Auto gekauft, kein Fahrzeugschein und Brief

Hallo,

Ich habe ein Auto auf Finanzierung gekauft. Der Händler sagte, er schickt den Schein und den Brief an meine kfz Zulassung per Post, da bei der Finanzierung ich keinen Brief erhalte. Überführt habe ich mit seinen roten Kennzeichen, die ich ihm zurück geschickt habe. Ich habe ebenfalls die Finanzierungsanfrage sowie den Fahrzeugschein als Kopie (Foto) erhalten.

Bin ich auf der sicheren Seite ? Habe jetzt total Angst, dass er mich abgezockt hat. Kaufvertrag habe ich auch.

Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn der Händler den Schein und den Brief doch nicht geschickt hat? Wie gesagt, Kaufvertrag habe ich, da steht die Fahrzeuggestellnummer drauf. Eine schwarz-weiß kopierten Fahrzeugschein habe ich ebenfalls erhalten per Foto.

Verdammt, war ich blind.

141 Antworten

Was heißt genau " in Verzug " was meint ihr damit ? Ich hab ihm mündlich gesagt ich warte maximal eine Woche wenn nichts da ist will ich das er das als Verlust meldet ..

Du hast doch noch verschiedene Sachen vom Händler zu bekommen damit du das Auto voll umfänglich nutzen kannst?

Ja; und die hast du nicht? Ja? Was glaubst du jetzt sollst du den Händler womit in Verzug setzen???

Grumjan, und ob das liefern aller zugesagten und benötigten Sachen in der Verantwortung des Händlers liegt.

Wenn der so doof ist und verschickt angeblich alles ohne Einschreiben mit Rückschein dann ist dieser nicht nur dämlich sondern auch selbst schuld.

Ich könnte manchmal k...., wenn ich lese "mündlich gesagt". Wie weise ich denn in einem Rechtsstreit nach, was ich wem wann gesagt habe? Nur was ich schwarz auf weiß besitze, kann ich getrost nach Hause oder zum Gericht tragen.

Zitat:

@gumajan schrieb am 8. Dezember 2020 um 15:31:15 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2020 um 14:08:04 Uhr:


Verzug setzen und auf Schadensersatz fordern.

Notfalls verklagen.

Wem? Die Post????]

Amazon meint hierzu:

Als Händler trägst Du gegenüber Verbrauchern gemäß § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko.

Ein Blick in den Gesetzestext zeigt, dass § 475 Absatz 2 und § 447 Absatz 1 auch noch zu beachten sind.

--> hat der Käufer explizit den Auftrag gegeben, die Papiere an die Zulassungsstelle zu schicken?
(statt sie ihm bei der Fahrzeugübergabe einfach auszuhändigen)
oder wurde das Vorgehen von dem Händler so vorgeschlagen bzw. vorgegeben?

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. Dezember 2020 um 22:22:57 Uhr:



Zitat:

@gumajan schrieb am 8. Dezember 2020 um 15:31:15 Uhr:


Amazon meint hierzu:
Als Händler trägst Du gegenüber Verbrauchern gemäß § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko.

Ein Blick in den Gesetzestext zeigt, dass § 475 Absatz 2 und § 447 Absatz 1 auch noch zu beachten sind.

--> hat der Käufer explizit den Auftrag gegeben, die Papiere an die Zulassungsstelle zu schicken?
(statt sie ihm bei der Fahrzeugübergabe einfach auszuhändigen)
oder wurde das Vorgehen von dem Händler so vorgeschlagen bzw. vorgegeben?

Der Händler hat es vorgeschlagen, da es sich um eine Finanzierung handelt und ich den Brief erst nach der Finanzierung erhalte.

Ich könnte kotzen. Die Schlüssel sind mittlerweile gekommen aber nicht der Brief und Schein per Post an die Zulassung. Nun muss das ganze als Verlust gemeldet werden (eidesstaatliche Versicherung) und kann jetzt 3-6 Wochen warten. Was für ein *#*#*

Was würdet ihr nun machen ?..

Mein Geld zurückverlangen und Schadensersatz fordern!

Das ist nicht deine Schuld aber du wolltet ja bis jetzt nicht mal den Händler auf Verzug setzen

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 13. Dezember 2020 um 17:07:06 Uhr:


Mein Geld zurückverlangen und Schadensersatz fordern!

Wieso genau Schadensersatz?

Ich kann den Wagen garnicht zurückbringen, weil der hier bei mir abgemeldet in der Garage steht .

Laut Händler kümmert er sich am Montag darum das mit der Zulassung abzuklären (Verlustanzeige).
Ich mein ich will ja das Auto, zurückbringen wird auch unmöglich ..

gelöscht, da falscher Thread

Deine Zeit, Spritkosten, MwSt Differenz aufgrund das du dieses Jahr kein Auto mehr erwerben kannst; evt Mietwagenkosten

Ich sehe schon, mir bleib nichts anderes übrig also tatsächlich abzuwarten.. hoffentlich kann man den Brief nach der Aufbietung bereits wieder zulassen als Ausnahme..

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 13. Dezember 2020 um 17:14:16 Uhr:


Deine Zeit, Spritkosten, MwSt Differenz aufgrund das du dieses Jahr kein Auto mehr erwerben kannst; evt Mietwagenkosten

Worin liegt eigentlich das für einen Schadensersatzanspruch notwendige "Verschulden" des Verkäufers?

Da kann man sicherlich über manche Ansprüche nachdenken, aber "Schadensersatz"?

Er ist der Ansprechpartner weil er nicht geliefert hat!

Das dies die Schuld der Post ist, spielt da keine Rolle der TE hat den Vertrag mit ihm geschlossen

Ja, er ist der Ansprechpartner und muss liefern was geschuldet ist.

Aber für einen Schadensersatzanspruch ist ein Verschulden vonnöten. Ich sehe da keins.

Er hat es zu verschulden er hätte den Brief ja auch persönlich überbringen können! Außerdem wird sowas nicht per Brief verschickt sondern per Einschreiben mit Rückschein!

Der Rest mit der Händler dann mit dem Versandunternehmen klären!

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