Zitat:
@WeissNicht schrieb am 19. August 2021 um 10:27:33 Uhr:
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 19. August 2021 um 09:37:30 Uhr:
Hm. Allgemein: Diese gefühlte (und gefühlt permanente) rechtliche Verharmlosung von Taten unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluss geht mir schon etwas auf den Keks.
- Ich will irgendwo randalieren: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Ich will jemanden verprügeln: Sauf ich mir vorher ein an, wird's nicht so "teuer"
- Jemand soll ins Gras beißen: Sauf ich mir vorher ein an und setz mich ins Auto -> doppelter Jackpot, beides getrennt schon besser wie nüchtern jemand das Messer reinrammen. Dann noch beides gleichzeitig, uiuiui
usw. usf.
Auch daran hat der Gesetzgeber gedacht. -> "Vollrausch". Google hilft den passenden § im StGB zu finden.
Nein daran hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Die strikte Anwendung des Gesetzes würde zu einer Maximalfreiheitsstrafe von 5 Jahren bei entsprechenden Morden führen.
berlin-paul hat es schon, wenn auch nicht komplett richtig, erklärt. Ansonsten hilft wikipedia: "actio libera in causa".
Zitat:
@ktown schrieb am 19. August 2021 um 10:21:25 Uhr:
Ab einem Blutalkoholwert von 2,1 sollte ein Anwalt prüfen ob eine Vollrauschtat nach §323a StGB vorliegt.
Was würde dem Täter ein Vollrausch denn da bringen?