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Auto gekauft, kein Fahrzeugschein und Brief

Hallo,

Ich habe ein Auto auf Finanzierung gekauft. Der Händler sagte, er schickt den Schein und den Brief an meine kfz Zulassung per Post, da bei der Finanzierung ich keinen Brief erhalte. Überführt habe ich mit seinen roten Kennzeichen, die ich ihm zurück geschickt habe. Ich habe ebenfalls die Finanzierungsanfrage sowie den Fahrzeugschein als Kopie (Foto) erhalten.

Bin ich auf der sicheren Seite ? Habe jetzt total Angst, dass er mich abgezockt hat. Kaufvertrag habe ich auch.

Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn der Händler den Schein und den Brief doch nicht geschickt hat? Wie gesagt, Kaufvertrag habe ich, da steht die Fahrzeuggestellnummer drauf. Eine schwarz-weiß kopierten Fahrzeugschein habe ich ebenfalls erhalten per Foto.

Verdammt, war ich blind.

141 Antworten

Im schlimmsten Fall? Da bist du Geld und Auto los. Gutgläubiger Erwerb ohne Brief scheidet wohl aus.

Wann möchte der Händler den Brief und Schein denn an die Zulassungsstelle schicken? Wird doch wohl per Einschreiben geschickt und da würde ich mal bei ihm nachhaken.

...das ist ein übliches Vorgehen beim Leasing, der Brief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird an die Zulassungsstelle geschickt und nach der Zulassungs von der Zulassungsstelle wieder zurück an die finanzierende Bank.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommst du erst, wenn das Auto bezahlt und tatsächlich deins ist... bis dahin gehört das Auto der Bank.

PS: ... die Nummer mit den roten Kennzeichen das Händlers war aber nicht zulässig... seit die Bedingungen für die roten Händlerkennzeichen verschärft wurden dürfen die nicht mehr verleihen werden.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. November 2020 um 19:30:03 Uhr:


...das ist ein übliches Vorgehen beim Leasing, der Brief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird an die Zulassungsstelle geschickt und nach der Zulassungs von der Zulassungsstelle wieder zurück an die finanzierende Bank.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommst du erst, wenn das Auto bezahlt und tatsächlich deins ist... bis dahin gehört das Auto der Bank.

PS: ... die Nummer mit den roten Kennzeichen das Händlers war aber nicht zulässig... seit die Bedingungen für die roten Händlerkennzeichen verschärft wurden dürfen die nicht mehr verleihen werden.

Erstmal danke. Das mit dem Kfz Brief ist mir klar, jedoch hat er auch den Fahrzeugschein mit dem Brief verschickt. Laut ihm hat er alles heute verschickt, bloß hab ich trotzdem Angst, dass ich abgezockt werde.

Als Beweise habe ich den Kaufvertrag sowie die Finanzierung von der Bank bekommen. Fahrzeugschein als Kopie in schwarz weiß habe ich als Foto.

Bin ich aber auf der sicheren Seite ?

Den Schein hast Du auch nicht? Dann darrfst Du mit dem fahrzeug garnicht fahren. Der muß immer mitgeführt werden.

Der Brief wird überlicherweise an die Bank gesendet.

Bei Finanzierung ist es auch üblich das Du den Brief zur Anmeldung bekommst und den dann zurück gibst oder direkt an die Bank sendest. Manchmal wollen die Banken den Brief nichtmal im Original. Da reicht dann ein entsprechendes Formular was Du unterschreibst bzw. eine Klausel im vertrag.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. November 2020 um 19:43:13 Uhr:


Den Schein hast Du auch nicht? Dann darrfst Du mit dem fahrzeug garnicht fahren. Der muß immer mitgeführt werden.

Der Brief wird überlicherweise an die Bank gesendet.

Bei Finanzierung ist es auch üblich das Du den Brief zur Anmeldung bekommst und den dann zurück gibst oder direkt an die Bank sendest. Manchmal wollen die Banken den Brief nichtmal im Original. Da reicht dann ein entsprechendes Formular was Du unterschreibst bzw. eine Klausel im vertrag.

Ich hab den Schein auch nicht und bin 500 km nach Hause mit roten Kennzeichen zum überführen gefahren...
Laut Händler wird der Brief an die Zulassung geschickt und dann kommt der Brief an die Bank.
Aber den Schein hat er ebenfalls mit verschickt.
Verdammt, jetzt mache ich mir Sorgen.

Falls er den Brief und Schein nicht versenden sollte (obwohl laut ihm heute versendet wurde), hab ich überhaupt noch Möglichkeiten oder bin ich am Arsch ?
Kaufvertrag habe ich mit Fahrzeuggestellnummer, genauso die Finanzierung für den Wagen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. November 2020 um 19:43:13 Uhr:


Den Schein hast Du auch nicht? Dann darrfst Du mit dem fahrzeug garnicht fahren. Der muß immer mitgeführt werden.
...

...das das Auto scheinbar abgemeldet ist dürfte auch nicht gefahren werden, wenn der Schein vorliegen würde.

Lt. TE wurde das Auto die 500km (zwar nicht ganz legal) mit roten Kennzeichen überführt.

Genau genommen ist der Schein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wertlos.

@TE ... du hast doch das Auto -quasi den Wertgegenstand- und dazu einen (schriftlichen) Vertrag als Nachweis, dass du rechtmäßiger Besitzer (nicht Eigentümer) bist.

Rote Nr? Vom Händler? Das ist ja sowieso schon fraglich. Eigentlich hättest Du damit garnicht so weit fahren dürfen. Diese Schilder sind nur für Probe- oder Werkstattfahrten.

Eine "echte" Zulassung bedingt immer das Mitführen des Scheins. Genau wie dein Führerschein.

