Außerorts 44km/h zu schnell
Hallo habe heut ein bescheid von der polizei, bekommen, wo drin steht dass ich abzüglich der 5km/h toleranz 44km/h zu schnell war. Ist aber erst so ein wisch für angaben zur person zu machen, wär gefahren ist, da dass auto auf mein vater läuft hat er folglich dass schreiben bekommen, jetzt steht da irgendetweas von keinen angaben machen oder wenn nicht feststellbar ist wer gefahren ist, kann der halter aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führn, wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???
wer hat damit erfahrung, oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg🙁
war außerorts!!!
Beste Antwort im Thema
Hallo habe heut ein bescheid von der polizei, bekommen, wo drin steht dass ich abzüglich der 5km/h toleranz 44km/h zu schnell war. Ist aber erst so ein wisch für angaben zur person zu machen, wär gefahren ist, da dass auto auf mein vater läuft hat er folglich dass schreiben bekommen, jetzt steht da irgendetweas von keinen angaben machen oder wenn nicht feststellbar ist wer gefahren ist, kann der halter aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führn, wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???
wer hat damit erfahrung, oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg🙁
war außerorts!!!
48 Antworten
wenn Du dagegen vorgehen willst, versuche auf keinen Fall allein etwas zu unternehmen. Kein Wort zur Polizei (nicht mal Guten Morgen ! ), keine schriftliche Äußerung. Gar nichts.
Da kann Dir nur ein guter Anwalt helfen. Ob es Dir das wert ist, musst Du selbst wissen. Ohne fachliche Beratung kommst Du da nicht raus. Ein Anwalt wird als erstes die Beweismittel ( Foto oder was auch immer) anfordern und das muss die Polizei herausgeben. Erst dann ist eine Äußerung überhaupt erst sinnvoll.
Und bringt nicht so geisteskranke Scheißhausparolen in Umlauf, es darf erst 100 mtr hinter dem Schild gemessen werden und ähnlichen Quatsch. Jede Regel gilt ab da, wo das Schild steht und selbstverständlich darf auch ab da gemessen werden.
das mit dem Blaulicht funktioniert rechtlich! Blaulicht dann ist "unerlaubtes einschalten einer blauen Rundumkennleuchte" und wiegt HÖHER als zu schnell fahren! D.h. mit Blaulicht geblitzt zahlst du 20,-EUR fürs blaulichtfahren. Ob das am Ende funktioniert weiß ich nicht aber so steht es im Bussgeldkatalog und es war glaub ich auch mal bei sternTV o.ä.
MfG Flo
Zitat:
Original geschrieben von Schadenschnelldienst
Ansonsten - einzige Alternative für notorische Schnellfahrer - siehe mein Bild unten!Ciao und bis die Tage
da iss er wieder .............. "der wilde Osten"............😛😛
Bei uns in der CH gibt es einen notorischen Verkehrssünder, welcher sich bei undeutlichen Fotoaufnahmen des Fahrers darauf eingeschossen hat, dass er selber nicht gefahren sein und als Halter des Wagens von seinem Aussageverweigerungsrecht bezüglich des wirklichen Fahrers Gebrauch mache, da es sich bei diesem um einen Person handle, geegen welche er nicht aussagen müsse. Sollte kein Zeugnisverweigerungsrecht greifbar sein bleibt bei uns die Busse am eingetragenen Halter hängen, da er dafür verantwortlich ist, wem er den Wagen überlässt und diese Person benennen können muss, um sich selber zu entlasten. Immerhin muss der Halter nur die Busse bezahlen, aber sleber nicht den Führerschein abgegben, da er ja selber nicht gefahren ist. Eine Falschaussage des fahrenden Halters, d.h. die falsche Beschuldigung eines Dritten (selbst wenn gegen diesen keine Aussage gemacht werden müsste) erfüllt dann aber wieder andere Straftatbestände wie falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, etc.
Am besten dazu stehen und Gründe anführen, warum man auf den Schein angewiesen ist. Hierbei bin ich eigentlich der Ansicht, dass Personen, welche auf den Schein angewiesen sind, sich im Verkehr auch etwas vorsichtiger verhalten sollten als Personen, welchen es gleichgültig ist, ob sie den Schein nun mal für 1 oder 2 Monate abgeben müssen. Der Herzchirurg geht wohl auch kaum jeden Abend als Hilfsschreiner an die Säge und riskiert dabei eine Verletzung der für ihn überlebenswichtigen Finger
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Cooler Vergleich - der Chriurg als Hilfsschreiner ... und grundsätzlich haste ja auch Recht. Doch wenn man kein notorischer Raser ist, sondern einfach mal "aus Unanchtsamkeit" ein Begrenzerschild übersieht, dann sollte man schon mal alle Möglichkeiten der "Schadenminderung" ableuchten. Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ist´s so ´ne Sache. Wie oben schon ausgeführt sind die Ermittlungsbehörde da nicht mehr so einfältig wie in der Vergangenheit (müssen eben auch ihre Quoten bringen). Wenn Deine Frau vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, weiß die Polente gleich ... ah, da muss was in der Verwnadschaft sein. Das Befragen von Nachbarn ist dann die unprofessionelle Methode, es geht aber auch ganz einfach über Deine Führerscheindaten, denn da ist ja mittlerweile auch das Paßbild eingescannt ,.,, wenig Chancen.
