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Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!
Hallo @ all,
will morgen mein Auto abmelden, darf ich nach der Abmeldung noch das Auto nach Hause fahren???
DANKE!!!
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Hallo,
@Schwatzmaul:
Leider falsch.
§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.
Grüße
Schreddi
Ähnliche Themen
104 Antworten
Upps, das war von mir praktisch die gleiche Antwort noch einmal. Schadet ja aber auch nicht.
Super Danke für die zahlreichen Antworten...
heute morgen war ich beim Amt habe das Auto abgemeldet und ich durfte nach Hause fahren habe nochmal nachgefragt beim Amt..
DANKE!
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
natürlich nur mit neuer Doppelkarte und den alten Kennzeichen am Fahrzeug. Hierfür ist es aber neuerdings erforderlich, dass nach Abmeldung das alte Kennzeichen reserviert wird, da es neuerdings nach Abmeldung sofort neu vergeben werden darf.
Nur ein allgemeiner Hinweis: Der Begriff "Doppelkarte" trifft nicht mehr zu. Jetzt gilt der Begriff "Versicherungsbestätigung".
Greetings
twimc
hi leute hab mal eine frage dazu-->ich möchte meine fahrzeuge ummelden(altes abmelden und mein neues anmelden)
und würde gerne die kennzeichen behalten(die alten schilder an das neue auto)
aber denn darf ich sicherlich nicht mehr nach hause fahren wenn ich es gleich ummelde?? bzw geht das überhaupt mit dem ummelden oder muss ich neuer schilder machen lassen??
mfg
Zitat:
Original geschrieben von k-deluxe
hi leute hab mal eine frage dazu-->ich möchte meine fahrzeuge ummelden(altes abmelden und mein neues anmelden)
und würde gerne die kennzeichen behalten(die alten schilder an das neue auto)
aber denn darf ich sicherlich nicht mehr nach hause fahren wenn ich es gleich ummelde?? bzw geht das überhaupt mit dem ummelden oder muss ich neuer schilder machen lassen??
mfg
Also das du nach Hause fahren darfst nach dem Abmelden, das hast du sicherlich den Beiträgen dieses Thread entnehmen können. Wenn nicht, alles lesen!
Ob deine Nummer sofort wieder Verfügbar ist, wird die mit Sicherheit die Zulassungsstelle morgen früh beantworten können. Merk dir den Namen deines Gegenüber am Telefon. Geht beim Anmelden bestimmt was schief und dann hast du einen Ansprechpartner, auf den du dich berufen kannst.
Und vergiss nicht, hier zu Berichten. Ist interessant!;);)
MFG Thomas
meiner Erfahrung gibt es kaum ein Thema wo es weiter abweichende Meinungen gibt als dieses.
Meiner Erfahrungen muß man ohne Fahrzeug zur Zulassungsstelle, Nummernschilder untern Arm und ab in den Bus...
und das das Kfz zur Zulassungsstelle mus war glaube ich früher so, aber heute verlassen die Zulassungsstellen Mitarbeiiter nicht mehr das Büro
Zitat:
Original geschrieben von k-deluxe
hi leute hab mal eine frage dazu-->ich möchte meine fahrzeuge ummelden(altes abmelden und mein neues anmelden)
und würde gerne die kennzeichen behalten(die alten schilder an das neue auto)
aber denn darf ich sicherlich nicht mehr nach hause fahren wenn ich es gleich ummelde?? bzw geht das überhaupt mit dem ummelden oder muss ich neuer schilder machen lassen??
mfg
Das neue Zulassungsrecht erlaubt eine Mitnahme des alten Schildes zu einem neuen Auto.
Jedoch wollen die meisten Zulassungsstellen eine Nacht zwischen Abmeldung altes und Anmeldung neues Auto.
Das heißt für dich:
mit altem Auto zur Zulassungsstelle (ZS), abmelden mit entstempelten Kennzeichen heim. Auf der ZS anmelden das du am nächsten Tag mit dem neuen Auto und den alten Kennzeichen kommst (Erlaubnis, meistens reicht mündlich!).
Am nächsten Tag mit neuem Auto und entstempelten Kennzeichen zur ZS und neues anmelden. Geht, da du ja die Erlaubnis der ZS hast und diese dir das Kennzeichen bereits im Composter für das neue Auto zugeteilt haben!
Musst nur eine Deckung bei der Versicherung haben.
Für das alte Auto gilt die alte Versicherung bis 24:00 Uhr und für das neue ab 00:00 Uhr am Tag der Zulassung!
