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Auto im Autohaus mit "Unfallschaden" gekauft

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 15:26

Hallo,

Wir haben folgenden Fall mit unserem Auto.

Wir haben vor ca 2 Jahren in einem bekannten Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft.

Uns ist nun vor einiger Zeit aufgefallen, dass die Heckklappe an zwei Stellen über dem Kennzeichen von innen nach aussen rostet. Für uns keine große Sache, da wir uns auf die Rostgarantie vom Hersteller berufen haben. Nun haben wir den Schaden in einem anderen Autohaus begutachten lassen und die haben uns dann einfach mal nebenbei erklärt, dass unsere Heckklappe komplett neu lackiert wurde und auch ein Teil vom Kotflügel hinten links. Dieser wurde sogar gespachtelt, da der wert über 340 lag.Natürlich greift so keine Garantie mehr. Kostenvoranschlag 1400 Euro.

Wir haben nun Kontakt zum alten Autohaus aufgenommen, da uns ja bei kauf damals ein unfallfreier Wagen verkauft wurde. Ein evtl. Schaden wurde auch nicht auf dem Kaufvertrag berücksichtigt.

In 2 Wochen sollen wir mit dem Wagen vorbeikommen und dann wird er geprüft.

Hatte hier jemand evtl mal einen ähnlichen Fall? Bekannte von uns sagen, dass wir den Wagen sogar zurück geben könnten. Also vom Kaufvertrag zurück treten. Wie sind hier die Erfahrungen? Wir haben keine Ahnung davon und auch leider keinen Rechtsschutz.

Wir sind allgemein nicht wirklich zufrieden mit dem Wagen, da uns im Winter das Radio verrückt spielt (Kostenvoranschlag neues Radio 1500 Euro) und er etwas länger braucht um anzuspringen, egal ob Sommer oder Winter.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Moin,

Entweder ihr habt das Auto vom Autohaus gekauft - dann steht das Autohaus auch ganz klar als Verkäufer/Vertragspartner drin - ODER Ihr habt es vom Vorbesitzer gekauft - dann steht DER im Kaufvertrag drin. In dem Fall braucht ihr das Autohaus gar nicht kontaktieren, denn es hat nit eurem Geschäft absolut nix zu tun.

LG Kester

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wenn im kaufvertrag unfallfrei ganz klar drin steht, ist eine rückabwicklung im prinzip möglich. es fällt allerdings eine "entschädigung" für deine gefahrenen km an. bist du extrem viel gefahren, kann es sich unter umständen nicht wirklich lohnen. gibt da so ne formel zu, so das du dir im prinzip den "wertverlust durch gefahrende km" ausrechnen kannst.

da alle asse bei dir liegen, kannst du mit den händler im prinzip alles aushandeln. neue winterreifen, preisnachlass, inspektionen oder halt auch die rückabwicklung, die er natürlich nicht so gerne macht.

vorausgesetzt ist halt wirklich, das im kaufvertrag das mit den unfallfrei steht und nicht sowas wie "ist uns nicht bekannt" oder ähnliche freundliche umschreibungen.

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 17:08

Zitat:

@PayDay schrieb am 23. Juli 2019 um 18:44:21 Uhr:

wenn im kaufvertrag unfallfrei ganz klar drin steht, ist eine rückabwicklung im prinzip möglich. es fällt allerdings eine "entschädigung" für deine gefahrenen km an. bist du extrem viel gefahren, kann es sich unter umständen nicht wirklich lohnen. gibt da so ne formel zu, so das du dir im prinzip den "wertverlust durch gefahrende km" ausrechnen kannst.

da alle asse bei dir liegen, kannst du mit den händler im prinzip alles aushandeln. neue winterreifen, preisnachlass, inspektionen oder halt auch die rückabwicklung, die er natürlich nicht so gerne macht.

vorausgesetzt ist halt wirklich, das im kaufvertrag das mit den unfallfrei steht und nicht sowas wie "ist uns nicht bekannt" oder ähnliche freundliche umschreibungen.

Im Kaufvertrag ist ein Feld mit „Bemerkungen (Unfall):“

Dieser ist leer. Es wurde also nichts vermerkt. Es steht aber auch nicht unfallfrei. Also ein ganz normaler Kaufvertrag eben.

Also es ist egal ob wir das Auto bereits 2 Jahre im Besitz haben? Wir haben ca 15t km in den 2 Jahren gefahren. Also nicht viel.

