Außerorts 44km/h zu schnell

BMW 3er E90

Hallo habe heut ein bescheid von der polizei, bekommen, wo drin steht dass ich abzüglich der 5km/h toleranz 44km/h zu schnell war. Ist aber erst so ein wisch für angaben zur person zu machen, wär gefahren ist, da dass auto auf mein vater läuft hat er folglich dass schreiben bekommen, jetzt steht da irgendetweas von keinen angaben machen oder wenn nicht feststellbar ist wer gefahren ist, kann der halter aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führn, wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???

wer hat damit erfahrung, oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg🙁

war außerorts!!!

Beste Antwort im Thema

Hallo habe heut ein bescheid von der polizei, bekommen, wo drin steht dass ich abzüglich der 5km/h toleranz 44km/h zu schnell war. Ist aber erst so ein wisch für angaben zur person zu machen, wär gefahren ist, da dass auto auf mein vater läuft hat er folglich dass schreiben bekommen, jetzt steht da irgendetweas von keinen angaben machen oder wenn nicht feststellbar ist wer gefahren ist, kann der halter aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führn, wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???

wer hat damit erfahrung, oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg🙁

war außerorts!!!

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Auf deine Frau schieben ist schlecht, weil die ein Foto von dir haben und bei 44 km/h zu schnell sicherlich auch darauf achten werden.

ja, wenns kein Foto geben würde, hätten sie gar keinen Brief rausgeschickt...

Wenn du Cochones hast dann stehst du dazu!
Wenn du auf den Lappen angewiesen bist dann kaufst dich frei.

Da ich selbst auch mal 39 km/h ausserhalb zu schnell war (habe das 80er Schild nicht gesehen), will ich da nicht verurteilen.
Sowas kann wirklich schnell gehen.....

Auf jeden Fall ehrliche Angaben zum Fahrer machen!

Wenn der Schein für Dich so wichtig ist, dann einen Anwalt der sich mit sowas auskennt.
Ansonsten (falls es das erste mal war) den Monat der Scheinabgabe in Deinen Urlaub legen.

Für so Fälle ist auch folgendes Forum interessant: http://www.bussgeldkatalog-forum.de/

Gruß

Toby

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Mir ist das gleiche leztes Jahr im März passiert. Bei mir war die Konstilation etwas besser, es war das Auto meiner Freundin. Sprich anderer Halter und Adresse. Aber leider sind die grünen nicht mehr so doof. Die kommen dann öfter mal bei euch zuhause vorbei, zeigen das Bild in der Nachbarschaft rum und stellen Fragen.
Das wollte ich meiner Freundin nicht antun und hab beim erstem besuch von den grünen die Tür selbst geöffnet.
Du kannst es über den Anwalt mit einer höheren Geldstrafe versuchen. Denn Stress würd ich meiner Frau nicht zumuten wenn ich du wäre! Wie gesagt die kommen nicht nur einmal und sobald dich jemand erkennt auf dem Foto geht der Bescheid an dich und dann gibt es kein verfallsdatum mehr!

Du kannst dir wenn du Ersttätter bist denn Zeitraum festlegen (innerhalb 3 Monaten)

Habs mir so gelegt das wir 2 Wochen davon in Ägypten waren und 2 Wochen hatt ich halt keinen Lappen.

Innerhalb der Ortschaft ab 30 km/h lappen weg

ausserhalb ab 40 km/h

Und ab dem Zeitpunkt wo du geblitzt wurdest darfst du ein ganzes Jahr nicht mehr über 25 km/h geblitzt werden da der Lappen sonst wieder weg ist.

Zitat:

Original geschrieben von Röhrich1


Und ab dem Zeitpunkt wo du geblitzt wurdest darfst du ein ganzes Jahr nicht mehr über 25 km/h geblitzt werden da der Lappen sonst wieder weg ist.

Soweit ich weiß erst ab dem Zeitpunkt, wann man den ersten Vorstoß zugegeben hat oder wenigsten ab dem Zeitpunkt, wann der erste Bescheid kam. Sonst könnte es sein, dass man gar noch nicht weiß, dass es schon zum zweiten Mal ist und z. B. beim zweimal +25kmh zuviel wäre man auch ohne "Vorwarnung" den Lappen los.

honzaaa

Zitat:

Original geschrieben von tastatur


...da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???

...oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg...

Leg das Fahrverbot in deinen Urlaub und verbringe diesen entspannt auf Balkonien. Das ist wohl die für alle Beteiligten angenehmste Lösung.

Guten Abend, wenn es ein mobiler Blitzer war -> Anwalt einschalten, der dann ein Schreiben aufsetzen soll wo drinsteht, dass er die Eichberichte der Messgeraete sehen will... Hat mir schon desoefteren geholfen, da sie die anscheinend nicht haben!

Ansonsten als Tip: Sonnebrille auf, Hand vor den Mund -> GMBH 😁 😁 , kleiner Spaß am Rande

PS: Bin neulich auch mit 50 drueber geschossen worden, mal sehn was rauskommt.. Ich glaube, dass ich Glueck gehabt hab, weil noch ein anderes Auto mit drauf war

Und jetzt koennt auch ihr mich schlecht bewerten 😎😎 😛

danke für eure antworten!
kann man da irgendwas anfechten, dass es nur eine kurze stelle war, wo 100 ist, sonst war nämlich die ganze zeit 130, das war ne ganz beschissene Stelle, muss man glaub ne gewissen länge sein oder, wo sie erst messen dürfen??
kann das sein. dass das gerät um 5km/h fall geeicht ist ???😰

macht das was vor 5 jahren wurde ich schon mal geblitzt und musste den lappen fürn monat abgeben:-(
die punkte verfallen doch nach 2 jahren, wenn nichts mehr vorkommt oder??
also habe jetzt nur die kommenden punkte??

kam dieses Jahr im Jannuar gestreßt von der Messe und bin
auf der A59 39,98 km/h zu schnell geblitzt worden abzgl.
Toleranz. Was für ein Schweeeeiiiiiin gehabt.
Bei 40 km/h Überschreitung wäre er fällig gewesen.

Mein Tipp, wenn du eine Rechtsschutz hast nehme dir einen
Anwalt für Verkehrsrecht. Der reist dich bei guten Argumenten
raus. Zumindestens das erst mal.

Zitat:

Original geschrieben von tastatur


kann man da irgendwas anfechten, dass es nur eine kurze stelle war, wo 100 ist, sonst war nämlich die ganze zeit 130

nein...

exakt ab dem 100kmh schild gillt auch nur 100kmh...

Guten Morgen, das heißt aber nicht, dass sie ab da auch blitzen duerfen.. Mir war so als haette ich mal gehoert, dass der Blitzer einen Mindestabstand von 100 Meter haben muss!

Einen schoenen Tag

Zitat:

Original geschrieben von tastatur


danke für eure antworten!
kann man da irgendwas anfechten, dass es nur eine kurze stelle war, wo 100 ist, sonst war nämlich die ganze zeit 130, das war ne ganz beschissene Stelle, muss man glaub ne gewissen länge sein oder, wo sie erst messen dürfen??
...

Der Mindestabstand für Blitzer gilt in diesem Fall wohl nicht.

Es darf an Gefahrenpunkten auch der Mindestabstand unterschritten werden.

Das ist Auslegungssache des Amts,daß das wohl mit der lokalen Geschwindigkeitsbeschränkung begründen wird.

Das kann sogar hinter Ortsschildern sein,wenn z.B eine enge Kurve anschließt.

Also nie drauf verlassen,daß Mindestabstände immer eingehalten werden.

Moin moin Ihr Leidensgenossen ! Kleiner Tipp am Rande ... Das Zauberwort heißt in diesem Falle "Augenblicksversagen". Da wirst Du nicht gleich in die Klapsmühle eingeliefert, aber wenn ein Verkehrsrechtsanwalt, der sich mit sowas auskennt, dieses Zauberwort anbringt, dann könnte was gehen. Und müsste ! Es bezieht sich darauf, wenn Du lange auf einer "höherwertigen Strecke" fährst und dann plötzlich eine (die erste!) Einschränkung kommt. Versuch es einfach mal. Ansonsten - einzige Alternative für notorische Schnellfahrer - siehe mein Bild unten!

Ciao und bis die Tage

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