Auto gekauft, arglistig verschwiegener Mangel

Hallo liebe User,
folgender Sachverhalt:
Ich habe ein unfallfreies Auto aus 1. Hand erworben. Der Verkäufer hat keinen Hinweis auf Lackschäden oder der Nachlackierung gemacht.

Nach einiger Zeit bemerkte ich so etwas komisches an der Türseite hinten. Der Lack wurde leicht nachlackiert. Ich habe den Verkäufer angesprochen und er meinte es war ein Kratzer und es wurd fachmännisch nachlackiert in Orginalfarbe (nicht). Sonst wäre der Wagen unfallfrei und von Nachlackierung wüsste er nichts.
Er ist mir entgegengekommen und meinte er macht den nächsten Service kostenlos. Dachte ich mir ok, kein Problem, ist ja eine kleine Nachlackierung.

Nun kommen immer weitere Gebrauchsspuren auf die vorher nicht dran waren. Na gut dachte ich mir machste im Nachhinein ein Privat-Check bei der Dekra.

Ich habe nun blöderweise den Gebrauchtwagencheck nach dem Kauf gemacht und mit dem Lackdichtenmesser wurde auf der Seite wo klein nachlackiert wurde ein VIEL höherer Wert gefunden als im Rahmen der Tür bzw. der anderen Seite.
Dekra meinte definitiv das das ganze Auto nachlackiert worden ist und evlt. die linke seite einen Unfall hatte. Dies haben Sie auch im Protokoll festgehalten. Die Lackdichtenmessung ergab das doppelte auf der Seite wo nachlackiert wurde. Es sollte da gespachtelt worden sein und dann nachlackiert.

Wenn das ganze Auto nachlackiert worden ist, die Spiegel/Fenster nicht einanander Original und identisch sind, sowie die Fensterkurbeln nicht im Originalzustand zudreht sind (normal sollten beide in gleicher Position sein aber ist leider nicht so), was habe ich für eine Möglichkeit?

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wannabeboy schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:49:37 Uhr:


Laufleistung wie gesagt 117000km und staaaarke Gebrauchsspuren für 1. Hand mit kompletter Nachlackierung und Verspachtelung.

Wieso fällt dir das erst jetzt auf? So gut kann man ein Auto gar nicht aufbereiten, dass man derart starke Gebrauchsspuren vollkommen wegbekommt, die dann nach kurzer Zeit wieder auftauchen, das hätte dir doch auffallen müssen?

Außerdem verstehe ich es nicht, wirklich nicht, warum man nicht VOR dem Kauf das in Frage kommende Auto gründlich durchchecken lässt, nachher ists dafür zu spät, wie du jetzt weißt.

Na, viel Erfolg beim Kaufrückgängigmachungsversuch, klappt wahrscheinlich nur mit der Hilfe eines Anwalts und kann nun sich nun Jahre hinziehen, kurz davor geht der Händler pleite ........... Für deine bisher vorgenommenen Investitionen am Auto bekommst du natürlich nichts wieder zurück.

Bei allem Respekt, aber das ist Dummheit, so ein Auto nicht vorher gründlich checken zu lassen.

Grüße
Udo

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Sehr gut, danke für den Mut! Nächste Woche soll ich vorbei kommen...
Ich habe mich nochmals erkundigt und das Fahrzeug ist dann quasi ein EU-Reimimport? Kann es sein das ich viel zu viel dafür bezahlt habe? Ausstattung hat es gar keine außer lediglich ein Tempomat.
Ich habe 8300 dafür hingeblättert. Wie viel wäre es denn Wert?

Außerdem hat er mich auch nicht über den Import aufgeklärt, das hätte meine Kaufentscheidung auch beeinflusst, gerade wegen dem Preis.

Ich weiß der Kauf war bestimmt der größte Fehler meines Lebens, bitte reitet nicht mehr darauf rum, aber ich möchte jetzt in Zukunft bezüglich des Fahrzeuges alles richtig machen.

8300... Mit dem abgerockten Innenraum und dem Unfallwagen status würde ich sagen 4-5000€

Zitat:

Ich habe 8300 dafür hingeblättert. Wie viel wäre es denn Wert?

Hast du schon erwähnt, was für ein Modell/BJ?

Zitat:

Außerdem hat er mich auch nicht über den Import aufgeklärt, das hätte meine Kaufentscheidung auch beeinflusst, gerade wegen dem Preis.

