Auswirkung einer größeren Felgen-/Reifendimension auf die Assistenzsysteme?
Hallo,
auf unserem Q5 2.0 TFSI (EZ: 09/2012; 165kW; ohne S-line Sportpaket -> auch kein Sportfahrwerk) sind vom Werk aus (für uns hässliche) Felgen 8x18 (10-Speichen-V-Design) mit Bereifung 235/60 R18 drauf.
Wollten uns nun im "Fachhandel" Felgen (Wheelworld WH11 9x20 mit Reifen 255/45 R20 (ET 37) kaufen (,montieren und beim TÜV eintragen lassen, da diese Reifengröße nicht im Fahrzeugschein genannt ist). Diese dürften lt. mehreren Aussagen auch passen.
Nun hat mir ein Mitarbeiter (Meister im Teilelager) eines Audi-Händlers gesagt, dass evtl. die Sensoren für die Reifendrucküberwachung, fürs ABS etc. nach einem Wechsel nicht mehr funktionieren (-> Fehlermeldungen im FIS) und auch die bei mir verbauten Stoßdämpfer sowie die Federn für diese Felgen-/Reifendimension nicht passen könnten.
Es gäbe ca. 11 verschiedene Stoßdämpfer und ebensoviele Federn nur für den Q5 2.0 TFSI und bei einem Wechsel der Felgen-/Reifengröße müsse alles (Felge/Reifen/Stoßd./Feder) aufeinander abgestimmt sein!
Er meinte sogar, dass Audi bei einer Anfrage nach 20-Zoll-Originalfelgen (8,5x20/ 255/45 R20 inklus. Radlaufleisten) für unseren Q5 davon abraten würde.
Ist da was dran? Was meint die Community? Wir könnens eigentlich nicht glauben ...
Danke für eure Meinungen/Hilfe/Tipps etc.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
zu Federn und Stoßdämpfern kann ich nichts sagen; aber Sensoren für den Reifendruck hat der Q5 nicht. Reifendruckprobleme werden vom ABS/ESP aufgrund unterschiedlicher Anzahl der Radumdrehungen erkannt.
Viele Grüße
Klaus
17 Antworten
Also Leute was denn nun?
Sorry für diese plumpe Wortwahl, aber der eine User (SQ5-313) meint, diese Rad/Reifenkombination muss eingetragen werden und der andere (touaresch) meint das Gegenteil.
Somit ist mir leider nicht geholfen.
Ich warte jetzt einfach ab, bis die Komplettreifen da sind und dann werde ich mich halt mal beim TÜV erkundigen.
Trotzdem Danke an alle für die Antworten
ACHIM
Zitat:
Original geschrieben von redwhitebavaria
Also Leute was denn nun?
Sorry für diese plumpe Wortwahl, aber der eine User (SQ5-313) meint, diese Rad/Reifenkombination muss eingetragen werden und der andere (touaresch) meint das Gegenteil.
Somit ist mir leider nicht geholfen.
Ich warte jetzt einfach ab, bis die Komplettreifen da sind und dann werde ich mich halt mal beim TÜV erkundigen.
Trotzdem Danke an alle für die Antworten
ACHIM
Wenn es Deine Zeit erlaubt,
lies´Dir doch mal das Gutachten und die ABE durch.
Wir beide haben Recht.
Zum Verständnis: Es gibt Felgen, die haben bereits eine ABE. Dann brauchen diese nicht extra abgenommen zu werden. Machst du darauf eine Reifenkombination, die es ab Werk nicht gibt, dann müssen nur die Reifen abgenommen werden.
Felgen, die keine ABE besitzen müssen zusätzlich abgenommen werden. Manche Gutachten der Felgen gelten aber nur mit bestimmten Reifengrößen. Da kann es sein, dass eventuell beides eingetragen werden muss. Z.B. besitzt die Felge nur eine Freigabe wenn 245/40 R18 verbaut sind.