Ausweichen der Feuerwehr - Gegner ist gegen den Kantstein gefahren

Gestern Abend bin ich eine Situation gekommen, über die ich im Nachhinein viel nachdenke, ob ich überhaupt Schuld bin. Ich bin gestern auf meiner Vespa auf einer Straße gefahren die zwei Spuren hatte in eine Richtung. Ich war auf der Linken spur. (Innerorts) Hinter mir kam dann ein Feuerwehrwagen mit Blaulicht. Sprich ich musste auf die rechte Spur, um ihn durchzulassen. Neben mir war die ganze Zeit ein langes Auto und ich konnte nicht auf die rechte Spur wechseln. Er war genau auf meiner Höhe und hat dann auch mit seiner Hand so gewunken, dass ich ihn Überholen soll. Ich habe ihm auch so zugenickt, dass ich auf seine Spur muss. Problem: Meine Vespa fährt natürlich nur 50 Kmh und er ist die ganze Zeit genau die Geschwindigkeit gefahren, so dass ich ihn einfach nicht überholen konnte. Dann war das Feuerwehrauto genau hinter mir und ich musste ihm Platz machen. Ich bin dann rechts rüber und das Auto musste abbremsen. (Ich habe nicht geblinkt) Es war einfach eine sehr panische Situation, weil dieser riesige Feuerwehrwagen durch wollte, was sollte ich machen wenn mich das Auto nicht auf die Spur lässt. (Unsere Fahrzeuge haben sich nicht berührt)

Als das Feuerwehrauto vorbeigefahren ist, kam dann der Typ mit dem Auto, hat mich überholt und meinte ich soll mal ranfahren. (Er war unglaublich sauer und hat rumgeschrien) Er meinte er musste ausweichen und sei deswegen gegen den Bordstein mit seiner Felge gekommen. Er meinte warum ich denn nicht auf die Spur gefahren sei, er hätte mich ja durchgelassen... Er hat mich nicht durchgelassen, sonst hätte ich ja die Spur gewechselt ?! Ich habe ihm auch gesagt was ich denn hätte machen sollen und er meinte auch an ihm vorbeifahren... Wie denn wenn ich nur 50 fahren kann...? Verstehe einfach nicht warum er nicht langsamer gefahren sei. An seiner Felge hinten rechts waren zwei kleine Kratzer. Er meinte dann er würde das gerne ohne Polizei klären und dann soll ich ihm einfach die Reparatur der Felgen zahlen. Er meinte ca 300 Euro. Im Gespräch habe ich dem zugestimmt, weil ich einfach sehr geschockt von der Situation war. Jetzt im Nachhinein bin ich mir aber nicht mehr so sicher, ob ich überhaupt Schuld an der Situation bin und er nicht in der Pflicht ist mich durchzulassen wenn die Feuerwehr kommt. Bzw woher soll ich wissen, ob der Kratzer nicht schon vorher da war.

Sagt gerne eure Meinung dazu. Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich erklären.

102 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:35:04 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:27:57 Uhr:


Nur blöd, dass Du die nicht kennst...

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:35:04 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:27:57 Uhr:


Doch. All das kann es tun. Dazu braucht es nicht einmal Blaulicht einzuschalten. Wer den Paragraphen 35 StVO kennt, weiß das auch...

Fazit: Maulheld. Genau die Sorte, mit der ich mich im Straßenverkehr heute Abend wieder herumschlagen durfte.

Sonderrecht ist kein Wegertecht,das hat man nur mit Martinshorn.

Also hast Du es nicht kapiert. Sonderrechte alleine entbinden mich schon alleine von den Regeln der StVO. Ich darf schneller fahren, über rote Ampeln fahren, verkehrt herum durch Einbahnstraßen und das ganz ohne Blaulicht. Sogar im Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus. Dazu brauche ich kein Wegerecht.

Das ist ja der Unterschied zwischen Paragraph 35 und Paragraph 38...

Gruß, Hannes, Ausbilder im Bereich Sonder- und Wegerecht in der Feuerwehr und regelmäßiger Nutzer dieser Paragraphen.

Wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht sehr zügig nähert, vielleicht auch zickzack zwischen den Spuren wechselt, um voranzukommen, mache ich Platz.

Fährt ein Krankentransport hingegen piano und bleibt auf einer Spur, dann ist es möglichweise schon mit dem Patienten auf dem Weg ins Krankenhaus und das Blaulicht soll nur auf den Krankentransport aufmerksam machen. In diesem Fall fahre ich so, dass der Krankentransport möglichst flüssig mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren kann. Das hat dann Priorität vor dem Platzmachen (was ich natürlich dann auch mache, aber nicht so, dass der Krankentransport hektisch fahren muss).

Wenn im Krankentransport jemand Verletztes schon notbehandelt wird, ist es nicht gerade hilfreich und für den Verletzten nicht gerade angenehm, wenn man den Krankentransport durch sein Platzmachen zu einer hektischen Fahrweise zwingt.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:40:47 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:35:04 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:40:47 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:35:04 Uhr:


Sonderrecht ist kein Wegertecht,das hat man nur mit Martinshorn.

Also hast Du es nicht kapiert. Sonderrechte alleine entbinden mich schon alleine von den Regeln der StVO. Ich darf schneller fahren, über rote Ampeln fahren, verkehrt herum durch Einbahnstraßen und das ganz ohne Blaulicht. Sogar im Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus. Dazu brauche ich kein Wegerecht.

Das ist ja der Unterschied zwischen Paragraph 35 und Paragraph 38...

Gruß, Hannes, Ausbilder im Bereich Sonder- und Wegerecht in der Feuerwehr und regelmäßiger Nutzer dieser Paragraphen.

Das ist schön das Du,die Polizei,die Feuerwehr oder sonstwer das zu dürfen glaubt,aber nur mit Martinshorn haben die ein Wegerecht welches mich dazu verpflichtet unverzüglich Platz zu machen und erlaubt Verkehrsregeln zu mißachten.

"Die Wahrnehmung der nach § 35 Absatz 1 StVO gewährten Sonderrechte ist nicht an den Einsatz von Blaulicht und Sirene gebunden! Nur das nach § 38 StVO bestimmte Wegerecht ist auf deren Nutzung beschränkt. Die übrigen Sonderrechte können auch unabhängig von dem Einsatz der Warnsignale wahrgenommen werden – sofern dies für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten erscheint."

Das hat auch gar nichts damit zu tun das ich keinen Platz mache wenn ich erkenne das es auch ohne Martinshorn nötig wäre,nur muss ich dann unterscheiden was ich wann darf.
Denn das sind dann meine Verkehrsverstöße,also fahre ich solange normal weiter wie ich erkennen kann das die das auch tun.
Ansonsten dürfen die ja gerne das Martinshorn anschmeißen.

Uwe hat das gut beschrieben,den Fall hatte ich erst vor ein paar Wochen.
Da sind die Kollegen ohne Hektik mit Blaulicht mit mir im Krankenwagen piano ins Krankenhaus gefahren und haben sich schön an die Verkehrsregeln gehalten.
Das weiß ich so genau weil ich die Strecke genau kenne und weiß wo und wann die an welcher Ampel gewartet haben.

Denn selbst mit Sonderrechten ist es Ihnen ohne Not nicht mal eben erlaubt Verkehrsregeln zu brechen.

"Neben der Zielausrichtung ist als weitere Voraussetzung in § 35 Absatz 1 StVO auch die dringende Gebotenheit benannt. Dies schränkt den zuvor genannten Umstand weiter ein. Dient eine dienstliche Fahrt zwar den hoheitlichen Aufgaben, können diese grundsätzlich aber auch unter Einhaltung der Verkehrsregeln erfüllt werden, ist eine Gebotenheit nicht anzunehmen."

Also sind auch Einsatzfahrzeuge unter diesen Umständen sehr wohl an die Verkehrsregeln gebunden und entbinden,wie Du geschrieben hast,nicht automatisch davon.
Ob mit oder ohne Blaulicht spielt dann keine Rolle,nur das Martinshorn mit Blaulicht entbindet automatisch davon.

