Auto beim Schrotthändler zur Verschrottung gebracht. Der fährt aber seit über einer Woche damit rum
Hallo!
Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen. Jetzt haben wir heute "unser" Auto mit roten Kennzeichen gesehen. Am Steuer der Chef vom Demontagebetrieb. Der Wagen voll beladen. Wird also anscheinend als Lieferwagen genutzt?
Wir haben den Wagen wegen vieler Mängel nicht durch den TÜV bekommen. Er ist also eigentlich nicht Straßentauglich?!
Auto wurde vom Autohaus abgemeldet, die haben also auch die Orgnialpapiere gehabt. Autohaus und Verschrotter haben nix miteinander zu tun!
Aber Rechtens kann das doch nicht sein ?
LG
Lotte
Beste Antwort im Thema
Du hast das Auto verkauft bzw abgegeben.
Ist doch nicht mehr deine Sache , vielleicht haben die das Auto repariert...
Warum diese Missgunst? fahr halt zum Verwerter und frag ihn bzgl. des Auto
92 Antworten
Zitat:
@Lotte1509 schrieb am 11. April 2018 um 21:31:02 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. April 2018 um 21:18:10 Uhr:
Von wem stammt diese Aussage?Ich gehe davon aus, daß sich das lediglich auf den unreparierten Zustand bezog.
Ja genau ging um den unreparierten Zustand. Aussage kam vom TÜV. Ging u.a. um den Ölverlust. Umweltverschmutzung usw.
Umweltprämie kommt nicht für jeden in Frage. Muss ja ein Diesel sein, und man muss einen Neuwagen kaufen.
Man muss vielleicht dazu sagen, dass der alte Wagen stolze 15,5 Jahre alt war und knapp 250.000 km gelaufen ist. Export wollte auch nix dafür geben!
Hat nix mit Mißgunst zu tun.
LG
Lotte
Tja, da hättest du dir vielleicht noch mal etwas mehr Angebote einholen sollen.
Tja, und Du hättest besser die Mahnungen der Moderation ernst nehmen sollen, auf Deine Ankaufsaktivitäten zu verzichten.
twindance/MT-Moderation
Ich denke es ging dem TE lediglich darum,ob der Wagen trotz VerwertungsNachweis,den er vom Verwerter beklommen hat,mit roten Händlerkennzeichen im öffentlichen Verkehr teilnehmen darf. Und das ganz klar Nein.
Hätte er den Wagen beim Verwerter abgestellt ohne den VerwertungsNachweis mitzubekommen,dann sehe das anders aus und der Wagen könnte natürlich wieder fertig gemacht werden.
Entscheidend ist hier nur der Nachweis der Verwertung.
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. April 2018 um 09:02:04 Uhr:
Ich denke es ging dem TE lediglich darum,ob der Wagen trotz VerwertungsNachweis,den er vom Verwerter ...Entscheidend ist hier nur der Nachweis der Verwertung.
Gruß M
So wie ich das verstehe ist der Te bockig, weil er dem HU Menschen geglaubt hat und nun der Schrottie noch den Tank leer fährt ...
Kling für mich eher nach, der Schrottie soll nun bluten, weil der Tüv Mensch nein gesagt hat, ist der ein Heiliger ?? Und der tE zu unfähig war den Wagen einem Exporteur schmackhaft zu machen.
Ob der Wagen alt und wirklich Schrott ist liegt im Auge des Betrachters, mein Winterwagen ist 23 Jahre alt und hat ~300 000 km auf dem Tacho und das als kleiner japanischer Kleinwagen...😛
Wenn man Spass dran hat, bitte verschwende Lebendszeit mit Dingen die dich eigentlich garnix mehr angehen, du TE hast eigentlich nichts mehr mit dem Wagen am Hut....
Und was der Verwerter mit seinem "Roten Kennzeichen" macht, geht dich eigentlich auch nichts an ... grundsätzlich darf er sie schon für Fahrezugüberführungen nutzen und keiner hier kennt seine Beweggründe, also einem wegen sowas anzuschwärzen, entweder verläuft die Sache im Sand oder du bereitest ihm viel Ärger ....🙄
Hier wurden ja schon erlaubte Fahretn gennannt, Überführung, Probefahrten, ob noch Teile verwertbar sind ... das er nicht fahren dürfte mit den Roten mit welcher Begründung auch immer ist falsch..
