Auto beim Schrotthändler zur Verschrottung gebracht. Der fährt aber seit über einer Woche damit rum
Hallo!
Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen. Jetzt haben wir heute "unser" Auto mit roten Kennzeichen gesehen. Am Steuer der Chef vom Demontagebetrieb. Der Wagen voll beladen. Wird also anscheinend als Lieferwagen genutzt?
Wir haben den Wagen wegen vieler Mängel nicht durch den TÜV bekommen. Er ist also eigentlich nicht Straßentauglich?!
Auto wurde vom Autohaus abgemeldet, die haben also auch die Orgnialpapiere gehabt. Autohaus und Verschrotter haben nix miteinander zu tun!
Aber Rechtens kann das doch nicht sein ?
LG
Lotte
Beste Antwort im Thema
Du hast das Auto verkauft bzw abgegeben.
Ist doch nicht mehr deine Sache , vielleicht haben die das Auto repariert...
Warum diese Missgunst? fahr halt zum Verwerter und frag ihn bzgl. des Auto
92 Antworten
nöö, geht schon bissl mehr als nur Überführung, aber auch nicht längst so viel, wie manche gerne möchten (aber trotzdem gern machen) :
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/rote-kennzeichen/
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 12. April 2018 um 17:38:47 Uhr:
nöö, geht schon bissl mehr als nur Überführung, aber auch nicht längst so viel, wie manche gerne möchten (aber trotzdem gern machen) :
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/rote-kennzeichen/
Naja, da steht aber auch viel Quatsch drin und auf manche Besonderheiten wird dagegen gar nicht eingegangen...aber ist halt ne kommerzielle Seite, da tue ich mir generell schwer, solche als Quellen für rechtliche Themen zu nutzen...
Zitat:
@martinb71 schrieb am 11. April 2018 um 22:02:18 Uhr:
Zitat:
@Lotte1509 schrieb am 11. April 2018 um 21:58:59 Uhr:
Das mit dem Vorschlaghammer ist ne gute Idee!LG
Das würde ich lassen, denn das Auto gehört dir nicht mehr.
[Ironie]
Möge der Verwerter mir beweisen, dass ich das war.
Habe ja schließlich einen Beleg über die Verschrottung/Verwertung. Ein finanzieller Schaden kann ja formal nicht (mehr) entstanden sein.
[/Ironie]
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. April 2018 um 21:13:38 Uhr:
. Manche Fahrzeuge würden so einige noch lange Freude bereiten.Gruß M
Nun, im vorliegenden Fall tut er es ja auch.
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Zitat:
@Lotte1509 schrieb am 11. April 2018 um 20:35:43 Uhr:
Hallo!Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen. Jetzt haben wir heute "unser" Auto mit roten Kennzeichen gesehen. Am Steuer der Chef vom Demontagebetrieb. Der Wagen voll beladen. Wird also anscheinend als Lieferwagen genutzt?
Wir haben den Wagen wegen vieler Mängel nicht durch den TÜV bekommen. Er ist also eigentlich nicht Straßentauglich?!
Auto wurde vom Autohaus abgemeldet, die haben also auch die Orgnialpapiere gehabt. Autohaus und Verschrotter haben nix miteinander zu tun!
Aber Rechtens kann das doch nicht sein ?
LG
Lotte
Hallo Lotte;
Das da irgendwas nicht koscher ist, sagt dir dein gesundes Rechtsempfinden.
Also verlass dich auf dein Bauchgefühl und frage bei der nächsten Polizeidienststelle nach.
Ohne Hemmungen!
Dir kann nichts passieren und du fühlst dich hinterher wohler.
Du hast dann auch alles Vernünftige getan ,sollten Dritte zu Schaden kommen ... .
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. April 2018 um 06:22:43 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. April 2018 um 21:13:38 Uhr:
. Manche Fahrzeuge würden so einige noch lange Freude bereiten.Gruß M
Nun, im vorliegenden Fall tut er es ja auch.
Hahaha, top. 😁
Ansonsten, typischer Motor Talk Kleinkrämer Thread. Den TE geht es überhaupt nichts mehr an, was der Verwerter mit der Karre macht.
Oder geht's hier wieder vordergründig um die hunderte Kinder, die von diesem Fahrzeug in schlechtem Zustand wieder bedroht werden?
g
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 13. April 2018 um 15:56:07 Uhr:
(...)Ansonsten, typischer Motor Talk Kleinkrämer Thread. Den TE geht es überhaupt nichts mehr an, was der Verwerter mit der Karre macht.