Naja, Auto ist Auto. Solange es zumindest aus der EU kommt und zulassungsfähig ist würde ich das nicht als Grund für Wertminderung oder -steigerung ansehen.

Umgekehrt sind Autos in AT generell teurer als in DE, trotzdem zahlt hier keiner weniger für einen aus DE importierten Gebrauchten. Im Gegenteil, eher mehr weil die meistens besser ausgestattet sind. Alles in allem ist es natürlich subjektiv und hängt vom Modell, Zustand und Verhandlungsgeschick ab. Was ich sagen will: Die Herkunft stufe ich eher nebensächlich ein.

Als Beispiel: Meiner stand Ende 2011 für 9.500,- beim Händler in DE und wurde Mitte 2013 vom Autofahrerclub in AT mit 9.400,- bis 13.000,- (Einkauf/Verkauf Händler) bewertet. Ein Privatverkauf sollte sich irgendwo dazwischen abspielen. Geboten wurden mir dann allerdings maximal 7.500,-
Also hab ich ihn behalten 🙂

.."zu viel" leigt immer im Auge des betrachtets, für den einen ja, der andere
sagt Preis ist. o.k.

Da.h. wenn Du meinst, dass der Wagen die 8-mille, (sofern alles oki wäre)
o.k. ist, dann ist es okay.

Bzgl. Deines Besuches, mach Dir eine Liste und stell Fragen dazu ..
Und, wie Fred es beschrieben hat, bleib sachlich, ruhig und ohne Drohungen.

Stellt sich der händler immer noch quer, dann verabschiedest Dich höflich von
ihm und gehst umgehend zum RA.

Grüße

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Sooo, ich melde mich wieder!
Also ich denke der Kilometerstand wurde nicht gedreht oder lässt die Audihistorie nicht vorzeigen.

Das Auto war 2009 bei Audi mit 50000 Kilometer... Was gemacht wurde durften sie mir nicht sagen und das steht auch nicht im Checkheft.

Was mir noch heute aufgefallen ist, wenn ich auf der Fahrerseite gaaaanz unten oben unter dem Lenkrad, wo man kaum sicht hat, sehe ich ein großen Freiraum bzw. eine Abdeckung die ganz frei ist zum Motorraum? oder zum Frontteil des Wagens. Es wurde halbwegs mit einem Holzballen abgedichtet aber nur wenig.

Ich werde mal ein Foto davon präsentieren.

Ich werde erstmal alles sammeln und alles in einem zum Händler gehen.

..na, wenigstens ein bissel was "positives"

Grüße

Moin,

Ich glaube deiner Schilderung nach auch - das der Wagen mal nen Klatsch hatte. Aber ob du damit den Rücktritt hinbekommst ist fraglich.

Für ne arglistige Täuschung müsste dies dem Händler bekannt gewesen sein. Hat er den Wagen bereits erworben als unfallfrei mit geringen Nachlackierungen ist er schon raus. Denn er kann dich ja über nix hinwegtäuschen was er selbst nicht weiss. Wenn er plausibel machen kann, das er davon nix wusste und der Zustand halt plausibel mit starkem Gebrauch in Einklag zu bringen ist - dann ist er raus.

Bei schwedischen Autos gibt es übrigens tatsächlich eine Möglichkeit herauszufinden ob ein Auto verunfallt war und was für ein Unfall vorlag. Dies wird in Schweden gesammelt und von einer Behörde verwaltet. Der ggü. haben zumindest Schweden ein Auskunftsrecht. Nützt dir aber vermutlich auch nix. Wenn der Händler sich sturr stellt kannst ihn nur Gewährleistungstechnisch ärgern.

Ich seh da für dich leider schlechte Karten - wenn nicht im Vertrag sowas drinsteht wie garantiert Unfallfrei ...

Gruß Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 7. November 2014 um 13:00:31 Uhr:


Moin,

Ich glaube deiner Schilderung nach auch - das der Wagen mal nen Klatsch hatte. Aber ob du damit den Rücktritt hinbekommst ist fraglich.

Für ne arglistige Täuschung müsste dies dem Händler bekannt gewesen sein. Hat er den Wagen bereits erworben als unfallfrei mit geringen Nachlackierungen ist er schon raus. Denn er kann dich ja über nix hinwegtäuschen was er selbst nicht weiss. Wenn er plausibel machen kann, das er davon nix wusste und der Zustand halt plausibel mit starkem Gebrauch in Einklag zu bringen ist - dann ist er raus.

