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Auto beim Schrotthändler zur Verschrottung gebracht. Der fährt aber seit über einer Woche damit rum

Themenstarteram 11. April 2018 um 18:35

Hallo!

Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen. Jetzt haben wir heute "unser" Auto mit roten Kennzeichen gesehen. Am Steuer der Chef vom Demontagebetrieb. Der Wagen voll beladen. Wird also anscheinend als Lieferwagen genutzt?

Wir haben den Wagen wegen vieler Mängel nicht durch den TÜV bekommen. Er ist also eigentlich nicht Straßentauglich?!

Auto wurde vom Autohaus abgemeldet, die haben also auch die Orgnialpapiere gehabt. Autohaus und Verschrotter haben nix miteinander zu tun!

Aber Rechtens kann das doch nicht sein ?

LG

Lotte

Beste Antwort im Thema

Du hast das Auto verkauft bzw abgegeben.

Ist doch nicht mehr deine Sache , vielleicht haben die das Auto repariert...

Warum diese Missgunst? fahr halt zum Verwerter und frag ihn bzgl. des Auto

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Zitat:

@gast356 schrieb am 14. April 2018 um 14:09:07 Uhr:

 

Im Prinzip könnte man sogar eine neue FIN einschlagen und das Fahrzeug nach einer Vollabnahme wieder zulassen...

Das Auto dann an die neuen Abgas- und sonstigen Zulassungsvorschriften von 2018 anzupassen, dürfte allerdings sehr schwierig bis unmöglich sein.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. April 2018 um 14:32:44 Uhr:

Bei Unklarheiten gibt es dafür auch Paragraphen.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__15.html

 

Das Fahrzeug ist erst nicht mehr zugelassen wenn die Behörde das bestätigt.

Mit der Zulassung als solches hat der Verwertungsnachweis erst mal nicht sooo viel zu tun.

So ist es.

Den muss man erst der Zulassungsbehörde vorlegen. Die entzieht dann die Zulassung und entwertet dann den Brief.

 

Wenn ich das auch richtig verstanden habe, wird der letzte Halter/Besitzer dann von der Zulassungsbehörde informiert.

 

Was ich mich frage, MUSS der Verwerter das Fahrzeug den Behörden zur Verschrottung melden, oder DARF er sich das anders überlegen?

Er könnte das Ding ja retten und auf sich zulassen...

Ach so läuft das. Das Fahrzeug kommt mit Kennzeichen in die Presse, die Zulassungsstelle schickt dann jemanden zum Schrottplatz, der dann in dem Metallklumpen die Kennzeichen sucht, um dann von denen die Kennzeichen abzukratzen, wenn jemand mit einem Verwertungsnachweis zu denen kommt. Dann ist ja nun endlich alles geklärt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 15. April 2018 um 16:50:40 Uhr:

Ach so läuft das. Das Fahrzeug kommt mit Kennzeichen in die Presse, die Zulassungsstelle schickt dann jemanden zum Schrottplatz, der dann in dem Metallklumpen die Kennzeichen sucht, um dann von denen die Kennzeichen abzukratzen, wenn jemand mit einem Verwertungsnachweis zu denen kommt. Dann ist ja nun endlich alles geklärt.

Nein. So ein Blödsinn.

Wenn du ein Fahrzeug ummelden oder abmelden willst, dann kommt doch auch niemand zu dir.

 

Man muss mit dem Nachweis und den Schildern und den Fahrzeugpapieren natürlich zur Zulassungsbehörde. Nur diese kann einem Fahrzeug die Zulassung entziehen.

 

Ob das der Verwerter macht, oder der letzte Besitzer... das denke ich kann man irgendwie vereinbaren.

 

Wie ich eben auch gelesen habe, darf der Verwerter das Fahrzeug nicht wieder zulassen.

 

Zitat aus der FZV:

Zitat:

Eine Zulassung, Wiederzulassung oder Zuteilung eines Kennzeichens ist abzulehnen, wenn die Zulassungsbehörde Kenntnis davon hat, dass das Fahrzeug

1.

einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen oder...

