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Auto an Wohnmobil/Lkw einfach hinten angehängt-wie soll das gehen?

Themenstarteram 14. Juli 2013 um 20:08

Ich hätte da mal eine Frage.....

auf der Rückfahrt von Frankreich letzte Woche ist mir ein WoMo aufgefallen, das das Begleitauto (Nissan Micra o.ä.) einfach hinten angehängt hatte - wie man es aus Bildern aus den USA kennt.

Nur hab ich mir immer gedacht, daß das eine ziemlich starre Verbindung ist zwischen Zugfahrzeug und Anhängsel, in den Weiten des Westen USA ist das ja ziemlich egal, ob das mitlenkt oder starr hinterherfährt - aber in unseren Breiten???

Hat jemand eine Ahnung, wie das geht (wäre auch für mich eine Option, Kugelkopf habe ich ja schließlich dran)

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ist in good old Germany NICHT zulässig ;)

Das ist leider vollkommen korrekt! Unsere Ordnungshüter machen sich ja schon bei einer normalen Schleppachse in die Buchse!

Ist mir in BW passiert. Schleppachse stillgelegt, nach Prozess durfte ich sie mir wiederholen! Und der Beamte bekam eine Belehrung! Habe mir dann ein paar Jahre später aber doch lieber einen Hänger gekauft, weil die blöden Blicke und die ständige Anhalterin durch die Rennleitung mir auf den Keks gingen. Es war zwar immer alles gut, mit Ausnahme in BW, aber nur, weil ich das Urteil immer dabei hatte und das war mir letztlich zu lästig, weil man immer mit Zeitverzögerungen rechnen mußte und das war Mist. Aber mein gewonnenes Urteil habe ich heute noch. Es ist nur schade, daß man immer damit rechnen muß, daß man an einen Beamten kommt, der keine Ahnung davon hat und das kann dann eventuell auch mal 4 Stunden dauern. Und das ist Mist, vor allem, wenn man einfach nur nach Hause möchte! Aber im Prinzip war die Schleppachse schon eine geniale Sache! Meine war von Sedelmeyer, aber wie gesagt, die ständige Anhalterei war zum Schluss der Grund, weshalb ich auf einen Hänger umgestiegen bin!

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Deutsch werden ist nicht schwer, Deutscher sein dagegen sehr! ;)

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

 

Aber die Schizophrenie in Beamten- und Prüferhirnen ist kaum zu toppen: Bei Anerkennung als historisches Fahrzeug darf die "tow bar" oft am Fahrzeug verbleiben, wenn der Besitzer nachweisen kann, dass diese nicht nachgerüstet wurde. Nur benutzen darf er sie nicht!

Das Deutsche Beamtentum hat das Roemische Reich, 3 Roemische Reiche heiliger Deutscher Nation und 2 Republiken ueberlebt! Jetzt hat das Beamtentum gar die EU als Rueckendeckung. :eek:

Den Kampf werden wir verlieren....

Neu ist der Krampf ja auch nicht! Wer kennt nicht die alten Pferdewagen der fraenkischen Bauern? Als Traktoren in die Mode kamen haben die Dorfschmiede einfach eine kurze Zugdeichsel geschmiedet damit der bauer nicht gleich einen neuen Wagen kaufen musste. Solche subversive Aktionen gegen die Staatsgewalt gingen damals (59-60) noch! :D

Tja, blieb der Bauer am Berg stecken hat in mein Hausherr (der Onkel Lorenz)** mit dem Borgward Kipper den Berg hoch gezogen. :) Resultat der Aktion: Ein saftiger Strafzettel weil der Pferdewagen keine Zulassung als LKW Haenger hatte und mit viel Glueck wurde eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung vermieden.... :eek:

Welches andere Land braucht denn 24 verschidene Fuehrerscheine???? :confused:

Fazit: Beamte haben immer Recht. :(

 

 

Gruss, Pete

 

** voller Name und Ort gerne in PN

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Es gibt sogar heute noch welche davon.

Aber die Schizophrenie in Beamten- und Prüferhirnen ist kaum zu toppen: Bei Anerkennung als historisches Fahrzeug darf die "tow bar" oft am Fahrzeug verbleiben, wenn der Besitzer nachweisen kann, dass diese nicht nachgerüstet wurde. Nur benutzen darf er sie nicht!

Sehr interessant, diese Bilder von den Jeeps- allerdings dürfte nur der mit der großen Kupplungsöse halbwegs original sein.