Bei schwedischen Autos gibt es übrigens tatsächlich eine Möglichkeit herauszufinden ob ein Auto verunfallt war und was für ein Unfall vorlag. Dies wird in Schweden gesammelt und von einer Behörde verwaltet. Der ggü. haben zumindest Schweden ein Auskunftsrecht. Nützt dir aber vermutlich auch nix. Wenn der Händler sich sturr stellt kannst ihn nur Gewährleistungstechnisch ärgern.

Ich seh da für dich leider schlechte Karten - wenn nicht im Vertrag sowas drinsteht wie garantiert Unfallfrei ...

Gruß Kester

Das ist meiner Meinung nach SO auch nicht ganz richtig, um es mal sehr vorsichtig auszudrücken.

An einen verkaufenden Händler, der das ja beruflich macht, stellt der Gesetzgeber schon noch andere Anforderungen, als an einen Privatmann, ein Händler HAT dafür gerade zu stehen, wenn er ein Auto als unfallfrei verkauft, dann MUSS das auch ein unfallfreies Auto sein! Es reicht dabei die bloße Erwähnung irgendwo in der Angebotsbeschreibung vollkommen aus, stand da irgendwo was drin von unfallfrei und das Auto wird so gekauft, dann kann sich der Händler nicht später damit herausreden, er habe das nicht gewusst, ein Privatmann kann das sehr wohl, da gebe ich dir recht, ein Händler aber nicht.

Auch die Sache mit der Verneinung eines Importwagens, also dass dieses Auto schon vor der ersten Deutschland-Zulassung im Ausland angemeldet war, wäre ein Rücktrittsgrund vom Vertrag, weil dem Käufer versichert wurde, dass das nicht der Fall sei.

Ein Händler hat doch keinen Freibrief fürs ungestrafte Lügen! Der MUSS die Wahrheit sagen. Und das einem Profi der Zustand seines angekauften Autos nicht bekannt gewesen sein sollte ......... also das kannst du sonstwem erzählen, mir nicht. Das sind alles Profis, die erkennen sofort an gewissen Dingen, was mit dem Auto los ist. Und falls nicht, hat dieser Händler seinen Beruf verfehlt, der sollte sich ganz schnell eine andere Beschäftigung suchen, sonst wird der bald pleite sein.

Grüße
Udo

Naja also im Vertrag steht definitiv unfallfrei und es steht nichts von Importwagen oder irgendwelchen Lackierungen.

Wenn ich eins zu eins zusammen zähle:

An der Fahrerseite:
2x höhere Lackdichte als andere Seite.
Irgendwas mit 250-300 und Beifahrerseite 150-200.
Normaler Lack sollte doch um die 100 liegen oder manchmal auch mehr... Silber Metallic ist das Auto angeblich.

Dann kommt noch:
-Schwellerabdeckung aus Plastik ziemlich rein gedrückt
-Scheibe wurde gewechselt, nicht identisch mit der anderen Seite
-Diese Kurbel hinten für die Fenster sind nicht identisch, nromal sollten die Kurbel doch identisch sein wenn die Fenster zu sind (von der Position)
-Leicht rauchiger nebliger Lack an der hinteren Tür wo die Lackdichte nochmal höher ist. (Da ist der Verkäufer entgegenkommen als ich ihn konfrontiert habe und meinte der nächste Service wäre umsonst mit allem)

Wenn ich eins zu eins zusammen zähle, kann er nur auf der Seite einen drauf gekriegt haben oder er ist irgendwo rein gefahren.

Ich mach euch nochmal ein Foto vom Fußboden unter dem Lenkrad wo ein großer Freiraum zu sehen ist mit einem Holzballen.

Wenn ich alles zusammen habe werde ich nicht zögern und mit diesen Punkten diskret über den Händler sprechen, denn das sind alles Gründe die mich vom Kauf abgehalten hätten!

Mal von einer anderen Perspektive zu sehen: Wie könnte man die Wertminderung ausfallen lassen damit es passabel wirkt? Ich meine Kilometerstand wurde nicht gedreht (soweit ich herausfinden konnte), es ist evlt. ein Unfallwagen bzw. nach meiner Meinung aber wurde nachlackiert wo der Händler oder der Vorbesitzer ja auch zahlen dürfte..

Ich habe schon so viel dafür ausgegeben, deswegen wenn die KIlometer nicht gedreht sind, wäre es schon einfach eine Wertminderung anzufordern weil ich mich einfach nur ärgern kann und das Auto nicht gekauft hätte, wenn er gesagt hätte es wäre lackiert oder hätte so eine höhere Lackidchte.

