Aussenspiegel beschädigt - wie am besten mit der Versicherung abwickeln?
Hallo allerseits,
nun ist es heute bei einer Rückreise auf der Autobahn im Dunkeln bei Regen passiert - ich habe einen Baken mit dem Außenspiegel touchiert, dabei wurde der rechte Aussenspiegel beschädigt (Aussenabdeckung war ab, Spiegel hing an Kabeln runter, Spiegelgehäuse blieb optisch intakt, Hauptfunktionen waren nach wieder draufstecken des Spiegels scheinbar ok, musste aber noch dazu 2 Std im Regen weiterfahren, keine Ahnung wo das Wasser überall hinkam...) und einen ca 5cm langen, 1-2mm breiten Kratzer in der Seitenscheibe.
Meine Frage nun an euch: ich habe eine Vollkasko, bin in Ö zuhause, wäre es da besser diesen Schaden über die Vollkasko oder als Parkschaden/Fremdverschulden abzuwickeln? Bei der Vollkasko würde ich wohl in der BoMa Stufe / Prämie steigen... wie würdet ihr das handhaben?
Ich schätze dass so ein Außenspiegel (Spurwechsel-Warner, Surround View, Anklappbar, Sitz-Memory etc) sich schnell mal auf eine Werkstätten-Rechnung von 2.000 Euro + summiert? Seitenscheibe kann man evt rauspolieren den Kratzer?
Ach ja - bitte nur um konstruktive Antworten und wenn möglich keine Belehrungen zur rechtlichen Beurteilung solcher Fragestellungen, danke schon mal im Voraus! 😉
Gruß
bmok
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bmok schrieb am 15. Juni 2015 um 23:31:45 Uhr:
Ach ja - bitte nur um konstruktive Antworten und wenn möglich keine Belehrungen zur rechtlichen Beurteilung solcher Fragestellungen, danke schon mal im Voraus! 😉Gruß
bmok
Du bist ja ein Vogel, glaubst du ernsthaft hier gibt dir jemand Tipps wie du Versicherungsbetrug begehen kannst...... Leute gibt's ......
16 Antworten
Moral ist eine Sache, Recht eine andere. Solange kein Schaden vorgetäuscht, fingiert, übertrieben dargestellt oder so umdefiniert wird, dass aus einem nicht versicherten Schaden ein versicherter Schaden wird, liegt meines Wissens kein Betrug vor. Ich lasse mich aber gerne belehren.
Beispiel:
Ich hatte mal einen Wasserschaden wegen eines Rückstaus meines Toilettenabflusses. Der war nicht versichert. Überschwemmung aufgrund auslaufender Waschmaschine wäre versichert gewesen. Hier wäre eine Umdefinition klar Betrug gewesen. Wenn aber sowieso beide Fälle versichert gewesen wären, hätte sich die Versicherung vermutlich noch nicht einmal für den Grund der Überschwemmung interessiert.
Ich denke übrigens, dass man im oben geschilderten Fall durchaus - vielleicht - auch Fremdverschulden (durch die Baustelle, Abgrenzung oder was das war) begründen kann.
Die Versicherung kann natürlich vermutlich den Vertrag kündigen, sollte herauskommen, dass hier etwas falsch dargestellt wurde, denn selbstverständlich fließt jeglicher Schaden in die Statistik und damit in die Berechnung neuer Prämientarife ein. Und daran sollte auch jeder - meinetwegen auch auf moralischer Ebene - denken. Ob das aber strafrechtlich im Sinne von Betrug zu bewerten ist, kann nicht so ohne Weiteres gesagt werden. Fakt ist natürlich auch, dass Versicherungen erst mal an ihre eigenen Dividenden (also möglichst an Prämienkassieren ohne Gegenleistung) denken und nur beim kleinen Beitragszahler am Gewissen rütteln.
Naja jetzt wird es ein wenig akademisch. In der Tat liegt ein Versicherungsbetrug (bzw. korrekt Versicherungsissbrauch nach §265 StGB) nicht vor, da die Tatbestandsmerkmale des Beschädigen, Zerstören, Beiträchtigen, Beiseite schaffen oder anderen überlassen nicht erfüllt sind.
Es verbleibt jedoch die Tatbestandserfüllung für den
"normalen Betruges" nach §263 StGBals gegeben:
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist hier ganz klar gegeben. Das Schadengeschehen wird derart abgewandelt (Tatbestandsmerkmal: Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen), dass es sich um einen versicherten Schaden handelt.
Und in ähnlicher Form wird das auch im österreichischen Recht wiederzufinden sein.
Die Agumentation des TE der "Kosten-Nutzen-Rechnung" ist natürlich hanebüchen. Er hat für eine ganz bestimmte Leistung bezahlt, die eben den Schaden nicht abgedeckt. Es ist so, als ob ich für ein VW Polo bezahle aber von dem Autohaus durch Vorspielung falscher Tatsachen ein VW Passat bekomme.
Es schlichtweg Betrug.