Oder geht's hier wieder vordergründig um die hunderte Kinder, die von diesem Fahrzeug in schlechtem Zustand wieder bedroht werden?
Also diese Argumentation kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Ist es dann auch OK, wenn das Fahrzeug einen "gewöhnlichen" Verkehrsunfall hat und der andere Geschädigte kein Geld von der Versicherung sieht, weil das Fahrzeug ja garnicht mehr existiert? Was ist mit den seriösen Autoverwertern, die wegen solcher Idioten immer härtere Vorschriften auferlegt bekommen, was im Endeffekt wieder auf den Kunden umgelegt wird? Was ist, wenn das Fahrzeug über den Umweg Osteuropa plötzlich wieder von einem windigen Betrüger in den Automarkt gebracht wird, und der neue Käufer es nicht zulassen kann?
Persönlich mag ja niemand damit geschädigt werden, im Endeffekt gibt es eben nicht sichtbar Geschädigte. Und wenn es nur andere Autoverwerter sind, die nicht den Preis dieses Betrügers zahlen können, weil die eben sich nicht anderweitig Geld dazuverdienen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 14. April 2018 um 12:17:26 Uhr:
...
Also diese Argumentation kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Ist es dann auch OK, wenn das Fahrzeug einen "gewöhnlichen" Verkehrsunfall hat und der andere Geschädigte kein Geld von der Versicherung sieht, weil das Fahrzeug ja garnicht mehr existiert?
...
Käse, über die roten Kennzeichen ist das Fahrzeug versichert und im Falle eines Schadens wird jeder Geschädigte sein Geld bekommen.
Im Prinzip könnte man sogar eine neue FIN einschlagen und das Fahrzeug nach einer Vollabnahme wieder zulassen... denn im Gegensatz zu der Abwrackprämie von vor Jahren sind die derzeitigen Aktionen der Autohersteller lediglich privater, zivilrechtlicher Natur.
Sicher das die Versicherung der roten Kennzeichen dies überhaupt zulässt? Die TE hat einen Verwertungsnachweis erhalten! Somit ist es nicht mehr legal möglich, dieses Fahrzeug im Straßenverkehr in Deutschland zu nutzen. Nur weil ich die roten Kennzeichen bspw. an ein Haus hefte, ist das noch lange nicht über die roten Kennzeichen versichert. Bei einem verschrotteten Fahrzeug würde ich als Versicherung keinen Cent zahlen. Der Fahrtzweck ist nicht vom Kennzeichen gedeckt, dazu kommt, das das Fahrzeug als solches rechtlich nicht mehr existiert. Es ist halt noch physisch vorhanden, aber eben kein Fahrzeug mehr. Versicherungsspezis könmnen aber sicher mehr sagen.
Oft gehen solche Fahrzeuge nach Osteuropa/Afrika, das der Verschrotter aber solch ein Fahrzeug hier noch nutzt ist mehr als dreist. Rein rechtlich wäre auch der Export nicht zulässig.
Die Bedingungen des Herstellers haben nichts mit dem Verwertungsnachweis zu tun. Nur weil je nach Hersteller eben keine Verschrottung nötig ist, ist es damit noch nicht zulässig, ein verschrottetes Fahrzeug zu nutzen/exportieren.
Zitat:
@gast356 schrieb am 14. April 2018 um 14:09:07 Uhr:
Käse, über die roten Kennzeichen ist das Fahrzeug versichert und im Falle eines Schadens wird jeder Geschädigte sein Geld bekommen.
Darum ging es doch hier gar nicht,ob das Händlerkennzeichen Versicherungsschutz gewährt oder nicht.
Für das in Rede stehende Fahrzeug ist ein VerwertungsNachweis erfasst und dem Kba übermittelt worden.
Da der Nachweis der Verwertung nur durch ein zertifizierten Verwerter bescheinigt werden kann, ist die Frage der TE mehr als berechtigt, ob dieses Fahrzeug mit was für Kennzeichen auch immer bewegt werden kann.
Und da gibt's nur eine Antwort "Nein darf es nicht"
Und sollte die prüfende Stelle davon Wind bekommen, könnte es für den Verwerter sehr unangenehm werden. Beim Entzug der Zertifizierung,kann er abschließen bzw muss sich auf den Handel mit Kfz beschränken.