Ich denke schon das ich das kapiert habe Herr Ausbilder im Bereich Sonderrechte.

"An seiner Felge hinten rechts waren zwei kleine Kratzer."
Wenn man beim Ausweichen an den Randstein fährt, dann entsteht der Schaden an der Felge VORNE rechts.
Und wenn jemand mit 50 km/h den Randstein erwischt, gibt es nicht nur kleine Kratzer, sondern die Felge ist dann normalerweise Schrott, oft wird der Reifen auch erheblich beschädigt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:54:51 Uhr:



Das ist schön das Du,die Polizei,die Feuerwehr oder sonstwer das zu dürfen glaubt,aber nur mit Martinshorn haben die ein Wegerecht welches mich dazu verpflichtet unverzüglich Platz zu machen und erlaubt Verkehrsregeln zu mißachten.

Habe ich wo geschrieben? Leseschwäche also auch noch. Tragisch...

Zitat:

Ich denke schon das ich das kapiert habe Herr Ausbilder im Bereich Sonderrechte.

Wie Du eindrucksvoll bewiesen hast, nicht.

Und, um Deine grauen Zellen noch etwas mehr zu beanspruchen:

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten hat auf andere Verkehrsteilnehmer keinerlei Auswirkungen. Die Inanspruchnahme von Wegerechten hat auf den in Anspruch nehmenden VT keinerlei Auswirkungen.

Du disqualifizierst Dich doch gerade selbst.
Ein Sonderrecht nutzendes Fahrzeug mit Blaulicht hinter dem TE hatte also „keinerlei“ Einfluss auf dessen Verhalten?

Hättest Du mal das Wort „keinerlei“ weg gelassen.
Aber bei anderen kleinlich werden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:40:47 Uhr:



Also hast Du es nicht kapiert. Sonderrechte alleine entbinden mich schon alleine von den Regeln der StVO. Ich darf schneller fahren, über rote Ampeln fahren, verkehrt herum durch Einbahnstraßen und das ganz ohne Blaulicht. Sogar im Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus. Dazu brauche ich kein Wegerecht.

Das ist ja der Unterschied zwischen Paragraph 35 und Paragraph 38...

Gruß, Hannes, Ausbilder im Bereich Sonder- und Wegerecht in der Feuerwehr und regelmäßiger Nutzer dieser Paragraphen.

Ja es entbindet Dich von den Regeln der STVO gibt dir aber keine erweiterten Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Beispiel:
Fährst du also im PrivatPKW zum Feuerwehrhaus entgegen einer Einbahnstraße geht das in Ordnung solange keiner diese Einbahnstraße in der richtigen Richtung befährt.
Kommt Dir aber ein Fahrzeug entgegen musst du Platz machen, da du eben keine erweiterten Rechte gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer hast, welcher sich korrekt verhält.

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 19. April 2023 um 07:26:15 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:40:47 Uhr:



Also hast Du es nicht kapiert. Sonderrechte alleine entbinden mich schon alleine von den Regeln der StVO. Ich darf schneller fahren, über rote Ampeln fahren, verkehrt herum durch Einbahnstraßen und das ganz ohne Blaulicht. Sogar im Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus. Dazu brauche ich kein Wegerecht.

Das ist ja der Unterschied zwischen Paragraph 35 und Paragraph 38...

Gruß, Hannes, Ausbilder im Bereich Sonder- und Wegerecht in der Feuerwehr und regelmäßiger Nutzer dieser Paragraphen.

Ja es entbindet Dich von den Regeln der STVO gibt dir aber keine erweiterten Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Beispiel:
Fährst du also im PrivatPKW zum Feuerwehrhaus entgegen einer Einbahnstraße geht das in Ordnung solange keiner diese Einbahnstraße in der richtigen Richtung befährt.
Kommt Dir aber ein Fahrzeug entgegen musst du Platz machen, da du eben keine erweiterten Rechte gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer hast, welcher sich korrekt verhält.