Da kann man wohl nur auf Kulanz des Autohauses hoffen, welches den Wgen vor 2 Jahren verkauft3.

Rechtlich könnte man allenfalls dann etwas gegen den Willen des Verkaufsautohauses initiieren, wenn die Zusage der Unfallfreiheit des Wagens nachgewiesen werden kann.

Wurde die Frage der Unfallfreiheit den beim Kauf überhaupt gegenüber dem Verkäufer thematisiert oder worauf beruht die Annahme, dass der Gebraucht-PKW als "ein unfallfreier Wagen verkauft wurde"?

Um welches Fahrzeug handelt es sich überhaupt ... ein VW Golf 4 muss man da deutlich behandeln wie n Audi Q7 Jahreswagen ...

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 23. Juli 2019 um 19:30:50 Uhr:

Da kann man wohl nur auf Kulanz des Autohauses hoffen, welches den Wgen vor 2 Jahren verkauft3.

Rechtlich könnte man allenfalls dann etwas gegen den Willen des Verkaufsautohauses initiieren, wenn die Zusage der Unfallfreiheit des Wagens nachgewiesen werden kann.

Wurde die Frage der Unfallfreiheit den beim Kauf überhaupt gegenüber dem Verkäufer thematisiert oder worauf beruht die Annahme, dass der Gebraucht-PKW als "ein unfallfreier Wagen verkauft wurde"?

Das stimmt nicht so wirklich. Ein Unfallschaden ist zwingend auch ohne Nachfrage anzugeben, sofern bekannt. Und von einem gewerblichen Verkäufer wird erwartet, dass dieser seine Ware (im angemessenen Rahmen) prüft, bevor er sie verkauft. Und eine Lackprüfung liegt durchaus im angemessenen Rahmen.

Ich sehe hier eher die Schwierigkeit, zu beweisen, dass während der letzten 2 Jahre der Schaden nicht entstanden ist.

Hallo,

ein verschwiegener Unfallschaden am Fahrzeug (sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt!) stellt einen Sachmangel dar...

Es muss an dieser Stelle lediglich noch unterschieden/heraus gefunden werden, ob der Verkäufer in Kenntnis der Sachlage (Absicht) oder fahrlässig den Wagen verkauft hat, ohne den Käufer auf diesen Mangel hinzuweisen...!

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 18:17

Zitat:

@Knergy schrieb am 23. Juli 2019 um 19:48:14 Uhr:

Um welches Fahrzeug handelt es sich überhaupt ... ein VW Golf 4 muss man da deutlich behandeln wie n Audi Q7 Jahreswagen ...

Ein skoda Octavia RS bj 2014. wir haben 21t gezahlt. Daher schon sehr ärgerlich

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 18:20

Zitat:

@andy1080 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:09:33 Uhr:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 23. Juli 2019 um 19:30:50 Uhr:

Da kann man wohl nur auf Kulanz des Autohauses hoffen, welches den Wgen vor 2 Jahren verkauft3.

Rechtlich könnte man allenfalls dann etwas gegen den Willen des Verkaufsautohauses initiieren, wenn die Zusage der Unfallfreiheit des Wagens nachgewiesen werden kann.

Wurde die Frage der Unfallfreiheit den beim Kauf überhaupt gegenüber dem Verkäufer thematisiert oder worauf beruht die Annahme, dass der Gebraucht-PKW als "ein unfallfreier Wagen verkauft wurde"?

Das stimmt nicht so wirklich. Ein Unfallschaden ist zwingend auch ohne Nachfrage anzugeben, sofern bekannt. Und von einem gewerblichen Verkäufer wird erwartet, dass dieser seine Ware (im angemessenen Rahmen) prüft, bevor er sie verkauft. Und eine Lackprüfung liegt durchaus im angemessenen Rahmen.

Ich sehe hier eher die Schwierigkeit, zu beweisen, dass während der letzten 2 Jahre der Schaden nicht entstanden ist.

Naja wie gesagt frisst sich der Rost von innen nach außen wegen scheinbar nicht ordnungsgemäßer Lackierung. Ich denke sowas passiert nicht in 1,5 Jahren oder?