Bei uns wollte die Zulassungsstelle nicht einen Tag sondern 3 Tage Frist, wenn das alte Kennzeichen verwendet werden soll. Also einfach freundlich Fragen.
frankGruß
so leute ich habe es jetz geschaft :-)
also ich konnte mein altes fahrzeug abmelden und das neue direkt auf das gleiche kennzeichen anmelden(ohne frist !!!!) ohne irgentwelche probleme !!!
hier mal die preise für die die es interessiert
abmelden 5,60
anmelden 40,70 (Landkreis Stendal)
zum thema nach hause fahren kann ich jetz nix sagen hab zur sicherheit muttis auto genommen.....
aber wenn ich den neuen wagen schon umgemeldet habe kann ich sicherlich nicht mehr damit heim fahren(sonst würden ja 2 wagen gleichzeitig auf ein kennzeichen laufen)?!?!
danke fürs schnelle antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.
Grüße
Schreddi
falsch.
bisher wurde beschrieben, einfach zu fahren.
man MUSS aber die entwerteten kennzeichen in jedem fall am auto haben.
Zitat:
Original geschrieben von k-deluxe
aber wenn ich den neuen wagen schon umgemeldet habe kann ich sicherlich nicht mehr damit heim fahren(sonst würden ja 2 wagen gleichzeitig auf ein kennzeichen laufen)?!?!
Frohe Ostern !
Von der Versicherung her ja, von der Zulassung her nur der der aktuelle ;).
Die Versicherung hat eigentlich keine Probleme damit, selbst wenn mal übergangsweise für eine Woche ein Auto mehr da ist.
Mal sehen wie das bei mir läuft, will zur Zulassungsstelle, Auto abmelden, neues Auto anmelden, aber das Kennzeichen behalten. In dem Fall kommen dann ja nur die TÜV/AU Plaketten neu oder ? Dann die letzte Fahrt zum Autohändler und Autos tauschen.
MfG Stefan
auch von mir frohe Ostern
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von k-deluxe
aber wenn ich den neuen wagen schon umgemeldet habe kann ich sicherlich nicht mehr damit heim fahren(sonst würden ja 2 wagen gleichzeitig auf ein kennzeichen laufen)?!?!
Von der Versicherung her ja, von der Zulassung her nur der der aktuelle ;).
die versicherung und ebenso die zulassung wurde ja für den tag an dem ihr das fahrzeug abmeldet mitgezahlt ... zugelassen und versichert ist es somit bis zum tag x (tag der abmeldung) 0.00 Uhr
bei der fahrzeugabmeldung bekommt man ja den fahrzeugbrief und die abmeldebestätigung (mit vorherigem kennzeichen)
an der heimfahrt hindert einen also keiner .... sollte ein unfall passieren ... das auto ist versichert
Hallo Motor-Talk Gemeinde,
habe folgendes Problem und ich weiß nicht ganz wie ich vorgehen soll/muss:
Fahre im Moment ein Auto, das ich privat verkaufen will. Das Neue Auto hole ich Freitag beim Händler ab. Samstag will jemand zu mir kommen um mein altes abzuholen. Nun hat der Verkäufer mir gesagt er schickt mir die nötigen Papiere, damit ich den neuen anmelden kann, meine Nummernschilder am Freitag mit zum Händler bringen kann und gleich damit heimfahren kann.
Jetzt will ich die gleichen Nummernschilder wie beim jetztigen. Diesen müsste ich dann gleich abmelden (Donnerstag Abend). So wie ich gelesen habe, kann ich mit meinem jetztigen Auto zu Zula fahren, diesen abmelden und den neuen (den ich erst am Freitag abholen werde) anmelden. Dann kann ich auch noch nach Hause fahren (obwohl schon abgemeldet).
Ist das alles richtig? Muss ich meine Nummernschilder mit zur Zula bringen? Muss ich diese dann bei der Zula abmontieren und dann wieder anmontieren? Eigentlich gehören die Nummernschilder dann nicht mehr zu dem Auto sondern gehören ja an das neue Auto.
Ich hoffe ihr könnt mir kurz weiterhelfen...
Herzlichen Dank im voraus!
Die Schilder brauchst du in jedem Falle für die Abmeldung. Ich hatte das gleiche, aber ich habe mir neue Schilder machen lassen - übernahm nämlich der Händler :D . Wenn die alten noch gut in Schuß sind spricht nichts dagegen sie weiter zu verwenden, kommt halt nur eine neue TÜV-Plakette drauf. Jedenfalls bei uns, kann natürlich von Stelle zu Stelle unterschiedlich sein.
genau das ist der Knackpunkt, dass die Kennzeichen dann nicht mehr zum Alten Fahrzeug gehören.
Du darfst mit entstempleten dem Fahrzeug zugehörigen Kennzeichen von der Zulassung nach Hause fahren.
Wenn der neue Wagen mit den Nummern angemeldet ist, sind auch die Plaketten für den neuen Wagen und ganz schnell wird Kennzeichenmissbrauchund Urkundenfäslschung draus. erstes, weil die Kennzeichen dem neuen Fahrzeug zugeordnet sind und letzteres weil zwar die Kennzeichen zum alten Fahrzeug gehörten aber die HU-Plakette des neuen bereits aufgeklebt ist.