Zitat:
Und ist in good old Germany NICHT zulässig 😉
Das ist leider vollkommen korrekt! Unsere Ordnungshüter machen sich ja schon bei einer normalen Schleppachse in die Buchse!
Ist mir in BW passiert. Schleppachse stillgelegt, nach Prozess durfte ich sie mir wiederholen! Und der Beamte bekam eine Belehrung! Habe mir dann ein paar Jahre später aber doch lieber einen Hänger gekauft, weil die blöden Blicke und die ständige Anhalterin durch die Rennleitung mir auf den Keks gingen. Es war zwar immer alles gut, mit Ausnahme in BW, aber nur, weil ich das Urteil immer dabei hatte und das war mir letztlich zu lästig, weil man immer mit Zeitverzögerungen rechnen mußte und das war Mist. Aber mein gewonnenes Urteil habe ich heute noch. Es ist nur schade, daß man immer damit rechnen muß, daß man an einen Beamten kommt, der keine Ahnung davon hat und das kann dann eventuell auch mal 4 Stunden dauern. Und das ist Mist, vor allem, wenn man einfach nur nach Hause möchte! Aber im Prinzip war die Schleppachse schon eine geniale Sache! Meine war von Sedelmeyer, aber wie gesagt, die ständige Anhalterei war zum Schluss der Grund, weshalb ich auf einen Hänger umgestiegen bin!