Ausweichen der Feuerwehr - Gegner ist gegen den Kantstein gefahren
Gestern Abend bin ich eine Situation gekommen, über die ich im Nachhinein viel nachdenke, ob ich überhaupt Schuld bin. Ich bin gestern auf meiner Vespa auf einer Straße gefahren die zwei Spuren hatte in eine Richtung. Ich war auf der Linken spur. (Innerorts) Hinter mir kam dann ein Feuerwehrwagen mit Blaulicht. Sprich ich musste auf die rechte Spur, um ihn durchzulassen. Neben mir war die ganze Zeit ein langes Auto und ich konnte nicht auf die rechte Spur wechseln. Er war genau auf meiner Höhe und hat dann auch mit seiner Hand so gewunken, dass ich ihn Überholen soll. Ich habe ihm auch so zugenickt, dass ich auf seine Spur muss. Problem: Meine Vespa fährt natürlich nur 50 Kmh und er ist die ganze Zeit genau die Geschwindigkeit gefahren, so dass ich ihn einfach nicht überholen konnte. Dann war das Feuerwehrauto genau hinter mir und ich musste ihm Platz machen. Ich bin dann rechts rüber und das Auto musste abbremsen. (Ich habe nicht geblinkt) Es war einfach eine sehr panische Situation, weil dieser riesige Feuerwehrwagen durch wollte, was sollte ich machen wenn mich das Auto nicht auf die Spur lässt. (Unsere Fahrzeuge haben sich nicht berührt)
Als das Feuerwehrauto vorbeigefahren ist, kam dann der Typ mit dem Auto, hat mich überholt und meinte ich soll mal ranfahren. (Er war unglaublich sauer und hat rumgeschrien) Er meinte er musste ausweichen und sei deswegen gegen den Bordstein mit seiner Felge gekommen. Er meinte warum ich denn nicht auf die Spur gefahren sei, er hätte mich ja durchgelassen... Er hat mich nicht durchgelassen, sonst hätte ich ja die Spur gewechselt ?! Ich habe ihm auch gesagt was ich denn hätte machen sollen und er meinte auch an ihm vorbeifahren... Wie denn wenn ich nur 50 fahren kann...? Verstehe einfach nicht warum er nicht langsamer gefahren sei. An seiner Felge hinten rechts waren zwei kleine Kratzer. Er meinte dann er würde das gerne ohne Polizei klären und dann soll ich ihm einfach die Reparatur der Felgen zahlen. Er meinte ca 300 Euro. Im Gespräch habe ich dem zugestimmt, weil ich einfach sehr geschockt von der Situation war. Jetzt im Nachhinein bin ich mir aber nicht mehr so sicher, ob ich überhaupt Schuld an der Situation bin und er nicht in der Pflicht ist mich durchzulassen wenn die Feuerwehr kommt. Bzw woher soll ich wissen, ob der Kratzer nicht schon vorher da war.
Sagt gerne eure Meinung dazu. Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich erklären.
102 Antworten
Mir ist hier noch nicht so ganz klar was das eigentliche Anliegen des TE ist.
Wurden denn jetzt die 300€ schon gezahlt oder nicht?
Na, er will sehen wie sich die Diskussion erst mal entwickelt. Noch 5 Seiten und nach der Salami Taktik wird er es schon verraten ob die 300€ bezahlt sind....
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 18. April 2023 um 20:58:16 Uhr:
Unverständlich, dass sich der Rettungswagenfahrer da so aufgeregt hat und Deloman gar genötigt hat, weiterzufahren. 😉
Du bringst jetzt hier aber auch ganz schön durcheinander rein. Deloman ist nicht der TE.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 18. April 2023 um 20:58:16 Uhr:
Ich maße mir nicht an, das zu beurteilen. Wer aber moralisch gesehen der Schurke ist, ist ganz klar der Autofahrer.
Dein erster und zweiter Satz widersprechen sich. Du maßt dir nicht an zu urteilen, bezeichnest aber den Autofahrer als Schurken und Trottel.
Erkennst du deine Doppelmoral?
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Zitat:
@Deloman schrieb am 18. April 2023 um 19:15:08 Uhr:
Ohne den übrigen Verkehr zu kennen, lässt sich der Vorfall nicht beurteilen.Blaulicht heisst anhalten ! Für beide !! Im Zweifel wäre ich, eine Rettungsgasse bildend, an die Mittellinie gefahren. Der Gegenverkehr muss ja auch anhalten !
(Macht natürlich keiner, weiß ich auch, ist aber Vorschrift. Bei der Fahrerlaubnisprüfung ist weiterfahren = durchgefallen.)
Insgesamt ist der Autofahrer an seiner Misere selbst schuld, da würde ich keinen Euro zahlen. Soll er mit seiner Vollkasko abkaspern.
Alternativ hat das Einsatzfahrzeug auch eine Haftpflichtversicherung, die springt auch für Fremdschäden im Dienst ein, aber hier wäre ein Anspruch wohl eher Wunschdenken.
Blaulicht heißt überhaupt nichts,ich weiß nicht wie hier einige darauf kommen.
Ohne Martinshorn muss dafür niemand an die Seite fahren oder anhalten.
Wenn man das glaubt dann verstehe ich warum viele Leute schon bei Blaulicht Panik schieben und alles falsch machen.
Ohne Martinshorn fahre ich so lange vor dem her wie ich Lust hätte.
§38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 18. April 2023 um 21:16:09 Uhr:
Du bringst jetzt hier aber auch ganz schön durcheinander rein. Deloman ist nicht der TE.
