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Außerorts 44km/h zu schnell

Themenstarteram 2. April 2008 um 16:34

Hallo habe heut ein bescheid von der polizei, bekommen, wo drin steht dass ich abzüglich der 5km/h toleranz 44km/h zu schnell war. Ist aber erst so ein wisch für angaben zur person zu machen, wär gefahren ist, da dass auto auf mein vater läuft hat er folglich dass schreiben bekommen, jetzt steht da irgendetweas von keinen angaben machen oder wenn nicht feststellbar ist wer gefahren ist, kann der halter aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führn, wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???

wer hat damit erfahrung, oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg:(

war außerorts!!!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. April 2008 um 16:34

Hallo habe heut ein bescheid von der polizei, bekommen, wo drin steht dass ich abzüglich der 5km/h toleranz 44km/h zu schnell war. Ist aber erst so ein wisch für angaben zur person zu machen, wär gefahren ist, da dass auto auf mein vater läuft hat er folglich dass schreiben bekommen, jetzt steht da irgendetweas von keinen angaben machen oder wenn nicht feststellbar ist wer gefahren ist, kann der halter aufgefordert werden ein fahrtenbuch zu führn, wenn man einfach sagt man weiß nicht mehr wer gefahren ist oder soll ich lieber gleich auf meine frau das schieben, da ich assi auf meinen lappen angewiesen bin???

wer hat damit erfahrung, oder wie ziehe ich mich am besten aus dieser sache?? bei 44km/h is er sowieso nen monat weg:(

war außerorts!!!

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Zitat:

Original geschrieben von stef 320i

3mal innerhalb von 2 Jahren mehr als 21kmh zu schnell gibt übrigens auch Fahrverbot.

Gut, dann weiß ich ja worauf ich mich bei 3 mal zu schnell an einem Tag einstellen muss...

Ein anderen Fahrer zu nennen wäre eine Straftat und viel schlimmer. Wende dich am besten an ein Anwalt.

am 3. April 2008 um 14:01

Hallo

also der Abstand nach der Begrenzung, das ist, wie schon gesagt wurde, eine Richtlinie, aber darauf kannst du dich nicht berufen.

Im Übrigen gilt diese Richtlinie, wenn ich richtig informiert bin, auch nur bei der ersten Beschränkung/dem ersten Ortsschild etc, bei dann folgenden weiteren Beschränkungen nicht mehr.

am 3. April 2008 um 14:14

...wie schon geschrieben, sind diese Abstände eine Richtlinie welche auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Soweit mir bekannt ist, ist diese Richtlinie nicht bindend, allerdings muß begründet werden warum eine Richtlinie nicht eingehalten wurde (Unfallschwerpunkt, etc.). Hier könnte für einen RA ein Angriffspunkt sein.

Wenn Du auf Deine FE angewiesen bist -> ab zum RA.

Ein guter RA wird Dich immer ohne Verlust der FE "raushauen" Mein RA hat mir schon mehrfach die FE erhalten, und da ging es nicht um "lächerliche" 40km/h zu schnell...

Wenn weiter Infos gewünscht sind einfach eine PN...

Grüße

am 3. April 2008 um 14:23

Wer zu schnell fährt hat selber schuld ;) muss daher auch die Konsequenzen tragen...

my 2 cents

am 3. April 2008 um 16:24

Na toll, gestern den fred gelesen und heute geblitzt worden...

Kurz nicht aufgepasst und das Schild uebersehen zack schon ists passiert, waren aber nur Max 25km/h ausserorts zu schnell.

etwas zu schnell fahren ist ja schön und gut, aber bei 44 km/h zu viel sollte man den führerschein freiwillig abgeben - offensichtlich ist der fahrer eine gefahr für den straßenverkehr

Zitat:

Original geschrieben von georgal

etwas zu schnell fahren ist ja schön und gut, aber bei 44 km/h zu viel sollte man den führerschein freiwillig abgeben - offensichtlich ist der fahrer eine gefahr für den straßenverkehr

Ja, 44km/h s ist schon viel zu viel. Dieses könnte aber jedem auch sehr leicht Innerorts passieren! Gestern auf dem Weg zu meinem :) ... Warum, wieso war nicht ersichtlich, k.A. und jeder ist durchgerauscht!