Ich kenn mich also von berufswegen ein bissl mit der Materie aus, deshalb nochmal mein Tipp. SCHADEMINDERUNG ! d.h,
- wenn Du demnächst nen freien Monat hast und kein Wiederholungstäter bist, dann lass den FE-Entzug in diesen Zeitraum legen
- ist Dir das nicht möglich, dann beauftrage einen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" (zur Not kannste mich da mal wegen eines Kontakts fragen)
-dieser sollte dann entweder die Eichunterlagen der Messanlage anfordern und deren Genauigkeit anfechten - ist aber ein Pokerspiel
- oder gleich auf dieses "Augenblicksversagen" hin argumentieren ... das bringt auf jeden Fall "Punkteabzug".
Letztendlich seh ich´s auch so --- es wird uns doch überall vorgemacht, wie man Fehltritte begeht und den Kopf dann wieder aus der Schlinge zieht. Übrigens ist einer meiner FE-Entzüge ca. 20 Jahre her, damals noch mit meinem ungebändigten 21 PS (Ost-) Motorrad ... Damals hat mein (sozialistisches) Kollektiv für mich so ne Art Bürgschaft beim Volkspolizei-Kreisamt hinterlegt und die betriebliche Notwendigkeit erklärt - und schon war alles vergeben und vergessen :-) Nur mal so, als Anekdote. Wärest Du aber seinerzeit in Widerspruch gegangen oder hättest gar die Arbeit eines einzelnen (Volkspolizisten) angezweifelt, dann wären die Genossen bächtig möse geworden!
So. Jetzt fahr ich zur Arbeit. Mit Führerschein. Und langsam (der morgendliche Stau auf der A14 Rtg. Leipzig)
Nen schönen Tag Euch Sündern :-)
Kennt jemand zufällig einen guten Anwalt der sich auf das Gebiet Verkehrsrecht spezialisiert hat im Raum Ludwigshafen, Mannheim Bad Dürkheim, Grünstadt???
Also wenn das Foto gut erkennbar ist, dann würde ich mich gleich auf Deals bezüglich Zeitpunkt des Ausweisentzugs allenfalls in 2 Teilen (auch schon gehört) einlassen, sofern die gemessene Geschwindigkeit offensichtlich stimmt. Ich bin aus einer inneren Haltung heraus irgendwie ein Gegner von Schlaumereien, wenn die Aktenlage bereits erdrückend ist. Klar, wenn einem niemand etwas nachweisen kann, dann muss man bei solchen Vergehen auch nicht dern ersten Schritt gehen und sich freiwillig stellen (ich würde dabei gleich noch die in Liechtenstein verwahrten Vermögenswerte mit angeben und auf Milde hoffen.
Zitat:
Original geschrieben von 328cabrio
Auf jeden Fall ehrliche Angaben zum Fahrer machen!
IMHO ein Kardinalsfehler.
Erstmal gar keine Angaben machen und sofort zum Anwalt, wenn man auf den FS angewiesen ist.
Anwälte für Verkehrsrecht nennt die zB der ADAC oder dein Rechtschutz (So du den einen hast).
Zitat:
Original geschrieben von okzyd
Mir war so als haette ich mal gehoert, dass der Blitzer einen Mindestabstand von 100 Meter haben muss!
joar...das ist eine polizeiinterne dienstanweiseung die allerdings KEINE rechtliche verbindlichkeit besitzt!
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
das mit dem Blaulicht funktioniert rechtlich!
funktioniert definitiv nicht!
neben der anzeige wegen dem erlöschen der be deines fahrzeuges (das alleine gibt schon 3punkte) wirst du dich noch auf ne strafanzeige wegen amtsanmaßung etc. freuen dürfen.... 🙄
Die meisten Bundeländer gleichen das inzwischen nicht mal mehr per Hand ab sondern - zumindest zum Teil über Biometriesoftware. Im Gegensatz zu bewegten Personen auf Bahnhöfen fünktioniert das bei Standbildern mit einer sehr sehr hohen Trefferquote.