Vorallem können wir ja beweisen, dass wir nie einen Schaden am Auto hatten. Genug Zeugen wie zb Nachbarn die direkt neben unserem Fahrzeug parken. So ein Schaden ist ja nicht in 24 Stunden behoben.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 23. Juli 2019 um 20:09:33 Uhr:

Das stimmt nicht so wirklich. Ein Unfallschaden ist zwingend auch ohne Nachfrage anzugeben, sofern bekannt. ...

es soll allerdings vorkommen, dass Leute bei der Inzahlungnahme oder Leasingrückgabe "vergessen", auf einen reparierten Unfallschaden hinzuweisen ;)

und wenn der TE erst 2 Jahre später merkt, dass da was war, ist der Vorschaden ja wohl nicht sooooooo offensichtlich???

unabhängig davon dürfte ein Sachmangel vorliegen:

--> läuft noch die Gewährleistungsfrist?

oder wäre unabhängig davon eine Lösung, dass das Autohaus (anstelle der entfallenen Hersteller-Rostgarantie) die Nachbesserungen (unentgeltlich) vornimmt?

Keine Rechtsschutzversicherung ist schon mal blöd.

Das Ah welches euch gesagt hat,dass dort lackiert wurde, kann doch mal in die Historie gucken, ob der Unfall bei Skoda erfasst wurde und welchen Umfang der hatte.

Ansonsten wäre nach 2 Jahren und nur 15tkm der Abzug für die Nutzung nicht so wild und ich würde das Fzg versuchen zurückzugeben, da ihr ja eh unzufrieden seit.

Wenn der Schaden für einen Profi offensichtlich ist, hätte der gewerbliche Verkäufer dies sehen müssen,da man ihm Sachverstand unterstellt und der Vorschaden wäre im KV anzugeben gewesen.

Ggf etwas Geld in die Hand nehmen und eine ErstBeratung beim Anwalt einholen,wenn ihr euch nicht traut dem Verkäufer gleich arglistige Täuschung zu unterstellen.

 

Gruß M

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 18:57

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Juli 2019 um 20:40:42 Uhr:

Keine Rechtsschutzversicherung ist schon mal blöd.

Das Ah welches euch gesagt hat,dass dort lackiert wurde, kann doch mal in die Historie gucken, ob der Unfall bei Skoda erfasst wurde und welchen Umfang der hatte.

Ansonsten wäre nach 2 Jahren und nur 15tkm der Abzug für die Nutzung nicht so wild und ich würde das Fzg versuchen zurückzugeben, da ihr ja eh unzufrieden seit.

Wenn der Schaden für einen Profi offensichtlich ist, hätte der gewerbliche Verkäufer dies sehen müssen,da man ihm Sachverstand unterstellt und der Vorschaden wäre im KV anzugeben gewesen.

Ggf etwas Geld in die Hand nehmen und eine ErstBeratung beim Anwalt einholen,wenn ihr euch nicht traut dem Verkäufer gleich arglistige Täuschung zu unterstellen.

 

Gruß M

Zum Glück waren die so nett und haben uns in die Historie vom Auto gucken lassen. Leider war nichts außer ein paar kleineren Sachen nichts vermerkt. Also wurde es scheinbar in einer (dem jetzigem Ergebnis nach) in einer 0815 Werkstatt repariert. Es wurde auf jeden Fall auch gespachtelt am Kotflügel...

ja wir ärgern uns auch über die nicht vorhandene Rechtsschutz. Mal sehen wie kulant das Autohaus ist. Es ist eines der größten in Hessen und eigentlich sind die Autohäuser doch meistens gegen solche Fälle versichert oder nicht? Meinte jedenfalls mein Vater

Moin,

Der Schaden - so wie von der TE geschildert - kann durchaus noch im Bereich nicht Nennungspflichtig liegen, auch weil es denkbar zwei gewesen sein können.

Der Zeitverlauf ist da Unwesentlich - es gibt Stellen an Autos - z.B. Haubenkanten - die innerhalb weniger Wochen stark korrodieren können, das dürfte da schwer als Beleg herangezogen werden können. Da würdet ihr also einen Gutachter brauchen, wenn das Autohaus nicht kulant ist. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man euch einen Gutachter guten Gewissens ans Herz legen kann/soll.

LG Kester

Lässt sich vllt der Vorbesitzer erruieren? Vage Hoffnung, ist mir schon klar.

Zitat:

@Railey schrieb am 23. Juli 2019 um 21:02:35 Uhr:

Lässt sich vllt der Vorbesitzer erruieren? Vage Hoffnung, ist mir schon klar.

wenn dieser z.B. bei der Leasingrückgabe einen (heimlich reparierten/unsichtbar gemachten) Unfall verschwiegen haben sollte:

wie kooperativ wird er dann sein ;)

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