Und es geht auch nicht darum,welche Aktion ursächlich für das Ausstellen des VerwertungsNachweises ist.
Füllt der Verwerter den VerwertungsNachweise aus,heißt das, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften zufolge Verwertet/zerlegt/entsorgt wurde.
Dass regelmäßig VerwertungsNachweise ausgefertigt werden,obwohl die Fahrzeug noch nicht mal beim Verwerter stehen/schon gar nicht verwertet sind, ist gängige Praxis.
So verdienen manche Händler zusätzlich, bekommen vom Hersteller eine Prämie und für das vermeintlich verwertete Fahrzeug welches der osteuropäische Käufer noch zu einem guten Preis mitnimmt.
Gruß M
Unfug, meine obige Antwort bezog sich eindeutig auf den Einwand, dass im Falles eines Unfalles ein Dritter auf seinem Schaden sitzen bleiben würde, weil die Versicherung nicht leisten würde - wer sinnergreifend Lesen kann ist klar im Vorteil!
Das ist schlicht und einfach falsch... aufgrund des in D geltenden Pflichtversicherungsgesetzes werden die Schäden gegenüber einem Dritten jederzeit reguliert.
Dass es gegen den Versursacher bzw. Versicherungsnehmer zu Regressforderungen / Sanktionen nach dem Ordnungswidrikeitenrecht / Strafrecht kommen kann / wird ist zwar möglich, kann aber einem Geschädigten vollkommen egal sein.
§ 3 Pflichtversicherungsgesetz
Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, kann der Versicherer den Dritten abweichend von § 117 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht auf die Möglichkeit verweisen, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen.
...
Ach, und warum sollte dieses Fahrzeug überhaupt noch ein Fahrzeug im Sinne dieses Gesetzes sein? Bei einem Verwertungsnachweis dürfte gesetzlich die Zulassung als Kraftfahrzeug erloschen sein. Solche Sonderfälle sieht das Gesetz einfach nicht vor.
Oder mal ein anderes Beispiel, wenn der Verschrotter sich ein Fahrzeug aus x Altfahrzeugen zusammengebastelt hätte, wäre das sicher auch nicht übers Pflichtversicherungsgesetzt versichert. Auch wenn er irgendwo noch ne alte FIN-Nummer mit eingebaut hätte ...
Bei einem Schaden kommt es einzig und allein darauf an, wieviel Geld beim Verschrotter zu holen ist. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer ...
Und meine Antwort bezog sich auf die Frage des TE
Zitat:
@Lotte1509 schrieb am 11. April 2018 um 20:35:43 Uhr:
Hallo!Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen. Jetzt haben wir heute "unser" Auto mit roten Kennzeichen gesehen. Am Steuer der Chef vom Demontagebetrieb. Der Wagen voll beladen. Wird also anscheinend als Lieferwagen genutzt?
Wir haben den Wagen wegen vieler Mängel nicht durch den TÜV bekommen. Er ist also eigentlich nicht Straßentauglich?!
Auto wurde vom Autohaus abgemeldet, die haben also auch die Orgnialpapiere gehabt. Autohaus und Verschrotter haben nix miteinander zu tun!
Aber Rechtens kann das doch nicht sein ?LG
Lotte
Da das Fahrzeug verwertet wurde, was der Nachweis ja belegt, kann es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Wie im Falle der Fälle die Versicherung des Händlerkennzeichens das sieht, spielte bei der Erstellung dieses Threads erstmal keine Rolle.
Sollte bei der Kontrolle des Nachweisheftes auffallen,dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fahrt schon nachweislich verwertet war,würde ich über einen Entzug des Roten Händlerkennzeichens nachdenken, da ein verwertetes Fahrzeug nicht verkehrssicher sein kann und dies hat der Inhaber der roten Händlerkennzeichen zu gewährleisten.
Gruß m
Nein, das Wesen eines Fahrzeugs ergibt sich nicht daraus, ob da irgendwo eine FIN eingeprägt ist oder nicht.
In §1 des Pflichtversicherungsgesetzes steht nicht Gebilde / Blechhaufen / oder was auch immer mit eingeprägter und / oder gültiger FIN sondern da steht ganz einfach "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet".
Kraftfahrzeug: ist mobil und hat einen Motor
Anhänger: ist mobil und wird im Betrieb von einem Kraftfahrzeug gezogen
oder noch besser die Legaldefinition gem. Straßenverkehrsgesetz, siehe §1 Absatz 2
(2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.