Zitat:
@tartra schrieb am 15. April 2018 um 12:47:57 Uhr:
Hier wurden ja schon erlaubte Fahretn gennannt, Überführung, Probefahrten, ob noch Teile verwertbar sind ... das er nicht fahren dürfte mit den Roten mit welcher Begründung auch immer ist falsch..
Aber eben gerade nicht mit einem eigentlich verwerteten Fahrzeug, für das nachweislich ein Verwertungsnachweis erstellt wurde. Das dürfte doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen sein. Zum Rest deiner dämlichen Unterstellungen dem TE gegenüber sage ich mal nix 🙄🙄
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Grundsätzlich darf Das bereits verwertete Fahrzeug nicht mit roten Kennzeichen bewegt werden, sonst hätte es den VerwertungsNachweis nicht gegeben.
Die Bedingungen wann der VerwertungsNachweis ausgefüllt werden kann, kennt der Verwerter und riskiert gleich zweimal was. Die Konzession für den Verwertungsbetrieb und die Roten Händlerkennzeichen.
Warum der TE bockig ist, spielt doch keine Rolle.
Gruß m
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 15. April 2018 um 13:03:10 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 15. April 2018 um 12:47:57 Uhr:
Hier wurden ja schon erlaubte Fahretn gennannt, Überführung, Probefahrten, ob noch Teile verwertbar sind ... das er nicht fahren dürfte mit den Roten mit welcher Begründung auch immer ist falsch..
Aber eben gerade nicht mit einem eigentlich verwerteten Fahrzeug, für das nachweislich ein Verwertungsnachweis erstellt wurde. Das dürfte doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen sein. Zum Rest deiner dämlichen Unterstellungen dem TE gegenüber sage ich mal nix 🙄🙄
Wo steht denn das ein "verwertetes Fahrzeug" nicht mehr mit den Roten bewegt werden darf?
Wann ist der Zeitpunkt überhaupt, wenn der Verwerter dem Kunden den nachweis aushändigt oder er selbigen bei der Behörde einreicht zum Wagen abmelden?...
Mögen bitte nur Leute antworten die im Gewerbe tätig sind und nicht glauben etwas genau zu wissen😉.
Außerdem kennen wir den "Verwertungsnachweis" nicht, evtl. ist es nur was eigenes Verfasstes, wie ein Kaufvertrag vom Verwerter und der TE denkt nur es ist ein offizieller Nachweis?
Warum dämliche Unterstellung, was sollten sonst die Beweggründe vom TE sein? Wie gesagt es geht ihm eigentlich nichts mehr an... Ich behaupte jetzt mal, das Problem, löst sich sowieso in Luft auf, wenn der Wagen nicht schon morgen eh in Einzelteilen ins Regal sortiert und teilweise zu Metallhackschnitzeln zerlegt wurde...
Ich kann dem Te unterstellen was ich möchte, muss er ab können, er macht es mit dem Verwerter auch.😛
Zitat:
@Tecci6N [url=https://www.motor-talk.de/.../...ner-woche-damit-rum-t6320770.html?...]schrieb am 15. April 2018 um 13:03:10
Aber eben gerade nicht mit einem eigentlich verwerteten Fahrzeug, für das nachweislich ein Verwertungsnachweis erstellt wurde.
Das dürfte doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen sein.
Anscheinend doch.
Wenn ein zertifizierter Verwertungsbetrieb einen VerwertungsNachweis ausfertig sind einige Vorgaben zu erfüllen, entfernen der BetriebsFlüssigkeiten usw.
Wie soll ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen können, welches ohne Öl, Wasser, Sprit in der Presse steht.
Das Zertifikat und seine Voraussetzungen sind Seitenlang, damit ein SchrottHändler auch als Verwertungsbetrieb anerkannt wird.
Die Verwertung wird dem Kba übermittelt, somit wird bei einer Abfrage durch die Rennleitung sofort festgestellt werden,dass der Wagen verwertet wurde. Und nun stellt sich die Frage,wie er dann noch mit roten Händlerkennzeichen angehalten werden kann.