Ah, einer hat es kapiert. @Bloetschkopf nicht.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. April 2023 um 07:00:12 Uhr:


Du disqualifizierst Dich doch gerade selbst.
Ein Sonderrecht nutzendes Fahrzeug mit Blaulicht hinter dem TE hatte also „keinerlei“ Einfluss auf dessen Verhalten?

Hättest Du mal das Wort „keinerlei“ weg gelassen.
Aber bei anderen kleinlich werden.

Du verstehst es wirklich nicht. Was hat Blaulicht mit Sonderrechten zu tun? Hat die Müllabfuhr Blaulicht?

Denke es bringt hier nichts sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen.
Solange zudem noch nicht mal klar ist was der TE eigentlich will, bzw. was er im Anschluss an das Ereignis getan oder nicht getan hat, macht das hier generell wenig Sinn.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. April 2023 um 07:00:12 Uhr:



Hättest Du mal das Wort „keinerlei“ weg gelassen.
Aber bei anderen kleinlich werden.

Lies den Paragraphen 35 durch und erkläre mir, warum dieser auf andere Verkehrsteilnehmer als den Anwender Auswirkungen haben sollte.

Oder (kleine Hilfestellung): welche Pflichten ergeben sich aus der Anwendung des 35 für andere VT?

Und weiter: welche zusätzlichen Rechte habe ich, wenn ich Paragraph 38 anwende?

Antwort in beiden Fällen: keine. Darum ist der Begriff "Wegerecht" auch unglücklich gewählt. "Wegefreimachpflicht" wäre treffender.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:13:14 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. April 2023 um 22:06:32 Uhr:



Du bist der Held!

Gruß Metalhead


Dafür muss man kein Held sein,nur die Unterschiede kennen.

Aus Spaß hat man kein Blaulicht an und Sonderrechte sind davon sowieso unabhängig.

Klar die StVO sagt "Platzmachen erst mir Horn" in der Praxis sinnvoll ist es aber durchaus daß man den durch lässt (besonders wenn er deutlich schneller von hinten kommt).

Dann wird sich von der anderen Seite wieder beschwert daß Nachts mit Horn gefahren wird, leider nötig.

Gruß Metalhead

Ich gehe hier niemandem an die Gurgel.
Er hat meine pauschale Aussage bemängelt das sich auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht an Verkehrsregeln halten müssen und es Sonderrechte auch ohne gibt.
Ja,richtig weil ich die Einschränkungen durch die dringende Gebotenheit nicht angeführt habe.

Und kommt dann selbst mit der pauschalen Aussage „keinerlei“Einfluss,auf die ich den TE angeführt habe.

Also entweder ist man auch in seinen eigenen Aussagen genau oder lässt die Besserwisserei.
Und jemanden dann als blöd zu verkaufen zu wollen muss nicht sein.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:35:04 Uhr:


Sonderrecht ist kein Wegerecht,das hat man nur mit Martinshorn.
Und ohne beides hat er gar nichts.

BLÖDSINN!!!!

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. April 2023 um 07:47:03 Uhr:


Ich gehe hier niemandem an die Gurgel.
Er hat meine pauschale Aussage bemängelt das man sich auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht an Verkehrsregeln halten müssen.

Weil sie falsch ist. Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen sind von den Regeln der StVO befreit. Egal, ob mit oder ohne Blaulicht. Natürlich unter den Voraussetzungen, die ebenfalls in § 35 genannt sind. Aber wenn diese nicht gegeben sind, kann und darf ich die Sonderrechte auch nicht in Anspruch nehmen. Dann werde ich aber erst Recht kein Blaulicht anmachen.

Und ja: wenn ich Sonderrechte in Anspruch nehme, hat das keinerlei rechtliche Auswirkungen auf andere. Ich darf mit meinem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus verkehrt herum durch die Einbahnstraße fahren. Kommt mir aber einer entgegen, ist das mein Problem, nicht seins. Deshalb würde ich das nachts um 3 eventuell sogar tun, tagsüber eher nicht.

Ähnliche Themen