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Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 20:07

Hallo @ all,

will morgen mein Auto abmelden, darf ich nach der Abmeldung noch das Auto nach Hause fahren???

DANKE!!!

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2007 um 9:12

Hallo,

@Schwatzmaul:

Leider falsch.

§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Link zur FZV

Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.

Grüße

Schreddi

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Ups, ja, stimmt. Denkfehler ! Deswegen ist es in dem Falle ratsam in den sauern Apfel zu beißen und sich neue Schilder machen zu lassen und mit den alten nach Hause zu düsen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ups, ja, stimmt. Denkfehler ! Deswegen ist es in dem Falle ratsam in den sauern Apfel zu beißen und sich neue Schilder machen zu lassen und mit den alten nach Hause zu düsen.

Wieviel kostet mich das ungefähr? Wird das gleich gemacht bzw. wie lange dauert das?

30 € für die neuen Schilder evtl zusätzlich die Gebühr für Wunschkennzeichen

Aber nicht die gleichen wie die alten als wunschkennzeichen für den neuen nehmen

Schilderdienste sind in der Regel bei den Zulassungsstellen zu finden

altes Auto abmelden

Kennzeichen entstempeln lassen und wieder mitnehmen

dann wieder ans alte Auto damit

zeitgleich den neuen Wagen zulassen

mit neuer Nummer zum Schilderdienst Bleche prägen lassen

zurück zum Schalter und stempeln lassen

heimfahren mit altem Auto und dies anach nicht wieder auf die Straße bringen, geschweige denn auf der Straße stehen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Aber nicht die gleichen wie die alten als wunschkennzeichen für den neuen nehmen

Kann ich das dann nicht mehr? Ich wollte eig. schon die gleichen.

Ich könnte es auch so machen: Jetztigen abmelden, dann heimfahren, anderes Auto nehmen, mit den Schildern wieder hinfahren und neuen anmelden. Hab 15min bis zur Zula. Im Endeffekt billiger wie neue Schilder machen lassen.

nein du kannst mit den alten Schildern am neuen Auto nicht zur Zulassungsstelle fahren

Du darfst zwar mit entstempelten Kennzeichen zulassungsabhänge Fahrten machen aber nur wenn diese dem Auto zugeordnet sind und das sind sie in dem Moment ja noch nicht - ergo erneut Kennzeichenmissbrauch

hast du keinen der dich fahren kann oder dir ein Auto leiht für den Tag?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

nein du kannst mit den alten Schildern am neuen Auto nicht zur Zulassungsstelle fahren

Du darfst zwar mit entstempelten Kennzeichen zulassungsabhänge Fahrten machen aber nur wenn diese dem Auto zugeordnet sind und das sind sie in dem Moment ja noch nicht - ergo erneut Kennzeichenmissbrauch

hast du keinen der dich fahren kann oder dir ein Auto leiht für den Tag?

Ich glaub du hast mich falsch verstanden. Hole das neue Auto ja erst am Freitag (tag drauf) ab. Ich würde meinen abmelden, heimfahren, das Auto meiner Mutter nehmen, mit den Schildern zur Zula fahren und den neuen anmelden. Dann kann ich die angemeldeten Schilder am Freitag mitnehmen, an den neuen montieren lassen und ich hab keine Sorgen mehr.

Aber danke trotzdem... hat mir weitergeholfen :)

Dann nimm doch gleich den Wagen deiner Mutter, melde den alten ab und den neuen an. Dann hast du überhaubt keine Probleme.

ach so mit "anderes Auto nehmen" hast du das deiner mutter gemeint, klar das ginge wohl.

Zitat:

Original geschrieben von Crash O.

Dann nimm doch gleich den Wagen deiner Mutter, melde den alten ab und den neuen an. Dann hast du überhaubt keine Probleme.

Um den jetztigen abzumelden muss ich aber die Nummernschilder dabei haben oder?! Würde halt gleich nach der Arbeit bei der Zula vorbeifahren.

Kann man nicht einfach die alten/neuen Schilder nicht mehr an das alte Auto machen, sondern nur im Fahrzeug mitnehmen??

Wenn du aufgehalten wirst, kannst ja erklären, das du nur von der ZS nach hause fährst, aber die Schilder schon auf das neue Auto umgemeldet hast,deshalb auch ncht mehr drangemacht, weil sie ja schon den neuen TÜV Stempel und Zulassungsstempel oben haben..

Zitat:

Original geschrieben von audi4life

 

Um den jetztigen abzumelden muss ich aber die Nummernschilder dabei haben oder?! Würde halt gleich nach der Arbeit bei der Zula vorbeifahren.

ja die alten Nummernschilder musst du dabei haben sonst geht gar nichts..

@ TE du kannst natürlich auch nur die Kennzeichen ohne KFZ zur Abmeldung nehmen

@ BlackSun Nein die Kennzeichen sind an den dafür vorgesehenen Haltepunkten anzubringen. und auch nur in diesem Zustand darf das Fahrzeug von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden. was sich aber durch die neuen Fahrzeugdaten zum Kennzeichen ohnehin verbietet.

""Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Punkt 227: Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte ---- 40 € / 1 Pkt."

Habe eben von einem Kollegen gehört, dass wenn man sein Auto abmeldet und das gleiche Kennzeichen gleich neu anmelden will (auf das neue Auto) müssen mind. 24 Std dazwischen sein.

D.h. ich müsste mein jetztiges Auto schon morgen abmelden, damit ich am Freitag mein neues wieder anmelden kann, da ich das gleiche Kennzeichen möchte.

Kann das jemand bestätigen? Bin mir jetzt sehr unsicher...

Danke!

das war bis vor ein paar Tagen auch mein Kenntnissstand aber andere berichten davon dass es ohne Probleme möglich war sofort umzumelden.

Am besten du rufst diesbezüglich mal vor Ort an und fragst in der Zulassungsstelle an wo du das machen willst.

am 26. Januar 2010 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

...

""Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Punkt 227: Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte ---- 40 € / 1 Pkt."

Wieso?

Es fehlt doch nicht, es ist nur nicht den Vorschriften entsprechend angebracht.

Ist billiger und gibt keinen Bonuspunkt!

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