Danke!

Zitat:

@wannabeboy schrieb am 7. November 2014 um 17:43:32 Uhr:


Naja also im Vertrag steht definitiv unfallfrei und es steht nichts von Importwagen oder irgendwelchen Lackierungen.

Wenn ich eins zu eins zusammen zähle:

An der Fahrerseite:
2x höhere Lackdichte als andere Seite.
Irgendwas mit 250-300 und Beifahrerseite 150-200.
Normaler Lack sollte doch um die 100 liegen oder manchmal auch mehr... Silber Metallic ist das Auto angeblich.

Dann kommt noch:
-Schwellerabdeckung aus Plastik ziemlich rein gedrückt
-Scheibe wurde gewechselt, nicht identisch mit der anderen Seite
-Diese Kurbel hinten für die Fenster sind nicht identisch, nromal sollten die Kurbel doch identisch sein wenn die Fenster zu sind (von der Position)
-Leicht rauchiger nebliger Lack an der hinteren Tür wo die Lackdichte nochmal höher ist. (Da ist der Verkäufer entgegenkommen als ich ihn konfrontiert habe und meinte der nächste Service wäre umsonst mit allem)

Wenn ich eins zu eins zusammen zähle, kann er nur auf der Seite einen drauf gekriegt haben oder er ist irgendwo rein gefahren.

Mal von einer anderen Perspektive zu sehen: Wie könnte man die Wertminderung ausfallen lassen damit es passabel wirkt? Ich meine Kilometerstand wurde nicht gedreht (soweit ich herausfinden konnte), es ist evlt. ein Unfallwagen bzw. nach meiner Meinung aber wurde nachlackiert wo der Händler oder der Vorbesitzer ja auch zahlen dürfte..

Danke!

Ohne aussagekräftige Fotos kann man da nicht viel sagen, ob tatsächlich ein Unfallschaden vorliegt oder nicht, letztlich klären kann das nur entweder der/die Vorbesitzer oder ein Sachverständigengutachten.

Es kann ja auch sein, dass es sich hierbei um Einbruchsschäden handelt, ein Dieb hat versucht, ins Auto zu gelangen und hat dazu die Scheibe eingeschlagen, wobei dabei auch die Tür beschädigt wurde, so dass man hier ausgebessert und nachlackiert hat nach dem Ersetzen der Scheibe. Oder der Besitzer hatte das Auto abgeschlossen und die Tür verriegelt (sollte heute aber nicht mehr möglich sein) oder ein kleines Kind befand sich im Wagen, der Schlüssel leichtsinnigerweise auch, das Kind hat auf "Zu-Knopf" der Türverriegelung gedrückt ............ dann steht man da irgendwo in der Pampa, Kind schreit, Auto zu, Schlüssel drinnen ....... was tun? Scheibe einschlagen und die Situation retten.

Vielleicht habe ich auch eine zu große Fantasie, aber möglich wäre das alles und somit eben KEIN Unfallschaden.

Was es mit dem Holzklotz unterm Lenkrad auf sich hat, möchte ich auch mal gerne wissen, also so ganz seriös scheint mir das Auto nicht zu sein.

Ich würde damit mal zum Sachverständigen fahren (TüV, Dekra, GtÜ usw.) und den Wagen mal abchecken lassen, du weißt ja jetzt, wo die Schwachstellen sind, die sollen darauf mal ein besonderes Augenmerk haben, insbesondere das mit dem Holzklotz oder was immer das sein soll. Lass auch alles andere akribisch untersuchen auf Veränderungen/Abweichungen vom Sollzustand, nicht, dass da nachher noch was größeres im argen liegt.

Erst, wenn das alles sauber abgeklärt ist, kann man über einen Preisnachlass verhandeln, hier sind die Sachverständigen auch hilfreich bei der realistischen Einschätzung unter Berücksichtigung der vorgefundenen Mängel. Erwarte aber nicht all zu viel.

