Auto gekauft, kein Fahrzeugschein und Brief

Hallo,

Ich habe ein Auto auf Finanzierung gekauft. Der Händler sagte, er schickt den Schein und den Brief an meine kfz Zulassung per Post, da bei der Finanzierung ich keinen Brief erhalte. Überführt habe ich mit seinen roten Kennzeichen, die ich ihm zurück geschickt habe. Ich habe ebenfalls die Finanzierungsanfrage sowie den Fahrzeugschein als Kopie (Foto) erhalten.

Bin ich auf der sicheren Seite ? Habe jetzt total Angst, dass er mich abgezockt hat. Kaufvertrag habe ich auch.

Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn der Händler den Schein und den Brief doch nicht geschickt hat? Wie gesagt, Kaufvertrag habe ich, da steht die Fahrzeuggestellnummer drauf. Eine schwarz-weiß kopierten Fahrzeugschein habe ich ebenfalls erhalten per Foto.

Verdammt, war ich blind.

141 Antworten

Er hätte den Brief sicherlich persönlich überbringen können. Aber war das geschuldet? Ich sehe keine Anzeichen dafür.
Dann ist es wohl nur eine Schickschuld und der Händler hat alles getan, was er tun musste: nämlich die Versendung des Briefes. Ob er dadurch von seiner Schuld frei wird ist eine andere Frage.
Eine andere Frage ist auch, ob der Händler wirklich den Brief versendet hat und welche Maßstäbe an ein Beweisen dieser Versendung zu stellen sind.

Ob Schadensersatzansprüche des TE gegen das Versandunternehmen bestehen ist ebenso eine andere Frage. Diese könnten aus einer HGB-Drittschadensliquidation oder der Abtretung einer "BGB-Drittschadensliquidation" folgen (aber wo liegt der Schaden des Käufers, wenn § 447 BGB nicht greift?), das sind aber keine Ansprüche gegen den Händler. Und wie weit gehen die Ansprüche gegen das Versandunternehmen überhaupt?

Wieso nimmt man eigentlich zu Haftungsfragen Stellung, wenn man keine Ahnung von den juristischen Grundlagen hat?

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 13. Dezember 2020 um 17:07:06 Uhr:


Mein Geld zurückverlangen und Schadensersatz fordern!

Wenn die Welt bloß so einfach wäre... 😁

@molchhero

Wer nichtmal in der Lage ist einen Text richtig zu lesen sollte nicht mit Aussagen umsich schmeißen keine Ahnung von juristischen Grundlagen !

Ich habe nie geschrieben das der TE irgendeinen Anspruch gegen das Versandunternehmen hat!

Nur ich sehe von welchem Schlag du bist demnach steige ich aus weil ich hier keine Schlammschlacht eröffne!

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 13. Dezember 2020 um 20:59:55 Uhr:



Ich habe nie geschrieben das der TE irgendeinen Anspruch gegen das Versandunternehmen hat!

Nein, hast du nicht. Und das offenbart die Wissenslücke 😉

@molchhero

Wie soll der TE denn das Versandunternehmen greifen? Er hat keine ahnung welches geschweige denn wie der Brief versandt worden ist demnach ist mit deinem Paragraphen gesülze das alles sinnfrei!

Der TE hat nichts in der Hand weder ob es Post, TNT oder sonst ein Unternehmen ist und damit geht er vor jedem Gericht in Deutschland unter!

Ähnliche Themen

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 13. Dezember 2020 um 23:16:43 Uhr:



Der TE hat nichts in der Hand weder ob es Post, TNT oder sonst ein Unternehmen ist und damit geht er vor jedem Gericht in Deutschland unter!

Wie kommst du darauf, wenn du wirklich gar keine Ahnung von der rechtlichen Situation hast?
Neuer Stephan? Der konnte auch immer mit breiter Brust sein Nichtwissen als Fakten verkaufen. 😁

Schonmal vor einem deutschen Gericht (in einem Zivilprozess...) gestanden? Da dann auch mit Schadensersatzansprüche um dich geworfen, weil irgendwas nicht "angekommen" ist? 😁

Du machst dir wirklich Gedanken darüber, dass der TE nicht erfahren wird, welches Versandunternehmen beauftragt wurde? 🙄

Lass das "Tipps geben" doch einfach sein, wenn kein Wissen vorhanden ist. 🙁

Zitat:

@xToXiCz schrieb am 13. Dezember 2020 um 17:40:19 Uhr:


Ich sehe schon, mir bleib nichts anderes übrig also tatsächlich abzuwarten.. hoffentlich kann man den Brief nach der Aufbietung bereits wieder zulassen als Ausnahme..

Nein darf man nicht.
Was glaubst wofür das Aufbietungsverfahren ist?

Da auch bestimmt zwei Zulassungsstellen involviert werden, wird das auch nicht schneller gehen.