Wenn ich mein Steak gegessen(verwertet) hab, kann ich es nicht nochmal auf dem Grill legen,weil es nicht ganz durch war
Aber Du möchtest sicher nur etwas stänkern oder?
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. April 2018 um 13:18:16 Uhr:
@tartraWenn ein zertifizierter Verwertungsbetrieb einen VerwertungsNachweis ausfertig sind einige Vorgaben zu erfüllen, entfernen der BetriebsFlüssigkeiten usw.
Wie soll ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen können, welches ohne Öl, Wasser, Sprit in der Presse steht.
Das Zertifikat und seine Voraussetzungen sind Seitenlang, damit ein SchrottHändler auch als Verwertungsbetrieb anerkannt wird.
Aber Du möchtest sicher nur etwas stänkern oder?
Gruß M
Das kann so nicht stimmen, bei mir wurde auch schon mal ein Auto vor der Haustür vom Verwerter abgeholt, zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe war es noch fahrbereit und alle Flüssigkeiten im Wagen ... ich bekamm trotzdem den Nachweis.
Hast du den Verwertungsnachweis schon gesehen und weißt mehr als wir? Wie ich schon schrieb, evtl. war es was eigenes vom Betrieb und dann nicht mehr wie ein Art Kaufvertrag ... dann ist alles im grünen Bereich, sofern der Verwerter den Wagen abgemeldet hat.
Zitat:
@Lotte1509 schrieb am 11. April 2018 um 20:35:43 Uhr:
Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen.
Also das stand im Eröffnungsthread.
Verschrottungsnachweis setz ich mal gleich mit dem VerwertungsNachweis.
Die Formulare für den VerwertungsNachweise sind bundeseinheitlich gleich.
Also sollte der TE lediglich eine AnnahmeQuittung bekommen haben,dann ist das natürlich kein VerwertungsNachweis,worum es sich mittlerweile nur noch dreht in diesem Thread.
Evtl kann sich der TE dazu nochmal äußern.
Gruß M
Zitat:
@tartra schrieb am 15. April 2018 um 13:20:27 Uhr:
Das kann so nicht stimmen, bei mir wurde auch schon mal ein Auto vor der Haustür vom Verwerter abgeholt, zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe war es noch fahrbereit und alle Flüssigkeiten im Wagen ... ich bekamm trotzdem den Nachweis.
Dass das gängige Praxis ist,habe ich auch schon weiter vorne erwähnt.
Im Eröffnungsthread fragte der TE "ist das alles so rechtens"
Nein ist es nicht, weil der Wagen eben noch nicht verwertet wurde, erst noch verwertet wird(Oder eben nicht). Demzufolge kann es keinen Nachweis der Verwertung geben,wenn der noch fahrbereit auf dem Hof steht.
Gruß m
Also sind wir an dem Punkt, die ~5 Seiten Threat sind relativ sinnfrei, weil noch unbekannt ob es nun ein offizieller Nachweis oder nur eine Art ÜbergabeQuittung gab, was durchaus sein kann, ist bei meinem Haus und Hof Verwerter üblich, relativ gute Wagen fixt der öfters mal und vertickert die weiter....die Mehrheit der Kunden denkt wohl die Wagen landen alle in der Presse, was so nicht stimmt..
Da gehen die Ansichten weit auseinander, für den einen ist es nur noch eine Schrottkiste für die Presse und ein anderer kann mit ein paar Handgriffen noch einen top Wagen für mehrere Jahre in dem Altblech sehen..
Und mit dieser Info steht und fällt es, ob die verwendung der Roten fragwürdig ist oder nicht. Was aber an der tatsache nichts ändert, dem TE kann das eigentlich herzlich egal sein...
Und auch du schreibst kaum etwas anderes, als die zuvor ;-)
Zitat:
@tartra schrieb am 15. April 2018 um 14:02:29 Uhr:
Was aber an der tatsache nichts ändert, dem TE kann das eigentlich herzlich egal sein...
Dir kann es auch herzlich egal sein, was der TE denkt und fragt, aber trotzdem schreibst du hier im Thread mit und willst ihn belehren...
Bei Unklarheiten gibt es dafür auch Paragraphen.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__15.html
Das Fahrzeug ist erst nicht mehr zugelassen wenn die Behörde das bestätigt.