auto auf werkstattgelände zerkratzt was nu`wer zahlt??
hallo!
Ich hatte gestern mein auto aus der werkstatt abgeholt und bekam da die nachricht das es auf dem gelände der werkstatt über nacht zerkratzt wurde mit anderen pkw zusammen.die werkstatt sagt das meine vollkasko dafür aufkommt aber müsste nich eigentlich die werkstatt für den schaden aufkommen da es bei denen auf dem gelände passiert ist????Gruß Hauke
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
wozu käse
hilft eh nur begrenzt.
lieber selber und fertig.
bin vor 3 Jahren an ca. 10.000 € Anwalts und Gerichtskosten vorbeigeschrammt... dank Rechtschutzversicherung...
habe jetzt ne privatrechtschutz, berufsrechtschutz, verkehrsrechtschutz...
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
^^ein schreiben aufsetzten, dass die Werkstatt zahlen soll, kostet keine 50euro.
Träum weiter - Für 50 EUR gibt Dir der Anwalt nicht mal die Hand !
hab mich auch mal ne gute dreiviertel stunde beraten lassen und musste dafür knapp 50,- löhnen. ich denke nen aufgesetzter brief kostet einiges mehr...
Ein vom RA aufgesetzter Brief - ging allerdings um ne Mietsache - hat 138 Euro gekostet...
Gruss
Holger
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Zitat:
klar muss die Versicherung der Werkstatt aufkommen, da gibt es keine Frage.
Die Frage ist: HAT die Werkstatt eine solche Versicherung, Pflicht ist die nämlich nicht.
ich bin aber der meinung, dass es nicht sein problem ist ob die werkstatt diese versicherung hat.
die werkstatt muss den schaden dem kunden bezahlen, wenn sie die versicherung nicht hat, zur not aus eigener tasche...
Genau das glaube ich eben nicht.
Wenn der Wagen bei denen einfach auf dem Hof gestanden hat, dann kann die Wekstatt da nichts für, wenn er durch Vandalismus beschädigt wird. Deswegen wird sie dafür auch nicht haftbar sein.
Zitat:
Original geschrieben von Dringi
Ein vom RA aufgesetzter Brief - ging allerdings um ne Mietsache - hat 138 Euro gekostet...
Gruss
Holger
Das kommt so ziemlich hin, wenn er die ihm zustehende Gebühr für die Erstberatung zum Ansatz bringt.
aber wenn man als werkstatt ein kundenfahrzeug übergeben bekommt und länger als einen tag für die reparatur braucht, sollte dann das fahrzeug nicht von dieser werkstatt gesichert verwahrt werden?
anders ist die lage, wenn man sein fahrzeug ohne wissen abstellt. aber so???
Zitat:
Original geschrieben von pinkisworld
^^ein schreiben aufsetzten, dass die Werkstatt zahlen soll, kostet keine 50euro.
hehe,
nur um dem hier mal ein ende zu setzten. Es gibt Beratungspauschalen, die sind immer fällig. Die Preise hierfür schwanken von Region zu REgion und Fachgebiet zu Fachgebiet sehr stark.
In HH zahlt man für 1Stunde Verkehrsrechtsschutzberatung fast 200euro, in Niedersachsen nur knappe 100, im Ruhrpott ab 300euro aufwärts...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von eltrah
die werkstatt muss den schaden dem kunden bezahlen, wenn sie die versicherung nicht hat, zur not aus eigener tasche...
Aus welchem Grund denn?? Die Werkstatt hat den Schaden weder direkt noch indirekt zu verantworten (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, aber so unbedarft ist kein Autohaus heutzutage)...Aldi zahlt dir auch nix, wenn dein Wagen beim Einkaufen auf dem Parkplatz zerkratzt wird, Kaufhof zahlt dir auch nix, wenn dein Auto im Parkhaus zerkratzt wird...die Beispiele könnte man noch endlos fortführen...
Ich bin der Meinung, der Schaden muss ganz allein vom TE respektive dessen Versicherung getragen werden...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aus welchem Grund denn?? Die Werkstatt hat den Schaden weder direkt noch indirekt zu verantworten (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, aber so unbedarft ist kein Autohaus heutzutage)...Aldi zahlt dir auch nix, wenn dein Wagen beim Einkaufen auf dem Parkplatz zerkratzt wird, Kaufhof zahlt dir auch nix, wenn dein Auto im Parkhaus zerkratzt wird...die Beispiele könnte man noch endlos fortführen...
Ich bin der Meinung, der Schaden muss ganz allein vom TE respektive dessen Versicherung getragen werden...
Gruß Tecci
Naja, die Sache mit dem ALDI liegt auch etwas anders. Du gehtst in den ALDI um etwas einzukaufen, da hat Dein Auto nix mit zu tun.
Bei der Werkstatt gibst Du Deinen Wagen ab, das daran etwas repariert etc. wird.
Gruss
Holger
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
hehe,
nur um dem hier mal ein ende zu setzten. Es gibt Beratungspauschalen, die sind immer fällig. Die Preise hierfür schwanken von Region zu REgion und Fachgebiet zu Fachgebiet sehr stark.
In HH zahlt man für 1Stunde Verkehrsrechtsschutzberatung fast 200euro, in Niedersachsen nur knappe 100, im Ruhrpott ab 300euro aufwärts...
mfg
hallo,
nein, so wie du dies schilderst ist es nicht.
nach dem rvg können mittlerweile für die meisten angelegenheiten freie vergütungs-verhandlungen geführt werden (auch schon für die erstberatung).. auch gibt es keine regional schwankenden gebührenpauschalen.
grüße
Da gibt es nur 2 Gesichtspunkte.
Stellst du dein Auto spät Abends auf dem Werkstattgelände ab und wirfst den Schlüssel in den Briefkasten der Werkstatt, haftet diese nicht bei Schäden die in dieser Nacht passieren.
Gibst du dein Auto direkt ab und es passiert etwas damit (Vandalismuß, Diebstahl, Unfall), ist es ein Obhutschaden weil sich dein Auto in der Obhut der Werkstatt befindet.
Die hätten das Auto ja über Nacht in die Werkstatt fahren können.
Die AGB´s sollte man sich jedoch genau durchlesen wenn man Angst vor so einem Fall hat. Es könnte durchaus sein daß die Werkstatt für entstandene Schäden nicht haftet.
Da hat man dann einfach Pech gehabt. Mit der Unterschrift auf dem Auftrag erkennt man die AGB´s automatisch an.