DC

 

am 6. April 2008 um 9:37

Das schaut aber echt verdammt fies aus ... :(

Wo war denn der Blitzer versteckt? (die drei Pfeile welche du reingemacht hast, zeigen ja auf das 10km/h Schild, wenn ich das richtig sehe?)

Blitzer hab ich keinen gesehen, wäre aber eine 100%ige Einnahmequelle.

Die Pfeile hab ich nur hingemalt, damit der Schilderstreich überhaupt auffällt. Ich bin dann im 2.Gang und Standgas durchgekrochen und hab darauf gewartet dass mir mein Hintermann in Kofferraum rauscht. Dachte wohl ich finde das Gaspedal nicht. Aber das Verkehrszeichen 10kmh hatte er bestimmt übersehen gehabt, dafür weiß er jetzt bestimmt wann ich zum TÜV muss.

DC

Zitat:

Original geschrieben von Sevo-G

Eine breite, gut ausgebaute Straße in Hilden die parallel zur Autobahn verläuft und rundum auch nix bebautes steht ...Ich meine kein Schild gesehen zu haben und war somit der Annahme das ich 70 fahren durfte...Das heißt ich bin etwas über 70 gefahren. Es war dunkel und ich hab ein 50er Schild gesehen, wollte mich auf ungefähr 50 ausrollen lassen und KLACK da hatte ich ein Passbild. Das 50er Schild war 5m nach der Blitze aufgestellt und ich weiß absolut nicht mehr ob davor auf der Strecke ein Ortseingangschild o.ä war...Ich denke aber schon, weil für eine 70er Blitze war ich zu langsam, als dass sie auslösen würde. Das Problem ist nun, das ich in der Probezeit bin und wenn ich netto über 21 km/h zuviel hab ist erstmal schön ein Aufbauseminar (300€) und vier Jahre Probezeit angesagt....Ich könnte kotzen :(

Diese Straße hat sich leider als Raser-Strecke einen (üblen) Namen gemacht.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung an der Einmündung gab es schon länger. Nachdem es durch Nichtbeachtung dort zu mehreren schweren Unfällen mit Todesfolge gekommen ist, sah man leider keine andere Möglichkeit mehr als mit Hilfe einer Geschwindigkeitsmeßanlage den übelsten Auswüchsen zu Leibe zu rücken...

Themenstarteram 8. April 2008 um 7:21

am donnerstag, habe ich nen termin beim Ra, mal sehen was der machen kann!!

Leute, die runden Schilder mit rotem Rand und Zahlen darin, welche am Straßenrand stehen, haben durchaus eine Bedeutung. Haltet euch daran, dann brauch ihr weder einen Anwalt noch die Hosen voll haben.

Und für alle, die es noch nicht gemerkt haben: Der Führerschein ist auch keine Payback mit der sich Punkte sammeln lohnt.

;)

Pauschal läßt sich über dieses Thema sowieso nicht urteilen. Es gibt Stellen bei denen 44 km/h über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit immer noch ohne Verkehrsgefährdung möglich sind, während woanders vermeintlich mickrige 15 km/h drüber schon völlig verantwortungslos sind.

Bei festen Begrenzungen hat es schon meistens (!!) Sinn, dass diese dort aufgestellt sind. Bei den dynamischen bin ich mir da nicht ganz so sicher (wer die A99 Ost bei München öfters fährt, weiß vielleicht was ich meine ;)).

Themenstarteram 10. April 2008 um 15:26

also, war beim rechtsanwalt, holt sich die akten, die erste devise ist zeit schinden, wenn bis nach 3 monate nach der tat nicht festeht, wär gefahren ist, darf ich ihn behalten, da es angang märz war sind es nurnoch1,5monate, wenn die nachbarn sagen sie können die person auf den bild net erkennen, dann darf ich ihn behalten,

kann mir garnet vorstellen, dass die bei mir vorbeikommen, sind das polizisten in streife oder zivil

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