Austragen???

VW Golf 1 (17, 155)

Hab mal ein paar fragen hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Hab einen 89er Golf CL und wollte wissen ob man die Rückbank und Gurte vo und hi austragen lassen muss?
Und wie sieht das aus mit karrosserie-arbeiten?

Muss ich den Heckwischer und das Schloss am Kofferraum auch austragen lassen???

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke im vorraus!

40 Antworten

weder noch

Wieso austragen lassen, in deinem Brief steht doch schon drin, wahlweise 5 oder 2 Sitzplätze😉

MFG Sebastian

Danke!
hab nämlich grad est meine Prüfung bestanden und hab keine Lust wegen so einem scheiss ne Nachprüfung zu machen!

Zitat:

Original geschrieben von Superbasti1


Wieso austragen lassen, in deinem Brief steht doch schon drin, wahlweise 5 oder 2 Sitzplätze😉

MFG Sebastian

das steht nicht bei jedem drin.

wann es drin steht und wann nicht habe ich aber noch nicht herausgefunden.

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Golf_Freak


Danke!
hab nämlich grad est meine Prüfung bestanden und hab keine Lust wegen so einem scheiss ne Nachprüfung zu machen!

dann mal herzlichen glückwunsch

also bi mir, stehen nur 5 sitzpätze drin.
also müsste ich die doch austragen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von de_hippi


dann mal herzlichen glückwunsch

also bi mir, stehen nur 5 sitzpätze drin.
also müsste ich die doch austragen, oder?

Auch nicht unter Zif. 33?

muss ich morgen nachsehen,

weiß nur, dass der prüfer beim tüv mir meine 5 sitzplätze streichen wollte, wegen dem fw

#edit, hab noch nie in meinem papieren gelesen, dass das wahlweise ist

unter sonstige Eintragungen steht bei mir:"Wahlweise 4,2,1"
bei Ziff.12 steht 005

Gurte vorne und hinten austragen?
Also vorne austragen kannste mal ganz schnell wieder vergessen.

Hallo!
Meines Wissens müssen die Sitzplätze ausgetragen werden egal was in den Papieren steht. DA es ja danach nicht mehr Wahlweise ist. Auch wenn Wahlweise 2 oder 5 Plätze steht, denn wenn 5 Plätze dort stehen dürfen 5 Personen im Auto sitzen. Wenn aber keine Bank da ist, können sie nicht sitzen und du bekommst Probleme mit dem Tüv und Polizei! Du musst also einen 2 Sitzer eintragen! Wenn du es nicht glaubst, fahr zum Tüv und frag nach - kostet nichts! Ich habe mich mal darüber informiert wegen Hosenträgergurten.

so!
war gerade raus schauen.
ziffer 12 steth 5
bei 33 steht ncihts mit der sitzwahl, nur meine eintragungen

Zitat:

Original geschrieben von ak-zm-85


Wenn aber keine Bank da ist, können sie nicht sitzen und du bekommst Probleme mit dem Tüv und Polizei! Du musst also einen 2 Sitzer eintragen!

Das würde ja bedeuten, dass man, wenn es nicht drin steht, nie seine Sitzbank hinten umklappen darf 🙄

Solange man die Gurtbefestigungen noch alle drin hat, muss man da auch nix austragen lassen. Sofern es wahlweise ist.

es ist wohl mit großer warscheinlichkeit anzunehmen das es sich hirbei mu die tazächlichen zitzplätze handelt !
sprich es ist ein post rehlikt!
sonst müste das ja in jedem PKW drinstehen wen der ne umklabbare rücksitzbank hat!
und das tut es definitif nicht !
ich hatte schon einige autos und der golf ist der einzige wo es drin stahnd!

Re: Austragen???

Zitat:

Original geschrieben von VW-Golf_Freak


...und Gurte vo und hi austragen lassen muss?

Das Austragen der vorderen Gurte ist definitiv nicht möglich, das dies einer Aushebelung der Gurtpflicht gleichkommen würde.

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