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Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 20:07

Hallo @ all,

will morgen mein Auto abmelden, darf ich nach der Abmeldung noch das Auto nach Hause fahren???

DANKE!!!

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2007 um 9:12

Hallo,

@Schwatzmaul:

Leider falsch.

§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Link zur FZV

Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.

Grüße

Schreddi

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Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 29. März 2016 um 00:48:48 Uhr:

Ich hätte mit dem neuen Auto und den ungestempelten Kennzeichen vom Vorbesitzer hinfahren sollen, meine Anderen Nummern so mitnehmen....

das wäre nur dann erlaubt gewesen, wenn die alten Kennzeichen dem Auto noch zugeteilt gewesen wären. Davon kannst Du so ohne weiteres nicht ausgehen.

Das geht eigentlich nie, wenn das Fahrzeug nicht _dieses_ Kennzeichen bekommen soll. Die FZV verlangt ja ausdrücklich eine Vorab-Zuteilung.

Mag gehen, wenn der Verkäufer das Auto im gleichen Zulassungsbezirk abgemeldet und die Kennzeichen reserviert hat. Dann bleiben sie dem Auto wohl zugeteilt.

am 12. August 2018 um 12:29

Hallo,ich habe auch die selbe Frage ob man nach der Abmeldung mit dem Auto nach Hause fahren darf?

Ja, am Tag der Abmeldung und wenn die Fahrt von der Versicherung abgedeckt ist.

Es gilt dieselbe Antwort wie 2007 (siehe 1. Seite des Threads), weil sich die Rechtslage in diesen Punkt nicht geändert hat. (§ 10 IV FZV ist unverändert gültig.)

Das ist so nicht ganz richtig; §10(4) FZV wurde durchaus in den letzten 11 Jahren in Bezug auf die Rückfahrt inhaltlich geändert.

Die ursprüngliche Version erlaubte die Rückfahrt im Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk, die aktuelle Version erlaubt die Rückfahrt bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung. (geblieben ist die Forderung, dass die Fahrt von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein muss).

Es wurde also eine räumliche Beschränkung durch eine zeitliche Beschränkung abgelöst. Ob und wenn ja welche praktischen Auswirkungen das hat, dürfte wohl davon abhängen, wie weit man den Begriff der "Rückfahrt" fasst.

Die zeitliche Beschränkung war schon immer da, lediglich die örtliche ist weggefallen (und nicht etwa abgelöst worden).

Die ursprüngliche Formulierung von §10(4) FZV aus dem Jahr 2007 war diese:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,

insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur

Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer

Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines

angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt

werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat

und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst

sind.

die entsprechende Vorgänger-Regelung des §23 StVZO war ähnlich formuliert.

Da sehe ich keine zeitliche Beschränkung?!

(ich gehe davon aus, dass es lediglich faktisch eine solche gab, weil mit Ablauf des Tages auch der Versicherungsschutz endete)

Ich will mir ein neues Kfz kaufen bzw hab ich das gekauft will aber die Nummernschilder behalten und für den kurzen Weg (carocream 30min) nicht extra kurzkennzeichen holen. Darf ich mit meinem alten Auto noch zu dem Händler fahren der mein altes Kfz gekauft hat oder nicht?

Wenn alle Voraussetzungen des § 10 Abs. 4 FZV erfüllt sind, dann ja...

Weil theoretisch ist es ja schon neu zugelassen weil ich ja das Kennzeichen auf das neue Kfz drauf machen möchte

Sprich mit deiner Zulassungsstelle. Normalerweise ist es mit einem zweiten Satz Schildern kein Problem, einmal gesiegelt für das neue Auto, einmal entsiegelt für das alte. Aber da kann dir nur deine zuständige Zulassungsstelle sagen, ob die das machen. Grundsätzlich geht es...

Zitat:

@KaLLii92 schrieb am 13. Oktober 2018 um 15:39:50 Uhr:

... für den kurzen Weg (carocream 30min)

Ich musste jetzt erst mal googlen, weil ich nicht verstanden hatte, wohin du fahren willst. Aber offenbar hat nur die Autovervollständigung aus "ca." den Namen einer Pornodarstellerin gemacht. Diese selbstlernenden Smartphones können echt peinlich sein. :p

Zitat:

@Florian333 schrieb am 13. Oktober 2018 um 20:17:36 Uhr:

Zitat:

@KaLLii92 schrieb am 13. Oktober 2018 um 15:39:50 Uhr:

... für den kurzen Weg (carocream 30min)

Ich musste jetzt erst mal googlen, weil ich nicht verstanden hatte, wohin du fahren willst. Aber offenbar hat nur die Autovervollständigung aus "ca." den Namen einer Pornodarstellerin gemacht. Diese selbstlernenden Smartphones können echt peinlich sein. :p

[Mega-OT] Vor allem wenn man weiß, das nur Worte vorgeschlagen/ersetzt werden, die man häufiger eingibt. Dann wissen wir ja jetzt, auf welchen Webseiten sich Kallii92 häufiger rum treibt. lol [/Mega-OT]

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