Grüße
Udo

Moin,

Ein Händler hat fraglos eine gewisse größere Pflicht zu prüfen - aber er ist auch nicht zwingend dazu verpflichtet alles bis ins letzte Detail zu begutachten - speziell wenn er wirklich nur Händler ohne fahrzeugtechnische Ausbildung ist. Er muss gewisse Plausibilitäten prüfen und das Auto nicht zerlegen - den Schilderungen zufolge könnte er sich darauf zurückführen das Auto ggf. mit starken Gebrauchsspuren beworben zu haben oder im Verkaufsgespräch explizit drauf hingewiesen zu haben . Eine ihm vertrauten als zuverlässig bekanntem Zwischenhändler darf er auch vertrauen. Genauso kann man auch sagen - derartig offensichtliche Beschädigungen hätte der potentielle Käufer sehen können und selbst misstrauisch sein müssenm Wenn er das nicht wahr - warum hätte der Verkäufer es sein sollen?

Es ist zweifelsfrei DENKBAR, das der Wagen krumm ist und dies dem Verkäufer bekannt war. Es ist aber ein ganz anderer Fall ihm dies auch zu beweisen. Und darauf kommt es an - und das wirklich hinzubekommen ist prinzipiell teuer und der Ausgang mindestens zweifelhaft. Leider sind Recht und Gerechtigkeit hier nicht immer das gleiche und dann noch Recht zu bekommen - ist eine weitere Herausforderung. Es gibt einfach viele Möglichkeiten die zu derartigen Mängeln führen können ohne das dies ein arglistiger Schaden ist/wahr. Bzgl. des in Rede stehenden Imports - stellt sich die Frage ob dies an der Stelle tatsächlich ein Wandlungsgrund sein kann. Denn die Frage ist - ist der mögliche Minderwert so groß, das man das Auto dann nicht gekauft hätte - die Frage ist dann wie war das Fahrzeug eingepreist im Vergleich zu zeitgleich im Angebot befindlichen Fahrzeugen ggf. stehen einem dafür auch nur ein paar Euro Schadensersatz zu. Dann kann es vorkommen, dass man 4000 Euro in den Rechtsstreit investiert hat und im Rahmen eines Vergleichs 800 Euro bekommt ;-)

Wie gesagt ... Gedankengänge über Möglichkeiten ... die letzre Wahrheit gäbe es natürlich nur vor Gericht ... aber es ist einfach riskant.

MFG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 7. November 2014 um 20:20:16 Uhr:


Moin,

Ein Händler hat fraglos eine gewisse größere Pflicht zu prüfen - aber er ist auch nicht zwingend dazu verpflichtet alles bis ins letzte Detail zu begutachten - speziell wenn er wirklich nur Händler ohne fahrzeugtechnische Ausbildung ist. Er muss gewisse Plausibilitäten prüfen und das Auto nicht zerlegen - den Schilderungen zufolge könnte er sich darauf zurückführen das Auto ggf. mit starken Gebrauchsspuren beworben zu haben oder im Verkaufsgespräch explizit drauf hingewiesen zu haben . Eine ihm vertrauten als zuverlässig bekanntem Zwischenhändler darf er auch vertrauen. Genauso kann man auch sagen - derartig offensichtliche Beschädigungen hätte der potentielle Käufer sehen können und selbst misstrauisch sein müssenm Wenn er das nicht wahr - warum hätte der Verkäufer es sein sollen?

Es ist zweifelsfrei DENKBAR, das der Wagen krumm ist und dies dem Verkäufer bekannt war. Es ist aber ein ganz anderer Fall ihm dies auch zu beweisen. Und darauf kommt es an - und das wirklich hinzubekommen ist prinzipiell teuer und der Ausgang mindestens zweifelhaft. Leider sind Recht und Gerechtigkeit hier nicht immer das gleiche und dann noch Recht zu bekommen - ist eine weitere Herausforderung. Es gibt einfach viele Möglichkeiten die zu derartigen Mängeln führen können ohne das dies ein arglistiger Schaden ist/wahr. Bzgl. des in Rede stehenden Imports - stellt sich die Frage ob dies an der Stelle tatsächlich ein Wandlungsgrund sein kann. Denn die Frage ist - ist der mögliche Minderwert so groß, das man das Auto dann nicht gekauft hätte - die Frage ist dann wie war das Fahrzeug eingepreist im Vergleich zu zeitgleich im Angebot befindlichen Fahrzeugen ggf. stehen einem dafür auch nur ein paar Euro Schadensersatz zu. Dann kann es vorkommen, dass man 4000 Euro in den Rechtsstreit investiert hat und im Rahmen eines Vergleichs 800 Euro bekommt ;-)

Wie gesagt ... Gedankengänge über Möglichkeiten ... die letzre Wahrheit gäbe es natürlich nur vor Gericht ... aber es ist einfach riskant.

