Aussage von Dr. Dieter Kooß (Lichttechnisches Institut) bei Abenteuer Auto
Hallo zusammen🙂,
mich hat heut ein Beitrag bei Abenteuer Auto auf Kabel 1 von Herr Dr. Dieter Kooß vom "Lichttechnischen Institut Karlsruhe" irritiert.
Zitat:
"Die Nebelscheinwerfer darf man innerhalb geschlossener Ortschaften mit zusammen mit dem Standlicht einschalten, außerhalb geschlossener Ortschaften NUR bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel."
Wer bringt Licht ins Dunkel..
Darf man "jetzt doch" mit Standlicht und Nebelscheinwerfer bei gutem Wetter durch den Ort cruisen??😕
Laut Strassenverkehrsordnung (StVO)
§17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden
§17 (3) Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten
Heißt doch im grunde das man mit Standlicht + NSW fahren darf/kann oder?
PS (Mir wurde damals gesagt das dies unzulässig ist, daher meine frage)
GruSs🙂
Beste Antwort im Thema
NSW mit Positionslicht ("Standlicht"😉 ist ganz klar erlaubt - das war auch 1977 bei meiner Führerscheinprüfung so.
Allerdings gibt es da afaik Einschränkungen was den Anbauort der NSW angeht (Maxabstand zur Aussenkante Fahrzeug - also nicht mittig montiert usw.)
Bei Regen, Schnee und allgemeiner Sichtbehinderung innerhalb und ausserhalb geschlossener Ortschaften.
Hintergrund: Unter schlechten Sichtverhältnissen kann die Eigenblendung so verringert werden.
ot:
Nebelschlussleuchte hingegen NUR bei erheblicher Sichtbehinderung mit Sichtweiten unterhalb 50 Meter und NUR außerhalb geschlossener Ortschaften. Dabei ist eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Wer also schneller als 50 km/h mit NSL fährt, der ist entweder zu schnell, oder er darf die NSL nicht benutzen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es KEINE Situation in der die NSL erlaubt ist.
So mein (zugegeben alter) Kenntnisstand.
Edit: Ausnahmen gibt es für die automatische Nutzung als Abbiegelicht - ist in der STVZO vor ein paar Jahren mal nachträglich geregelt worden. Da sind aber nie beide NSW zugleich an.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Turbonet
ja ich schalte zbs. im tunel auch nur die ein (schont die xenon, oder?)Zitat:
Original geschrieben von marvinwoetzel
Aber wir A8 Vorfaceliftfahrer.. wir haben den Vorteil das die Nebellampen in den Hauptscheinwerfern sitzen...
Und da kein grüner oder blauer davon Ahnung hat, kommt da auch selten ein Wort von denen 😉
Liebe Grüße,
Marvin Wötzel@kappa9, dein letzten beitrag, verstehe ich nicht ganz?
@Turbonet: Ich hatte im letzten Beitrag hinter Deine farbigen Fragen meine Antworten rein geschrieben. Allerdings sitze ich bei dem schönen Wetter auf der Terrasse mit nem iPad und habe nicht so gute Editiermöglichkeiten mangels externer Tastatur. :-D
Zur FAQ fallen mir noch ne ganze Menge anderer Themen ein - da sollten wir uns einfach mal per PN austauschen um hier nicht alles OT-zuzumüllen.
Gruß
kappa9
@kappa9, 🙄 wer lesen kann ist.... 😁
im zitat ein zitat ist etwas, was man gerne übersehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von kappa9
Zur FAQ fallen mir noch ne ganze Menge anderer Themen ein - da sollten wir uns einfach mal per PN austauschen um hier nicht alles OT-zuzumüllen.
ich auch, aber woher nehmen wenn nicht stehlen. 😁
ps
ich weis wo du bist... du hast ja ein iPod...😁 (ok normal gehts nur mit iPhone)
Du siehst doch sogar auf deinen Bildern von dem Polo das es zwei Lampen sind unten schau mal genau hin. Ich habe da noch mal eins angehängt da kannst du das sehen das die unterteilt sind.
Okay du hast recht. Also was wird dort unten sein ?
Abbiegelicht und Nebelscheinwerfer?
Ich mein von weitem sieht´s doch eh aus wie die Nebelleuchten 😉
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Kollegen in Grün und Blau wissen, was Fahrzeugspezifisch nun wo genau verbaut ist.
Ich würde sagen unterhalb der Schürze:
Nebellicht oder TFL.
Ist ja letztendlich auch egal - Fakt ist: Was ist nun wirklich erlaubt ?
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mal grob beschrieben, seit bmw irgend etwas mit den lichtern gemacht hat und eine zulassung bekommen hat, hat sich einiges geändert, was selbst den tüv durcheinander bringt...
Quelle: hörensagen