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Auto an Wohnmobil/Lkw einfach hinten angehängt-wie soll das gehen?

Themenstarteram 14. Juli 2013 um 20:08

Ich hätte da mal eine Frage.....

auf der Rückfahrt von Frankreich letzte Woche ist mir ein WoMo aufgefallen, das das Begleitauto (Nissan Micra o.ä.) einfach hinten angehängt hatte - wie man es aus Bildern aus den USA kennt.

Nur hab ich mir immer gedacht, daß das eine ziemlich starre Verbindung ist zwischen Zugfahrzeug und Anhängsel, in den Weiten des Westen USA ist das ja ziemlich egal, ob das mitlenkt oder starr hinterherfährt - aber in unseren Breiten???

Hat jemand eine Ahnung, wie das geht (wäre auch für mich eine Option, Kugelkopf habe ich ja schließlich dran)

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ist in good old Germany NICHT zulässig ;)

Das ist leider vollkommen korrekt! Unsere Ordnungshüter machen sich ja schon bei einer normalen Schleppachse in die Buchse!

Ist mir in BW passiert. Schleppachse stillgelegt, nach Prozess durfte ich sie mir wiederholen! Und der Beamte bekam eine Belehrung! Habe mir dann ein paar Jahre später aber doch lieber einen Hänger gekauft, weil die blöden Blicke und die ständige Anhalterin durch die Rennleitung mir auf den Keks gingen. Es war zwar immer alles gut, mit Ausnahme in BW, aber nur, weil ich das Urteil immer dabei hatte und das war mir letztlich zu lästig, weil man immer mit Zeitverzögerungen rechnen mußte und das war Mist. Aber mein gewonnenes Urteil habe ich heute noch. Es ist nur schade, daß man immer damit rechnen muß, daß man an einen Beamten kommt, der keine Ahnung davon hat und das kann dann eventuell auch mal 4 Stunden dauern. Und das ist Mist, vor allem, wenn man einfach nur nach Hause möchte! Aber im Prinzip war die Schleppachse schon eine geniale Sache! Meine war von Sedelmeyer, aber wie gesagt, die ständige Anhalterei war zum Schluss der Grund, weshalb ich auf einen Hänger umgestiegen bin!

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am 15. Juli 2013 um 21:05

Dann rammt das anzuhängende Anhängsel in die Quertraverse des Wohnmobils und der zwischenstehende Brite muss einen meter hoch springen, um nicht getroffen zu werden. Der Italiener macht das Anhängen Dank des Stützrades ganz allein..

Der Umbau des PKWs zum Anhänger ist, so denke ich, doch ein recht teurer Umbau..

Die Auflaufbremse die in den HBZ greift, die Elektrik, die nach hinten gedoppelt werden muss, die Traverse für die Y Deichsel, die abnehmbaren rüchstrahlenden Dreiecke, am Heck des Kleinen, dürften bei der Umbauaktion das Billigste sein.

Diese Kombination ist hierzulande schlicht und ergreifend per Gesetz verboten

Nichtmal die Holländer, Dänen, Franzosen dürfen so rumfahren; wenn man mal einen sieht dann weil sie nicht angehalten worden sind. Wenn du rausgezogen wirst und die Beamten wissen was sie tun darfst du nur mit beiden Fahrzeugen getrennt weiterfahren. Das "einfachste" Pack den Wagen auf nen Trailer und stöpsel den hinter das Wohnmobil

Paragraphenschwachsinn hierzulande

 

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Der Umbau des PKWs zum Anhänger ist, so denke ich, doch ein recht teurer Umbau..

Die Auflaufbremse die in den HBZ greift, die Elektrik, die nach hinten gedoppelt werden muss, die Traverse für die Y Deichsel, die abnehmbaren rüchstrahlenden Dreiecke, am Heck des Kleinen, dürften bei der Umbauaktion das Billigste sein.

Preise standen ja mit drin....

Ich finde die Idee eigentlich nicht schlecht, aber hast schon recht, der Aufwand mit Bremse und Beleuchtung ist eher abschreckend.

