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Auto an Händler übergeben ohne Abmelden???

Themenstarteram 29. April 2009 um 17:33

Hi!

Ich muss mehr oder weniger meinen Peugeot verkaufen, da der ADAC ihn geschrottet hat - andere Geschichte!

Jedenfalls ist das Motorsteuergerät defekt!

Worauf ich eigentlich hinaus will....wenn jetzt irgend so ein Händler kommt und mir Geld gibt und ich ihm Papiere und Schlüssel....kann man sich darauf verlassen, dass der auch das Auto abmeldet? Oder hattet ihr schon schlechte Erfahrung damit. Wie macht man das denn am besten, wenn man das Auto nicht privat abstellen kann mit Verkauf und Abmeldung des Wagens?

Danke für eure Hilfe!

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8 Antworten
am 29. April 2009 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von xxx13xxx

Hi!

Ich muss mehr oder weniger meinen Peugeot verkaufen, da der ADAC ihn geschrottet hat - andere Geschichte!

Jedenfalls ist das Motorsteuergerät defekt!

Worauf ich eigentlich hinaus will....wenn jetzt irgend so ein Händler kommt und mir Geld gibt und ich ihm Papiere und Schlüssel....kann man sich darauf verlassen, dass der auch das Auto abmeldet? Oder hattet ihr schon schlechte Erfahrung damit. Wie macht man das denn am besten, wenn man das Auto nicht privat abstellen kann mit Verkauf und Abmeldung des Wagens?

Danke für eure Hilfe!

Normalerweise bekommst du eine Abmeldebestätigung. Ich weiß nur nicht mehr ob vom Händler oder von der Zulassungsstelle.

Themenstarteram 29. April 2009 um 18:25

Ja, aber was ist wenn ich diese nicht bekomme? Die frage ist ja nicht, wie finde ich es raus, ob er es gemacht hat, sondern WAS mache ich, wenn er es nicht tut? bzw. wie läuft sowas ab? vertraut man dem händler einfach?

Du übergibst das Auto doch nicht "einfach so", sondern mit einem Vertrag. In dem Vertrag steht der Übergabezeitpunkt und dass der Empfänger zur unverzüglichen Abmeldung/Ummeldung verpflichtet ist. Ab Übergabezeitpunkt bist du aus dem Schneider, auch wenn formal deine Versicherung bis zur Abmeldung weiter eintritt (ohne Folgen für deinen Rabatt).

Kopien / Durchschläge kannst du zur Sicherheit an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.

Themenstarteram 30. April 2009 um 4:48

hi! kopien an zulassungsstelle und versicherung ist eine gute idee! vielen lieben dank euch!

Zitat:

Original geschrieben von Horst B

Du übergibst das Auto doch nicht "einfach so", sondern mit einem Vertrag. In dem Vertrag steht der Übergabezeitpunkt und dass der Empfänger zur unverzüglichen Abmeldung/Ummeldung verpflichtet ist. Ab Übergabezeitpunkt bist du aus dem Schneider, auch wenn formal deine Versicherung bis zur Abmeldung weiter eintritt (ohne Folgen für deinen Rabatt).

Kopien / Durchschläge kannst du zur Sicherheit an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.

wie kommt man denn bitte auf die Idee das eine Versicherung formal eintritt aber im Schadenfall der SFR nicht belastet wird?!

natürlich wird in so einem Fall der SFR belastet, das eine geht ohne das andere nicht, dass so eine Verfahrensweise sonst nämlich

Versicherungsbetrug Tür & Tor öffnen würde ist wohl offensichtlich..

Das was die Pflichtversicherung machen kann ist, sich versuchen das Geld von dem Verursacher zurückzuholen & im Erfolgsfall den SFR wieder zu ENTlasten,

was in der Praxis allerdings z.T. sehr schwierig & langwierig ist..

Mein Tip daher:

NIEMALS ein Fzg. in angemeldetem Zustand verkaufen, egal an wem, das gibt nur Ärger, mit sowas hab ich von Berufswegen fast täglich mit zu tun,

jüngstes Bsp: Kunde gibt sein Fzg. beim Händler in Zahlung, dieser läßt Interessenten damit Probefahrten machen, Interessent baut Unfall während Probefahrt, Versicherung muss zahlen (+ natürlich Kunden zurückstufen) und jetzt kommts: Händler ist insolvent & ist sogar untergetaucht, Kunde hat Pech...

Achtung: da war jetzt nichts hypothetisches dran, diesen Fall hatte ich neulich auf dem Tisch, der hat sich genauso ereignet...

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

Zitat:

Original geschrieben von Horst B

Du übergibst das Auto doch nicht "einfach so", sondern mit einem Vertrag. In dem Vertrag steht der Übergabezeitpunkt und dass der Empfänger zur unverzüglichen Abmeldung/Ummeldung verpflichtet ist. Ab Übergabezeitpunkt bist du aus dem Schneider, auch wenn formal deine Versicherung bis zur Abmeldung weiter eintritt (ohne Folgen für deinen Rabatt).

Kopien / Durchschläge kannst du zur Sicherheit an Zulassungsstelle und Versicherung schicken.

wie kommt man denn bitte auf die Idee das eine Versicherung formal eintritt aber im Schadenfall der SFR nicht belastet wird?!

natürlich wird in so einem Fall der SFR belastet, das eine geht ohne das andere nicht, dass so eine Verfahrensweise sonst nämlich Versicherungsbetrug Tür & Tor öffnen würde ist wohl offensichtlich..

nichts hypothetisches dran, diesen Fall hatte ich neulich auf dem Tisch, der hat sich genauso ereignet...