Hat mich daran erinnert, daß ich das irgendwo schon mal gesehen habe, und bin im Buch "alte Laster" des Klaus Rabe Verlages fündig geworden....

o.k., man sieht die Anhänge-deichsel nicht wirklich - aber was würde ein Feldwebel bei so einer halb-militärischen Kolonnenfahrt meinen, wenn man ohne Grund so dicht auf den Vordermann auffährt. "Sagen Sie einmal, Kraftfahrer, sind sie eigentlich völlig vom wilden Pelikan umflattert!???"

Zugfahrzeug ist wohl ein Steyr

Img049
am 13. September 2014 um 3:10

Hallo,

wir haben früher in Belgien unseren NSU TT Rennwagen so zu den Rennen hinter uns hergeschleppt.

Es wurde einfach rechts und links vorne an den Bolzen für die Stoßstangenbefestigung ein nach oben und unten schwenkbares, ansonsten starres Dreieck mit einer Pkw-Kupplung vorne eingehängt und los ging es (manchmal sogar mit alten Slicks). War ein zulassungsfreier, ungebremster Sportanhänger.

(War vor Einführung des TÜVs in Belgien und würde man heutzutage aber besser nicht mehr machen.)

 

Gruß

Rolf

Ich habe sogar bei der Bundeswehr so Fahrzeuge zur Instandsetzung geschleppt. Nur die Schere war andersrum da war die Kupplungsöse zu geschleppten Fahrzeug . Der Kupplungsbolzen wurde zusätzlich gesichert. Heute mit meinem jetzigen Wissen Unmöglich . Das ging nur mit Dummheit aber es ging , auch bei LKWs .

Das funktioniert nicht mittels Dummheit, sondern, mittels des Nachlaufs der Räder des geschleppten Fahrzeugs, egal, ob ein PKW oder LKW am Triangel hängt. Man muss nur darauf achten, das das Lenkradschloß offen ist.

Aber, schon daran scheitern manche.

https://www.youtube.com/watch?v=dtfnWuOGzwg

Zitat:

Und ist in good old Germany NICHT zulässig ;)

Das ist leider vollkommen korrekt! Unsere Ordnungshüter machen sich ja schon bei einer normalen Schleppachse in die Buchse!

Ist mir in BW passiert. Schleppachse stillgelegt, nach Prozess durfte ich sie mir wiederholen! Und der Beamte bekam eine Belehrung! Habe mir dann ein paar Jahre später aber doch lieber einen Hänger gekauft, weil die blöden Blicke und die ständige Anhalterin durch die Rennleitung mir auf den Keks gingen. Es war zwar immer alles gut, mit Ausnahme in BW, aber nur, weil ich das Urteil immer dabei hatte und das war mir letztlich zu lästig, weil man immer mit Zeitverzögerungen rechnen mußte und das war Mist. Aber mein gewonnenes Urteil habe ich heute noch. Es ist nur schade, daß man immer damit rechnen muß, daß man an einen Beamten kommt, der keine Ahnung davon hat und das kann dann eventuell auch mal 4 Stunden dauern. Und das ist Mist, vor allem, wenn man einfach nur nach Hause möchte! Aber im Prinzip war die Schleppachse schon eine geniale Sache! Meine war von Sedelmeyer, aber wie gesagt, die ständige Anhalterei war zum Schluss der Grund, weshalb ich auf einen Hänger umgestiegen bin!

Die richtigen Infos sind einfach TOP. Manchmal gibt es auch Leute die sowas richtig machen. Dann muss man das auch Anerkennen und nicht nur Unken. Wenn Ihr richtig hingesehen habt, haben die auch die PKW mit Zugseil gebremst, daran haperte es bis heute, an den 650 kg ungebremst. Naja und am Führerschein.

Moin Moin !

Zitat:

 

Zitat:

Und ist in good old Germany NICHT zulässig ;)

Das ist leider vollkommen korrekt! Unsere Ordnungshüter machen sich ja schon bei einer normalen Schleppachse in die Buchse!

Ist mir in BW passiert. Schleppachse stillgelegt, nach Prozess durfte ich sie mir wiederholen!

Moin Moin !

Was soll das für ein Prozess gewesen sein? Die Rechtslage ist doch vollkommen eindeutig. Die Verwendung einer Schleppachse ist nur unter 2 Bedingungen zulässig:

1. Als Nothilfe zum Bergen eines liegengebliebenen Fzges. Hier ist die Schleppachse eine Abschlepphife wie z.B. ein Seil.

2. Mit Schleppgenehmigung . Theoretischer Fall , diese wird nicht erteilt, da es reichlich ungefährlichere Möglichkeiten wie z.B. Anhänger gibt.

In diesem alten Thread geht es jedoch um das Schleppen und nicht um das Abschleppen , und da ist ein Schleppachse wie auch die ganzen anderen Hilfen aus gutem Grund verboten .

MfG Volker

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