Als Beleuchtung kann man ja ein fertig konfektioniertes Leuchtenbord nehmen, gibt es im Zubehör für wenig Euro....

und die Bremse: viel Bremsen kann der eh nicht, ohne Bremskraftverstärker, und bei dem durchhängenden Bremsseil - ungebremst dürfen es 750 kg sein, da sollten doch die 890kg eines Smart hinter einem 7,5to eigentlich kein Problem sei....

Lustig stelle ich mir allerdings das Rückwärtsfahren vor!

Bull shit.

Lenkradschloss offen, Schubstuck un die Kardanwelle oder CV shaft und schon ziehen. Beleuchtung uber Lichtbalken ider in den Kabelbaum uber 4 oder 7 pol stecker. Die Schleppenden Fahrzeuge werden nicht gebremst.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Wenn man nichts von der Materie versteht sollte man einfach ruhig sein!

Zumindest war ich als "Nachbarcamper" an der Reparatur dabei. Wenn ein Ami Wohnmobil mit einem Überhang hinten von 2 Metern das Auto vorne hoch hebt und zur Seite drückt geht vieles kaputt.

Aber wenn du es besser weißt, dann bitte ;)

Schön Rüdiger, aber was hatte mein Beitrag damit zu tun? :rolleyes:

Lese Deinen EIGENEN Text.

Das ist ein A. Das eine ende kommt an das ziehende Fahrzeug, Beide Enden kommen an das GEZOGENE Fahrzeug. Nennt sich TOW BAR

rudiger

MondiGhiaX MondiGhiaX

In Deutschland verboten!!

Hatte mal die nette Geschichte, dass ein Wohnmobil über eine Kuppe mit dem Auto hinten dran führt. Die Verschränkung war so stark, dass die komplette Front des PKWs hinterher verzogen war.

 

MondiGhiaX MondiGhiaX

Genau so etwas war es, nur das es nur in der Mitte des Autos befestigt wurde. Als er über die Kuppe mit anschließender Kurve fuhr, hebt sich der PKW vorne an, mit der Konsequenz, dass die komplette Vorrichtung verzogen war.

 

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Schön Rüdiger, aber was hatte mein Beitrag damit zu tun? :rolleyes:

am 18. Juli 2013 um 0:38

Die gezogenen Autos werden auflaufgebremst, die 750kg ungebremst, gelten nicht nur in D und die Kupplung am "Anhänger" ist mit einem Auflaufkopf versehen, der alle 4 Räder des angehängten PKW zum Bremsen zwingt.

Der BKV ist weder für den Fahrer, noch für die Auflaufbremse nötig, es muss lediglich die Kraft, die auf das Pedal wirkt erhöht werden.

Was vielen heutigen Weicherern schwer fällt, die knallen schon beim Abschleppen dem Zugfahrzeug hinten drauf..

Das Rückwärtsfahren geht wie bei einem Drehschmelanhänger, nur das das Lenken des PKW der hinten dran hängt, nicht klappt, da der Nachlauf an den Vorderrädern kein Nachlauf ist, wenn rückwärts geschoben wird.. Entweder grade zurück, oder der Beifahrer steigt zum Lenken hinten ein, oder es wird abgekuppelt und beide werden getrennt rückwärts gefahren.

am 27. Juli 2013 um 11:45

nur mal als kleiner einwand: die 750kg ungebremst gelten erst seit neuerem. mein wohnmobil hat 1500kg ungebremst eingetragen und die darf ich auch ziehen, da bestandschutz. also wäre so ziemlich jeder pkw machbar ohne großen umbauaufwand.

zum gesetzlichen: vor jahren stand mal in ner adac-zeitung, daß unsere regierung prüfe, die systeme in deutschland zuzulassen. wie man unsere regierung kennt, also nie :rolleyes::mad:

manchmal beneide ich die amis schon um ihre einfachheit.

am 27. Juli 2013 um 14:24

Es gibt auch erop. Länder in denen die Behörden vieles lockerer sehen, als die an Regulierungswahn leidenden deutschen Behörden.

