Ausweichen der Feuerwehr - Gegner ist gegen den Kantstein gefahren

Gestern Abend bin ich eine Situation gekommen, über die ich im Nachhinein viel nachdenke, ob ich überhaupt Schuld bin. Ich bin gestern auf meiner Vespa auf einer Straße gefahren die zwei Spuren hatte in eine Richtung. Ich war auf der Linken spur. (Innerorts) Hinter mir kam dann ein Feuerwehrwagen mit Blaulicht. Sprich ich musste auf die rechte Spur, um ihn durchzulassen. Neben mir war die ganze Zeit ein langes Auto und ich konnte nicht auf die rechte Spur wechseln. Er war genau auf meiner Höhe und hat dann auch mit seiner Hand so gewunken, dass ich ihn Überholen soll. Ich habe ihm auch so zugenickt, dass ich auf seine Spur muss. Problem: Meine Vespa fährt natürlich nur 50 Kmh und er ist die ganze Zeit genau die Geschwindigkeit gefahren, so dass ich ihn einfach nicht überholen konnte. Dann war das Feuerwehrauto genau hinter mir und ich musste ihm Platz machen. Ich bin dann rechts rüber und das Auto musste abbremsen. (Ich habe nicht geblinkt) Es war einfach eine sehr panische Situation, weil dieser riesige Feuerwehrwagen durch wollte, was sollte ich machen wenn mich das Auto nicht auf die Spur lässt. (Unsere Fahrzeuge haben sich nicht berührt)

Als das Feuerwehrauto vorbeigefahren ist, kam dann der Typ mit dem Auto, hat mich überholt und meinte ich soll mal ranfahren. (Er war unglaublich sauer und hat rumgeschrien) Er meinte er musste ausweichen und sei deswegen gegen den Bordstein mit seiner Felge gekommen. Er meinte warum ich denn nicht auf die Spur gefahren sei, er hätte mich ja durchgelassen... Er hat mich nicht durchgelassen, sonst hätte ich ja die Spur gewechselt ?! Ich habe ihm auch gesagt was ich denn hätte machen sollen und er meinte auch an ihm vorbeifahren... Wie denn wenn ich nur 50 fahren kann...? Verstehe einfach nicht warum er nicht langsamer gefahren sei. An seiner Felge hinten rechts waren zwei kleine Kratzer. Er meinte dann er würde das gerne ohne Polizei klären und dann soll ich ihm einfach die Reparatur der Felgen zahlen. Er meinte ca 300 Euro. Im Gespräch habe ich dem zugestimmt, weil ich einfach sehr geschockt von der Situation war. Jetzt im Nachhinein bin ich mir aber nicht mehr so sicher, ob ich überhaupt Schuld an der Situation bin und er nicht in der Pflicht ist mich durchzulassen wenn die Feuerwehr kommt. Bzw woher soll ich wissen, ob der Kratzer nicht schon vorher da war.

Sagt gerne eure Meinung dazu. Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich erklären.

102 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. April 2023 um 07:47:03 Uhr:


Er hat meine pauschale Aussage bemängelt das sich auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht an Verkehrsregeln halten müssen ...

Zurecht:

Zitat:

StVO &35


(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Gruß Metalhead

Jetzt kriegt euch mal wieder ein. Mit der Eingangsfrage hat das nicht mehr viel zu tun.

Ja,ist ja berichtigt worden weil ich es falsch ausgedrückt habe.
Kann man dann aber nicht mal selbst hingehen und eigene falsche Aussagen eingestehen?

„Keinerlei“ Einfluss seitens der Feuerwehr hat beim TE zum Unfall geführt.
Und,wenn ich es nicht übersehen habe,war da nur von Blaulicht die Rede.

Also nichts mit Wegerecht.

Wie mir einst ein Gutachter und sein befreundeter Anwalt einst sagten: ohne Zeugen steht Wort gegen Wort.
Oder jemand ist doof und lässt sich einschüchtern, nur weil ein anderer brüllt und behauptet ...

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. April 2023 um 07:57:57 Uhr:


Ja,ist ja berichtigt worden weil ich es falsch ausgedrückt habe.
Kann man dann aber nicht mal selbst hingehen und eigene falsche Aussagen eingestehen?

Die da wären?

Zitat:

„Keinerlei“ Einfluss seitens der Feuerwehr hat beim TE zum Unfall geführt.
Und,wenn ich es nicht übersehen habe,war da nur von Blaulicht die Rede.

Also nichts mit Wegerecht.

Wenn sich der TE beeinflussen lässt, der § 35 gibt das nicht her...

In der Praxis lässt man das Horn ja auch nicht auf der gesamten Einsatzfahrt durchdudeln. Ist ja auch nicht nötig. Wenn ich auf gerader Strecke "nur" schneller fahre als erlaubt und niemanden von meiner Fahrspur "verscheuchen" muss, brauche ich kein Horn. Der Fahrzeugführer wird es mir danken, da er dann auch den Funk besser verfolgen und mit der Mannschaft hinten kommunizieren kann. Man muss halt nur rechtzeitig das Horn anmachen, wenn andere Verkehrsteilnehmer in Sicht kommen, denen gegenüber man sein Wegerecht in Anspruch nehmen will bzw. wenn man auf Situationen (z.B. Kreuzungen) zufährt, wo dies der Fall sein könnte.