Anwalt ist auf jeden Fall hier eine gute Sache - es gibt ja neben dem Anwaltverein, ADAC etc genung Verkehrsforen, die da evtl Hinweise geben können. Die fehlende Eichung ist praktisch nirgends zu finden - die Geräte werden peinlich genau geeicht, genauso kommt es extremst selten vor, dass die Geräte kein korrektes Aufstellungsprotokoll mehr haben - denn beides wurde vor Gericht praktisch immer in jedem Verfahren angezweifelt - da muss man schon extremes Glück haben um da noch was zu finden - sehr realtistisch ist die Chance nicht mehr hier ein Fehler im Verfahren selbst zu finden.
Zitat:
Original geschrieben von tastatur
... wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???
Zeig doch mal dieses Thread deiner Frau. Würde mich echt interessieren ob die das genauso sieht wie du.
Auf die Frau schieben bringt ja eh nix. Da kommt die Rennleitung inklusive Beweisfoto vorbei.
Ich spreche aus Erfahrung 😉
3mal innerhalb von 2 Jahren mehr als 21kmh zu schnell gibt übrigens auch Fahrverbot.
was spricht eigentlich dagegen die Strafe so zu akzeptieren wie sie ist, wenn der Vorgang an sich unbestritten ist?
Bei uns hatte auch mal so ein besonders raffinierter Anwalt auf vorübergehende Fahrunfähigkeit plädiert, worauf die Behörde den für 1 Monat eingezogenen Ausweis des Klienten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gleich ganz einbehielt, weil psychisch derart instabile Personen nicht ein Fahrzeug führen sollten. Obwohl alle wussten, dass der Anwalt für den Mandanten eine Geschichte zurechtgebogen hatte, musste sein eigentlich kerngesunder Klient anschliessend in die ambulante Psychotherapie und durfte erst nach 1 Jahr Wartefrist zum Iditiotentest antraben, um dort zu beweisen, dass er normal ist. Fazit: 11 Monate länger nicht Auto gefahren als ohen Anwalt, Iditiotenvermerk im Lebenslauf (auch im automobilistischen Lebenslauf). Ehrlichkeit währt a längsten. In D würde mal sich wohl hier einen neuen Anwalt nehmen um den alten Anwalt zu verklagen...
Zitat:
Original geschrieben von smhu
was spricht eigentlich dagegen die Strafe so zu akzeptieren wie sie ist, wenn der Vorgang an sich unbestritten ist?Bei uns hatte auch mal so ein besonders raffinierter Anwalt auf vorübergehende Fahrunfähigkeit plädiert, worauf die Behörde den für 1 Monat eingezogenen Ausweis des Klienten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gleich ganz einbehielt, weil psychisch derart inlabile Personen nicht ein Fahrzeug führen sollten. Obwohl alle wussten, dass der Anwalt für den Mandanten eine Geschichte zurechtgebogen hatte, musste sein eigentlich kerngesunder Klient anschliessend in die ambulante Psychotherapie und durfte erst nach 1 Jahr Wartefrist zum Iditiotentest antraben, um dort zu beweisen, dass er normal ist. Fazit: 11 Monate länger nicht Auto gefahren als ohen Anwalt, Iditiotenvermerk im Lebenslauf (auch im automobilistischen Lebenslauf). Ehrlichkeit währt a längsten. In D würde mal sich wohl hier einen neuen Anwalt nehmen um den alten Anwalt zu verklagen...
Das finde ich mal witzig! (Und auch richtig so...)
EIn Freund von mir ist beruflich viel mit dem Auto unterwegs, wurde mit 50 zu schnell außerorts geblitzt, durfte aber seinen Führerschein gegen ein "erhöhtes" Bußgeld behalten. Wenn Du den Lappen beruflich dringend benötigst, würde ich diese Möglichkeit ausloten. Ansonsten einfach auch mal zu dem Mist stehen, den man verbockt hat!
Bei mir war es auch so eine ganz üble Sache letzte Woche.
Eine breite, gut ausgebaute Straße in Hilden die parallel zur Autobahn verläuft und rundum auch nix bebautes steht ...Ich meine kein Schild gesehen zu haben und war somit der Annahme das ich 70 fahren durfte...Das heißt ich bin etwas über 70 gefahren. Es war dunkel und ich hab ein 50er Schild gesehen, wollte mich auf ungefähr 50 ausrollen lassen und KLACK da hatte ich ein Passbild. Das 50er Schild war 5m nach der Blitze aufgestellt und ich weiß absolut nicht mehr ob davor auf der Strecke ein Ortseingangschild o.ä war...Ich denke aber schon, weil für eine 70er Blitze war ich zu langsam, als dass sie auslösen würde. Das Problem ist nun, das ich in der Probezeit bin und wenn ich netto über 21 km/h zuviel hab ist erstmal schön ein Aufbauseminar (300€) und vier Jahre Probezeit angesagt....Ich könnte kotzen 🙁