Habe ich auch nicht behauptet, also hast du etwas ganz schön durcheinandergebracht.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 18. April 2023 um 21:16:09 Uhr:
Dein erster und zweiter Satz widersprechen sich. Du maßt dir nicht an zu urteilen, bezeichnest aber den Autofahrer als Schurken und Trottel.
Den sogenannten schurkigen Trottel. Wo steht geschrieben, dass Schurken immer intelligent sind?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 21:22:55 Uhr:
Ohne Martinshorn fahre ich so lange vor dem her wie ich Lust hätte.
Du bist der Held!
Gruß Metalhead
Wie einer meiner Vorrredner schon schrieb und was anscheinend niemandem auffällt, wie kann der Unfallgegner sich die hintere Felge beschädigen?? Das ist wirklich komplett unlogisch und dann auch noch gleich "300 Euro und gut". Was soll das?
Mit Ruhm bekleckert haben sich beide nicht, aber die Sache stinkt zum Himmel!
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. April 2023 um 22:06:32 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 21:22:55 Uhr:
Ohne Martinshorn fahre ich so lange vor dem her wie ich Lust hätte.
Du bist der Held!Gruß Metalhead
Dafür muss man kein Held sein,nur die Unterschiede kennen.
Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hält sich im fließenden Verkehr genauso an die Verkehrsregeln wie ich.
Er wird also nicht drängeln,über rote Ampeln fahren oder sonstige Regeln brechen.
Es kommt auch schon mal vor das Rettungswagen oder die Polizei das Blaulicht anhaben um eine erhöhte Bereitschaft anzuzeigen,die berechtigt mich aber immer noch nicht dazu Regeln zu brechen um sie vorbei zu lassen.
Wenn das Martinshorn an ist bin ich der erste der über rote Ampeln fährt,oder bei engen Strassenverhältnissen Gas gibt.
Mir ist schon die Polizei oder Krankenwagen mit Blaulicht ohne Probleme längere Zeit hinterher gefahren ohne Alarm zu machen um dann irgendwo normal abzubiegen.
Alles schon gehabt.
Zitat:
@Tete86 schrieb am 18. April 2023 um 23:03:17 Uhr:
Wie einer meiner Vorrredner schon schrieb und was anscheinend niemandem auffällt, wie kann der Unfallgegner sich die hintere Felge beschädigen?? Das ist wirklich komplett unlogisch und dann auch noch gleich "300 Euro und gut". Was soll das?
Wundert mich auch.
Wenn der Autofahrer nach rechts ausweichen musste, wäre eher das rechte Vorderrad betroffen oder beide.
Und wieso weiß der Autofahrer so schnell, dass die Felge beschädigt ist (und es 300 EUR kosten soll)? Er ist dem TE doch gleich gefolgt und hat ihn zum Anhalten gebracht, hatte seine Felgen also zuvor noch gar nicht in Augenschein genommen.
Seltsam.
Aber um diese Hinweise soll sich die Versicherung des TE kümmern.
Und wenn er mit dem eingeschlagenen Vorderrad gerade einen abgesenkten Bordstein genommen hat,das Hinterrad aber vor der Absenkung über die höhere Kante geschrabt ist hat er hinten rechts Kratzer.
Und wenn er schon mal eine Felge,die auch teuer gewesen sein kann,mit ähnlichem Schaden hat reparieren lassen weiß er was die Reparatur etwa kostet.
Oder ist ein gefährlicher Krimineller,ist doch vollkommen Latte.
Der Rollerfahrer hat ihn angedrängt und fertig.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:13:14 Uhr:
Dafür muss man kein Held sein,nur die Unterschiede kennen.
Nur blöd, dass Du die nicht kennst...
Zitat:
Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hält sich im fließenden Verkehr genauso an die Verkehrsregeln wie ich.
Er wird also nicht drängeln,über rote Ampeln fahren oder sonstige Regeln brechen.
Doch. All das kann es tun. Dazu braucht es nicht einmal Blaulicht einzuschalten. Wer den Paragraphen 35 StVO kennt, weiß das auch...
Fazit: Maulheld. Genau die Sorte, mit der ich mich im Straßenverkehr heute Abend wieder herumschlagen durfte.
Zitat:
@Deloman schrieb am 18. April 2023 um 19:15:08 Uhr:
.Blaulicht heisst anhalten ! Für beide !!
Blödsinn.
Zitat:
Bei der Fahrerlaubnisprüfung ist weiterfahren = durchgefallen.
Noch mehr Blödsinn.
Paragraph 38 StVO lesen und verstehen könnte helfen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:27:57 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 18. April 2023 um 23:13:14 Uhr:
Dafür muss man kein Held sein,nur die Unterschiede kennen.Nur blöd, dass Du die nicht kennst...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. April 2023 um 23:27:57 Uhr:
Zitat:
Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hält sich im fließenden Verkehr genauso an die Verkehrsregeln wie ich.
Er wird also nicht drängeln,über rote Ampeln fahren oder sonstige Regeln brechen.Doch. All das kann es tun. Dazu braucht es nicht einmal Blaulicht einzuschalten. Wer den Paragraphen 35 StVO kennt, weiß das auch...
Fazit: Maulheld. Genau die Sorte, mit der ich mich im Straßenverkehr heute Abend wieder herumschlagen durfte.
Sonderrecht ist kein Wegerecht,das hat man nur mit Martinshorn.
Und ohne beides hat er gar nichts.
Zitat:
@Deloman schrieb am 18. April 2023 um 20:15:35 Uhr:
Wie man Platz macht, indem man mit Höchstgeschwindigkeit weiter brettert, würde mich wirklich interessieren.
Das ist bei einem HLF 20 mit 16 Tonnen Gesamtgewicht und einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h oft nicht die schlechteste Idee.