Im Falle des TE ist aber einiges "fischig". Einfach so 300 Euro auf den Tisch legen, würde ich an seiner Stelle auch nicht.

Deine pauschale Aussage:

"Die Inanspruchnahme von Sonderrechten hat auf andere Verkehrsteilnehmer keinerlei Auswirkungen. Die Inanspruchnahme von Wegerechten hat auf den in Anspruch nehmenden VT keinerlei Auswirkungen."

Ich bezog mich auf das Wort "keinerlei",was so nicht korrekt ist.

Das Einsatzfahrzeug der Feuerwehr hatte durch die Nutzung der Sonderrechte Auswirkungen auf den TE,es näherte sich,mit eingeschaltetem Blaulich,schnell dem TE.
Der TE sah sich dadurch genötigt sein Verhalten zu ändern,das ist eine praktische Auswirkung.

Du meintest sicher die rechtliche Seite der Möglichkeit für diese Nutzung belangt zu werden,sofern sie dringend geboten wäre.

Selbst diese ist hier nicht eindeutig.

Es geht in erster Linie gar nicht mal um den PKW,sondern vorrangig mal um das Einsatzfahrzeug der Feuerwehr.
Es hat mit oder ohne Blaulicht Sonderrechte,es darf sich also auch außerhalb der STVO bewegen.
Aber ohne Martinshorn hat es keine Wegerechte,es hätte also dieses beim Auffahren auf den Rollerfahrer einschalten müssen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
So hat es,durch das nähern mit überhöhter Geschwindigkeit, den Rollerfahrer in Panik versetzt wodurch dieser in seiner Reaktion einen Unfall verursachte.
Das der Rollerfahrer sich nun beim Spurwechsel falsch verhalten hat,und den Unterschied zwischen Sonderrecht und Wegerecht nicht kannte, kommt noch dazu.
Der PKW hat also unter diesen Umständen,nur auf das Einsatzfahrzeug,theoretisch erst einnal nichts falsch gemacht.
Er ist normal auf seiner Spur weiter gefahren,was nur unter Blaulicht nicht zu beanstanden wäre.

Unter solchen Umständen gibt es auch Gerichtsurteile gegen Einsatzkräfte die unter Blaulicht einen Unfall verursacht haben,denn dieses Verhalten des Einsatzfahrzeuges kann ein Gericht auch als Nötigung werten.

Ich gehe jetzt mal von der reinen Theorie aus.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 19. April 2023 um 09:48:24 Uhr:


Unter solchen Umständen gibt es auch Gerichtsurteile gegen Einsatzkräfte die unter Blaulicht einen Unfall verursacht haben.

Na dann mal her mit dem Aktenzeichen...

Der TE macht auch keinerlei Angaben, wie weit entfernt das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt war, ob das Einsatzhorn an war oder nicht. Auch erlaubt § 38 explizit die Nutzung von Blaulicht alleine auf Einsatzfahrten. Das Einsatzhorn braucht man erst dann, wenn man sich konkret freie Bahn verschaffen will. Das Annähern an den TE ohne Einsatzhorn alleine ist also noch kein falsches Verhalten des Fahrers des Einsatzfahrzeugs. Wenn der TE dann panisch wird, ist das sein Problem.

(

1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

 

Es ordnet an:

 

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Nur mit Blaulicht und Horn.

https://www.kostenlose-urteile.de/...ehrfahrzeug-und-Pkw.news25487.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/...g-an-Verkehrsunfall.news24910.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/...-trotz-Sonderrechte.news21571.htm

https://janolaw.de/news/6322-unfall-mit-blaulicht.html

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich hier undeutlich schreibe. Kaspert euren Zwist per PN aus, aber nicht hier. Wenn ihr dann irgendwann mal zu einem Ergebnis gekommen seid könnt ihr das ja hier mitteilen. Das kann doch keine Sau mehr lesen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. April 2023 um 10:02:49 Uhr:


Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich hier undeutlich schreibe. Kaspert euren Zwist per PN aus, aber nicht hier. Wenn ihr dann irgendwann mal zu einem Ergebnis gekommen seid könnt ihr das ja hier mitteilen. Das kann doch keine Sau mehr lesen.

Hast recht. Ich breche das ganze hier ab. Nachdem keines der Urteile, die @Bloetschkopf präsentiert hat auch nur annähernd die Situation des TE wiederspiegeln. Mit Faktenresistenten Leuten ist jede Diskussion sinnlos.

Du bist manchmal doch echt der Geilste.
Aber Du verwechselt da was,das ist kein privater Zwist.
Es geht immer noch um den Beitrag des TE und ob er nun alleine Schuld sein könnte.
Und das könnte er nicht,das ist nicht Faktenresistent.

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