Die Aufbietung muss die zuletzt örtlich zuständige Zulassungsstelle einleiten.
Die eidesstattliche Versicherung muss der Händler abgeben.

Ja, der Händler geht die Tage zu. Notar und meldet es.. oh man

Ich werfe mal in Raum,der Händler hat nie was verschickt.
Das Gegenteil kann er nicht beweisen, sollte er das mit einfachen Brief erledigt haben.

Hättest evtl die roten Bleche behalten sollen, bis die Unterlagen in der Zulassungsstelle sind.
Dann hätte er mehr Gas gegeben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2020 um 13:33:41 Uhr:


Ich werfe mal in Raum,der Händler hat nie was verschickt.
Das Gegenteil kann er nicht beweisen, sollte er das mit einfachen Brief erledigt haben.

Hättest evtl die roten Bleche behalten sollen, bis die Unterlagen in der Zulassungsstelle sind.
Dann hätte er mehr Gas gegeben.

Hätte hätte Fahrradkette, am besten ich hätte den Fahrzeugbrief mitgenommen selbst angemeldet und ihm wieder zurück geschickt..

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2020 um 13:33:41 Uhr:


Ich werfe mal in Raum,der Händler hat nie was verschickt.
Das Gegenteil kann er nicht beweisen, sollte er das mit einfachen Brief erledigt haben.

Hättest evtl die roten Bleche behalten sollen, bis die Unterlagen in der Zulassungsstelle sind.
Dann hätte er mehr Gas gegeben.

Totaler Blödsinn...

Ich habe das noch nie anders erlebt als dass mit Übergabeeinschreiben verschickt wird. Jeder Händler, der das anders macht, ist ein Pfuscher.

Vollkommen richtig, schon aus eigenem Interesse, um die Absendung im Zweifel beweisen zu können. Saß bei den engen Margen im Fahrzeughandel aber nicht mehr drin.

Ganz nebenbei ein Gedanke - nach Zulassung sollte der Brief doch an die finanzierende Bank geschickt werden. Vielleicht ist er statt zur Zulassungsstelle direkt an die Bank geschickt worden?

Angeblich hat der Händler nun eine Verlustmeldung an das Notar gegeben, die müssen laut ihm ein Siegel drauf machen und schickt mir per Mail dann die Bestätigung. Keine Ahnung bis wann der Siegel drauf sein soll.

Ich verliere langsam die Geduld, ich erreiche ihn nicht seit gestern.

Welche Schritte kann ich einleiten ? Würde langsam aber sicher nächste Woche einen Anwalt einschalten das reicht mir

Zitat:

@gumajan schrieb am 14. Dezember 2020 um 15:21:30 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2020 um 13:33:41 Uhr:


Ich werfe mal in Raum,der Händler hat nie was verschickt.
Das Gegenteil kann er nicht beweisen, sollte er das mit einfachen Brief erledigt haben.

Hättest evtl die roten Bleche behalten sollen, bis die Unterlagen in der Zulassungsstelle sind.
Dann hätte er mehr Gas gegeben.

Totaler Blödsinn...

Das ist Deine Meinung. Sie sei Dir gegönnt.

Zitat:

@xToXiCz schrieb am 19. Dezember 2020 um 10:59:44 Uhr:


Angeblich hat der Händler nun eine Verlustmeldung an das Notar gegeben, die müssen laut ihm ein Siegel drauf machen und schickt mir per Mail dann die Bestätigung. Keine Ahnung bis wann der Siegel drauf sein soll.

Ich verliere langsam die Geduld, ich erreiche ihn nicht seit gestern.

Welche Schritte kann ich einleiten ? Würde langsam aber sicher nächste Woche einen Anwalt einschalten das reicht mir

Der Händler hat eine Verlustmeldung an den Notar geschickt?

Den Verlust der Zulassungsbescheinigung muss der für den Verlust Verantwortliche an Eides statt versichern. § 5 StVG und § 12 Abs 5 FZV sind hierfür Grundlage

Zuständig nur die Aufbietung ist die letzte örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Wenn Deine Zulassungsstelle die Aufbietung durchführen soll, muss die andere Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an Deine Zulassungsstelle schicken und die Verlustmeldung als EV akzeptieren.

Also in 2020 wird Deine Wagen nicht mehr zugelassen.

Übrigens, die Santander verschickt ausschließlich die Zulassungsbescheinigungen mit einfachen Brief. Auf Nachfrage warum, in der Summe günstiger mal ein Verlust zu haben,als alle per Einschreiben zu verschicken.

Der Händler wird in den Urlaub gegangen sein. Laufkundschaft ist eh nicht erlaubt zur Zeit.

Wenn Du eine RSV hast, musst Du wohl einen Profi ranlassen. Irgendwann willst das Auto ja auch mal fahren.

Ähnliche Themen