Auto gekauft; Tieferlegung eingetragen?

Seat Leon 3 (5F)

Hilfe!
Ich bin absolut kein Auto-Kenner, allerdings bekomme ich gerade etwas Panik.

Ich habe einen Seat Leon FR ST 1.8 TSI bei einem Händler gekauft.
Mein Vater (etwas erfahrener) hat mir beim Besichtigen und Probefahren zur Seite gestanden.

Nun hat mit der Händler die "original Federn" beim Kauf dazu gegegen (welche er vom vorherigen Bezitzer bekommen hat).

Nun bin ich mir unsicher, ob die "Tieferlegungsfedern" überhaupt zulässig sind (obwohl der Händler mich Probefahren gelassen mit [mit roten Nummerschildern]).

Ich habe weder ein anderes Gutachten noch eine sog. ABE mitbekommen.

Wie erfahre ich, ob die eingebautem Federn überhaupt zulässig sind? (also der Wagen ist nicht extrem tief, aber ein Kollege hat mich drauf angesprochen und nun hab ich ehrlich gesagt etwas Panik, ob ich gerade "illegal" unterwegs bin, bzw. der Händler mir etwas verschwiegen hat)
Im Fahrzeugschein konnte ich als Laie jetzt nichts feststellen.

Danke für Eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Pr0_baited

Fahrzeugschein
36 Antworten

wenn der TÜV dir eine ABE ausgedruckt hat (mit dem Hinweiss-"das reicht"😉, musst du auch nichts eintragen lassen. Genauso wenig brauchst du einen neuen Fzg.-Schein. Eine Eintragung wäre notwendig, wenn nur ein Teilegutachten bestünde, mit dem Hinweiss einer notwendigen Eintragung.
Somit ist alles gut !

Wäre mir neu dass ein Prüfer eine ABE für ein Einzelfahrzeug ausstellt.
Aber interessant wäre es dennoch was genau jetzt ausgestellt wurde. Man lernt nie aus.

Zitat:

@das-markus schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:13:13 Uhr:


Wäre mir neu dass ein Prüfer eine ABE für ein Einzelfahrzeug ausstellt.
Aber interessant wäre es dennoch was genau jetzt ausgestellt wurde. Man lernt nie aus.

Hat er nicht selbst ausgestellt. Sondern aus dem Internet beziehungsweise seiner Datenbank für mich ausgedruckt. Seiner Meinung nach hätte ich das auch selbst tun können.

ABE und Fahrwerk / Federn.
Da werde ich hellhörig.

Ich bin gespannt auf das Dokument.
Man beachte auch alle Auflagen. Mit Zubehörfelgen, Chiptuning usw. wird eine ABE ganz schnell ungültig.

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Hallo Pr0_baited,
die Federn müssen auf jeden Fall abgenommen werden. Wirst du so von der Polizei kontrolliert musst du 50 Euro zahlen. Die ausgestellte Änderungsabnahme gem 19 Abs. 3 StVZO musst du mitführen. Eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I hat nicht zu erfolgen. Nicht alle Polizisten haben Ahnung von der Materie; die Kenne haben, sehen das sofort. Deshalb haben die Federn abweichende Farben vom Original.

SAVE_20201215_195100.jpg

Quatsch. Hier ist die ABE. Mitführen und gut. Es sei denn du fährst keine Serienräder.

https://www.h-r.com/bin/ABE/28843.pdf

Nach der ABE hast du Recht, Colossus.

Zitat:

@Colossus schrieb am 15. Dezember 2020 um 20:10:17 Uhr:


Quatsch. Hier ist die ABE. Mitführen und gut. Es sei denn du fährst keine Serienräder.

https://www.h-r.com/bin/ABE/28843.pdf

Da hat sich H&R ja richtig Mühe gegeben. Da braucht ein Polizist schnell mal eine halbe Stunde um die ABE am Auto zu überprüfen.

Immerhin steht folgendes drin:
3.9. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:
Guidance information on combinability with further modifications
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie
weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort
aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk.

Kurzer Zwischenbericht:

Habe gerade in einem versteckten Fach Dokumente vom Vorbesitzer gefunden.

Unter anderem TÜV Berichte, ABE der Scheibenfolierung UND das Abnahmeprotokoll der H&R Federn mit Hinweis auf Berichtigug in den Fahrzeugpapieren.