Ist im Falle des TE doch sowieso egal, oder? Angemeldet war das Auto zum Zeitpunkt der Ausstellung des "Verwertungsnachweises" sowieso nicht mehr, wenn ich das richtig verstanden habe.

PS. Vielleicht sollte man sich mal klarmachen, dass "Abmeldung", "Stilllegung" und "endgültige Stilllegung" verschiedene Dinge sind.

Vielleicht sollte man sich erst mal drüber klar werden, dass es all diese Begriffe gar nicht (mehr) gibt. Es heißt Ausserbetriebsetzung und ob die jetzt für einen Monat, ein Jahr oder für immer erfolgt, macht rechtlich keinen Unterschied. Genauso macht es dagegen einen Unterschied, ob die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug auf Antrag außer Betrieb setzt (Normalfall) oder irgendwie von Amts wegen irgendwie tätig werden muss (und nein, damit ist noch nicht eine Ausserbetriebsetzung von Amts wegen gemeint!). Und nochmal: entwertet wird gar nix mehr, das ist alles alter rechtlicher Stand. Nur eins ist nach wie vor gültig: ein Fahrzeug, für das ein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde, kann und darf (von der Rechtstheorie her) weder zugelassen noch in Betrieb gesetzt werden.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. April 2018 um 20:54:14 Uhr:

Und nochmal: entwertet wird gar nix mehr, das ist alles alter rechtlicher Stand.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief) wird aber immer noch entwertet, wenn sie "voll" ist.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 15. April 2018 um 21:01:02 Uhr:

 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief) wird aber immer noch entwertet, wenn sie "voll" ist.

Das hat aber nix mit der Außerbetriebsetzung zu tun, sondern ist lediglich der Tatsache geschuldet, dass nur noch zwei Haltereinträge pro ZB II möglich sind.

 

Gruß M

Ja, sicher. Mir ging es nur um die Aussage, dass es eine Entwertung angeblich nicht mehr gäbe.

In Zusammenhang mit der Verwertung ist die Entwertung der ZB II leider nicht mehr erforderlich. Wurde mit der letzten Änderung der FZV gestrichen. Öffntet natürlich Möglichkeiten.

Gruß M

Zitat:

@Florian333 schrieb am 15. April 2018 um 21:34:38 Uhr:

Ja, sicher. Mir ging es nur um die Aussage, dass es eine Entwertung angeblich nicht mehr gäbe.

Wir reden hier im Allgemeinen schon im kompletten Thread von Verwertungsnachweisen und nicht von Ausgabe von Zulassungsbescheinigungen wegen Haltereintrag voll, dazu im Speziellen von einer Entwerung WEGEN eines Entwertungsnachweises...so ein bisschen mitdenken darf man schon noch :rolleyes: Oder muss man jetzt echt jetzt jedes Wort sicher für die Goldwaage machen? :rolleyes:

Du selbst hast dich lang und breit zu Zulassungsthemen geäußert, die nichts mehr mit dem Verwertungsnachweis zu tun hatten. Ich weiß, dass du generell keinen Widerspruch duldest und ansonsten extrem angepisst reagierst. Drück dich halt deutlich aus und nicht "entwertet wird gar nix mehr".

Wir reden vom Verwertungsnachweis (siehe Threadtitel) und entwertet wird da gar nix mehr. Verstehe nicht so ganz, wie man da ein "angepisst" reininterpretieren will...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. April 2018 um 23:02:26 Uhr:

Wir reden vom Verwertungsnachweis (siehe Threadtitel) und entwertet wird da gar nix mehr. Verstehe nicht so ganz, wie man da ein "angepisst" reininterpretieren will...

Wo wir noch nicht mal wissen, ob es den überhaupt gab ....:D

Möge sich der TE mal zu äußern, was er konkret vom Verwerter bekommen hat.

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