Genau so ist es aber. Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag übernimmt(!) der Käufer sozusagen gezwungenermaßen vorübergehend den bestehenden Vertrag nach Konditionen bis zur Kündigung durch ihn selbst oder - alternativ - den Abschluss eines neuen eigenen Anschlussvertrages. Da somit ab Unterschrift unter den Kaufvertrag der Käufer auch zum Versicherungsnehmer wird, wird der SFR des Verkäufers im Schadensfalle nicht beeinträchtigt, sondern der Käufer bekommt eins auf die Mütze indem sich die Versicherung an ihm schadlos hält.

 

Hier z.B. der Internet-Hinweis einer Versicherung zum Thema:

---

Was muss ich beim Fahrzeugverkauf tun?

Beim Privatkauf sollten Sie möglichst vollständige Barzahlung vereinbaren. Wenn Sie den Käufer nicht kennen, ist es ein Risiko z. B. auf Ratenzahlung einzugehen. Auf jeden Fall sollten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, um Unklarheiten von vornherein auszuschalten. Ein Vertragsformular finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern, informieren Sie bitte umgehend die HanseMerkur, denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Kfz-Versicherung beim Verkauf automatisch auf den Käufer übergeht. Sonst könnte es passieren, dass Sie ab dem Verkaufstag die Versicherungsprämie weiterbezahlen müssen. Hinweise dazu finden Sie auch in unserem Kaufvertrag.

Lassen Sie den Kaufvertrag unbedingt vom Käufer unterschreiben, und lassen Sie damit den Käufer den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Damit wird das Haftungsrisiko für Sie ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass der Käufer das erworbene Fahrzeug "umgehend" auf seinen Namen ummeldet. Vorsichtshalber sollten Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde melden.

---

 

@ Donjoe1980: Bei dir muss da irgendwas im Detail anders gelaufen sein. Beipielsweise kein Übergabezeitpunkt bestätigt, keine Verpflichtung zur Ummeldung und Neuversicherung unterschrieben oder sonstwas.

 

Das ist ein wenig vergleichbar der Konstellation, wo man zur Zulassung nur die Deckungskarte (neuerdings sogar nur nen Code aufs Handy!) bekommt. Auch da hat die Versicherung noch keinen unterschrieben Versicherungsvertrag, tritt aber ein, wenn der Zulassende einen Schaden verursacht - und wird ihn in Regress nehmen als ob er seinen Vertrag bereits unterzeichnet hätte.

 

Wie ich meinen CJ an nen Franzosen verkauft hab, ist der noch knapp nen Monat mit dem Auto und den alten Kennzeichen rumgefahren. Hab ich bei der Abrechnung der Versicherung gemerkt und hab als Info nachträglich den Kaufvertrag mit Übergabedatum und -zeit hingefaxt - die Versicherung wurde zum Übergabetag abgerechnet nicht zum wesentlich späteren Abmeldetag. Auch die auflaufenden "Knöllchen" hat die Polizei immer brav beim Käufer abkassiert, wenn ich nachgewiesen hab, dass ich zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug bereits übergeben hatte.

 

Tipp: Vorm Verkauf die eigene Versicherung mal anrufen und sich schlau machen...

 

Mal so als Frage an unsere Oberschlauberger: Darf man auch mit ungestempelten Kennzeichen rumfahren? Die Antwort lautet "Ja"! Aber in welchen Konstellationen ist dies völlig legal?

 

@Horst

OK Mißverständnis, hätte aufmerksamer lesen sollen, ich dachte du meinst das DEIN Versicherungsvertrag nicht belastet wird wenn der Käufer ein Schaden verursacht,

wenn der Kaufvertrag sauber ausgefüllt ist geht laut Pflichtversicherungsgesetz (oder BGB?!) natürlich der Vertrag auf den erwerber über aber dann sollte bitte auch unbedingt die Identität des erwerbers zweifelsfrei sein (BPA, Reisepass etc.!), weil nur dann eine Veräußerung zustande gekommen ist.

Natürlich hatte der Verkäufer in meinem Fall nur ein sog. "kleinen Vertrag" gemacht, also ohne Klärung der weiteren Modalitäten..

Der einzige Unterschied zwischen der damaligen "Doppelkarte" & der heutigen elektronischen Versicherungsbestätigung ist,

dass die alte aus Papier war & die neue besteht aus einem ich glaub 7-stelligen Code, bei Anmelden des Fzg. ensteht die

sog. vorläufige Deckung, was prinzipiell auch ein Vertrag ist, aber egal, jetzt gehts zu sehr ins Detail. ;)

Na klar, bei der direkten Fahrt zur Zulassungstelle die im gleichen Bezirk liegt, darf mit entstempelten Kennzeichen zwecks

Anmeldung dorthin gefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

 

Na klar, bei der direkten Fahrt zur Zulassungstelle die im gleichen Bezirk liegt, darf mit entstempelten Kennzeichen zwecks

Anmeldung dorthin gefahren werden.

Zur HU/AU könnte man beispielsweise auch fahren, weil man mit abgelaufener HU/AU ja keine Zulassung bekommt...

(aber was ist mit der Versicherung? -> Die muss in jedem Falle bestehen!)

 

Tja, manchmal ist es besser erst sorgfältig zu lesen, statt andere mal flott der Anstiftung zum Versicherungsbetrug zu bezichtigen...  :D :D :D

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