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Auto beim Schrotthändler zur Verschrottung gebracht. Der fährt aber seit über einer Woche damit rum

Themenstarteram 11. April 2018 um 18:35

Hallo!

Wie haben unser Auto zum Verschrotter gebracht. Verschrottungsnachweis haben wir bekommen. Jetzt haben wir heute "unser" Auto mit roten Kennzeichen gesehen. Am Steuer der Chef vom Demontagebetrieb. Der Wagen voll beladen. Wird also anscheinend als Lieferwagen genutzt?

Wir haben den Wagen wegen vieler Mängel nicht durch den TÜV bekommen. Er ist also eigentlich nicht Straßentauglich?!

Auto wurde vom Autohaus abgemeldet, die haben also auch die Orgnialpapiere gehabt. Autohaus und Verschrotter haben nix miteinander zu tun!

Aber Rechtens kann das doch nicht sein ?

LG

Lotte

Beste Antwort im Thema

Du hast das Auto verkauft bzw abgegeben.

Ist doch nicht mehr deine Sache , vielleicht haben die das Auto repariert...

Warum diese Missgunst? fahr halt zum Verwerter und frag ihn bzgl. des Auto

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. April 2018 um 21:43:17 Uhr:

Was richtig Ärger für den Verwerter bedeuten kann, wenn das die richtigen Leute spitz kriegen, dass Verwertungsnachweise für nicht verwertete Fahrzeuge existieren und ausgegeben werden.

Den Verwertungsnachweis bekommst du doch immer gleich beim abeben des Autos und mußt nicht warten bis der durch die Presse ist.

Der wird schon noch in der Presse landen und vorher noch den Tank leerfahren. :D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 11. April 2018 um 20:21

Zitat:

Den Verwertungsnachweis bekommst du doch immer gleich beim abeben des Autos und mußt nicht warten bis der durch die Presse ist.

Der wird schon noch in der Presse landen und vorher noch den Tank leerfahren. :D

Gruß Metalhead

Also der Tank war sowas von leer....den hat er nichmal bis zur nächsten Tanke bekommen.

Grüße

Zitat:

@Schubbie schrieb am 11. April 2018 um 21:52:00 Uhr:

Ich denke, dass er etwas mit dem Verwertungsnachweis durcheinander bringt, da er ja kein Umweltprämie bekommt. Vielleicht hat er nur einen Nachweis, wo das Auto hingegangen ist, bzw. hat der Händler ihm ein Schrieb mitgegeben.

Das nennt sich dann Verwertungsnachweis. Und dafür ist die Gewährung einer wie auch immer gearteten Prämie durch wen auch immer keine Voraussetzung...

Zitat:

@martinb71 schrieb am 11. April 2018 um 21:54:06 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. April 2018 um 21:43:17 Uhr:

 

Was richtig Ärger für den Verwerter bedeuten kann, wenn das die richtigen Leute spitz kriegen, dass Verwertungsnachweise für nicht verwertete Fahrzeuge existieren und ausgegeben werden. Wenn der TE Lust und Zeit hat, kann er das ja mal irgendwo im Gespräch fallen lassen...

Setzt der Verwerte damit nicht seine Lizenz aufs Spiel?

In der Tat. Hab so einen Fall schon im erweiterten Bekanntenkreis mitbekommen, da gibts empfindliche Bußgelder (Abfallrecht ist immer teuer). Bei Wiederholung wurde dann einfach der Betrieb untersagt...

Zitat:

@martinb71 [url=https://www.motor-talk.de/.../...ine-woche-damit-rum-t6320770.html?...]schrieb am 11. April 2018

Setzt der Verwerte damit nicht seine Lizenz aufs Spiel?

Setzt er.

Wir hatten letztens Fälle wo ein Autohaus versucht hat,für ein und das selbe Auto zwei VerwertungsNachweise von mir abgezeichnet zu bekommen.

Wenn ein Verwerter einen VerwertungsNachweis ausfüllt und unterschreibt, dann belegt er,dass das Fahrzeug verwertet ist.

Gängige Praxis ist,dass das für die Umweltprämie abgegebene Fahrzeug beim Händler steht und der VerwertungsNachweise von seinem Verwerter zu liegen hat und diese bei der Zulassungsstelle zum abzeichnen vorgelegt werden, obwohl das Fahrzeug noch nicht verwertet,ja noch nicht mal beim Verwerter steht.

 

Sollte die für den Verwerter zuständige Umwelt Behörde Kenntnis davon erlangen, kann es bei wiederholten Verstößen gegen die durch einen Sachverständigen zertifizierten VerwertungsVorgang,bis zum Entzug der Konzession führen.

Gruß M

Zitat:

@Karolin76 schrieb am 11. April 2018 um 20:40:19 Uhr:

Bewahre alle Papiere gut auf! Vielleicht nicht so weit weg von der Haustür,das wenn die Polizei klingelt ihr gleich aus dem "Schneider" seid . :)

Was soll die Paranoia?:confused: Der TE hat einen Verwertungsnachweis, er hat mit dem Wagen nichts mehr zu tun.

Karolin die Papieren kann der letzte Halter nicht aufbewahren, wenn das Fahrzeug zum Verwerter geht.

Die Papiere gehen mit zum Verwerter.

Einzig ein durchschlag des VerwertungsNachweises kann der letzte Halter zu den Unterlagen nehmen.

Und wenn man das Wort VerwertungsNachweis auseinander nimmt, dann ist es ein Nachweis der Verwertung. Wenn dieser Nachweis vom Verwerter ausgefüllt wurde, ist es eigentlich ausgeschlossen,dass das Fahrzeug noch bewegt wird.

