ~2000 EUR, Gutachterkosten 4500 EUR😰Nur mal ein Beispiel, es ginbt da jetzt 1000 Möglichkeiten. Ich kenne euch nicht , aber es soll in den besten Familien vorgekommen sein, das Sohnemann, bei Abwesenheit der Eltern das Auto beschädigt hat, dann schnellstmöglich vor Urlaubsende den Wagen reparieren lassen hat und alle waren glücklich, bis zum Verkauf, wo Papa bei der Inzahlungsnahme felsenfest beteuerte der Wagen sei Unfallfrei und er dem Aufkäufer Betrug unterstellt "Nein, da kann nichts sein" ...😁😁
Eurer Zeitfenster von 2 Jahren sehe ich als größtes Problem, den Vorbesitzer zu kontaktieren kann nicht schaden, das ist eurer Joker, bei der Sache, kommt da nichts wird es tricky ...siehe oben..
Naja der Sohnemann ist 5. das würde mich schwer wundern. 😛
Also mein Mann ist von Beruf Polizist. Ich denke da kommt er schon sehr glaubwürdig rüber. Wenn er sowas jetzt behaupten würde und hat den Unfall selbst verursacht, ist es Betrug und er kann seinen Job aufgeben. Daher denke ich ist er für das Autohaus schon glaubhaft. Wir haben auch schon unser letztes Auto in diesem Autohaus gekauft und dort gab es keinerlei Probleme.
Umso schlimmer wenn das Ganze ein böses Ende nimmt und dein Mann auch noch Ärger im Beruf hat.