MFG Kester

Fazit deines Beitrages:

Ein Händler darf alles vertraglich zusagen und behaupten, denn er kann sich ja immer damit herausreden, er habe das weder gesehen noch gewusst, noch war ihm das aufgefallen, außerdem machte der Mensch, von dem er das Auto angekauft hatte, einen guten und seriösen Eindruck, außerdem muss der Käufer ihm das ja erstmal beweisen, dass er über eventuelle Unfallschäden informiert war oder über andere vertraglich zugesicherte Eigenschaften vorsätzlich Falschinformationen verbreitet hatte, was nach deiner Ansicht so gut wie unmöglich ist, folglich: Klagen sinnlos, man muss sich betrügen lassen und alles klaglos (im wahren Wortsinne) hinnehmen.

Ein Händler hat also die Lizenz zum Lügen und Betrügen und kann sich sicher sein, damit auch fast immer durchzukommen.

Ich will auch Autohändler werden, das ist ja dann wie die Lizenz zum Gelddrucken.

Grüße
Udo

P.S.: Jedoch fürchte ich, dass deine Welt nicht die ist, die man tatsächlich in der Realität erlebt.

Moin,

Udo - ich habe dir schon einmal gesagt ... du sollst lesen was geschrieben wird - bitte auch im Zusammenhang mit den vorherigen Beiträgen ... und nicht was in deinem komischen Gehirn entsteht. Ansonsten behalte deine sinnbefreiten Ergüsse einfach für dich.

Zu den vertraglichen Regelungen schrieb ich GAR NIX - da ich den Vertrag weder kenne noch gelesen habe. Wie einem normalerweise klar denkendem Menschen klar sein sollte - kommt es dort auf alle Klauseln und die genauen Formulierungen an.

Weiterhin sagte ich - das es schwer sein kann den Unfall nachzuweisen - denn gewisse Schäden ergeben sich auch ohne dass es einen Unfall gegeben hätte. Zwischen Vermutung und Beleg liegen sowohl im gesunden Menschenverstand, wie auch im wissenschaftlichen aber erst recht im juristischen DEUTLICHE Differenzen. Ich erwähnte schon zu beginn - das ich die Annahme auch als sehr wahrscheinlich sehe.

Bzgl. des zweiten in Frage stehenden Punktes ergibt sich die OBEN schon geschilderte und diskutierte Frage ob und wenn ja wie groß ggf. ein Wertunterschied zwischen einem deutschen und einem schwedischen Fahrzeug ist. Es kann hier zum Ergebnis führen, dass hier lediglich ein Schadensersatz möglich ist der Unter den Investitionen liegen könnte die man vorher investieren muss - denn ohne ausdrücklichen Beleg kann man den Vorwurf des Unfallwagens durchaus verlieren ...

Hier geht es um das Bedenken von Risiken ... eine Rückabwicklung ist hier gar nicht so trivial wie manche es meinen...Durchdenken auch der Gegenargumentation ist einfach notwendig. Nur weil es gewisses Recht gibt - entzieht einen das ja nichtbder grundsätzlichen Pflicht auch selbst genau zu prüfen. ..

MFG Kester

Zitat:

@wannabeboy schrieb am 7. November 2014 um 17:43:32 Uhr:


Ich mach euch nochmal ein Foto vom Fußboden unter dem Lenkrad wo ein großer Freiraum zu sehen ist mit einem Holzballen.

Wie lange willst du die Spannung jetzt noch steigern?

5,- für das Foto 😁

Zitat:

@wannabeboy schrieb am 7. November 2014 um 11:36:24 Uhr:


wenn ich auf der Fahrerseite gaaaanz unten oben unter dem Lenkrad, wo man kaum sicht hat, sehe ich ein großen Freiraum bzw. eine Abdeckung die ganz frei ist zum Motorraum? oder zum Frontteil des Wagens. Es wurde halbwegs mit einem Holzballen abgedichtet aber nur wenig.

Kann es sein, daß du auf die Unterseite vom Wasserkasten schaust? In dem kleben ein paar Dämmmatten, die könnte man vielleicht für Holzwolle oder Pressspan halten. Habe aber keine Ahnung ob der wo eine Öffnung zum Fußraum hat. Das könnte in der Waschstraße auch unangenehm werden. 🙂

Zitat:

Ich werde mal ein Foto davon präsentieren.

Bitte bald, das hält ja keiner aus 😁

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