Auto gekauft; Tieferlegung eingetragen?
Hilfe!
Ich bin absolut kein Auto-Kenner, allerdings bekomme ich gerade etwas Panik.
Ich habe einen Seat Leon FR ST 1.8 TSI bei einem Händler gekauft.
Mein Vater (etwas erfahrener) hat mir beim Besichtigen und Probefahren zur Seite gestanden.
Nun hat mit der Händler die "original Federn" beim Kauf dazu gegegen (welche er vom vorherigen Bezitzer bekommen hat).
Nun bin ich mir unsicher, ob die "Tieferlegungsfedern" überhaupt zulässig sind (obwohl der Händler mich Probefahren gelassen mit [mit roten Nummerschildern]).
Ich habe weder ein anderes Gutachten noch eine sog. ABE mitbekommen.
Wie erfahre ich, ob die eingebautem Federn überhaupt zulässig sind? (also der Wagen ist nicht extrem tief, aber ein Kollege hat mich drauf angesprochen und nun hab ich ehrlich gesagt etwas Panik, ob ich gerade "illegal" unterwegs bin, bzw. der Händler mir etwas verschwiegen hat)
Im Fahrzeugschein konnte ich als Laie jetzt nichts feststellen.
Danke für Eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Pr0_baited
36 Antworten
Schweift das nicht hier ein wenig ab.
Wenn sein Auto der Serie entspricht und nur die Federn eingebaut wurden und natürlich die Nummer auf den Federn mit der ABE übereinstimmt dann ist das gut und reicht aus.
Eine Eintragung in den Fahrzeugschein ist nicht notwendig. Bei mir genauso.
Zitat:
@PhoenixGsx schrieb am 16. Dezember 2020 um 19:00:15 Uhr:
Mann sollte auch berücksichtigen das eine ABE auch eine andere ABE sich aufheben können.
aber auch nur wenn es die gleiche Baugruppe (hier Fwk./Radaufhängung) betrifft!
@all : Ich kann nicht wirklich verstehen was so mancher hier eine Wissenschaft daraus macht.
Der TE hat eine ABE ausgehändigt bekommen. Im Nachgang hat er noch eine sog. Anbaubescheinigung über eine Abnahme über die Federn gefunden. Der "Fall" ist hiermit doppelt abgesichert. Ein Mitführen reicht völlig aus und ein Zwang zum Eintrag in Teil 1 besteht nicht. Man kann das zwar bei nächster Befassung machen lassen (z.B. Umzug od. andere Notwendigk. an der Zulassungsst.), aber nötig ist es nicht, ausser bei §19.2 (Einzelabnahme).
Darüber hinaus sind Punkte über die Möglichkeit/Nutzung anderer Rad/Reifenkombin. gängige Hinweisse in einem Teilegutachten, welches auch grundsätzlich notwendig ist zur Erstellung einer zusätzliche ABE !
In meinem Cupra hatte ich ebenfalls H&R Federn und auch hier mit ABE
@Pr0_baited ich würde mir jeglichen Stress ersparen wollen und würd nochmal zum Tüv gehen und sie darum Bitten mir die Aussage das die ABE reicht schriftlich zu geben. Wenn sie nicht wollen selber anfertigen und unterschreiben lassen.
Bei einer Kontrolle kannst dann alles vorlegen und gut ist.
Mit dem Händler würd ich allerdings noch ein kleines Wörtchen reden, da es nicht sein kann das er dir das Auto so verkauft. Genauso wie ich ihm die Kosten vom Tüv vorlegen würde.
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Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 15. April 2021 um 11:12:20 Uhr:
@Pr0_baited ich würde mir jeglichen Stress ersparen wollen und würd nochmal zum Tüv gehen und sie darum Bitten mir die Aussage das die ABE reicht schriftlich zu geben. Wenn sie nicht wollen selber anfertigen und unterschreiben lassen.
Bei einer Kontrolle kannst dann alles vorlegen und gut ist.Mit dem Händler würd ich allerdings noch ein kleines Wörtchen reden, da es nicht sein kann das er dir das Auto so verkauft. Genauso wie ich ihm die Kosten vom Tüv vorlegen würde.
Der Vorbesitzer war ja schon bei der Prüfstelle und hat eine Änderungsabnahme machen lassen. Was will man mehr. Man muss halt mal die Unterlagen durchschauen, die man dazu bekommen hat.
Wenn da keine zeitliche Frist gesetzt ist und der neue Halter mit dem Prüfbericht des Vorbesitzers ändern lassen darf, dann ab zur Zulassungsstelle und eintragen lassen. Kostet nicht die Welt, auch wenn es nicht notwendig ist.
Die ABE reicht hundertprozentig, wenn das Fahrzeug sonst keine Änderungen hat.