Normalweise übernimmt man das Auto mit allen Papieren und Schlüsseln. Wenn das Auto zugelassen ist und der Schein z.B. an die Bank geht, bekommt man nur den Schein.

Wenn die papiere irgendwo auf dem Postweg verloren gehen bekommst Du zwar ersatzpapiere aber das kann dann dauern, weil noch eine Frist eingehalten werden muß in der die papiere noch auftauchen können. hat er Sie nicht versendet kannst Du sie mit Hilfe eine Anwaltes bekommen, aber auch das kann dauern.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. November 2020 um 19:52:17 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. November 2020 um 19:43:13 Uhr:


Den Schein hast Du auch nicht? Dann darrfst Du mit dem fahrzeug garnicht fahren. Der muß immer mitgeführt werden.
...

...das das Auto scheinbar abgemeldet ist dürfte auch nicht gefahren werden, wenn der Schein vorliegen würde.

Lt. TE wurde das Auto die 500km (zwar nicht ganz legal) mit roten Kennzeichen überführt.

Genau genommen ist der Schein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wertlos.

@TE ... du hast doch das Auto.

Ja, ich habe das Auto bei mir. Wenn wir im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass der Händler den Brief und Schein nicht verschickt hat, kann ich irgendwie per kaufvertrag und Finanzierung ein neues beantragen ?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. November 2020 um 19:55:46 Uhr:


Rote Nr? Vom Händler? Das ist ja sowieso schon fraglich. Eigentlich hättest Du damit garnicht so weit fahren dürfen. Diese Schilder sind nur für Probe- oder Werkstattfahrten.

Eine "echte" Zulassung bedingt immer das Mitführen des Scheins. Genau wie dein Führerschein.

Normalweise übernimmt man das Auto mit allen Papieren und Schlüsseln. Wenn das Auto zugelassen ist und der Schein z.B. an die Bank geht, bekommt man nur den Schein.

Wenn die papiere irgendwo auf dem Postweg verloren gehen bekommst Du zwar ersatzpapiere aber das kann dann dauern, weil noch eine Frist eingehalten werden muß in der die papiere noch auftauchen können. hat er Sie nicht versendet kannst Du sie mit Hilfe eine Anwaltes bekommen, aber auch das kann dauern.

Also reicht der kaufvertrag aus um zu beweisen daß ich das Auto gekauft habe ? Puh...

Hinzu kommt, dass der Händler den zweiten Schlüssel Zuhause vergessen hat und er den mir per Post nach Hause schickt. Das wurde im kaufvertrag festgehalten

...nur mal so zum Verständnis, du hast bei einem Händler einen Leasingvertrag abgeschlossen und die Leasingbank ist die des Händlers.

Wenn dem so ist... zurücklehnen und Tee trinken... sollten die Papiere nicht zur geplanten Anmeldung, etc. ankommen würde ich erst den Händler anrufen und anschließend vielleicht auch noch mit der Bank sprechen.

Ich selbst / ich persönlich würde einfach die Leasingraten so lange zurückhalten bis alle Papiere vorliegen, dass das Fahrzeug angemeldet und genutzt werden kann.

Ich wüßte aber nicht was es dem Händler oder der Bank bringen sollte, wenn die Papiere nicht geschickt würden... hätte keiner von beiden einen Vorteil davon.

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. November 2020 um 20:01:54 Uhr:


...nur mal so zum Verständnis, du hast bei einem Händler einen Leasingvertrag abgeschlossen und die Leasingbank ist die des Händlers.

Wenn dem so ist... zurücklehnen und Tee trinken... sollten die Papiere nicht zur geplante Anmeldung, etc. ankommen würde ich erst den Händler anrufen und anschließend vielleicht auch noch mit der Bank sprechen.

Ich selbst / ich persönlich würde einfach die Leasingraten so lange zurückhalten bis alle Papiere vorliegen, dass das Fahrzeug angemeldet und genutzt werden kann.

Nein, war eine Finanzierung bei der Bank, kein Leasing. Habe einen Betrag angezahlt.

Der Brief und Schein wurde an die Zulassung angeblich verschickt

...mit Raten zurückhalten ist dann schlecht, aber trotzdem würde ich erst mit dem Händler telefonieren... wie schon gesagt, du hast das Auto und er hat nichts davon dir bzw. der Zulassungsstelle den Brief nicht zuzuschicken.

Parallel -wenn die Papiere nicht ankommen- würde ich aber mit der Bank Kontakt aufnehmen und von dem Problem berichten... die Bank ist schließlich der Eigentümer (Sicherungsübereignung) des Fahrzeugs und hat ebenfalls ein Interesse daran, dass der Händler die Papiere rausrückt - ich würde vermuten, dass die da dann ggf. "mit etwas mehr Nachdruck" nachfragen.

Die Zulassungsstelle braucht auch den Brief - da wirst du als neuer Eigentümer eingetragen. Und den alten Schein, auf dem steht der Abmeldevermerk und der Monat der nächsten HU. Der alte Schein wird dann eingezogen und für dich ein neuer erstellt. Diesen neuen Schein bekommst du, der Brief geht an die Bank.

Beim abgemeldeten Fahrzeug, egal ob mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer, brauchst du nicht den "Original-Fahrzeugschein", sondern das kleine, welches extra für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wird oder das Heftchen der roten Händler-Nummer. Die hättest du zwar nicht nutzen dürfen, es zwingt dich aber niemand, deswegen eine Selbstanzeige zu machen. Und wenn du nicht erwischt worden bist...

Oh man... Schaut aber so aus, als wäre ich auf der sicheren Seite.. na dann hoffe ich, dass er die tatsächlich schickt. Er muss mir nämlich auch den zweiten Schlüssel schicken..

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