Man braucht gar nicht neidvoll über den Atlantik zu gucken, auch in vielen europ. Ländern ist vieles einfacher als in D.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Es gibt auch erop. Länder in denen die Behörden vieles lockerer sehen, als die an Regulierungswahn leidenden deutschen Behörden.

Als unsere StVO entstand gab es solche Systeme aber noch nicht, und dass KFZ grundsätzlich nicht als Anhänger taugen hat durchau seinen Sinn.

Wobei die dt. Rechtslage da auch nicht ganz eindeutig ist. Nach StVZO müsste das zugelassen sein weil es einen Anerkennungszwang für EG-Genehmigungen gibt. Das Verbot steht aber in der StVO. Mal gucken wann die nächste Änderung ansteht, die Systeme sind ja noch recht neu. Oder man bekommt es hin dass sich im gezogenen Fahrzeug mit Anbau des Zugsystems formal die Fahrzeugklasse von PKW in Anhänger ändert. Dann wäre es ohne große Gesetzesänderungen machbar, vor allem dann auch für alle Länder.

am 29. Juli 2013 um 19:27

ich hab da mal so eine Frage, wie funktioniert das, das die Räder des gezogenen Wagens mitlenken? Wie ist das denn bei scharfen Kurven in einer kleinen Ortschaft?

am 30. Juli 2013 um 8:47

das funktioniert durch die verbaute vorderachsgeometrie der fahrzeuge. der sogenannte "nachlauf" sorgt dafür. genauso wie er dafür sorgt, daß sich deine räder nach kurvenfahrt wieder von alleine in "geradeaus-stellung" begeben, wenn du das lenkrad loslässt.

am 30. Juli 2013 um 8:51

Zitat:

Als unsere StVO entstand gab es solche Systeme aber noch nicht, und dass KFZ grundsätzlich nicht als Anhänger taugen hat durchau seinen Sinn.

deinen satz kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. man sieht doch auf der ganzen welt, daß es eben sehr gut funktioniert! es funktioniert nur nicht in den köpfen der deutschen!

und btw: diese systeme gab es schon im 2. wk.! die jeeps hatten die "tow-bars" teilweise fest dran.

am 30. Juli 2013 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

In Deutschland verboten!!

Hatte mal die nette Geschichte, dass ein Wohnmobil über eine Kuppe mit dem Auto hinten dran führt. Die Verschränkung war so stark, dass die komplette Front des PKWs hinterher verzogen war.

Absoluter Kaese!!! :rolleyes:

Es ist eine ganz normale "A" Zuggabel mit Kugelkopf die mit Scharnieren vorne am PKW angebracht wird.

kann man schon nachvollziehen. wobei der begriff "verschränkung" falsch gewählt ist. verschränkung ist immer zur längsachse, hier geht es aber um die querachse.

wenn ein wohni einen sehr langen überhang hat und die tow-bar nur recht kurz ist, wird das anhängsel an steilen kuppen unter umständen komplett vorne angehoben.

da gibts dann nur zwei möglichkeiten: entweder alles ist massiv genug gebaut oder irgendwas gibt nach. sollte er dann noch ne starre 40mm ösenkupplung gehabt haben, ist der knickwinkel der gabel schnell erreicht.

Zitat:

Original geschrieben von frankhes

Zitat:

Als unsere StVO entstand gab es solche Systeme aber noch nicht, und dass KFZ grundsätzlich nicht als Anhänger taugen hat durchau seinen Sinn.

deinen satz kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. man sieht doch auf der ganzen welt, daß es eben sehr gut funktioniert! es funktioniert nur nicht in den köpfen der deutschen!

und btw: diese systeme gab es schon im 2. wk.! die jeeps hatten die "tow-bars" teilweise fest dran.

Es gibt sogar heute noch welche davon.

Aber die Schizophrenie in Beamten- und Prüferhirnen ist kaum zu toppen: Bei Anerkennung als historisches Fahrzeug darf die "tow bar" oft am Fahrzeug verbleiben, wenn der Besitzer nachweisen kann, dass diese nicht nachgerüstet wurde. Nur benutzen darf er sie nicht!

Jeep-tb2
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