Bei der Abwrackprämie 09 war vorgeschrieben,dass die Dokumente ungültig gemacht werden müssen beim Erfassen des Nachweises. Dies ist aktuell nicht mehr vorgesehen,somit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

 

Gruß M

Es geht hier aber nicht um die Umweltprämie.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 11. April 2018 um 21:38:28 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2018 um 20:58:15 Uhr:

 

Meines Wissens nach entwerten die dort lediglich den Fahrzeugbrief.

Dann solltest du mal dein Wissen aktualisieren. Das Ding heißt Zulassungsbescheinigung Teil 2 und entwertet wird die auch nicht. Und es wusste auch jeder, was er meinte...

Ist beides richtig, denn auch auf den Zulassungsbescheinigungen 1+2 stehen auch immer noch die alten Bezeichnungen drauf (F-Schein + F-Brief) ! ---> Brille hilft, ist recht kleingedruckt ;-)

 

Zur eigentlichen Frage ---> Verwerter/Verwertung !

Ein Verwerter möcht eben nicht die Katze im Sack verwerten (und dann evtl. untaugliche Teile ausbauen + verkaufen), sondern vorher feststellen, ob sich's noch lohnt irgendwelche brauchbaren/verwertbaren Teile auszubauen und testet daher eben Motor/Getriebe/sonstwas nach Möglichkeit vorher.

Muß man doch nicht immer gleich was Schlimmes dahinter vermuten, bist ja wohl schließlich auch bis zum letzten Tag mit dem "mängelbehafteten" Auto rumgefahren, oder nicht ? ;-)

Voll beladen UND rote Kennzeichen UND 1 Woche geht allerdings eher nicht, da ist wohl dann doch was nicht so ganz in Ordnung.

 

Aber vorher mutwillig was zerstören, nur weil man gern mehr Erlös erzielen möchte ?

Ok, kann jeder mit seinem Eigentum machen, wenn er das möchte, aber gibt schon echt sehr egoistische Leute ---> leben und leben lassen, man muß doch auch mal gönnen können und darf nicht alles so verbissen sehen ;-)

 

Nachtrag/Antwort zu unten :

Vollbeladen zum TÜV unterwegs . . . Federbelastungstest ? Fahrverhalten beladen testen ?

Sehe da kein Problem. Mit den roten Händlerkennzeichen kann der jeden Schrotthaufen wenn der noch irgendwie fahrtauglich aussieht überführen.

Wird er angehalten, sagt er halt er ist zur HU unterwegs. :D

zum Thema Vorschlaghammer und Sand im Motor:

Warum etwas "Gutes" mutwillig zerstören? Dann doch einfach jemand anderem vverkaufen der euch sympathischer ist oder mehr zahlt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. April 2018 um 09:06:23 Uhr:

Es geht hier aber nicht um die Umweltprämie.

Spielt keine Rolle,wofür der VerwertungsNachweise ausgefertigt wurde. Verwertet ist verwertet.

@Andy211320

Da irrst Du. Jedes Fahrzeug welches mit roten Händlerkennzeichen bewegt wird, muss verkehrstüchtig sein.

Und wenn ein Fahrzeug verwertet wurde, was mit dem VerwertungsNachweis bescheinigt ist, dann sehe ich da einen Konflikt. Und mit einem verwerteten Fahrzeug zur HU??

Fällt bei einer etwaigen Kontrolle auf,da die Verwertung beim Kba gemeldet ist und der Rennleiter darüber eine Mitteilung bekommt.

Dann dürfte es für den Inhaber des Roten Kennzeichens weitere Probleme geben, da Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen werden wird.

Gruß M

Zitat:

@pico24229 schrieb am 12. Apr. 2018 um 11:31:06 Uhr:

zum Thema Vorschlaghammer und Sand im Motor:

Warum etwas "Gutes" mutwillig zerstören? Dann doch einfach jemand anderem vverkaufen der euch sympathischer ist oder mehr zahlt.

Es wollte ja halt aber niemand. Irgendwann ist man halt frustriert, dass alle alles geschenkt haben wollen.

am 12. April 2018 um 15:29

Hallo, wenn der TÜV nicht erneuert wurde und eine Reparatur durch Werkstätten nicht lohnt kann man den Wagen sehr günstig verkaufen oder zum Schrottplatz fahren. Bei letzterem besteht für den Verwerter die Möglichkeit den Wagen durch Eigenleistung TÜV fertig zu machen und mit dem entwertetem Brief das Fahrzeug und neuem TÜV anzumelden.

Aber mit der roten Händlernummer können nur Überführungen gemacht werden.

Zitat:

@kudanek schrieb am 12. April 2018 um 17:29:57 Uhr:

oder zum Schrottplatz fahren. Bei letzterem besteht für den Verwerter die Möglichkeit den Wagen durch Eigenleistung TÜV fertig zu machen und mit dem entwertetem Brief das Fahrzeug und neuem TÜV anzumelden..

Nein, verwertet heißt verwertet, das Fahrzeug existiert nicht mehr, daher kann und darf es auch nicht mehr zugelassen werden. Außerdem wird nichts entwertet, weder Brief noch ZB II noch sonst irgendwas...

 

Zitat:

@kudanek schrieb am 12. April 2018 um 17:29:57 Uhr:

Aber mit der roten Händlernummer können nur Überführungen gemacht werden.

Auch falsch, diese Kennzeichen sind für Probe-, Prüfungs oder Überführungsfahrten...

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