Allerdings meinte der TÜV Prüfer am Montag, dass die ABE reichen würde.
Denke ich werde so weiterfahren und bei einer Polizeikontrolle einfach alle Dokumente aushändigen.

Problem ist halt wirklich, dass es nichts bringt zu sagen der Tüv sagt das ist in Ordnung so. Wenn es in den Augen der Polizei nicht passt gibts trotzdem ein Bußgeld.

Weiß nicht was eine Eintragung kostet sollte man eben dem Risiko dass es Ärger geben könnte gegenrechnen.

Wenn ein Polizist dann auch noch getönte Scheiben hört sagen die sich sicher schnell „oh da wurd gebastelt lieber mal zum Sachverständigen schleppen“ zahlst auch wenn alles trotzdem passt auch du.

Vielleicht mal ich hier auch zu schwarz aber hört man ja schon öfters dass dies vorkommt.

Wenn man alle ABEs vorzeigt...
Trotzdem abgeschleppt wird... Wegen Federn samt ABE und Scheibentönung samt ABE...
Der Prüfer nichts bemängelt...

Will ich das Gericht sehen, was für den Polizisten stimmt und gegen dich...
Manchmal sollte man eine Rechtschutzversicherung abschließen, dann braucht man keine Panik zu schieben.

Geh vors Gericht. Wenn's keinen gerechtfertigten Anscheinsverdacht gibt (du hast ABEs vorgezeigt...), zahlst du auch garnichts.

Und bei Bußgeld widerspricht man mit Kopie der ABEs... Fertig...

Hast du keinerlei ABEs dabei und kommst dann zum TÜV, ja dann vermutlich Pech.

Und was ist an der ABE von H&R nun kompliziert? Ich hab die richtigen Stellen innerhalb von 2 Minuten gefunden. Wenn der Polizist dafür 30 Minuten braucht, sollte er die Abteilung wechseln.
Meine ABE vom Auspuff hat 59 Seiten, davon 8 Querformat mit Tabellen über zig zulässige Autos, nicht alphabetisch geordnet...

Über die Sinnhaftigkeit einer Rechtsschutzversicherung kann man streiten.

m.M.n. ist sie nutzlos, da sie leistet wenn gute Aussicht auf Erfolg besteht, und nicht leistet wenn die Chancen schlecht stehen.
In beiden Fällen muss die Rechtsschutzversicherung keinen Cent leisten.

Zitat:

@Balrock91 schrieb am 16. Dezember 2020 um 18:07:07 Uhr:


Wenn man alle ABEs vorzeigt...
Trotzdem abgeschleppt wird... Wegen Federn samt ABE und Scheibentönung samt ABE...
Der Prüfer nichts bemängelt...

Will ich das Gericht sehen, was für den Polizisten stimmt und gegen dich...
Manchmal sollte man eine Rechtschutzversicherung abschließen, dann braucht man keine Panik zu schieben.

Geh vors Gericht. Wenn's keinen gerechtfertigten Anscheinsverdacht gibt (du hast ABEs vorgezeigt...), zahlst du auch garnichts.

Und bei Bußgeld widerspricht man mit Kopie der ABEs... Fertig...

Hast du keinerlei ABEs dabei und kommst dann zum TÜV, ja dann vermutlich Pech.

Und was ist an der ABE von H&R nun kompliziert? Ich hab die richtigen Stellen innerhalb von 2 Minuten gefunden. Wenn der Polizist dafür 30 Minuten braucht, sollte er die Abteilung wechseln.
Meine ABE vom Auspuff hat 59 Seiten, davon 8 Querformat mit Tabellen über zig zulässige Autos, nicht alphabetisch geordnet...

Greift hier auch eine Verkehrsrechtschutz Versicherung?

Mann sollte auch berücksichtigen das eine ABE auch eine andere ABE sich aufheben können.

Zitat:

@das-markus schrieb am 16. Dezember 2020 um 18:48:06 Uhr:


Über die Sinnhaftigkeit einer Rechtsschutzversicherung kann man streiten.

m.M.n. ist sie nutzlos, da sie leistet wenn gute Aussicht auf Erfolg besteht, und nicht leistet wenn die Chancen schlecht stehen.
In beiden Fällen muss die Rechtsschutzversicherung keinen Cent leisten.

Ich muss sagen, dass ich mit meiner Verkehrsrechtschutz komplett zufrieden bin. Sie hat auch in einem eindeutigen schuldfall gegen mich gezahlt.

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